Spielgeräte für Schulhöfe

  • Hallo,


    weiß jemand von euch, ob man als Schule für besondere Ausgaben extra Geld beantragen kann? Wir brauchen dringend Spielgeräte für unsere Schulhöfe, aber die kosten Tausende. Gibts für sowas ggf. eigene Mittel außerhalb des Haushalts? Oder darf man- rein theoretisch- für eine staatliche Schule einen "Sponsor" suchen?
    Würde mich gerne sinnvoll einbringen und weiß leider oft zu wenig von solchen Orga-Sachen.


    :danke:

  • Hallo!


    Sprich mal mit deiner SL. Häufig besitzen Schulen bereits Sponsoren. Ich nehme an, eure Schule existiert bereits länger und es stehen somit nicht vielleicht noch Mittel aus?
    Du könntest z.B. einen Sponsorenlauf organisieren. Wenn du den noch mit Waffel-, Würstchen- und Getränkeverkauf bestückst, kommt je nach Größe ganz gut was zusammen.


    LG

  • Für Geld außerhalb des Haushalts ist der Schulträger (Stadt, Gemeinde, Landkreis, ...?) zuständig. Der wird aber wahrscheinlich erst einmal kein Geld bereitstellen... aber einen Versuch ist es wert (dafür ist aber die Schulleitung zuständig, die in der Schule vielleicht auch andere "Projekte" (Modernisierung Toiletten, Brandmeldeanlage, Elektrik, Akustik, Fenster, Heizung, ...) als wichtiger einstuft und deshalb erst mal diese mit mehr Vehemenz beim Schulträger einfordern wird).


    Wenn man selbst Geld "organisieren" möchte, kommen Spenden und Sponsoren in Frage. Die Begriffe werden häufig synonym verwendet - sie sind es aber nicht. Deshalb mit Vorsicht gebrauchen und genau wissen, was man will (bevor man mit einem potenziellen Geldgeber verhandelt).
    Für Schulen sind Spenden zumeist die bessere Alternative - für Geldgeber das Sponsoring...
    Achtet auch darauf, welche Gegenleistung so ein Geldgeber haben möchte (je weniger, desto besser...). Denn Werbung ist in Schulen ja auch nicht bzw. nur in Grenzen gestattet (da gibt es je nach Bundesland leicht unterschiedliche Regelungen).

  • Denkt dran, dass Spielgeräte gewartet und geprüft werden müssen.
    Idealerweise schließt ihr mit eurem Schulträger einen Vertrag, dass dieser diese Pflichten übernimmt.
    Nur dann seid ihr aus der Haftung raus.

  • Danke für eure Hinweise!


    Also Spenden sind rein theoretisch erlaubt aber für die Wartung muss man den Schulträger unterschreiben lassen? Wir haben nicht die finanzkräftige Klientel, so dass sich Sponsorenlauf rentieren würde fürchte ich.

  • Bitte kommt aus Geldmangel nicht auf die Idee, diese Geräte selbst oder mit Hilfe der Eltern aufzubauen oder sogar selbst zu gestalten. Die Folgen, falls sich ein Kind verletzt und die Ursache an den Geräten lag, können Existenzen vernichten. Analog zu diesem Trampolinunfall wäre der verantwortliche Betreiber - also in der Regel die Schulleitung - haftbar und handelte vermutlich wegen Verstoßes gegen die Vorschriften "grob fahrlässig". Bei einem Fall von Querschnittslähmung reicht da das Eigenheim nicht mehr, um die Kosten zu tragen ...


    Vorschriften und Infos siehe
    http://www.tuev-sued.de/upload…177-tuev-sued-02-2013.pdf
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8017.pdf
    http://iwgr.htw-berlin.de/inde…s-wohnungseigentuemers-ii
    http://www.merkur.de/lokales/r…fer-gefallen-5466565.html
    http://www.aba-fachverband.org…6/spielplatzbetreiber.pdf

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • ...und vom TÜV prüfen und abnehmen lassen!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Alles klar. Und versprochen: wir werden keine Klettergerüste im Werkenunterricht selber zimmern :lach:

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