Unangekündigter Besuch bei Lebenszeitverbeamtung?

  • Moin, bei uns im Kollegium kam die Frage auf, ob der Schulleiter bei der Verbeamtung auf Lebenszeit seine Besuche vorher anmelden muss, oder ob er auch ohne Ankündigung einfach in den Unterricht kommen und diese Stunde als Grundlage für seine Bewertung nehmen darf. Dieses ist nämlich nun bereits bei zwei Kollegen geschehen und die waren doch reichlich perplex. Es handelt sich übrigens um eine Schule in Schleswig-Holstein.


    Liebe Grüße und herzlichen Dank schon einmal im Voraus..

  • Also bei uns in Baden-Württemberg ist das durchaus erlaubt und es wird davon auch öfter Gebrauch gemacht. Das liegt aber ein bisschen auch am jeweiligen Rektor. Unsere jetzige Schulleitung sagt zu Beginn der Probezeit beispielsweise ganz klar, dass es unangekündigte Besuche geben wird und z.B. in welchem Quartal man damit rechnen sollte.
    Steht das bei euch nicht im Beamtenrecht drin?

  • Im Saarland ist der Besuch angekündigt! Das steht aber im Beamtenrecht!

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Es kommt darauf an, für was! Der Schulleiter darf grundsätzlich ja unangekündigt zur Dienstaufsicht am Unterricht teilnehmen, das muss aber unterschieden werden vom Unterrichtsbesuch für die Beurteilung, für den man ja auch einen Entwurf abgeben muss (alles zumindest in Hessen so).

  • Es geht tatsächlich um die Beurteilungsstunden. Bisher höre ich aber raus, dass diese nicht unangekündigt sein dürfen.

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