Erreichbarkeit in den Ferien?!

  • Hallo zusammen!


    Muss ich meiner SL mitteilen, wann ich wie in den Ferien erreichbar bin? Das gesamte Kollegium hatte einen solchen Zettel im Fach... Meine Kollegen finden das ganz normal, ich eher nicht :autsch:
    Ferien sind zwar arbeitsrechtlich kein Urlaub, aber die SL hat doch schon alle Kontaktdaten von mir. Soll ich denen jetzt etwa die Urlaubsadresse(n) angeben?! :sauer:


    Verwirrte Grüße,


    dzeneriffa

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Musst du nicht.
    Nur die letzte Woche vor Schulbeginn musst du dich für Aufgaben in der Schule bereit halten und dem entsprechend auch erreichbar sein.


    Wenn man jetzt ganz pingelig wird, dann nimmst du deinen Urlaub während der Ferienzeiten. Kurzes Nachzählen der Tage ergibt, dass es dann über das Jahr gesehen Ferienzeiten gibt, in denen du tatsächlich erreichbar sein müsstest. Es spricht aber nix dagegen in den ersten 5 Wochen der Sommerferien den Urlaub zu nehmen. ;)

  • Ich würde das erstmal nicht zu hoch hängen. Hängt vielleicht auch von eurer SL ab, aber bei uns geht es dann eher um wohlgemeinte Nachfragen bzgl. Veränderungen der Unterrichtsverteilung und des Stundenplans. Also, im Sinne von Nachfragen ob das so oder so auch okay wäre, ob man lieber diese oder jene Alternative hätte etc.
    Bei mir kommen manchmal noch PR-relevante Aspekte dazu.
    Ich gebe dann immer meine Emailadresse und meine Handynummer an und evtl. wann ich (wg. Urlaub) definitv nicht erreichbar bin.

  • Bist du verbeamtet oder angestellt? Je nach "konstellation" könnte bei Krankheit während der Urlaubszeit bei Angestellten evtl. ein später wieder auszugleichender Urlaubsanspruch entstehen - aber das geht nur dann, wenn vorher der Urlaub eingereicht wurde...

  • Wir müssen auch Urlaub einreichen und haben dann Telefontage o.ä. in der Schule, müssen (theoretisch) erreichbar sein, wenn wir gerade keinen Urlaub haben.

  • Für Rheinland-Pfalz (hilft dzeneriffa aus NRW also nicht wirklich) muss die Erreichbarkeit sichergestellt sein:


    Es gilt die Dienstordnung für Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz


    "7.17 [...] Verläßt er (der Lehrer) seinen Wohnort länger als eine Woche, gibt er dem Schulleiter an, wohin Mitteilungen an ihn zu richten sind, sofern er nicht über seine ständige Privatanschrift zu erreichen ist."


    Gruß
    Nitram

  • Ist das Ding noch aktuell? Der Schrieb ist schon 30 Jahre alt...
    Damals gab's noch keine Email.
    Dein Zitat ist nicht auf die Ferien bezogen, sondern aus dem Zusammenhang gerissen:


    Zitat


    Wohnungswechsel sowie Veränderungen in seinem Familienstand zeigt der Lehrer der Schulbehörde auf dem Dienstweg an. Verläßt er seinen Wohnort länger als eine Woche, gibt er dem Schulleiter an, wohin Mitteilungen an ihn zu richten sind, sofern er nicht über seine ständige Privatanschrift zu erreichen ist.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat von alias

    Ist das Ding noch aktuell? Der Schrieb ist schon 30 Jahre alt.

    Es ist (Inhaltsgleich) auf schulrecht-rlp.de verlinkt und auch in neueren Veröffentlichungen (zum Beispiel in den Organisatorischen und personalrechtlichen Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte wird darauf Bezug genommen. An der Aktualität bestehen m.E. keine berechtigten Zweifel.
    (Ich meine mich zu erinnern, dass es vor ca. 3 Jahren mal einen Aufruf (durch den Philologenverband) gab, bei dem Vorschläge eingereicht werden konnten, welche bei einer Überarbeitung der Dienstordnung einfließen könnten).



    Zitat von alias

    Dein Zitat ist nicht auf die Ferien bezogen, sondern aus dem Zusammenhang gerissen:


    Den Einwand verstehe ich überhaupt nicht. Richtig ist, es gibt keinen Bezug auf die Ferien. Aber: Diese sind auch nicht ausgenommen. Während der nicht-Ferien wird der SL im Normalfall keine Probleme haben, die Lehrkraft zu erreichen.


    Ich habe in meinem Zitat die Auslassung durch [...] gekennzeichnet. Der Grund: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem im ersten Satz genannten Wohnungswechsel und dem im zweiten Satz genannten verlassen des Wohnortes.


    Gruß
    Nitram

  • Wundert mich gerade, wie bürokratisch das anderswo geregelt ist.


    Bei uns gilt, dass man per Email erreichbar sein muss und die auch regelmäßig abruft, was ja in Zeiten mobiler Endgeräte auch im Urlaub kein wirkliches Problem ist. Es gibt keine Verpflichtung, sofort zu antworten.


    Die letzte Woche ist Präsenzwoche, da darf kein Urlaub geplant sein und da gibt es auch Termine, die Anwesenheit in der Schule voraussetzen. Ansonsten gibt es das (Ladies &) Gentlemen-Agreement, dass die SL (und auch wir Kollegen untereinander) uns außerhalb dieser Präsenzzeit mit Schulkram möglicht nicht belästigen ;)

  • Präsenzwoche? Bei uns ist Anwesenheit nur an 2 der 3 Präsenztage Pflicht, so hat unser Personalrat das durchgeboxt, da dies kürzlich in Hamburg geändert wurde, eben nur noch 2 der 3 Tage. Meine Schulleitung ist nett und setzt die Tage dann auf Dienstag und Mittwoch.

  • Ich glaube, da hat jede Schulleitung einen gewissen Spielraum. Bei uns ist es eben so, dass man in der letzten Ferienwoche bereit sein muss, in der Schule präsent zu sein, was aber in der Praxis nicht bedeutet, dass man 5 Tage in der Schule auftauchen muss, sondern nur, dass in diese Woche Fachkonferenzen, Teamsitzungen, etc. gelegt werden können, zu denen man dann zu erscheinen hat.


    Tatsächlich hatte ich bisher immer das Glück, dass meine Team- und Fachleitungen die ersten Konferenzen eines Schuljahres nie in diese Präsenzwoche gelegt haben. Ich musste bisher immer erst am letzten Ferientag erstmalig in der Schule erscheinen, weil da traditionell die erste LeKo des Schuljahres stattfindet ;)

  • Bei uns gilt, dass man per Email erreichbar sein muss und die auch regelmäßig abruft, was ja in Zeiten mobiler Endgeräte auch im Urlaub kein wirkliches Problem ist. Es gibt keine Verpflichtung, sofort zu antworten.

    Ich würde sogar behaupten, es gibt im Urlaub überhaupt keine Pflicht, dienstliche E-Mails zu lesen oder zu beantworten. Und seinen Urlaub nimmt man selbstvertständlich in den Sommerferien, die anderen Ferien sind ja mit Korrekturen und Unterrichtsvorbereitung ausgefüllt.


    Gruß !

  • Und seinen Urlaub nimmt man selbstvertständlich in den Sommerferien, die anderen Ferien sind ja mit Korrekturen und Unterrichtsvorbereitung ausgefüllt.

    Auch mit zwei Korrekturfächern (Deutsch und Fremdsprache), die ich überwiegend in den höheren Klassen bzw. der Oberstufe unterrichte, und bei voller Stelle kann ich nicht behaupten, dass ich in den anderen Ferien durchkorrigiere. Ich fahre eigentlich in allen Ferien weg, manchmal ein paar Tage und manchmal eine Woche. In den Sommerferien mache ich dann 4 1/2 bis 5 Wochen gar nichts für die Schule.

  • Genau wie Mikael mache ich es auch immer. Bisher hatte ich dieses Jahr noch keinen einzigen Tag Urlaub. Ich habe jeden einzelnen Ferientag zum Arbeiten oder Überstunden abbauen gebraucht.

  • Ich bin in den Ferien weder per Mail noch auf sonst einem Wege zu erreichen. Falls ich Termine außerhalb der Unterrichtszeit wahrzunehmen habe, hat man mir das bitte früh genug mitzuteilen. Diese nehme ich dann selbstverständlich wahr. Ansonsten kann man mir auf den AB sprechen. Je nachdem melde ich mich dann oder nicht.

  • Ich verstehe euer Problem nicht so ganz.


    Unsere Schulleitung möchte auch wissen, wie wir erreichbar sind. Ich gebe da meine Handynummer an. Da hat tatsächlich während meines letzten Urlaubs die Schule angerufen und ich habe dann am Tag darauf zurückgerufen. Das war eine Sache von wenigen Minuten und hat mich nicht weiter belastet. Da ging es um die Unterrichtsverteilung für das kommende SChuljahr, die nicht so ging, wie am letzten Schultag gedacht. Die Schulleitung wollte von mir wissen, welche der zwei Alternativen, die es gab, mir lieber wäre. Die eine Idee war doof, die andere gut für mich.


    Wäre ich nicht erreichbar gewesen, hätte der Stundenplaner halt irgendwas gemacht (was für mich eine blöde Lerngruppe in einem nicht studierten Fach gewesen wäre). Dann doch lieber mal 5 Minuten im Urlaub mit der Schulleitung telefoniert als ein ganzes Jahr gelitten.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Mrs X: Ja, so sehe ich das auch. So ein 5-Minuten Telefonat sehe ich jetzt auch nicht als Arbeitszeit an, sofern es sich um ein einziges in den Ferien handelt. Es ging ja sogar um die eigenen Belange.


    Meine Schule hat meine Handynummer. Da ich dieses - auch im Urlaub - immer bei mir trage, bin ich also immer erreichbar. Zumindest täglich. Im Kino / Theater etc. schalte ich es natürlich aus. Aber dann sehe ich ja, dass jemand angerufen hat und kann selbst entscheiden, wann ich zurückrufen möchte. Das belastet mich nicht.


    Dienstliche 'E-mails kann ich von unterwegs nicht abrufen, aber oft bin ich auch neugierig auf den neuen Stundenplan und gucke über die Website dann selbst mal nach.


    Also ehrlich gesagt, "belästigt" hat mich meine Schulleitung in 11 Jahren in den Ferien noch nie. Wenn, dann waren es immer Dinge, die ich selbst auch unbedingt wissen wollte. Wie z.B. dass ich eine Klassenleitung doch nicht kriege, weil ich frisch schwanger war etc. Das hat mir viel Arbeit erspart.

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