Personalratsbefugnisse gegenüber KollegInnen

  • Aber es sagt ja hier keiner, dass Nicht-Grundschullehrer zur Vertretungs eingesetzt werden sollen und von denen erwartet wird, das zu können.
    Von einem Grundschullehrer kann man doch aber schon erwarten, dass er Grundschulunterricht machen kann?


    Natürlich ist es schöner, wenn eine vernünftige Übergabe stattfinden kann, aber wenn es nicht geht, dann geht es nicht. Und es sollte auch nicht erwartet werden.


    Mich ärgert, dass es mittlerweile genügend Schulen gibt, wo das auch noch im Vertretungskonzept festgeschrieben wird - "bei planbarer Abwesenheit ist der Unterricht schriftlich so vorzubereiten, dass eine zur Vertretung eingesetzte Lehrkraft nahtlos an den Unterricht der abwesenden Kollegen anschließen kann." hab ich da letztens gelesen.


    Kollegen, die sich bei uns beschwerten, berichteten von tagelangem Erstellen von Unterrichtsmaterial, um zu einer zweitäigigen Personalräteschulung gehen zu können, die auch noch 2,5 Stunden Fahrtzeit beinhaltete... :/
    Es gab Beschwerden über Schulleiter, die nachfragtem, ob die Krankheit denn so beschaffen sei, dass man auch nicht korrigieren könne, wenn man nur liegen müsste, aber der Kopf okay sei, könne man doch ein paar Stapel der anderen Kollegen mit nach Hause nehmen?

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Das hab ich verstanden, meike, und da geh ich völlig mit dir mit. Ich gebe, wenn ich krank bin und in der Lage bin, eine kurze Mail zu schreiben, einige Stichworte wie Deu 3: Buch S, Nr Kommasetzung bei Aufzählungen. Nicht mehr und nicht weniger. Und nur, wenn ich kann und nie wenn ich müsste (da kann ich stur sein)
    Ich bin jetzt eher über den Satz gestolpert, dass Vertretung Klasse 1 doch jeder kann. Kann eben nicht. Aber vielleicht ist das auch in meinem Teil des Halses gelandet, wo es nicht hingehört. Ich krieg halt tatsächlich oft das kalte Grausen, auch hier im Forum, wenn ich sehe, wer alles Verträge in der Grundschule mit egal welcher Ausbildung bekommt. " Rechnen bis 20" kann doch jeder ...
    Aber ich merke grad, dass das nicht in diesen Thread gehört ...

  • Ich bin jetzt eher über den Satz gestolpert, dass Vertretung Klasse 1 doch jeder kann

    Aber Marie schrieb doch:

    Im Threat geht es aber nicht um eine Fortbildung, sondern um Vertretung in der 1. Klasse einer Grundschule. Und ich finde, dass das jeder Lehrer der Grundschule hinbekommen sollte

    (Hervorhebung von mir). Und da hat sie doch recht.

  • Hm,
    Und dann halte ich entgegen, dass "Lehrer der Grundschule" nicht gleichzusetzen ist mit "ausgebildet im LA Primarstufe".
    In meinem Kollegium gibt es von 19 Kollegen tatsächlich 5, die eine Ausbildung für die Sek 1 haben, in Bio, Phy, Eng, Geo etc.
    Zwei haben in ihrer Schulform keinen Vertrag bekommen und nun sind sie bei uns. Oder, Es gibt etliche Kollegen, die jahrzentelang am Gym eingesetzt waren, aber die alten Abschlüsse (DDR) haben und nach 25 Jahren im Beruf nicht nochmal neu studieren wollten, um einen "Westabschluss" zu bekommen. Die durften vor wenigen Jahren plötzlich nicht mehr an Gyms unterrichten und wurden an Grundschulen zwangsversetzt. Tja, müssen die Klasse 1 können?
    Können sie nicht, müssen sie aber. Es ist ein Drama für alle Beteiligten.
    Ich bitte einfach nur darum, den Einsatzort nicht mit der Befähigung gleichzusetzen.

  • Aber Marie schrieb doch:

    (Hervorhebung von mir). Und da hat sie doch recht.

    Öhm. An meiner Grundschule sind vorwiegend Lehrer der Sek I, teilweise der Sek II - das ist schon luxuriös inzwischen: Letztes Jahr haben wir jeden mit egal welchem Diplom eingefangen. Und in die 1. Klassen gesteckt. Es kommt auf die Schule an und auf die Zusammensetzung der Lehrer, aber nicht jeder Lehrer, der zufällig an der Grundschule gelandet ist, kann in einer 1. Klasse unterrichten oder traut es sich zu. Ich habe es genauso gelesen wie cubanita. Da ich momentan eine halbe Klasse aus so einer im vergangenen Jahr gestrandeten 1. Klasse auf den Stand des Rahmenlehrplanes eines 2. Schuljahres bringen muss, bin ich da aber auch vorbelastet.


    Unsere neue Schulleiterin achtet darauf, dass nach Möglichkeit Kolleginnen die Vertretung übernehmen, die sich zumindest als Team-Lehrerinnen etwas eingearbeitet haben.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • geht regelmäßig in Reha o.ä.

    wie geht denn das?
    Eine Reha genehmigt zu bekommen,z.B. als Anschlussheilbehandlung, geht relativ problemlos, aber dafür muss man länger krank gewesen sein. Eine Reha (oder Kur) genehmigt zu bekommen als Prophylaxemaßnahme, wird extrem schwierig sein. Wie macht sie das dann regelmäßig? Würd mich wirklich interessieren ;)


    Diese Kollegin geht nicht geplan zur FoBi, sondern auf eine Reha. D.h. sie war unmittelbar vorher länger krank und braucht diese Maßnahme, um wieder so weit wie möglich hergestellt zu werden.
    Wie kann man da von ihr erwarten, dass sie Vetretungsmaterial bereitlegt?
    Irgendjemand muss doch deren Klasse schon vor Antritt der Reha verteten haben, als die Kollegin noch akut krankgeschrieben war. Also weiß doch nicht nur die Klassenleiterin, wie weit die Klasse gerade in welchem Fach ist.

  • Die Kollegin hat mehrere gesundheitlich Probleme und ist deshalb immer wieder mal in Kur oder Reha.
    So in etwar zweimal jährlich.


    Wir hatten das heute als Thema in der gemeinsamen Sitzung: Rolle des PR.


    Unser SL war zunächst etwas angepi... und meinte wir würden nur "Dienst nach Vorschrift" machen.
    (wg. meines Hinweises auf das HPVG :doc: )


    Ich habe dann auf das Vertrauebsverhältnis zwischen PR und Kollegium hingewiesen und dass wir diesem verpflichtet sind und nicht als verlängerter Arm der SL wahrgenommen werden wollen. Dann war's gut.



    :super: Danke noch mal an euch.

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