Lehrer lehnt Vertretungsunterricht ab

  • Ok, zu schnell gelesen.


    Aber die Tatsache, bei Nicht-Einsatz für Vertretungsunterricht in so einer Situation (Zwangsanwesenheit im Lehrerzimmer) überhaupt an die Möglichkeit einer Minusstunde zu denken, ..., darauf können echt nur Lehrer kommen.


    Gruß !

    Nein, das geht in der freien Wirtschaft auch ganz gut, überlege mal, wieviele Minijob-AN z.B. denken, wenn sie Urlaub haben, bekommen sie auch keine Geld, weil sie nicht gearbeitet haben. Ist ja auch nichts anderes!

  • Beim Ansehen des Lehrerjobs in der Gesellschaft kann ihr mir schon vorstellen, dass der eine oder andere meint, Lehrer müssten wir prekär Beschäftigte behandelt werden (möglicherweise gibt es auch einige SL, die so denken...). Generell gilt aber: Nur weil es irgendwo noch schlechter aussieht, rechtfertigt das erst einmal gar nichts.


    Ist schon irgendwie komisch hier im LF mit den Argumentationen:


    Wenn's um die Höhe der Vergütung von Lehrkräften im Vergleich mit ähnlich großen Arbeitgebern mit Tarifvertrag geht (also Großbetriebe, z.B. Industrieunternehmen, keine Leiharbeiter!), dann heißt es immer, es sei ja gerechtfertigt, dass in der Industrie mehr verdient wird, die hätten ja auch viel mehr Stress, viel mehr zu tun, arbeiten von 6-20 Uhr, hätten fiese Vorgesetzte, was auch immer.


    Geht es aber um die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte im Vergleich zur "freien" Wirtschaft (wobei man die Unternehmen, die nicht in der einen oder anderen Form von Staatsaufträgen abhängen wohl an einer Hand abzählen kann), dann zieht man hier im Forum als Vergleich nicht etwas besagte Großunternehmen mit ihren mustergültigen Tarifverträgen (IG Metall z.B.) heran, sondern irgendwelche prekären Mini-Jobber und sagt dann "Stellt euch nicht so an."


    Manchmal glaube ich, dass hier welche mitschreiben, die eine bestimmte Agenda verfolgen. Kontrolliert ja keiner, ob das hier wirklich alles Lehrer sind.


    Gruß !


  • Geht es aber um die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte im Vergleich zur "freien" Wirtschaft (wobei man die Unternehmen, die nicht in der einen oder anderen Form von Staatsaufträgen abhängen wohl an einer Hand abzählen kann), dann zieht man hier im Forum als Vergleich nicht etwas besagte Großunternehmen mit ihren mustergültigen Tarifverträgen (IG Metall z.B.) heran, sondern irgendwelche prekären Mini-Jobber und sagt dann "Stellt euch nicht so an."

    Wo steht denn, stellt euch nicht so an. Ganz im Gegenteil, ich habe ja vorne deutlich geschrieben, lasst euch so etwas nicht gefallen und das sage ich auch den Mini-Jobbern oder anderen AN immer wieder.
    Aber du hast ja behauptet, so etwas gibt es nur bei Lehrern und das stimmt eben ganz klar. Aber egal wo und wer, so etwas geht immer nur, wenn sich die AN das gefallen lassen, statt ihre Rechte einzufordern.

  • Danke für die vielen Beiträge - zum Glück hat sich die Sache nun auch geklärt und ich denke, sollte das wieder vorkommen, weiß ich nun auch, was von Dienstwegen aus erlaubt ist und was nicht.



    sehe ich genauso.Bei uns muss die Schulleitung gucken, " dass der Kollege mit den angefallenen Minusstunden in geeigneter Weise eingesetzt wird bis Monatsende". Danach sind sie weg. Plusstunden laufen dagegen mit. Diese Aussagen haben wir nach Unstimmigkeiten (weil doch auch gern Minusstunden gesammelt wurden übers Monatsende und dann abgearbeitet werden sollen" vom Hauptpersonalrat in einer Beratungsstunde bekommen.

    Dem obigen stimme ich deshalb uneingeschränkt zu. Das scheint dann in anderen Bundesländern eben nicht der Fall zu sein -


    Ich bin als SL angehalten über jeden Kollegen ein Stundenkonto zu führen, um bei Unterrichtsausfall entsprechend die LK einsetzen zu können. Das ist in Brandenburg erwünscht und somit keine Frechheit.


    Es ging also hier auch nicht um Mehrarbeit. Mehrarbeit ist rechtlich anders geregelt.


    Ich habe mich dann auf Anraten einer anderen SL entsprechend bei der Rechtstelle im Schulamt informiert.
    Da war man mehr als nur entrüstet über das Verhalten der Kollegin. Es handelt sich um eine Dienstpflichtsverletzung und mir wurde geraten, den Sachverhalt an den Dienstvorgesetzten weiterzuleiten, um ggf. ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
    Bevor hier ein Aufschrei losgeht: Selbstverständlich habe ich davon abgesehen. Wir haben die Kollegin zum Gespräch gebeten und sie darüber informiert, dass solch ein Verhalten zukünftig nicht gewünscht ist.
    Sollte wirklich ein privater Termin anstehen, der es schwierig macht, der Dienstpflicht nachzukommen, so muss das im Gespräch mit der SL direkt geklärt werden - eine Genehmigung zum Fernbleiben erteilt dann mein SL. Sicher kann man sich in Freistunden und/oder bei Unterrichtsausfall etwas vornehmen.
    Aber wenn kurzfristig ein Kollege eben krank ist und deshalb doch Vertretungsunterricht anfällt, so muss dieser auch abgehalten werden.
    Wir sind eine sehr kulante SL - zur Not gehen wir beide dann noch in die Vertretung (auch dann, wenn wir keine offenen Stunden mehr haben). Doch hier war der Bogen überspannt, denn der Ton macht die Musik und ich denke es war vollkommen angebracht, hier die Rechtslage eindeutig darzulegen. Auch für mich als Anfänger war es wichtig die entsprechenden Rechstlage kennenzulernen - für meinen Chef natürlich auch :).


    Da ich die Arbeit erst übernommen habe und vor mir viel auf Zuruf und nach Sympathie ging, gibt es noch kein Vertretungskonzept. Dies werde ich zum Beginn des neuen Schuljahres nachholen und dort nochmals explizit darauf verweisen, dass im Zweifelsfall Dienst vor Privat geht und wir alle unserer Unterrichts- und Dienstverpflichtung nachzukommen haben.


    Das mit der Krankmeldung habe ich leider auch schon erfahren müssen. Aber hier sind mir die Hände gebunden und ich mühe mich sehr, den betreffenden Kollegen zu motivieren - ab und zu klappt es schon :)

  • Da ich die Arbeit erst übernommen habe und vor mir viel auf Zuruf und nach Sympathie ging, gibt es noch kein Vertretungskonzept.

    Sehr gut - ein entsprechend gut durchdachtes und (schul)rechtlich haltbares Konzept ist unabdingbar.



    ...dass im Zweifelsfall Dienst vor Privat geht und wir alle unserer Unterrichts- und Dienstverpflichtung nachzukommen haben.


    Mit welcher rechtlichen Begründung soll IM ZWEIFELSFALL die Dienstverpflichtung vorgehen?

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