Beurlaubung Schüler

  • Hallo zusammen,


    wer kann mir mal genau sagen, für wie viele Tage ich als Klassenlehrerin (NRW Grundschule) einen Schüler vom Unterricht "aus wichtigenGründen" beurlauben darf? Meine Schulleitung meint 2 Tage, im Schulgesetz (NRW) finde ich davon allerdings nichts. Hier steht nur, dass die Schulleitung Schüler beurlauben (BASS §43) kann.
    Außerdem frage ich mich, wie eine Beurlaubung bei "schwerer Erkrankung innerhalb der Familie" (BASS §43) auszusehen hat. Hier kann ja nicht lange im Voraus, um eine Beurlaubung gebeten werden. Kann man Kinder dann im Nachhinein beurlauben?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Ist das die Schulbesuchsordnung NRW?:


    http://www.modul100.de/492/fil…chulbesuchsverordnung.pdf


    Ansonsten würde mir die Aussage des Schulleiters reichen. Zwei Tage entscheide ich, bei mehr als zwei frage ich ihn.


    Und bei plötzlichen, außergewöhnlichen Umständen in der Familie wollte ich eine schriftliche Entschuldigung von den Eltern, dort müssen die nicht den Grund angeben, warum das Kind fehlt. Ist also kein expliziter Urlaub- Kind fehlt halt entschuldigt.

  • Danke für die Antwort.


    Vielleicht etwas genauer: Bei mir in der Klasse ist ein Kind, dessen Bruder schwer erkrankt ist. Der Vater kam auf mich zu und sagte: Es kann sein das xy jetzt immer mal wieder fehlen wird, weil es die Betreuungssituation nicht anders hergibt. Sollten also beide Elternteile zum Bruder, muss das Kind aus meiner Klasse anders betreut werden, ggf. in einer anderen Stadt, so dass es die Schule nicht besuchen kann - so die Aussage des Vaters.


    Ich habe vollstes Verständnis dafür. Mir fällt es aber auf rechtlicher Ebene sehr schwer einfach zu sagen, "ja, ja, ist kein Problem". Laut BASS ist eine Beurlaubung erforderlich. Aber es steht ja gar nicht fest, wann/ob das Kind fehlen wird. Ich weiß nicht so recht, wie ich damit jetzt umgehen soll...

  • Ich würde diesen Sonderfall mit der Schulleitung besprechen. Dann hast du Gewissheit und bist auf der sicheren Seite.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich habe dafür kein Verständnis. Wenn es um wenige Tage (max. eine Woche) geht, okay. Wenn das jetzt aber ein Dauerzustand sein soll und da sich etliche Tage aufhäufen - dafür habe ich absolut kein Verständnis. Dann muss eine andere Lösung her.

  • Wenn das Geschwisterkind schwer (!) erkrankt ist, haben die Eltern wirklich schon genug Sorgen. Das würde ich in Absprache mit der Schulleitung sehr kulant handhaben.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Verständnis natürlich ja. Aber das Kind, um das es geht hat Schulpflicht und ist letztlich auch das, um das sich der/die TE kümmert. Wenn es immer mal ein Tag ist, wie gesagt, reicht sicher ein Schrieb der Eltern. Wenn das Kind aber immer wieder wochenlang fehlen sollte, gehts ja schon in den Bereich der Kindeswohlgefährdung. Letztlich weiß niemand mit Sicherheit, warum das Kind fehlt, denn es ist gesund und kann daher nicht immer mal irgendwohin gehen. Es sei denn, der Schulleiter bespricht das mit den Eltern und gibts dir schriftlich.

  • Ich würde es auch mit der Schulleitung abklären, schon allein damit du abgesichert bist.
    Falls es zu regelmäßigen Ausfällen kommt, die vorher bekannt sind, würde ich mit den Eltern vereinbaren, was evtl zu hause bearbeitet werden kann, damit das Kind nicht durch ein krankes Geschwisterkind, was ja schlimm genug ist, in der Schule ins Schlingern kommt.

  • ich denke auch, dass gerade in so einem Fall das gesunde Schulkind auch die Kontinuität und Verlässlichkeit des Schulbesuchs braucht, wenn alles zu hause ins Wanken gerät. Um den Unterrichtssoff würde es mir dabei gar nicht mal in erster Linie gehen.


    Deshalb würde ich unbedingt versuchen, eine sinnvolle andere Betreuung zu finden. Mit HiIlfe der SL, der Stadt, der Diakonie, der Krankenkasse, wem auch immer

  • Ich würde mal davon ausgehen, dass die Eltern das mit aller Kraft versuchen. Ist ja auch finanziell nicht so einfach. Auf die lockere Schulter nimmt man das ja nun sicher nicht. Seitens der Schule noch mehr Druck zu erzeugen und zu verlangen, dass das klappen muss, halte ich da für kontraproduktiv. Menschen gegenüber, die ein Schicksalsschlag ereilt hat, fahre ich immer die Strategie "Steine aus dem Weg räumen, wo es nur geht". Man kann ja mal überlegen, was man selbst beitragen kann zur Erleichterung der Situation, vor allem sollte man im Gespräch bleiben und fragen, wie's geht und was hilft.
    Sollte mich eines Tages mal die volle Breitseite des Schicksals erwischen, werde ich auch froh sein, wenn mich Kollegium nicht hängen lässt und Schulleitung nach einigen oder auch vielen unregelmäßigen Fehltagen nicht gleich zur Dienstunfähigkeitsüberprüfung schickt, bevor ich meinen Kram regeln kann...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ich habe dafür kein Verständnis. Wenn es um wenige Tage (max. eine Woche) geht, okay. Wenn das jetzt aber ein Dauerzustand sein soll und da sich etliche Tage aufhäufen - dafür habe ich absolut kein Verständnis. Dann muss eine andere Lösung her.

    Das ist ganz schön hart. Ich wünsche dir, dass du niemals in eine solche Situation kommst.


    Wenn die Eltern von der Klinik, in der das Kind liegt, angerufen werden und gesagt bekommen, ihr Kind könnte evtl. diese Woche / diesen Tag nicht überstehen, oder es gibt eine lebensbedrohliche Krise, werden sie selbstverständlich beide beim Kind sein wollen.


    Aber wohin in der Zeit mit dem Geschwisterkind??? Ganz gewiss nicht auf die Intensivstation, zumal das meist gar nicht erlaubt ist.


    Vielleicht betreut die Oma, die 100 km entfernt wohnt, dann das Kind, aber nur bei sich zu Hause, weil sie auch noch den kranken Opa mit versorgen muss. Sie hat kein Auto, um das Kind jeden Morgen 100 km in die Schule zu fahren.


    Das wäre wohl eine gute Lösung, das Geschwisterkind sollte in dieser Zeit von einer vertrauten Person betreut werden.


    Ehrlich gesagt, wenn mein eines Kind vielleicht gerade im Sterben liegt, oder ich darum große Angst haben muss, dann ist mir die Schulpflicht des anderen Kindes gerade SCh... egal!!!
    Dreisatz oder If-clauses kann man nachholen, den Abschied oder schlicht die Begleitung des kranken Kindes nie wieder!!!

  • Ich bin ja - personalrätlich - eigentlich ein großer Freund der formalen Ebene, weil sie deutlich mehr Transparenz, Handlungssicherheit und Klarheit generiert.
    Man muss aber eben auch unterscheiden können, wann sie das Mittel der Wahl ist, und wann nicht.


    Wenn die formale Ebene ausschließlich nur dazu dient, kompliziertere und/oder unbequemere flexiblere Handlungsoptionen auszuschließen, weil sie eben Arbeit machen, auch dann, wenn sie im Sinne des Betroffenen sind, ist das das Gegenteil von Fürsorge. Das moniere ich bei Schulleitungen, aber das gilt genauso für Kollegen.


    Überhaupt nehme ich, mit Mißfallen, eine zunehmende Formalisierung an genau der Stelle wahr, wo Mitmenschlichkeit Priorität haben sollte. Das geht von Nichtversetzung wegen Fachbedarf bei noch so tiefgreifenden Härtefällen bis zur Weigerung, eine Wiedereingliederung so zu gestalten, dass Kollegen eine Chance zur Gesundung haben, weil es unbequeme Änderungen im formalisierten System (haben wir noch nie so gemacht-Syndrom) hätte.


    Leider scheint es bei einigen Kollegen so zu sein, dass im Falle der Betroffenheit von Kollegen die Empathiefähigkeit deutlich größer ist, als bei der Betroffenheit von Schülern oder deren Familien - da werden dann gerne mal diejenigen Prinzipien angelegt (muss funktionieren, Ausnahmen gibt es nicht, zu viel Umstand, wie soll das gehen, usw), die man bei sich selbst nicht angelegt haben möchte.


    Und - leicht OT aber im selben prinzipiellen Fahrwasser: ich seufze immer innerlich immer auf, wenn Lebenszeitverbeamte über die mangelnde Risikobereitschaft und Flexibilität von Jugendlichen stöhnen... **Transferkompetenz**

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  • Mir scheint, es ist für eine Lehrkraft äußerst kompetenzförderlich, eigene Kinder zu haben. Am besten solche, die nicht perfekt sind.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Dann muss eine andere Lösung her.

    Ich hoffe mal, du meinst es nicht so hart, wie es hier klingt. Ich stimme dir aber insofern zu, dass Priorität über die Beurlaubung erst mal sein sollte, dass man Möglichkeiten sucht, wie man dem Schüler den Schulbesuch ermöglichen kann, ohne die Familie und das gesunde Kind zusätzlich zu belasten. Gerade Kinder in solchen familiären Ausnahmesituationen brauchen oft ja auch ihre gewohnten Strukturen.
    Ich würde da erst mal mit unserem Schulsozialarbeiter und end Eltern nach Unterstützungsmöglichkeiten suchen. Vielleicht hat der Schüler ja einen besten Freund in der Klasse, dessen Eltern vielleicht bei Bedarf mal die Betreuung oder sogar eine Übernachtung dort anbieten könnte. Vielleicht kann man da auch vom Jugendamt oder Einrichtungen wie er Caritas eine Unterstützung bekommen. Wenn das alles nicht fruchtet, kann man immer noch beurlauben.

  • Seitens der Schule noch mehr Druck zu erzeugen und zu verlangen, dass das klappen muss, halte ich da für kontraproduktiv.

    Das sagt doch auch niemand. Und dass es nicht um verpasste Additionsaufgaben geht, ist jedem hier klar.


    Ich persönlich finde eher die Spekulationen über die Oma im Nachbarort, Bedingungen auf der Intensivstation, das Einschalten des Sozialarbeiters, Lebenszeitverbeamtung und die Diskussion darüber, ob Lehrer mit Kindern bessere Lehrer sind, befremdlich.


    Der/ die TE kümmert sich um das Kind, das in seiner Klasse sitzt und möchte wissen, wie er/sie mit unvorhersehbar häufigen Fehltagen umgehen könnte. Und da finde ich, dass der Schulleiter der richtige Ansprechpartner ist, der im Gespräch mit den Eltern darüber eine Entscheidung treffen soll, da der/die TE letzten Endes nicht gesichert weiß, warum das Kind gehäuft fehlt.


    Die Schule hat in ihrem Rahmen Sorge für das ihr anvertraute Kind zu tragen. Dazu gehört weder das Einmischen ins Privatleben der Eltern, noch das Beharren auf irgendwelchen Verordnungen.


    Auf eine Aussage eines Elternteils hin als Klassenlehrer regelmäßige Beurlaubungen auszustellen halte ich weiterhin für schwierig. Und zwar nicht, weil irgendeine Verordnung nicht eingehalten wird, sondern weil es ihm nicht zusteht, aufgrund ausgetauschter Informationen zwischen Tür und Angel darüber zu urteilen. Das sieht man schon an der wilden Diskussion hier über eine Familie, von der wir überhaupt nichts wissen.

  • Ich würde den Eltern dann den Tipp geben, das Geschwisterkind krank zu melden. EIne seelische Belastung kann auch krank machen.


    Wäre ich diese Mutter und der Lehrer würde wie Karl Dieter agieren, würde ich mein Kind krank melden.


    Schwer erkrankt bedeutet sicher, dass es nicht nur ein Schnupfen ist. Da sollte man Verständnis haben.

  • Schantalle: Klar, wäre mein erster Ansprechpartner auch der Schulleiter. Darum geht es nicht.


    Aber pauschal zu sagen, da MUSS eine Lösung her, das Kind MUSS unter ALLEN Umständen in die Schule, finde ich nicht umsetzbar. Und mein Post bezog sich allein auf Karl-Dieters Post, dessen Haltung ich nach wie vor unnachvollziehbar hart finde.

  • Ich hoffe mal, du meinst es nicht so hart, wie es hier klingt. Ich stimme dir aber insofern zu, dass Priorität über die Beurlaubung erst mal sein sollte, dass man Möglichkeiten sucht, wie man dem Schüler den Schulbesuch ermöglichen kann, ohne die Familie und das gesunde Kind zusätzlich zu belasten. Gerade Kinder in solchen familiären Ausnahmesituationen brauchen oft ja auch ihre gewohnten Strukturen.
    Ich würde da erst mal mit unserem Schulsozialarbeiter und end Eltern nach Unterstützungsmöglichkeiten suchen. Vielleicht hat der Schüler ja einen besten Freund in der Klasse, dessen Eltern vielleicht bei Bedarf mal die Betreuung oder sogar eine Übernachtung dort anbieten könnte. Vielleicht kann man da auch vom Jugendamt oder Einrichtungen wie er Caritas eine Unterstützung bekommen. Wenn das alles nicht fruchtet, kann man immer noch beurlauben.


    Ich meine das schon so, wie du das weiter ausführst. Andere Möglichkeiten gibt es ja auch nicht wirklich.


    Schwer erkrankt bedeutet sicher, dass es nicht nur ein Schnupfen ist. Da sollte man Verständnis haben.


    Wie weit geht denn dein Verständnis? Eine Woche Zuhause? Zwei, drei oder vier? Zwei oder drei Monate? Vielleicht auch ein ganzes Schuljahr?

  • Wenn die Eltern von der Klinik, in der das Kind liegt, angerufen werden und gesagt bekommen, ihr Kind könnte evtl. diese Woche / diesen Tag nicht überstehen, oder es gibt eine lebensbedrohliche Krise, werden sie selbstverständlich beide beim Kind sein wollen.


    Aber wohin in der Zeit mit dem Geschwisterkind??? Ganz gewiss nicht auf die Intensivstation, zumal das meist gar nicht erlaubt ist.

    Jetzt mal halblang, ich habe gesagt, dass eine kurze absehbare Zeit auch für mich kein Problem ist. Außerdem war hier nie die Rede davon, dass das Geschwisterkind "den Tag nicht übersteht".


    Ich habe gesagt, wenn das einen "Dauerzustand darstellt und sich etliche Tage anhäufen" - dann habe ich dafür kein Verständnis.


    Bevor du in Schnappatmung gerätst, würde ich dir einfach mal raten, dass du meinen Beitrag einfach noch mal in Ruhe liest. Eventuell auch ausdruckst und mit einem Textmarker anstreichst.

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