Lehrer lehnt Vertretungsunterricht ab

  • Hallo an alle.


    Kurze Einleitung zum besseren Verständnis: Ich bin erst seit kurzer Zeit als st. SL eingesetzt und mir fehlt es in einigen Punkten noch in Sachen der Ausführung meiner Tätigkeit.
    Folgendes ereignete sich und ich suche mir die Finger wund per google, um Antworten zu finden...bisher vergeblich.


    Durch einen Fehler in meiner Vertretungsplanung habe ich leider einen Kollegen doppelt eingesetzt (6.Std). Ließe sich aber doch noch glücklich regeln (ohne klonen), denn eine meiner Kolleginnen hätte ohnehin eine Randstunde in der Klasse, die eben nicht da war (Wandertag) offen-so dachte ich mir,ich setze sie in diese Stunde ein.
    Sie jedoch lehnte ab (was mich schon ....egal),mit der Begründung, sie habe nachmittags einen wichtigen Termin (nein, kein Facharzt), der es ihr nicht möglich macht,die eigentlich ohnehin in ihrer regulären Unterrichtszeit liegende Stunde zu übernehmen. Sie ging ja gestern noch davon aus,nur 5 Std. zu haben und zufälligerweise ergab sich gestern Nachmittag gaaaaanz kurzfristig dieser wichtige Termin. Alles ja möglich....Nur:
    Da es sich um einen privaten Termin handelt, geht doch Dienstpflicht vor?!?! Oder liege ich da falsch?
    Wann also kann ich als Schulleitung verlangen,dass sie die Vertretungsstunde auch kurzfristig (ich sagte ihr kurz vor der 1. Std Bescheid) zu übernehmen hat und ihren privaten Termin absagen soll????
    Klar ist da menschlich gesehen immer ein Spielraum- aber bei dieser Kollegin ist es ein Dauerzustand und raubt auch den Kollegen ziemlich den Nerv. Nicht nur mir.
    Mein Chef konnte mir aus dem Stehgreif leider keine Verordnungen oder Vorschriften nennen, die dies regeln....wer kann helfen?


    P.S.: Sie hat durch Unterrichtsausfall durch Projekte etc. diesen Monat noch 4 Stunden offen....

  • P.S.: Sie hat durch Unterrichtsausfall durch Projekte etc. diesen Monat noch 4 Stunden offen....

    Kann mir schon vorstellen, dass die Kollegin auch ein wenig genervt von dem Umgang ist, der anscheinend an dieser Schule üblich ist.
    Ein Monatskonto mit ausgefallenen Stunden zu führen ist nicht zulässig und eigentlich an sich schon einmal eine Frechheit.
    Nichtsdestotrotz muss sie selbstverständlich für die ausgefallene Stunde am selben Tag Vertretungsunterricht übernehmen. Das ist zeitnah und damit etwas ganz anderes. Kann mir aber vorstellen, dass wenn da so Schweinereien passieren wie, dass Monatskontos geführt werden, die Kollegin schon auf Krawall gepolt ist.

  • Öhm, zum Zwecke der Abrechnung von Mehrarbeit oder auch nur Freizeitausgleich ist das Führen von "Monatskonten" durchaus sinnvoll. Auch um einen Vergleich innerhalb des Kollegiums zu haben, ist es sinnvoll.


    Für den genannten Fall gibt es aber doch eine Lehrerdienstordnung oder nicht? Hierzulande steht drin, dass der Kollege auf Dauer Vertretungen nicht ablehnen kann, weil sie zu seiner Dienstpflicht gehören. Gibt es doch in deinem Bundesland sicher auch.

  • Hat die Kollegin eine Schwerbehinderung? Dann würden besondere Regeln gelten.
    Oder ist die Kollegin in der Vergangenheit öfter mal über Gebühr beansprucht worden ?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • In Berlin ist es auch völlig normal, dass ein Monatskonto geführt wird. Ich finde es sogar relativ vorteilhaft für die Lehrer: Wenn durch Klassenfahrt /Wandertag etc. Minusstunden entstehen, dürfen sie nur bis zum Monatsende zur Vertretung eingesetzt werden, danach verfallen sie.


    Ich finde es unglücklich von der Kollegin, sich wegen einer voraussichtlich ausfallenden Stunde einen privaten Termin zu legen. Ich finde es selbstverständlich, dass ich in dieser Zeit zur Vertretung zumindest bereit stehe.
    Was mich viel mehr entsetzt ist, dass dein Schulleiter "Hase" heißt. Es ist seine Aufgabe, in den Rechtsvorschriften firm zu sein und dich zu unterstützen.
    Wer sich übrigens mit diesen Themen super auskennt, ist die Beschäftigtenvertretung. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Schulleitungen Auskunft erteilen.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Das hilft jetzt nur für die Zukunft:
    Bei uns wird immer in der Anfangskonferenz gesagt, dass die Kollegen bei ausfallenden Stunden in dieser Zeit für evtl. anfallende Vertretungen zur Verfügung stehen müssen. Das heißt man muss im Schulhaus anwesend sein und sich über den Vertretungsplan informieren. Wie gesagt, ist jetzt zu spät für dich, aber so eine Regelung könnte in Zukunft Missverständnissen vorbeugen.

  • Ich kann nur für NRW sprechen: Wir müssen bei entfallenen Stunden (z.B. durch Klassenfahrten) für Vertretungen bereit stehen. Wenn keine Vertretungen anstehen, erhalten wir eine Minusstunde. Nach einem Kalendermonat verfallen diese Minusstunden. Bei Teilzeitkräften bestehen Minusstunden nur eine Woche.

  • Das ist falsch.

    sehe ich genauso.
    Bei uns muss die Schulleitung gucken, " dass der Kollege mit den angefallenen Minusstunden in geeigneter Weise eingesetzt wird bis Monatsende". Danach sind sie weg. Plusstunden laufen dagegen mit. Diese Aussagen haben wir nach Unstimmigkeiten (weil doch auch gern Minusstunden gesammelt wurden übers Monatsende und dann abgearbeitet werden sollen" vom Hauptpersonalrat in einer Beratungsstunde bekommen.

  • Das wird dann offensichtlich bundeslandabhängig anders gesehen. Mich würde auch mal die Begründung bei euch interessieren.
    Hier heißt es von den Juristen: es gibt eine PflichtWOCHENstundenzahl, auf der die Lehrerarbeitszeit qua Pflichtstundenverordnung basiert, weswegen die Arbeitszeit quasi wöchentlich angeboten wird, und deswegen kann sie auch nur wöchentlich bilanziert werden. So die Theorie. Die Praxis ist, wie immer, lustig bunt gemischt, aber gut, davon mal ab.


    Was ist denn die Argumentationslinie in NRW?

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Liebe Rauke,


    als Mitglied der SL wäre es in diesem Fall sinnvoll, sich mit dem Oberschulamt/Rp oder wie das auch immer bei euch heißt in Verbindung zu setzen- die beschäftigen Juristen genau für diese Fälle und können dir genau erklären, wie sich der Fall verhält und auf was sie sich dabei rechtlich stützen.


    Da muss man auch keine Namen nennen (außer den eigenen).


    Ich finde es übrigens nicht verurteilungswürdig, dass sich die Dame für entfallende Stunden etwas vornimmt - das tue ich auch. Demnächst ist eine Klasse auf Exkursion und ich habe mir fest vorgenommen, an dem Mittag zum Sport zu gehen. Allerdings werde ich das canceln, wenn man mir eine Vertretung gibt. Logo.

  • Wir müssen bei entfallenen Stunden (z.B. durch Klassenfahrten) für Vertretungen bereit stehen. Wenn keine Vertretungen anstehen, erhalten wir eine Minusstunde.

    Das finde ich im negativen Sinne spannend. Du musst also in der Schule für Vertretungen bereit stehen, und wenn deine angebotene Arbeitskraft nicht genutzt wird erhältst du eine Minusstunde so als hättest du zu Hause auf dem Balkon gelegen? Finde ich nicht gerecht, du warst ja da und hattest eben keine Freizeit. Da scheine ich Glück zu haben - oder vom Referendarsstatus zu profitieren -, denn wenn eine meiner Klassen nicht da ist habe ich einfach frei. Ich finde das auch gerecht, es ist quasi der Ausgleich zu den Fahrten/Projekten, die ich ja auch betreue, wenn ich zu der Zeit eigentlich frei hätte. Eben ein Geben und Nehmen, das sich nach und nach ausgleicht.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Du musst also in der Schule für Vertretungen bereit stehen, und wenn deine angebotene Arbeitskraft nicht genutzt wird erhältst du eine Minusstunde

    Zumindest bei Angestellten rechtlich nicht haltbar.

  • Also grundsätzlich MUSS eine Lehrkraft für eine bestimmte Anzahl an Mehrarbeit zur Verfügung stehen und du darfst diese anweisen. Das steht im Lehrerarbeitsgesetz so drin.
    Stundenkonten zu führen ist zumindest in BaWü nicht erlaubt.


    Unabhängig davon finde ich trotzdem, dass man bei kurzfristig angelegter Mehrarbeit auch mal davon ausgehen muss, dass eine Kollegin nicht kann. Besonders bei Randstunden.
    Im Übrigen würde ich diese dann eher entfallen lassen, als da jemanden rein zu setzen.
    Dass du dich ärgerst, ist nachvollziehbar.


    Trotzdem sollte man mit solchen Anweisungen vorsichtig sein und Fingerspitzengefühl beweisen. Sonst hast du morgen ne Krankmeldung auf dem Tisch. Ob das sinnvoll ist, ist fraglich

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ihr habt mich missverstanden. Wir stehen nicht wortwörtlich bereit, sondern stehen entweder morgens auf dem Vertretungsplan oder eben nicht. Wenn wir nicht eingesetzt werden, haben wir aber eine Minusstunde. Das ist rechtlich einwandfrei

  • Bei uns ist es tatsächlich so, dass wir Vertretungsbereitschaft haben und uns damit die gesamte Zeit im Leherzimmer aufhalten müssen, wenn unser Unterricht ausfällt.

  • Bei uns ist es tatsächlich so, dass wir Vertretungsbereitschaft haben und uns damit die gesamte Zeit im Leherzimmer aufhalten müssen, wenn unser Unterricht ausfällt.

    Aber wenn ihr nicht eingesetzt werdet, gibt es dafür keine Minusstunde, oder?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Aber wenn ihr nicht eingesetzt werdet, gibt es dafür keine Minusstunde, oder?

    Ähnlich ist es bei uns auch, aber es ist nicht explizit geregelt, da ich aber keine Freistunden mittendrin habe, kann ich eh nicht zur zusätzlichen Vertretungsstunde rangezogen werden, also warte ich die Stunde im Lehrerzimmer und mache oft noch Dinge für die Schule und dann kann es keine Minusstunden geben.

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