Klassenfahrtgelder über Privatkonto

  • Hallo zusammen,


    ich habe mit meiner neuen Klasse (aus Hessen) eine im Schulprogramm verankerte Studienfahrt unternommen, die ohne mein Zutun von meinen Vorgängern bzw. der damaligen Stufenleitung organisiert worden war. Die Gelder wurden von den Eltern seinerzeit auf ein Schulkonto überwiesen, auch damit hatte ich nichts zu tun. Nach erfolgter Endabrechnung hat sich herausgestellt, dass offenbar eine deutlich zu hohe Summe eingefordert worden war, so dass jetzt pro Schüler ein Betrag von fast einhundert Euro zurückzuzahlen ist.


    Von der mit der Verwaltung des Schulkontos betrauten Sekretärin wurde ich aufgefordert, das Geld von meinem eigenen Privatkonto an die Schüler bzw. deren Eltern auszuzahlen, nachdem sie mir den Gesamtbetrag überwiesen hätte. Anders als einige Kollegen (es handelte sich um eine Fahrt mit der ganzen Jahrgangsstufe) lehnte ich diese Vorgensweise ab, da ich es für rechtlich fragwürdig halte, dienstlich zu verwaltende Gelder (zumal in nicht unbedeutender Höhe) auf mein Privatkonto transferieren zu lassen und fragte, warum den Eltern die Beträge nicht direkt vom Schulkonto zurückerstattet werden. Daraufhin meinte die Sekretärin, sie könne das nicht (gemeint wohl im Sinne der damit verbundenen Arbeitsbelastung), die Oberstufenleitung bestätigte diese Einschätzung und schlug als "Kompromiss" vor, die Auszahlung über ein von mir verwaltetes "Klassenkonto" (welches ich nicht habe und erst einrichten müsste) vorzunehmen.


    Allerdings interpretiere die "Richtlinie zur Führung von Girokonten durch die öffentlichen Schulen" sogar so, dass früher übliche "Klassenkonten" nicht mehr so einfach einzurichten sind, da ja jedes zu erönffnende Konto strengen Auflagen unterliegt, so beispielsweise dem Schulamt anzuzeigen ist, es auf das Land Hessen laufen muss und in erster Linie wohl durch den Schulleiter selbst zu eröffnen ist, Geldbewegungen immer von zwei berechtigten Personen unterzeichnet werden müssen usw.


    Meine Frage: Kann man mich zwingen oder dazu drängen, die Auszahlungen über mein privates Konto laufen zu lassen? Kann bzw. darf ich dazu aufgefordert werden, ein sogenanntes "Klassenkonto" (welches meiner Ansicht nach den Anforderungen in der Richtlinie nicht entspricht) ausschließlich zu dem Zweck einzurichten, um die Klassenfahrtsgelder darüber auszuzahlen und so der Sekretärin und ggf. anderen mit der Führung des Schulgirokontos vertrauten Personen die Arbeit zu erleichtern? Falls ja, wer übernimmt die ggf. anfallenden Gebühren?


    Und welches Procedere sieht der Dienstherr für die Verwaltung von den für eine Klassenfahrt eingezahlten Geldbeträgen vor?



    Viele Grüße


    JD

  • Danke liebe Meike für deine, wie immer sehr kompetenten Ausführungen!
    Wir hatten gerade letztens diese Diskussionen wieder auf einer KOnferenz. Ich würde glatt behaupten, dass mein Schulleiter diese Richtlinie dazu gar nicht kennt. Ein GEW-Rundschreiben was grad kürzlich per Mail kam wies leider auch nicht explizit daraufhin, sondern machte nur auf die grundsätzliche Problematik der Vermischung von Privatem und Dienstlichem hin.

  • Man kann dich zwar drängen, aber du must ja nicht darauf eingehen. Und ich rate Ratsuchenden auch davon ab. Nicht, weil ich glaube, dass da jetzt so viel passieren kann, aber wenn was passiert, hast du null backup und bist komplett allein verantwortlich. Außerdem unterstützt man damit dieses unsägliche System, wo der Arbeitnehmer nicht nur dauernd die Arbeitsmittel aus eigener Kasse zahlt (hier: Kontoführungsgebühren) und die Verantwortung für Arbeitsprozesse privat übernimmt. Das gibt echt auf keinem Paddelboot außer auf der weiten See schulischer Beschäftigung. Ich würde zum SL gehen und sagen: es ist mir nicht erlaubt, dieses Konto zu führen. Was soll ich machen? Warte, was dann passiert. Anweisungen das Konto trotzdem zu führen schriftlich zurückweisen, auf schriftliche Weisung warten. Damit dann zum SSA...

    Ich finde diesen Ratschlag sinnvoll und bedacht.
    Ich habe allerdings noch eine ganz konkrete Frage dazu, wie an anderen Schulen in der Praxis mit der Verwaltung des Geldes auf Klassenfahrten umgegangen wird. Ich bin in Bayern, bin aber an Antworten aus allen Bundesländern interessiert, sofern sie nicht einer ganz individuellen Gesetzgebung des Landes geschuldet sind.
    Konkret:
    Wir sind in der sehr komfortablen Situation, dass die Überweisungen der Eltern für die Klassenfahrt wie auch das Bezahlen des Anbieters von der Sekretärin über das Schulkonto erfolft. Regelmäßig bekommen wir eine Übersicht über die Schüler, die noch nicht vollständig bezahlt haben etc. So weit, so vorbildlich.
    Dann kommt aber der Termin der Klassenfahrt und irgendwie müssen ja die Gelder, die vor Ort (evtl. sogar in bar) benötigt werden, verwaltet werden. Dann kann der begleitende Lehrer entweder Beträge im vierstelligen Bereich mitnehmen und in seinem Zimmer in der Unterkunft verwahren, oder er lässt sich das Geld doch wieder auf sein Privatkonto überweisen und hebt dann vor Ort die Beträge ab, die er benötigt.
    Zu diesem Zweck haben einige Kollegen doch wieder ein eigenes, kostenloses Girokonto eingerichtet. Beide Vorgehensweisen (bzw. alle drei) finde ich sehr schwierig, habe mich aber bislang damit abgefunden, da ich ja nun nicht einfordern kann, die EC-Karte vom offiziellen Schulkonto für die Klassenfahrt zu bekommen.
    Gibt es hier gute Tipps aus der Praxis?

    • Offizieller Beitrag

    Danke liebe Meike für deine, wie immer sehr kompetenten Ausführungen!
    Wir hatten gerade letztens diese Diskussionen wieder auf einer KOnferenz. Ich würde glatt behaupten, dass mein Schulleiter diese Richtlinie dazu gar nicht kennt. Ein GEW-Rundschreiben was grad kürzlich per Mail kam wies leider auch nicht explizit daraufhin, sondern machte nur auf die grundsätzliche Problematik der Vermischung von Privatem und Dienstlichem hin.

    Das mit den Schreiben ist auch immer sonne Sache: die einen wollen dann, dass das Schreiben nicht so formuliert ist, dass gar keine Klassenfahrten mehr stattfinden, die anderen wollen genau das, damit der Karren mal endlich vor die Wand läuft, dann gibt es welche, die sagen, es muss den Kollegien individuell überlassen werden, wie sie mit diesen Richtlinien umgehen wollen... Da sind die Meinungen so vielfältig wie im richtigen Leben auch, man kann dann wirklich nur eine Aufklärung über die Rechtslage geben.


    Ich persönlich bin ja eher der " wenn der Karren nicht mal ordentlich vor die Wand läuft, ändert sich nix"-Typ, aber da find ich in wenigen Kollegien die Basis für, wenns an die Praxis geht.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Sachsen-Anhalt hat geregelt:


    http://www.bildung.sachsen-anh…hulinfos/schulgirokonten/


    --> für Schulfahrten sind die Schulgirokonten zu verwenden!
    --> Eröffnung durch den Schulleiter
    --> Verwaltung kann Lehrern übertragen werden


    --> damit ist eindeutig: keine Schülergelder für Schulfahrten mehr auf Privatkontos!!


    Praxis:
    Klassenlehrer sammelt Bargeld von allen Schülern ein, weil Schulleitung/ verantwortlicher Lehrer es nicht schafft, ständig die Zahlungseingänge der Eltern zu überprüfen. Bargeld wird Schulleiter übergeben und diese zahlt es mit Angabe des Verwendungszweckes auf das Schulkonto ein. Alle Rechnungen für Schulfahrten werden über dieses Konto angewiesen. Nur die Schulleitung besitzt die Unterschriftsberechtigung für das Konto.


    Ansonsten können Eltern noch extra ein Konto für die Klasse eröffnen, aber sie sind dann selbst für dessen Verwaltung verantwortlich. (Und geht mich als Klassenlehrer zum Glück nichts an.)


    Ich bin nur für das Bargeld verantwortlich, dass die Schüler mir übergeben und ich immer im Schultresor einschliessen lasse.

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