Antrag Arbeitszeitverkürzung NRW Frist Neueinstellung

  • Hallo,
    ich habe seit 1. Februar eine Planstelle an einem Gymnasium in NRW und arbeite (zunbächst) in Teilzeit (20/25,5). Auf meinen Einstellungsunterlagen habe ich eine Befristung der Teilzeit bis zum 31.7.16 angegeben. Ich würde die Teilzeit eigentlich gerne verlängern, jedoch habe ich gelesen, dass der Antrag dafür spätestens 6 Monate vorher (bei der Bezirksregierung??) gestellt werden muss. Weil ich aber ja erst am 1.2. eingestellt wurde macht diese Regelung ja eigentlich in meinem Fall wenig Sinn. Weiß irgend jemand näheres hierzu? Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ruf bei Deinem Sachbearbeiter an und kläre die Sache. Bei Teilzeitanträgen muss man in der Tat normalerweise bis zu einem bestimmten Stichtag angeben, ob man eine Verlängerung derselben wünscht. Das steht dann immer in dem Schreiben, das Deine TZ bestätigt bzw. genehmigt.
    In diesem Fall ist die Verzögerung ja nicht von Dir selbst zu vertreten. Die paar Tage seit dem 01.02. dürften den Kohl letztlich auch nicht mehr fett machen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Danke für die schnelle Antwort. Habe eben bei der BezReg angerufen und erfahren, dass die sechs Monate gar keine "Ausschlussfrist" seien. Die Sachbearbeiterin meinte, ich könne mich noch ohne weiteres bis Anfang Mai für eine Verlängerung entscheiden...

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