Machtlosigkeit...:-(

  • aber natürlich! Das ist DIE Lösung! Wie wir aus der äußerst geringen Anzahl von Konflikten in der Menschheitsgeschichte wissen, lösen Schläge eigentlich jedes Problem sofort und für immer!


    Dass das noch niemand patentiert hat...

  • aber natürlich! Das ist DIE Lösung! Wie wir aus der äußerst geringen Anzahl von Konflikten in der Menschheitsgeschichte wissen, lösen Schläge eigentlich jedes Problem sofort und für immer!


    Dass das noch niemand patentiert hat...

    Jap, gucken wir einfach zu, wie das Mädchen von dem Bast*** misshandelt wird, Das wird seinem Charakter gut tun und ihn zu einem besonnenen und integrierten Gesellschaftsmitglied machen.
    Manche Menschen verstehen nur eine Sprache. Und das ist nicht die der Vernunft.

    • Offizieller Beitrag

    Gadolinium,
    einen 11 Monate alten Beitrag aus der Versenkung holen, um dann Gewalt zu verherrlichen? Grandiose Idee, sag ich mal so.
    "rein zufällig" darfst du keinen Schüler schlagen. Das darfst du auch nicht in der Welt außerhalb der Schule. Es ist Selbstjustiz und dieseist in einem Rechtsstaat verboten. Da du ein Vertreter besagten Staates werden möchtest, solltest du das auch wissen.
    Nach welchen Kriterien unterteilst du denn deine SchülerInnen? Die soziale Herkunft scheint bei dir eine Rolle zu spielen, um zu entscheiden, wie du dich ihnen gegenüber verhälst? Das nennt man Klassismus und ist auch in einem Rechtsstaat verboten.
    Bitte tue dir / uns / der ganzen Schulwelt ein Gefallen und bleibe der Schule ferne.
    Chili

  • Es gibt rechtlich genügend Handlungsmöglichkeiten in solchen Fällen. Man muss sie nur ausschöpfen.
    Das Problem des Falls, den die Threadstarterin geschildert hat, lag beim Schulleiter, der keinen Handlungsbedarf sah.
    Es ist wie so oft in D: Die Gesetze sind da und sie sind gut, sie werden nur oft nicht angewendet.


    @Gadolinium
    Die Methoden, die Du vorschlägst, passen super in die Reiche der Assads dieser Welt.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Eine etwas unorthodoxe Methode vielleicht, aber:
    Könnte man, wenn man als Lehrer einen Schüler ein Mädchen begrapschen sieht oder schlagen/misshandeln sieht, ihn nicht mit Gewalt davon abhalten?
    Das darf man ja auch, wenn man so etwas auf der Straße sieht.. Einfach an den Haaren packen oder mit dem Ellenbogen ins Gesicht.. Zum Schutz der Allgemeinheit. Und die Unterschichten-Eltern können sich eh keinen guten Anwalt leisten.


    Oder noch unorthodoxer: Einfach den Schüler "zufällig" treffen, gucken, dass es absolut keine Zeugen gibt und dann mit nem Handschuh ein paar Schläge in die Magengrube.. Nicht nachweisbar und bei richtiger Ausführung keine Spuren. Und dann steht Aussage gegen Aussage - Ergo in dubio pro reo.

    In Anbetracht deiner bisherigen Beiträge gehe ich davon aus, dass du noch mitten im Studium bist oder/und tatsächlich nichts mit dem Beruf Lehramt zu tun hast und hier nur etwas trollen möchtest. Unabhängig von deinem aktuellen Ausbildungsstand oder deines Berufs möchte ich dir nur einen Tipp mit auf den Weg geben:


    Beschäftige dich genauer mit den geltenden Gesetzen, insbesondere mit dem bürgerlichen Recht und dem Strafrecht. Das was du schreibst, ist schlicht und einfach eine falsche Behauptung, die gefährlich werden kann, wenn das wirklich jemand glaubt. Nur weil Person A Person B begrapscht, darf man Person A nicht mal eben den Ellenbogen ins Gesicht hauen....und schon gar nicht deutlich zeitversetzt dieser Person auflauern, um ihr eine Abreibung zu verpassen! Auch hat das absolut nichts mit "guten Anwalt leisten" zu tun....Straftaten, wie du sie hier empfiehlst, werden durch die Staatsanwaltschaft verfolgt, die Betroffenen würden höchstens als Nebenkläger auftreten.


    Der Nothilfe (letztlich eine Notwehr zugunsten Dritter) sind extrem enge Grenzen gesetzt. Es muss auf das mildeste (!) aller möglichen und gleichwertig effektiven Mittel zurückgegriffen werden, die den gegenwärtigen (!) Angriff sicher beenden. Das dürfte bei einem grapschenden Schüler i.d.R. das (1) Ansprechen und auffordern zum Unterlassen, (2) das Wegziehen von A oder das in den Weg stellen bzw. in Sicherheit bringen von B sein. Alles andere hängt vom konkreten Einzelfall ab.

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