Zielvererainbarung - Konsequenzen

  • Hallo Zusammen,
    was sind die rechtlichen / dienstrechtlichen / sonstigen Konsequenzen eine nicht-erreichten Zielvereinbarung mit der Schulleitung (Bundesland Hessen)?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Hallo Zusammen,
    was sind die rechtlichen / dienstrechtlichen / sonstigen Konsequenzen eine nicht-erreichten Zielvereinbarung mit der Schulleitung (Bundesland Hessen)?

    Es gibt keine. Es sei denn, sie wären vereinbart.
    (Ich gehe davon aus, du sprichst von den Zielvereinbarungen beim Mitarbeitergespräch?)


    Dienstrechtlich gibt es für den Schulleiter grundsätzlich die Möglichkeit einer Missbilligung, das ist schon alles, was er als Strafmaßnahmenkatalog zur Verfügung hat (neben den "heimlichen" Racheakten wie bescheidener Stundenplan oder Einsatz in den Horrorklassen).
    Alles darüber ist beim zuständigen übergeordneten Amt und dort beim Juristen angesiedelt (Disziplinarverfahren -> Verweis, Bußgeld, Suspendierung, Entlassung), da geht es dann aber um Dienstvergehen der grundlegenden Art oder Straftaten.


    Bei einem Mitarbeitergespräch ist aber die Struktur eine andere: es soll der Entwicklung des Mitarbeiters dienen und im gegenseitigen Benehmen abgehalten werden, also ist eine Zielvereinbarung eine Vereinbarung und keine Weisung. Wenn der Mitarbeiter diese nicht umsetzt/en kann, dient das nächste Gespräch der Klärung, warum- Bei den Mitarbeitergesprächen ist der SL genau so in der Plicht wie der Mitarbeiter: es können auch neue Zielvereinbarungen getroffen werden, die den SL in die Verantwortung nehmen, dem Mitareiter diejenigen Steine aus dem Weg zu räumen, die ihm die Umsetzung der gewünschten Ziele unmöglich machten.
    Das natürlich nur, wenn es nicht um eine absichtliche Verweigerung des Mitabeiters handelt - oft ist die ja aber strukturell begründet.


    Handelt es sich bei den "Zielvereinbarungen" schlicht um eine in Watte verpackte Weisung, ist die (mehrfache) Weigerung einer Weisung zu folgen theoretisch ein Dienstvergehen, allerdings wird in der Praxis eine einfache Weigerung noch nicht geahndet sondern besprochen, im erheblichen Konfliktfall zur Schulaufsicht gemeldet.


    Für genauere Auskünfte bitte genauere Angaben der Umstände :)

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Kenne mich in Hessen nicht aus, nicht ganz unrelevant könnte aber noch (für Einschätzungen kompetenterer Leute als mich) die Angabe sein, ob du tarifbeschäftigt oder verbeamtet bist (Userin meike geht offensichtlich von verbeamtet aus)

  • Danke Meike,
    das hat mir schon geholfen. Ja, es geht um eine Zielvereinbarung bei einem Mitarbeitergespräch, welches durch die Abteilungsleitung bei der Schulleitung angestrengt wurde. Abteilungsleitung, Schulleitung, Mitarbeiter (verbeamtet) und Moderation waren anwesend.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

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