Kostenübernahme Mutter-Kind-Kur

  • Ich bin gerade am Wahnsinnigwerden. Meine Frau ist in Mutter-Kind-Kur.


    Wahnsinnig macht mich aber das Formale ;(


    Die Fakten: Frau gesetzlich krankenversichert, Kind über mich privat, Kind gesundes Begleitkind.


    Die Krankenversicherung meiner Frau genehmigt eine Mutter-Kind-Kur, fühlt sich für das Kind aber nicht zuständig (da nicht bei ihnen versichert)
    Da frage ich mich: warum genehmigen sie dann eine Mutter-KIND-Kur? Kulanterweise übernehmen sie einen kleine Beitrag, den sie sonst für eine Haushaltshilfe genehmigen müssten. Da bleiben aber noch fast 1000 Euro für mich übrig.


    Die Private Krankenversicherung sagt: was interessiert mich ein GESUNDES Begleitkind, wir zahlen nix.
    Die Beihilfe hat nur ein Grundsatz Schreiben zu Kuren geschickt, aus dem ich nicht schlau werde. (und erreichen tut man da keinen)


    Die Kurberatung meiner Frau bei der Diakonie kennt alle Schreiben und blickt selbst nicht durch.


    Und die Leitung der Kureinrichtung sagte mir jetzt, dass bei gesunden Begleitkindern die Krankenkasse der Mutter zuständig sei und die Kosten übernimmt.


    Ich bin doch nicht der einzige in dieser Konstellation und hoffe, dass einer von euch schon Erfahrung gesammelt hat, bzw. Tipps für ein Telefonat mit der Krankenkasse meiner Frau (aufgrund der Mitteilung der Leiterin der Kureinrichtung) hat.


    Vielen Dank für Tipps!!!!

  • Ohne Anspruch auf Rechtssicherheit: Kasse der Mutter zahlt für gesundes Begleitkind, wenn es zu Hause nicht betreut werden kann. Die Kasse des Kindes zahlt nur, wenn das Kind auch behandlungsbedürftig ist. Ich würde in Widerspruch gehen und begründen, warum der Vater sich nicht ausreichend ums Kind kümmern kann (Alter des Kindes etc.). Zumindest einen Versuch ist ein Widerspruch immer wert.

  • ... weil er vollzeit berufstätig ist und das Kind noch zu klein ist, um es stundenweise allein zu Hause zu lassen?

  • äh... wenn es zu Hause nicht betreut werden kann?????


    Natürlich kann ich das Kind zu Hause betreuen, aber das ist ja nicht Sinn einer Mutter-KIND-Kur.


    Die Kur ist nicht für meine Frau und das Kind muss halt mit, sondern zur Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung.


    (Dies zu erklären ist eine zu lange Geschichte und zu privat)

  • Wenn die Kur mit dieser Begründung auch genehmigt wurde, dann sagt mein gesunder Menschenverstand, dass da auch das Kind "behandelt" wird. Also sollte die KK des Kindes auch zahlen.


    Das fällt natürlich aus, wenn ein anderer Grund für die Genehmigung vorliegt.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • (Dies zu erklären ist eine zu lange Geschichte und zu privat)

    Eben. Ich bitte daher von weiteren Spekulationen abzusehen, es wird Gründe für die Konstellation geben.


    Sorry, dass ich Dir ansonsten nicht weiterhelfen kann.

  • Nicht aufregen, es geht doch hier nur um die Kostenübernahme, nicht um eure persönlichen Probleme.


    Der Sinn einer Mutter-Kind-Kur ist der, dass die Mutter eine Diagnose bekommt (körperlicher/ und oder psychischer Art) und in der Kur dann genesen kann. Und das Kind, wenn es mit muss, betreut wird. Das kostet Geld und das will- logischerweise- erst mal keiner übernehmen. Wenn die Mutter privat versichert wäre, müsste sie das Mitnehmen des gesunden Kindes- soweit ich weiß- auch selber bezahlen, minus Haushaltshilfesatz.


    Andere Variante: das Kind hat auch Behandlungsbedarf, den ihm ein Arzt bescheinigen muss und dann zahlt die Kasse des Kindes fürs Kind, was dann auch Anwendungen irgendeiner Art bekommt und nicht "bloß" betreut wird.


    Mutter-Kind-Kur heißt für die KRANKENKASSE nicht automatisch so, weil Eltern mit Kindern zusammen Zeit verbringen sollen, es sei denn ein Arzt bescheinigt das.


    Ich habe Reha mit den Kindern gemacht und es bedurfte einiger Widersprüche, bis das so gelaufen ist, wie notwendig. Da ist der Träger allerdings nicht die KK sondern die Rentenversicherung, daher weiß ich das auch nicht sicher. Da du aber nach Tips fragtest: Leg Widerspruch ein oder besorg dir Behandlungsbedarf fürs Kind. Oder zahle ;)

  • Ich habe schon zwei MKK gemacht vor längerer Zeit. Die Mutter soll genesen, soweit richtig, es gibt Mkk, wo auch das Kind Patient ist und Behandlungen bekommt. Gerade deshalb kann ja mitunter die Mutter stark gefordert und belastet sein.
    Es gibt auch oft Mkk, wo das Kind aufgrund des Alters Begleitkind ist und das kann auch durchaus älter sein. Begründungen können eben eine vorhandene enge Bindung zur Mutter sein, das Kind würde nicht gut eine längere Trennung verkraften, oder das Alter oder die Arbeitssituation des Vaters oder die Kitazeiten, die eben nicht vereinbar sind etc.


    Das wird eigentlich mit der Beantragung (bei der man ja Ärzte hinzuziehen muss) gleich mithineingeschrieben und daher auch mit genehmigt.
    Bei mir war ein Kind Patient, das zweite Begleitkind, mit o.g. Begründungen kein Problem, weil genau diese Punkte für diese Art Kur sprechen.
    Das vom Threadsteller genannte Problem (Mutter-Kind-Beziehung) spricht geradezu optimal für die Kostenübernahme. Wurde das aber mit in die Beantragung geschrieben? Der springende Punkt.

    Einmal editiert, zuletzt von cubanita1 ()

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