Herausgabe von Privatadresse erlaubt?

  • Nein, nicht direkt und war auch gar nicht so fettgedruckt gemeint, wie du es gelesen hast. Allerdings gilt wohl (leider), dass Grundschulrektoren diejenigen sind, die a) diesen Posten am ehesten aus Idealismus übernehmen und halt eher keine Verwaltungsmenschen sind und die b) am wenigsten für ihre Aufgabe geschult werden.

    Kannst du bitte die Erhebung mal verlinken, aus der das herauszulesen ist?
    Abgesehen davon find ich gut, wenn ein Rektor egal welcher Schulform kein Verwaltungsmensch ist. Der hat sonst so wenig Mensch in sich.

  • Abgesehen davon find ich gut, wenn ein Rektor egal welcher Schulform kein Verwaltungsmensch ist. Der hat sonst so wenig Mensch in sich.

    ist das nicht eine ziemlich platte Schlussfolgerung?


    Ein SL muss sich in Veraltungsdingen auskennen. Das ist ein beträchtlicher Teil seines Jobs.
    Wie er dann damit umgeht, das mag dann Teil seines "Menschseins" ausmachen. Was immer letzteres auch heißen mag...

  • Hmm, Punkt a) kann ich nachvollziehen. Aber b) ?
    Was hat denn die Schulungsbereitschaft oder -möglichkeit mit der Schulform zu tun?



    Nein, nicht direkt und war auch gar nicht so fettgedruckt gemeint, wie du es gelesen hast. Allerdings gilt wohl (leider), dass Grundschulrektoren diejenigen sind, die a) diesen Posten am ehesten aus Idealismus übernehmen und halt eher keine Verwaltungsmenschen sind und die b) am wenigsten für ihre Aufgabe geschult werden.

  • ist das nicht eine ziemlich platte Schlussfolgerung?
    Ein SL muss sich in Veraltungsdingen auskennen. Das ist ein beträchtlicher Teil seines Jobs.
    Wie er dann damit umgeht, das mag dann Teil seines "Menschseins" ausmachen. Was immer letzteres auch heißen mag...

    vielleicht haben wir einfach ein unterschiedliches Verständnis des Begriffs? Sich in .verwaltungsdingen auskennen und Verwaltungsmensch sein .. Ist für mich Meilen voneinander entfernt.
    Für mich ist ein Verwaltungsmensch tatsächlich eine Bezeichnung für jemanden, der wunderbar Statistiken erstellt, Pläne entwickelt und Akten schiebt, aber völlig vergisst, dass hinter all dem Menschen stecken, die nicht in Formate passen oder mit einer Nummer versehen werden können.

  • Hmm, Punkt a) kann ich nachvollziehen. Aber b) ?
    Was hat denn die Schulungsbereitschaft oder -möglichkeit mit der Schulform zu tun?

    Einiges. In der Grundschule herrscht eklatanter Mangel an Schulleitungen. Da wird genommen, was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Bis zuletzt gab es z.B. in NRW keine Verpflichtung für GS-SL, das Eignungsfeststellungsverfahren zu durchlaufen.


    Und zumindest für den Posten der stellvertretenden Schulleitung habe ich am eigenen Leib erfahren, dass Schulrechtsfragen im Rahmen der Revision kaum Gewicht haben.

  • Gibt es irgendwo ein Formular, das man dem Schulleiter bei Dienstantritt direkt in die Hand drücken kann bzgl. Datenschutz (keine Daten weiterreichen, keine Fotos veröffentlichen, keine Personalsachen veröffentlichen usw.)?


    Wir haben nun hier so einen Fall, der Schulleiter veröffentlicht sogar Personalsachen im Internet bzw. Elternbriefen: "Lehrer Müller hat uns leider verlassen, weil sein Vertrag nicht verlängert werden konnte".
    Für mich hat das nichts in Elternhänden und erst recht nichts im Internet verloren.

  • Gibt es irgendwo ein Formular, das man dem Schulleiter bei Dienstantritt direkt in die Hand drücken kann bzgl. Datenschutz (keine Daten weiterreichen, keine Fotos veröffentlichen, keine Personalsachen veröffentlichen usw.)?


    Wir haben nun hier so einen Fall, der Schulleiter veröffentlicht sogar Personalsachen im Internet bzw. Elternbriefen: "Lehrer Müller hat uns leider verlassen, weil sein Vertrag nicht verlängert werden konnte".
    Für mich hat das nichts in Elternhänden und erst recht nichts im Internet verloren.

    Genau genommen muss man nicht aktiv widersprechen, dass Daten nicht weitergegeben werden, sondern ZUSTIMMEN, dass Daten weitergegeben werden dürfen ! Ohne ausdrückliche (!) Zustimmung darf das sonst nicht passieren. Ich weiß aber, dass es sich viele sehr einfach machen und eine Nichtreaktion ("Wer die Datenweitergabe nicht will, soll sich melden...") gleichsetzen mit Zustimmung. Das ist zumindest juristisch aber nicht möglich.

  • Wir haben nun hier so einen Fall, der Schulleiter veröffentlicht sogar Personalsachen im Internet bzw. Elternbriefen: "Lehrer Müller hat uns leider verlassen, weil sein Vertrag nicht verlängert werden konnte".

    Was für ein Idiot. Gibt es aber immer wieder - wir wurden kürzlich von der Musikschule unserer Großen informiert, dass der Klavierunterricht bis auf Weiteres ausfallen muss, weil Frau S. sich den Oberschenkelhals gebrochen hat. Danke für die Info. Ohne Worte... aber es gibt Hoffnung: Kürzlich wurde ich von einem Schüler beim Abschied gefragt, ob er ein Selfie mit mir machen dürfe. Auf meine Bitte, das dann aber nicht online zu stellen, versicherte er mir glaubhaft, mit den gängigsten Datenschutzregeln durchaus vertraut zu sein. Vielleicht ist es wirklich ein Problem der "Das Internet ist für uns alle Neuland"-Generation, die momentan wohl einen Großteil der SL-Stellen besetzt (sagen wir mal Jahrgang '55 bis '65) : Zu jung, um das Internet und die damit verbundenen Datenschutzdiskussionen zu ignorieren, aber zu alt, um sich wirklich eingehend damit zu befassen (Einzelfälle und Anwesende natürlich ausgenommen!). Ja, ich weiß, die oben diskutierten Vorfälle haben mit dem Internet eigentlich nichts zu tun. Die ganze Datenschutzgeschichte ist aber doch eine Entwicklung der letzten zehn, fünfzehn Jahre.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wobei man durchaus sagen muss, dass so eine Ankündigung "Frau Müllers Vertrag konnte nicht verlängert werden" noch eine vergleichsweise harmlose Ankündigung ist, die auch dazu dienen kann, der Gerüchteküche Vorschub zu leisten. Ein "Frau Müller ist nicht mehr an unserer Schule tätig" oder "Frau Müller verlässt die Schule" bietet ja auch immer Raum für Spekulationen seitens der Eltern. Besonders in der Grundschule ist die Klassenlehrkraft ja ein Heiligtum, bei dessen vorzeitigen Wechsel für Eltern eine Welt zusammenbricht. Von "Sie haben die liebe Frau Müller weg geekelt " bis "Die Müller hat doch gesoffen und war nicht länger tragbar" ist dann gerne einiges dabei. Ja, SL müssen das aushalten und im Rahmen der Gesetze klären, aber eine sachliche korrekte Ankündigung wie die o.g. Mitteilung könnte dazu durchaus beitragen.

  • Ich sehe jetzt das Problem mit "xy verlässt auf eigenen Wunsch die Schule", "xy verlässt die Schule, da der Vertrag nicht verlängert werden konnte", "Wir bedauern das Ausscheiden von Kollegen xy aufgrund Pensionierung zutiefst" nicht wirklich schlimm. Das ist in allen Firmen mit Außenkontakt übliche Praxis. Was gar nicht geht sind genauere Angaben wie im Beispiel von fossi.


    Rechtlich ist das ein bisschen grau, da die Schule (wie jede Universität auch) Daten ihrer Mitarbeiter auf der Homepage (größerer Verbreitungsradius als eine eMail) veröffentlichen darf, wenn dies zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Da manche Schüler sich evtl. per eMail o.ä. auch in den Ferien an Lehrer wenden, könnte man darüber für eine Erlaubnis argumentieren. Wenn jemand ohne Leitungsfunktion (da gibt es auch noch Unterscheidungen, Schulleiter müssen sehr viel mehr hinnehmen) widerspricht, sollte das aber eingestellt werden.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Rechtlich ist das ein bisschen grau, da die Schule (wie jede Universität auch) Daten ihrer Mitarbeiter auf der Homepage (größerer Verbreitungsradius als eine eMail) veröffentlichen darf, wenn dies zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Da manche Schüler sich evtl. per eMail o.ä. auch in den Ferien an Lehrer wenden, könnte man darüber für eine Erlaubnis argumentieren. Wenn jemand ohne Leitungsfunktion (da gibt es auch noch Unterscheidungen, Schulleiter müssen sehr viel mehr hinnehmen) widerspricht, sollte das aber eingestellt werden.

    Da ist überhaupt nichts "grau". Jede Angabe von privaten Daten von Lehrkräften (egal ob E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse oder sonst irgendwas) ohne deren explizites (und das heißt für die Beweisführung "schriftliches") Einverständnis auf einer Schulhomepage ist ein schwerer Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sicherlich durch kein Gesetz gedeckt. Da der Schulleiter letztendlich für den Inhalt einer Schulhomepage verantwortlich ist, stellt dies u.U. ein Dienstvergehen dar, das bei übergeordneter Stelle angezeigt werden könnte.


    Das einzige was u.U. zulässig ist, ist die Angabe einer dienstlichen E-Mail-Adresse, wobei der Dienstherr, in diesem Fall vertreten durch die Schule, auch die Infrastruktur bereitzustellten hat, um diese E-Mails zu lesen und zu beantworten (also nichts mit "machen Sie das von zu Hause auf Ihren Privatgeräten"), einer dienstlichen Telefonnummer (was bei "gewöhnlichen" Lehrkräften i.d.R. die Nummer des Schulsekretariats sein dürfte), und einer dienstlichen Adresse (d.h. der Schuladresse).


    Und: Da "gewöhnliche" Lehrkräfte i.d.R. auch keine Außenkontakte für die Schule pflegen, gibt es sogar überhaupt keinen sachlichen Grund irgendwelche Kontaktdaten auf der Schulhomepage zu veröffentlichen. Für Schüler und deren Eltern ist die (bekannte) Lehrkraft schließlich jedezeit über das Schulsekretariat erreichbar.


    Der Privatbereich einer Lehrkraft ist keine "Außenstelle" der Behörde "Schule". Egal was Schüler oder deren Eltern von einem wollen! Egal ob gerade Ferien sind oder nicht.



    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    3 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Für Schüler und deren Eltern ist die (bekannte) Lehrkraft schließlich jederzeit über das Schulsekretariat erreichbar.

    :D Der war gut. Jederzeit heißt an Grundschulen Montag vormittag und Mittwoch nachmittag, zu anderen Zeiten ist das Sekretariat geschlossen.



    Zur dienstlichen Mail: In NRW versucht man derzeit recht erfolglos eine dienstliche Onlineplattform zu etablieren, was aber an der Gesetzgebung von vor 40 Jahren zu scheitern scheint. Auf der Seite des Bildungsministeriums steht dazu nur zu lesen:


    Zitat von Land NRW

    Die Verwendung einer dienstlichen E-Mail-Adresse sieht allerdings die VO-DV II bislang nicht vor, so dass Handlungsbedarf besteht.

    Lehrer in NRW dürfen also gar keine dienstliche Mailadresse haben.

  • :D Der war gut. Jederzeit heißt an Grundschulen Montag vormittag und Mittwoch nachmittag, zu anderen Zeiten ist das Sekretariat geschlossen.

    Ja und? Seit wann hat eine Lehrkraft die Organisationsmängel des Schulträgers zu verantworten? Oder alternativ: Den Nicht-Willen des Schulträgers seine Schulen mit angemessenen Ressourcen auszustatten?


    Wenn ich im Rathaus niemanden erreichen kann, fange ich ja auch nicht an, die dortigen Mitarbeiten privat zu Hause anzurufen.


    Gruß !

  • Ich bin erstaunt, dass du dich mit den Datenschutzregeln in NRW besser auskennst, als der Datenschutzbeauftragte der Universität Duisburg-Essen (in Bezug auf Universitätsmitarbeiter). :)
    Wie ich bereits sagte: Bei Personen in Leitungsfunktionen geht bis auf die privaten Kontaktdaten fast alles, bei normalem Lehrpersonal ist alles erlaubt was "zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung" erforderlich ist. Ansonsten dürfte dein Name nicht mal auf einem Aushang zu den Räumen für den Elternsprechtag stehen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wie ich bereits sagte: Bei Personen in Leitungsfunktionen geht bis auf die privaten Kontaktdaten fast alles, bei normalem Lehrpersonal ist alles erlaubt was "zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung" erforderlich ist. Ansonsten dürfte dein Name nicht mal auf einem Aushang zu den Räumen für den Elternsprechtag stehen.


    Genau DAS ist es doch: PRIVATE Daten haben PRIVAT zu bleiben, außer man stimmt explizit zu, dass diese veröffentlicht werden.


    Und zur "ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung": Defizite, die der Schulträger zu verantworten hat, sind nicht durch die Lehrkraft auszugleichen. Genau dies wird häufig gerne von der Schulleitung versucht.

  • Ich meinte jetzt so was wie dienstliche eMailadresse oder eben "Lehrer xy kommt neu an die Schule und unterrichtet Fach x und Fach y" oder "Lehrer yz verlässt die Schule zum Ende des Schuljahres". Meine private Telefonnummer oder private eMailadresse gibt die Schule nicht heraus...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich meinte jetzt so was wie dienstliche eMailadresse oder eben "Lehrer xy kommt neu an die Schule und unterrichtet Fach x und Fach y" oder "Lehrer yz verlässt die Schule zum Ende des Schuljahres". Meine private Telefonnummer oder private eMailadresse gibt die Schule nicht heraus...

    Hatte ich auch so von dir verstanden; das ging auch überhaupt nicht gegen dich, keine Sorge. Ich wollte diesen Aspekt nur noch einmal deutlich herausstellen. :gruss:

  • Wobei man durchaus sagen muss, dass so eine Ankündigung "Frau Müllers Vertrag konnte nicht verlängert werden" noch eine vergleichsweise harmlose Ankündigung ist, die auch dazu dienen kann, der Gerüchteküche Vorschub zu leisten. Ein "Frau Müller ist nicht mehr an unserer Schule tätig" oder "Frau Müller verlässt die Schule" bietet ja auch immer Raum für Spekulationen seitens der Eltern. Besonders in der Grundschule ist die Klassenlehrkraft ja ein Heiligtum, bei dessen vorzeitigen Wechsel für Eltern eine Welt zusammenbricht. Von "Sie haben die liebe Frau Müller weg geekelt " bis "Die Müller hat doch gesoffen und war nicht länger tragbar" ist dann gerne einiges dabei. Ja, SL müssen das aushalten und im Rahmen der Gesetze klären, aber eine sachliche korrekte Ankündigung wie die o.g. Mitteilung könnte dazu durchaus beitragen.

    Ja, da hast jetzt Du wieder recht. Wobei die entsprechenden Eltern dann halt sagen, "pah, Vertrag nicht verlängert, das sind doch alles Beamte. Die Müller hat doch gesoffen und war nicht länger tragbar."

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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