Personalratsbefugnisse gegenüber KollegInnen

  • In der letzte gemeinsamenSitzung mit der SL war das Verhalten einer Kollegin Thema.


    Die Kollegin war für zwei Wochen in einer Reha-Maßnahme und obwohl sie das Wochen im Voraus wusste,
    hatte sie keinerlei Material / Vorbereitung / Unterrichtsplan bereit gelegt.


    Die Vertretungskollegen mussten Stehgreif-Unterricht machen, und das in einer 1. Klasse!
    Einige hatten sich daraufhin beim der SL beschwert.


    Der SL ist nun der Meinung, es sein auch Aufgabe des Personalrats mit der säumige Kollegin zu sprechen und sie auf ihre Pflicht hinzuweisen.


    Wir sind aber der Meinung, dass das nicht zu unseren Aufgaben gehört.


    Wie seht ihr das?

  • Hallo,


    ich sehe das wie du. Wenn die Schulleitung Beschwerden über die Dienstausübung einer Lehrkraft hat, ist es ihre Aufgabe, die Lehrerin anzusprechen. Schulleiter schieben so etwas manchmal gern auf den Personalrat, aber es ist aus meiner Sicht nicht dessen Aufgabe. Abgesehen davon: ist die Kollegin wirklich säumig? Da hätten wir wieder das alte Problem, ob man Erkrankungsphasen mit Material vorarbeiten muss.... Aber das ist eine andere Baustelle.


    LG Eugenia

  • Der Personalrat hat keinerlei Weisungsbefugnis und auch keine "Disziplinierungsfunktion" ... es ist auch meiner Meinung nach nicht seine Aufgabe, Kollegen auf ihre Pflichten hinzuweisen. Wenn unser PR das Gefühl hat, dass unter dem Verhalten von einer Kollegin andere Kollegen leiden, wird das in einer Sitzung mit der SL angesprochen, die dann wiederum, wenn wir uns einig sind, dass es nötig ist,, mit der Kollegin spricht.


    Darüber hinaus: Ist denn völlig klar, dass die Kollegin ihre Pflicht "böswillig" verletzt hat? Hat die SL sie schon gefragt, warum sie kein Material bereit gestellt hat? Ist diese Verpflichtung, in so einem Fall Material zu erstellen, bei Euch üblich und allen bekannt?

  • Schließe mich an. Weder ist sie verpflichtet, etwas vorzubereiten (eine Reha macht man nicht, damit man vorher mehr arbeiten muss), noch ist der PR in der Pflicht, ihr kundzutun, dass es wünschenswert gewesen wäre. Mit welchem Recht denn auch?

    • Offizieller Beitrag

    Völlig irrwitzige Auslegung von Personalvertretung, was reitet die Dame denn? Es kann doch keiner den Personalrat als verlängerten Arm der Schulleitung agieren sehen wollen? Das Maßregeln von Kollegen ist ihre Aufgabe, siehe Dienstordnung. Ob es im Falle einer erkrankten Kollegin überhaupt rechtens ist, ist nochmal ne andere Frage.


    Fragt mal freundlich nach, auf welchen Teil des Personalvertretungsgesetzes sie sich bezieht mit dieser Forderung.
    Oder wie sie Arbeitnehmervetretung definiert.
    Oder wo unter "Aufgaben des Personalrates" im HPVG §74/77 sie das zu finden glaubt. Die Aufgaben sind ja nun klar geregelt.


    (OT: Dieses Erstellen von Material bei Abwesenheit ist auch so eine Unsitte, die nur dazu führt, dass Kollegen doppelt belastet sind, entweder weil sie nicht gesund sind und trotzdem Material erarbeiten, oder weil sie anderweitig arbeiten = dienstlich abwesend sind und trotzdem Material erarbeiten. Es ging jahrzehntelang auch ohne dies Gedöns. Viele Schulen erstellen da mittlerweile komplett kollegenunfreundliche Vertretungskonzepte, ich frag mich warum.)

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ich finde es einen riesigen Skandal, dass jemand, die zu einer Reha-Maßnahme geht im Voraus mehr arbeiten soll. Kann man sich über die Schulleitung nicht an höherer Stelle beschweren? Ich habe mich komplett verweigert für die Zeit auf Klassenfahrt auch noch Material vorzubereiten. Das war auch so eine Frechheit. Aber der Hinweis, dass die Mehrarbeit der Materialvorbereitung das Immunsystem schwächt und es ja sehr schade wäre, wenn man vor der Klassenfahrt kurzfristig erkranken würde, war dann zielführend.
    Stellt euch mal vor, man würde in einem Unternehmen jemanden gezielt Überstunden arbeiten lassen (denn nichts anderes ist die Bereitstellung von Unterrichtsmaterial im Voraus), weil diese Person ja eine zweiwöchige Reha macht.
    So etwas gibts echt nur im Lehrerberuf. Unglaublich.

  • Vielen Dank schon mal an euch. Im Bezug auf das Ansinnen unseres SL ist ja auch unsere Position, ich wollte nur noch etwas Rückendeckung.


    Bei uns ist es aber so, dass bei geplanter Abwesenheit, OP, Reha, FoBi, die Kollegen etwas hinlegen.
    Da reicht ja meist eine kurze Notiz z.B. weiter im Mathebuch S. 18-19 o.ä.


    Eine 1. Klasse zu vertreten, die eh durch den Wind sind, wenn die Klassenmutti fehlt, und keinerlei Info etc. zu haben, ist schon eine Zumutung für die Vertretungskräfte.


    Die betroffene Kollegin ist sehr häufig krank und geht regelmäßig in Reha o.ä. Deshalb wurde ihr letztes Jahr angeboten, auf eine Klassenleitung zu verzichten und nur Fachunterricht zu machen (sie ist unsere einzige Musiklehrerin). Das hat sie aber abgelehnt.


    Wenn jemand akut krank ist, bereitet man bei uns nichts vor. Das finde ich selbstverständlich. Wenn ich aber weiß, dass ich morgen eine FoBi habe, dann lege ich schon aus eigenem Interesse Material bereit.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich aber weiß, dass ich morgen eine FoBi habe, dann lege ich schon aus eigenem Interesse Material bereit.

    So lange das wirklich freiwillig ist, finde ich das völlig okay. Ich halte es selbst meistens so. Sobald das - durch Regelungen oder impliziten Druck - verlangt wird, finde ich es allerdings nicht mehr in Ordnung. Fortbildungen sind Arbeit und dass ich mir die Arbeit erst erarbeiten MUSS, seh ich nicht ein.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sie häufig krank ist - wurde denn ein Gespräch nach IX. Sozialgesetzbuch §84 geführt (Berufliche Wiedereingliederungsmaßnahme bei mehr als 6 Wochen Krankheit in den letzten 12 Monaten am Stück oder in kürzeren Abschnitten). Das wird bei uns den Kollegen angeboten, allerdings dürfen sie selber entscheiden, ob sie es annehmen. Personalrat ist bei uns als Beschäftigtenvertretung, d.h. auf Seiten des Arbeitnehmers / Bediensteten dabei und interessiert, einen Kompromiss zu finden und weist z.B. auch die Schulleitung in die Schranken.
    Ich weiß nicht, wie das genau bei euch durchgeführt wird, aber das Sozialgesetzbuch an sich ist ein Bundesgesetz.

  • Ein solches Gespräch wurde ihr schon mehrfach angeboten mit Beteiligung des Schul-PR und der Behindertenbeauftragten. Sie lehnte es bisher immer ab.


  • Deshalb wurde ihr letztes Jahr angeboten, auf eine Klassenleitung zu verzichten und nur Fachunterricht zu machen (sie ist unsere einzige Musiklehrerin). Das hat sie aber abgelehnt.

    Reine Neugierfrage: Da habt ihr Veto-Recht? Bei uns legt die Schulleitung die Unterrichtsverteilung und natürlich auch Klassenleitungen fest. Man darf Wünsche äußern und soweit das möglich und sinnvoll ist, wird versucht, dem nachzukommen. Aber ein Veto-Recht existiert hier nicht (also im Rahmen der normalen Dienstpflichten, seine studierten Fächer zu unterrichten oder eben Klassenleitung zu übernehmen oder eben keine zu bekommen). Wundert mich ja doch etwas... aber eure System sind ja im Allgemeinen kleiner, liegt das vielleicht daran?

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle


  • Aber ein Veto-Recht existiert hier nicht (also im Rahmen der normalen Dienstpflichten, seine studierten Fächer zu unterrichten oder eben Klassenleitung zu übernehmen oder eben keine zu bekommen).


    Vielleicht nicht über den örtlichen Personalrat, aber auch das Schulgesetz in NRW gibt der Lehrerkonferenz die Möglichkeit, über Grundsätze der Unterrichtsverteilung zu bestimmen:



    Zitat von NRW Schulgesetz; §68


    (3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über
    1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
    [...]
    7. weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen.

    Da könnte man auch darüber abstimmen, nach welchen Kriterien grundsätlich Klassenleitungen zu verteilen sind.

  • Das weiß ich und ist bei uns auch passiert - ich kann das für mich nur gerade schlecht auf Klassenleitungen übertragen (kenne mich aber im Grundschulsystem auch nicht aus - am Gym muss eh fast jeder eine Klassenleitung übernehmen oder wenigstens eine Co, es gibt kaum Kollegen, die keine haben... zumindest bei uns käme das rein rechnerisch auch gar nicht aus, sofern man halt ein Klassenleiterteam haben will).

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  • Na ja, das Zauberwort liegt hier bei "fast jeder". Wenn es einzelne Kollegen gibt, die keine Klassleitung übernehmen müssen, stellt sich natürlich die Frage, wie bestimmt wird, wer diese Form der Erleichterung bekommt.
    Und da ist meiner Meinung nach durchaus der PR ind er Pflicht, im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes darüber Buch zu führen, wer wann keine KL hatte und im Zweifelsfall da auch mal nachzuhaken.
    Falls der SL dem PR da sagt, er habe da kein Recht auf Mitwirkung oder Mitbestimmung, dann muss man eben den Umweg über die Lehrerkonferenz gehen.
    Und wenn man wirklich der Meinung ist, die KL fällt nicht unter den §68(3), dann kann man sich immer noch auf den §68(7) - ebenfalls oben zitiert - berufen.

  • Ich finde es einen riesigen Skandal, dass jemand, die zu einer Reha-Maßnahme geht im Voraus mehr arbeiten soll.

    Da kann ich mich nur anschliessen. Wenn jemand zur Reha muss, dann ist es unverschämt, wenn er vorher die Zeit "rausarbeiten" muss mit Vorbereiten von Unterrichtsmaterial. Ausserdem finde ich durchaus angemessen, wenn die Vertretungslehrer ihren Unterricht selbst vorbereiten. Jeder Lehrer der Schule müsste dafür doch durchaus in der Lage sein.


    Maximal kann man erwarten, dass die Kollegin mitteilt, wie weit sie in den Klassen im Unterricht ist und was noch demnächst gemacht werden müsste. Aber keine Unterrrichtsvorbereitung zur Verfügung stellen.

  • Ausserdem finde ich durchaus angemessen, wenn die Vertretungslehrer ihren Unterricht selbst vorbereiten. Jeder Lehrer der Schule müsste dafür doch durchaus in der Lage sein.

    Das hängt doch massiv vom Fach und der Jahrgangsstufe ab... es gibt bestimmte Fächer und vor allem Stufen, in denen ich das ganz sicher nicht könnte. Und ja, da werde ich auch eingesetzt, weil es eben nicht immer klappt bzw. klappen kann, das nur Kollegen, die die Klasse kennen oder eben das Fach haben, eingesetzt werden.


    Und es hängt vom Vertretungskonzept ab, ob man vorab weiß, wo man eingesetzt wird oder ob es eine spontane Vertretung ist, weil der Kollege spontan fehlt (oder der Kollege, der die absehbare Vertretung an dem Tag machen sollte, dann selber erkrankt ist).


    Ganz so einfach finde ich das nicht...


    Deswegen finde ich es auch keine Unverschämtheit, Material/ Informationen zur Stunde zu geben, wenn man absehbar fehlt - wenn man krank ist, ist das m.M. nach eine andere Sache. Aber wegen einer Fortbildung o.ä. kann man schon vorher eben ein paar Seiten im Buch nennen o.ä. - bei uns sind eh selten Kollegen drin, die das Fach dann auch unterrichten und die dann die Sachen vernünftig sichern oder anleiten können und ich so vernünftigen Unterricht in dem Fach erwarten könnte (so weiß ich z.B., dass das, was ich in Musik in der 5 oder 6 mache, der Großteil des Kollegiums schlicht tatsächlich nicht kann, von denen kann ich nicht verlangen, einfach so "weiterzumachen", das funktioniert nicht - und praktisch arbeiten geht z.B. auch nicht, da die zum einen die Schlüssel nicht haben und zum anderen unsere Abläufe, Ordnungssysteme etc. nicht kennen... zumal sich das wohl auch freiwillig kaum einer antun will, 30 Sechstklässler Percussion oder Xylophone in die Hand zu drücken... :_P - aber ich schweife ab ;) . Ich könnte dafür kein Mathe/ Naturwissenschaften, schon gar nicht in den höheren Klassen... oder für eine vernünftige Geschichts-/Politik-/Wirtschaftsstunde in den höheren Klassen fehlt mir auch schlicht das Hintergrundwissen, um das vernünftig zu machen... und dabei kenne ich mich da relativ gut aus, habe es aber nicht studiert, viele Zusammenhänge sind mir dadurch schlicht nicht gut genug klar.)

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  • @'katta


    Im Threat geht es aber nicht um eine Fortbildung, sondern um Vertretung in der 1. Klasse einer Grundschule. Und ich finde, dass das jeder Lehrer der Grundschule hinbekommen sollte, wenn Kollegen zur Reha sind.

  • Ok, ich hatte das eindeutig allgemeiner bezogen.


    (Aber der Zusatz, Grundschullehrer ist wohl richtig... ich hätte so gar keine Ahnung, wie das geht... wüsste ja nicht mal, wie man denen Hausaufgaben aufgibt, wenn die weder lesen noch schreiben können... ;) )

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  • Ganz so einfach finde ich das nicht...

    Du bist ja auch nicht an der entsprechenden Schule. Normalerweise sind Grundschulen nicht so groß und voller Schüler, wie Gymnasien oder Berufsschulen.

  • @'katta


    Im Threat geht es aber nicht um eine Fortbildung, sondern um Vertretung in der 1. Klasse einer Grundschule. Und ich finde, dass das jeder Lehrer der Grundschule hinbekommen sollte, wenn Kollegen zur Reha sind.

    sorry, ich krieg immer wieder einen Krampf, wenn die Meinung vertreten wird: Grundschule bzw. Klasse 1 soll/muss jeder hinbekommen.
    Anfangsunterricht ordentlich zu geben, ist eine der anspruchvollsten Aufgaben
    Gerade da wird leider leider mit dieser Ansicht sehr viel vergurkt, "weil das ja jeder kann" und dann werden ausgebildete Sek1 Leute da hineingegeben (ob als Klassenleitung oder FacHlehrer oder in Vertretung wie hier im Thread) und dann ...
    An Grundschulen sind leider oft nicht nur Grundschullehrer eingesetzt, die das wirklich gelernt haben

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