Was angeben bei Amtsarzt?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mein Studium abgeschlossen und nun eine Referendariatsstelle zugeordnet bekommen. Nun habe ich jedoch wirkliche Angst vor dem Termin beim Amtsarzt. Mein Problem ist, dass ich eine Zsyte an der Hirnanhangsdrüse habe. Diese ist weder gewachsen oder hat sich verändert, noch muss sie operiert werden. Des Weiteren habe ich deswegen keine Einschränkungen. Nun bin ich mir aber ziemlich sicher, dass diese Zyste zu Problemen beim Amtsarzt führen wird.


    Hat eventuell jemand von euch mit so etwas Erfahrung? Kann ich diese einfach verschweigen? Ich bin deswegen ja nicht mehr in Behandlung...


    Liebe Grüße
    Lina

  • Das weiß ich. Muss man aber denn alles sagen? Dinge wegen denen ich in Behandlung bin oder ähnliches würde ich auch niemals verschweigen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder wirklich alles erzählt, was bei ihm jemals in seinem Leben gesundheitlich herausgestellt wurde.


    Du hast geschrieben, dass man alles angibt, was gefragt wird. Also muss ich es nicht erzählen, wenn von so etwas nicht die Rede ist? Aber das wäre doch genauso Verschweigen?

  • Ichwürde es sagen und Arztbericht(wenn der nicht eh eingefordert wird) mitbringen, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.
    Könnte mir aber vorstellen, dass es fürs Ref kein Problem ist, evtl. erst für die Verbeamtung auf Probe/Lebensezeit.
    Alles Gute!
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Dazu aktuell ein interessanter Fall:


    Studienrat a.P. wird aufgrund von ähnlichen gesundheitlichen Problemen nicht auf Lebenszeit verbeamtet, hat aber keine objektiven aktuellen Einschränkungen, sondern nur ein erhöhtes Risiko, das in 15 Jahren eventuell etwas passieren könnte. Studienrat a.P. hat eine hohe Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und ist durch das Urteil des Amtsarztes so schockiert, dass er in Depressionen verfällt und in die Psychiatrie eingewiesen wird.
    Ein Gutachter bescheinigt ihm Dienstunfähigkeit die voraussichtlich nicht innerhalb eines halben Jahres wieder herstellbar ist. Studienrat a.P. wird aus gesundheitlichen Gründen entlassen und kassiert nun knapp über 2000 Euro netto monatlich von der Versicherung.
    Und nun kommt es: Die Versicherung verklagt das Land, weil diese die Dienstunfähigkeit mit ihrem nicht nachvollziehbaren Amtsarzturteil ausgelöst hat!


    Hoffen wir mal, dass das zur Revolution der Amtsarztpraxis führt!

  • Ich habe darüber noch nicht mal ärztliche Unterlagen außer MRT CDs. Aber dann werde ich morgen auf jeden Fall mal beim Arzt anrufen und ihn fragen.
    Was meint ihr, reicht da die Aussage des Hausarztes oder lieber die des Neurochirurgen? Ich weiß nur eben nicht, ob der meine Unterlagen noch besitzt....


    Ich habe einfach so Angst dass mir daraus ein Strick gedreht wird, obwohl ich noch nie in meinem Leben bei einer Arbeitsstelle krank gemeldet war... :(

  • Und dass gilt dann nicht als verschweigen? Weiß denn eventuell jemand, ob nach so etwas gefragt wird? Oder unterscheidet sich das nach Bundesland oder sogar Amtsarzt?

  • Hallo Lina90


    Klar kann man deine Bedenken gut nachvollziehen. Aber...
    Du bist verpflichtet Vorerkrankungen anzugeben.
    Bei einer Zyste wird der oder die Amtsärztin nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen, dass du vor der Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst ausscheiden bzw. dienstunfähig wirst. (lies mal bei Tressel nach- neues Urteil 2013)


    Zysten sind z.B Hohlräume mit Wasseransammlungen. Haben viele Menschen im Körper ohne das Probleme entstehen.
    Amtsärzte sind nach dem Urteil 2013 "vorsichtiger" geworden jemanden für "nicht geeignet" zu schreiben.


    Hatte vor kurzer Zeit selbst das Vergnügen dort vorstellig zu werden. Die super freundliche Arztin hatte mir dies im Gespräch erläutert.
    Hatte nämlich auch Bedenken wegen einer Zyste im Kopfbereich.


    War wirklich überhaupt kein Problem!

  • Es gibt (in NRW, vor Verbeamtung auf Probe) bei der Amtsarztuntersuchung einen Fragebogen, den man vor der Untersuchung ausfüllen muss. Da wird definitv nachgefragt, ob man aktuell in ärztlicher Behandlung ist und falls ja, weshalb. Es wird nach bekannten Vorerkrankungen gefrag, Erkrankungen chronischer Art und akuten.
    Die Ausführungen auf dem Fragebogen werden (bzw. wurden bei mir zumindest) anschließend im Gespräch nochmal thematisiert.
    Sollte die Zyste an der Hirnanhangdrüse also die Antwort auf eine der möglichen Fragen sein, wäre ein bewusstes "Verschweigen" eher als Lüge/ggf. Betrug zu werten, meiner Meinung nach.

  • Ich bin deswegen nicht mehr in Behandlung. In Behandlung bin ich eigentlich höchstens wegen meiner Schilddrüse, das wars aber auch schon. Es kann ja nichts gemacht werden und wird höchstens alle paar Jahre mal untersucht. Wobei das ja eher gleichzusetzen ist mit einer Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt oder so.



    lehrer2015nrw: Hast du denn irgendwelche Unterlagen mitgebracht? Oder musstest du Nachuntersuchungen machen?

  • War wie gesagt kein Problem.
    Unterlagen hatte ich nicht mitgenommen.
    Allerdings habe ich eine DVD nachgereicht, auf der eine Röntgenaufnahme von der Zyste drauf war und eine "Diagnose" vom Arzt.
    Diese hatte ich noch zu Hause liegen.


    3 Tage später wurde der Bericht rausgeschickt und gut wars.


    Ich glaube das das kein Hindernisgrund für deine Verbeamtung sein wird.

  • Vielen Dank, das beruhigt mich sehr. Eine CD habe ich auch. Von welchem Arzt hast du dir eine Diagnose erstellen lassen?

  • Nicht ohne, dass man gefragt wird!
    Nur genau auf die Fragen antworten, auf keinen Fall was zusätzliches angeben oder ins Plaudern verfallen.

    Sorry, aber das kann arg missverstanden werden und ich hoffe, es ist nicht gemeint, dass nur auf eine explizite Frage zu genau dieser Erkrankung diese auch "zugegeben" werden muss. Auf den eingängigen Fragebögen wird (ähnlich wie bei Versicherungen) innerhalb bestimmter Zeiträume nach ALLEN Behandlungen, Erkrankungen etc gefragt...oftmals in einem 5-Jahres-Zeitraum alles ambulante und in einem 10-Jahres-Zeitraum alles stationäre. Hier etwas zu verschweigen nach dem Motto "Ups..vergessen" oder "War ja nicht direkt gefragt" kann in eine böse Falle führen und bei Herauskommen im Extremfall zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei gleichzeitiger Rückforderung der bis dahin gezahlten Besoldung führen. Das sollte man sich sparen.


    Um Lina etwas zu beruhigen: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 einen neuen Maßstab zur gesundheitlichen Eignung festgelegt. Galt man vorher erst dann als geeignet, wenn der Eintritt von Dienstunfähigkeit vor der gesetzlichen Altersgrenze oder häufigere Erkankungen mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen" werden können, so ist der neue Maßstab, dass "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer DU vor der Altersgrenze nicht auszugehen ist".

  • Ich wurde ja weder ambulant, noch stationär behandelt. Das Ding wurde festgestellt, untersucht und gut wars. Aber ich werde es sagen, sodass ich im Nachhinein keine Probleme bekomme. Eventuell können mir meine Ärzte ja bescheinigen, dass es sich in den letzten 5 Jahren nicht verändert hat und zu keiner Benachteiligung beiträgt.

  • Ich wurde ja weder ambulant, noch stationär behandelt. Das Ding wurde festgestellt, untersucht und gut wars. Aber ich werde es sagen, sodass ich im Nachhinein keine Probleme bekomme. Eventuell können mir meine Ärzte ja bescheinigen, dass es sich in den letzten 5 Jahren nicht verändert hat und zu keiner Benachteiligung beiträgt.

    Tut mir Leid, wenn das missverständlich formuliert war...es zählen nicht nur explizite Heilbehandlungen, sondern auch Befunderhebungen. Letztlich wurde ja eine Vorerkrankung bereits festgestellt....die bis dato auch nicht erfolgreich und folgenlos auskuriert ist.

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