warten auf verbeamtung-schwangerschaft zählt mit?

  • Hallo,
    wenn man nach dem Ref nicht gleich verbeamtet wird,muss man ja 3-5Jahre warten.
    Zählt in die Wartezeit auch eine Schwangerschaft mit rein? Wenn nicht,wäre es ja eigentlich eine Benachteiligung der Frau,oder?
    Wer kann berichten?

  • Mutterschutz zählt natürlich mit rein, sprich die 6 Wochen vor der Entbindung und die 8 Wochen nach der Entbindung.


    Der Rest nicht, warum sollte er? Was hat das mit einer Benachteiligung der Frau zu tun? Du arbeitest ja während der Schwangerschaft (außer s.o.) , also zählt das auch mit rein. Wenn du danach in Elternzeit u.ä. gehst, ist das ja deine Entscheidung, die steht ja auch dem Mann offen.

  • Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du mit "3 bis 5 Jahre warten" meinst bzw. mit "nicht gleich verbeamtet"!
    Wenn du eine Beamtenstelle bekommst, dann bekommst du eine. Es gibt keine "Höchstwartezeit", nach der dir eine Planstelle zusteht. Deshalb kann auch keine Elternzeit "angerechnet" werden.


    Wenn du aber die sog. Superverträge meinst: Da zählen meines Wissens nur die Zeiten, in denen du tatsächlich im Dienst bist. Elternzeit aber nicht. Allerdings gibt es wohl keine Mindeststundenzahl, damit diese Zeiten zu der Angestelltenzeit im Supervertrag zählen. Deshalb gibt es wohl Kollegen, die nur mit 2 Stunden oder so an der Schule sind, um diese Zeit weiterlaufen zu lassen. Frag am besten deinen Schulleiter, der muss das ja wissen.

  • Zum einen verstehe ich diese 3 bis 5 Jahre warten auch nicht und sehe dies wie WillG. Zum anderen: woraus leitest du hier eine Benachteiligung ab?

    na ja, ich finde schon, dass das eine benachteiligung der frau ist.


    so viele stillende männer habe ich bisher noch nicht getroffen... ;) !

    Stillen hat nichts mit nicht arbeiten können zu tun, ein Paar ist nicht gezwungen, dass die Frau statt dem Mann in Elternzeit geht, selbst wenn die Frau noch stillt. Hier lohnt sich z.B. ein Blick auf §7 MuSchG, der klar regelt, dass stillenden Müttern auf Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit freizugeben ist, mindestens aber 2x 1/2 Stunde pro Tag. Meine Freundin hat diese Zeiten z.B. zum Abpumpen genutzt. Genauso hätte ich mit unserem Sohn aber auch dort vorbei gehen können zum Stillen. Diese Freistellung darf zu keinem Verdienstausfall führen und darf nicht vor- oder nachgearbeitet werden und gilt auch nicht als normale Ruhepause. Kurz und gut: Wie von Karl-Dieter bereits gesagt, steht es dem Paar frei, wer von beiden nach Ende des Mutterschutzes zu Hause bleibt. Eine Benachteiligung der Frau ist damit nicht gegeben.

  • Na, Ihr seid aber alle ein wenig unfreundlich. Sorry, aber solche Antworten kommen eben leider doch meistens von Männern, die nicht in so einer Zwickmühle sind :pfeifen: !


    Ich kenne im Bekanntenkreis zwei, die nach dem Ref nicht gleich verbeamtet wurden und denen von der GEW gesagt wurde, dass man max.5Jahre warten müsste.
    Und als Frau empfinde ich meine Frage als durchaus begründet. Denn wenn man nach der Wartezeit auf die Beamtenstelle Mitte 30ist, tickt doch die Uhr ein wenig.


    -Ich kenne die Regelung, dass man während der Arbeitszeit Stillen darf.
    Aber mal ehrlich, wer will denn, wenn man ein kleines Baby hat, nur eben mal kurz zum Stillen sein Baby sehen. Gerade in den ersten Monaten will (und meiner Meinung nach sollte) die Mama beim Baby sein.
    Würdet IHR etwa wollen, dass Euer Baby gleich nach der Geburt in fremde Hände kommt oder die Mutter sofort wieder arbeiten geht?


    -Ich wollte eigentlich nur eine kurze Info und keine hitzige Situation, ob man als Frau stillen sollte / den Kinderwunsch hinter den Beruf stellen sollte / direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen sollte.


    In diesem Sinne: Peace :zungeraus:

  • Gerade in den ersten Monaten will (und meiner Meinung nach sollte) die Mama beim Baby sein.

    Väter wollen (und sollten) auch in den ersten Monaten beim Baby sein. Trotzdem ist das auch deren Privatvergnügen.


    Sofort muss die Mutter ja nicht nach der Geburt arbeiten gehen, sie hat ja 8 Wochen Mutterschutzfrist. Und danach MUSS sie auch nicht arbeiten gehen, aber man muss dann auch damit leben, dass es nicht auf irgendwelche Wartezeiten angerechnet wird.


    Deswegen verstehe ich nicht, warum du hier gleich von der Benachteiligung der Frau redest.

  • Na, Ihr seid aber alle ein wenig unfreundlich. Sorry, aber solche Antworten kommen eben leider doch meistens von Männern, die nicht in so einer Zwickmühle sind :pfeifen: !
    (...........)
    Würdet IHR etwa wollen, dass Euer Baby gleich nach der Geburt in fremde Hände kommt oder die Mutter sofort wieder arbeiten geht?


    (.............)
    Ich wollte eigentlich nur eine kurze Info und keine hitzige Situation, ob man als Frau stillen sollte / den Kinderwunsch hinter den Beruf stellen sollte / direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen sollte.

    In der "Zwickmühle" sind grundsätzlich erst einmal beide als Paar zusammen. Das Kind ggf. mit dem Vater statt der Mutter zu Hause zu lassen, heißt wohl kaum, es in fremde Hände zu geben. Und ob gestillt werden sollte, oder nicht, wurde hier gar nicht erst suggeriert. Es ging ausschließlich darum, dass Stillen sehr wohl auch mit Arbeit vereinbar ist und ein Elternpaar wählen kann, ob Mann oder Frau in Elternzeit zu Hause bleiben. Insofern liegt keine Benachteiligung von Frauen vor. Wir haben uns z.B. dafür entschieden, dass meine Freundin trotz Stillen wieder arbeiten geht und ich dann erstmal zu Hause bleibe.

  • Würdet IHR etwa wollen, dass Euer Baby gleich nach der Geburt in fremde Hände kommt oder die Mutter sofort wieder arbeiten geht?

    Warum fängst du dann die Debatte Heimchen am Herd vs Rabenmutter an, wenn du keine hitzige Diskussion willst?


    Ansonsten wurden dir genügend qualifizierte, sprich den gesunden Menschenverstand benutzende, Kommentare dazu gegeben. Unfreundlichkeit lese ich persönlich nicht heraus aus den Beiträgen. Vielleicht nimmst du das nur so wahr, weil sie größtenteils nicht deinem Wunsch entsprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von Primarlehrer ()

  • Ich kenne im Bekanntenkreis zwei, die nach dem Ref nicht gleich verbeamtet wurden und denen von der GEW gesagt wurde, dass man max.5Jahre warten müsste.

    Hat die GEW dafür auch eine Rechtsquelle genannt? Gewöhnlich sind die sehr fit darin, KMS bzw. KMBeks zu zitieren, damit man auch eine Rechtsgrundlage hat.
    Ansonsten erscheint mir diese Aussage mehr als fragwürdig.

  • Okay, ja, das macht Sinn.
    Allerdings muss man dafür:


    1.fünf Vertretungsverträge in Folge bekommen; die Kultusministerien/Schulämter/Regierungen etc. sind nämlich mittlerweile so schlau, den Junglehrern nur noch eine begrenzte Anzahl von Verträgen überhaupt anzubieten. Danach gibt es gar nichts mehr, weder Planstelle noch Vertretung - eben um diese Situation zu vermeiden.


    2. sich erstmal einklagen!


    3. verstehen, dass man dann keine Verbeamtung erklagt hat, sondern "nur" einen unbefristeten Angestelltenvertrag.


    EDIT: Damit erübrigt sich aber auch die Ausgangsfrage: Wenn man in der Elternzeit keine Vertretungsverträge übernimmt, wird diese Zeit natürlich auch nicht "angerechnet", da man dann ja auch keine Kettenverträge anhäuft.

    • Offizieller Beitrag

    wenn man nach dem Ref nicht gleich verbeamtet wird,muss man ja 3-5Jahre warten.

    Ich verstehe den Satz nicht? Meinst du die Verbeamtung auf Lebenszeit? Die Bekommt doch niemand direkt nach dem Referendariat! Oder eine Wartezeit für eine Stelle?

  • manche kommen eben leider nicht direkt nach dem ref in den staatsdienst, sondern werden erst mal mit angestellen-stellen hingehalten!
    das geschieht in bw mit der falschen fächerkombi, z.b. mit französisch...

    • Offizieller Beitrag

    manche kommen eben leider nicht direkt nach dem ref in den staatsdienst, sondern werden erst mal mit angestellen-stellen hingehalten!

    Das ist dann aber keine offizielle Wartezeit, wie soll da die Schwangerschaft mitzählen?

Werbung