Herausgabe von Privatadresse erlaubt?

  • Hallo zusammen, ich bin recht neu hier und habe gleich eine brennende Frage:


    Darf mein Rektor, ohne mein Einverständnis, einfach so meine Privatanschrift an einen Elternteil herausgeben?
    Hintergrund: Ich unterrichte erste und zweite Klasse, und eine der Mütter meinte, sie müsste mir dringend etwas zukommen lassen.
    Also ruft sie meinen Rektor an, und der gibt meine private Mail- und Postadresse raus, so dass ich vorhin eine Mail von der Mutter bekomme, dass sie mir etwas in den Briefkasten geworfen hat.


    Ich bin ehrlich gesagt vom Glauben abgefallen und schockiert, es kann doch nicht sein, dass man mit der Verbeamtung sämtliche Persönlichkeitsrechte abgibt :(


    Würde mich über Euer Feedback freuen, ob Euch das auch schon passiert ist, oder ob Ihr wisst, wie hier die rechtliche Handhabe ist.


    LG
    K.

  • Nein, darf er nicht. Weder Privatadresse, noch private Telefonnummer, noch private E-Mail-Adresse.


    Du bist über die Schule erreichbar, das genügt.


    Anders gefragt: Kennst du die Privatadresse deines Finanzbeamten? Oder die von dem netten Polizisten, der immer seine Runde macht?


    Gruß !

  • Naja, schlimm finde ich es nicht. Adressen sind doch nicht geheim, die könnte man doch auch vom Einwohnermeldeamt erfragen, wenn sie nicht im Telefonbuch stehen. Bei mir wissen viele SuS, wo ich wohne( gleich neben der Schule) und ich habe trotzdem noch nie Eier ans Fenster gekriegt :) Ich wüde einfach im Sekretariat klären, dass zukünftig deine Adresse bitte nicht mehr rausgegeben wird und fertig, wenn es dich so massiv stört.

  • Naja, schlimm finde ich es nicht. Adressen sind doch nicht geheim, die könnte man doch auch vom Einwohnermeldeamt erfragen, wenn sie nicht im Telefonbuch stehen. Bei mir wissen viele SuS, wo ich wohne( gleich neben der Schule) und ich habe trotzdem noch nie Eier ans Fenster gekriegt :) Ich wüde einfach im Sekretariat klären, dass zukünftig deine Adresse bitte nicht mehr rausgegeben wird und fertig, wenn es dich so massiv stört.

    Doch, es ist schlimm. Wie Mikael schon sagte: Die Lehrkraft ist über die Schule erreichbar. Und es geht nicht immer nur um Eier an der Hauswand, sondern einfach auch um Ruhe und Abstand von der Arbeit. Und ob man einfach so beim Einwohnermeldeamt nach Adressen fragen kann, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Und es ist ein Unding, wenn man aktiv klären muss, dass die Adresse nicht weitergegeben werden kann. Umgekehrt wäre es richtig: Ich gebe an, dass sie weitergegeben werden darf. Das ist ja in jeder Datenschutzerklärung Usus: Wenn du Schülerfotos veröffentlichen willst, müssen die Eltern dem zustimmen.Liegt die Zustimmung nicht vor, darf nix veröffentlicht werden. Ich bin ja nicht der, der immer gleich nach Datenschutz kräht, wenn es zum Beispiel darum geht, meinen Namen oder mein Foto auf die Schulhomepage zu setzen. Aber so viel datenschutzrechtliche Naivität lässt mich auch nur kopfschüttelnd hier sitzen. Ich jedenfalls möchte meine Privatadresse auch ich nicht ohne mein Einverständnis preisgegeben haben. Es ist übrigens sehr einfach solche Fälle zu lösen, ohne den Datenschutz zub tangieren. Man lässt sich von der Mutter die E-MailAdresse geben und gibt diese an die Lehrkraft weiter. Dann kann die Lehrkraft entscheiden, wie sie damit umgeht und was sie preisgeben möchte.

  • Naja, schlimm finde ich es nicht. Adressen sind doch nicht geheim, die könnte man doch auch vom Einwohnermeldeamt erfragen, wenn sie nicht im Telefonbuch stehen. Bei mir wissen viele SuS, wo ich wohne( gleich neben der Schule) und ich habe trotzdem noch nie Eier ans Fenster gekriegt :) Ich wüde einfach im Sekretariat klären, dass zukünftig deine Adresse bitte nicht mehr rausgegeben wird und fertig, wenn es dich so massiv stört.

    Also mit allen kann man das sicherlich nicht, gibt ja auch welche mit Sperrvermerk z.B. die dürfen an niemanden weiter gegeben werden.

  • Vielen Dank für Euer Feedback.
    Ich hätte mir auch gewünscht, dass mein Rektor mir Bescheid gibt, dann hätte ich mich selbst mit der Mutter in Verbindung gesetzt und das geklärt.


    Ich werde auf jeden Fall am Montag mit meinem Rektor drüber reden und ihm klar machen, dass ich sein Verhalten ganz und gar nicht ok finde.


    LG

  • Problematisch wird das allerdings, wenn man an einer Schule landet, wo es Standardprogramm ist, dass die Lehrkräfte die Privatnummer herausgeben, sodass die Eltern auch abends anrufen können oder bei Fragen.

  • Also das finde ich ehrlich gesagt total daneben.
    Eltern würde total auf die Barrikaden gehen, wenn man Frau Müller aus der 1a die Telefonnummer von Frau Meier aus der 3b geben würde. Schon alleine wegen Datenschutz. Und dieser gilt für Lehrer neuerdings nicht oder wie???
    Wenn ICH meine Adresse rausgeben will, tu ich das selbst. Das darf kein Schulleiter ohne meine Erlaubnis tun.
    Unfassbar!

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Problematisch wird das allerdings, wenn man an einer Schule landet, wo es Standardprogramm ist, dass die Lehrkräfte die Privatnummer herausgeben, sodass die Eltern auch abends anrufen können oder bei Fragen.

    Überhaupt nicht problematisch. Auch Schulleiter müssen sich an Recht und Gesetz halten.


    Gruß !

  • Problematisch wird das allerdings, wenn man an einer Schule landet, wo es Standardprogramm ist, dass die Lehrkräfte die Privatnummer herausgeben, sodass die Eltern auch abends anrufen können oder bei Fragen.

    Da braucht man dann halt Rückgrat, um seine Position zu vertreten. Wobei GS-SL und "Recht und Gesetz" ohnehin oft zwei verschiedene Welten sind. Ich habe mal einen Grundschulrektor kennengelernt, der nicht davon abzubringen war, (guten) Vertretungskräften im Arbeitszeugnis zu bescheinigen, sie hätten sich bemüht - Begründung: "Einen Lehrer, der sich nicht bemüht, kann ich nicht brauchen!". Für ihn war das höchstes Lob, und als er dann von "oben" mal darauf hingewiesen wurde, dass er das nicht so machen könne und "bemüht" Note 5 bedeutet, verstand er die Welt nicht mehr.

  • Da muss eine klare Regelung her - z.B. die Vergabe von Schulemailadressen, die von jeder Lehrkraft herausgegeben werden dürfen (da es sich ja um die Dienstmail handelt) oder eventuell eine Liste der Daten, auf denen jede Lehrkraft ankreuzen kann, was herausgegeben werden darf und was nicht.


    Ich würde, bei Nicheinsicht der SL denn schon mal fragen, ob er sich wünscht, dass auch seine private Adresse/Telfonnummer an die Eltern weitergeben wird. das würde ich sehr plastisch beschreiben und dann auf eine Reaktion warten.


    Viel Erfolg

  • Ich muss zugeben, am Anfang meiner Tätigkeit als Lehrer war ich in solchen Fragen auch noch naiv.


    Aber mittlerweile sage ich mir: Was in anderen Bereichen der Wirtschaft UND des öffentlichen Dienstes selbstverständlich ist, muss auch für mich als Lehrer gelten, z.B.:


    - Keine privaten Daten an die "Kunden" herausgeben. Wenn der Dienstherr bzw. der SL meint, ich müsse irgendwie anders als über das Sekretariat der Schule erreichbar sein, dann soll er mit ein Diensthandy oder eine dienstliche, schulische E-Mail-Adresse zuteilen, wobei ich die E-Mails dann aus Datenschutzgründen nur an der Schule auf schulischen Geräten abrufen würde. Natürlich nur, soweit es meine anderen dienstlichen Verpflichtungen zeitlich erlauben würden. Das ist alles in der "ausbeuterischen", "freien" Wirtschaft und in jeder anderen Behörde selbstverständlich.


    - Verbrauchsmaterialien für die Schule werden nur noch aus schulischen Mitteln "verbraucht". Das einzige, was ich mir noch selber kaufe, sind Rotstifte. Ausdrucken, Laminieren usw. nur noch in der Schule.


    - Fachliteratur und andere Unterrichtsmaterialien werden entweder als Freiexemplare oder über die Fachbereiche für die Schule angeschafft.


    Man muss nur konsequent sein. Dann geht das auch alles. Die Beamtenbesoldung ist nicht dafür da, den Unterricht zu finanzieren, und mein privater Bereich ist keine Außenstelle der Schule!


    Gruß !

  • Vor langen Jahren habe ich in der ambulanten Pflege gearbeitet, eines Abends klingelte das Telefon und ein Patient war dran, der mit mir ausgehen wollte, es war ein unglaublich unangenehmes Gespräch.
    Als ich unsere Sekretärin im Büro aufgebracht zur Rede stellte, kam ein 'Aber es war doch ein Doktor', auch mein Chef guckte verwirrt. Obwohl das bald 20 Jahre her ist, steckt es mir immer noch in den Knochen, wie wenig vertrauenswürdig mit meinen Daten umgegangen wurde. Ich werde fuchsteufelswild, wenn jemand mich um Daten bittet, die er sich besser bei der Person abholt, es auch nur in Erwägung zu ziehen, ist unannehmbar!

  • Es geht gar nicht um den Schulleiter, es liegt vielmehr am Kollegium. Wenn einheitlich beschlossen wurde, die Eltern "ganzheitlich" zu behandeln und sich rund um die Uhr erreichen zu lassen, ist das schwer möglich, sich da auszuklinken.
    Ich weiß dann auch von Schulen, wo die Eltern die Telefonnummer sogar noch an die Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Nachhilfelehre u.ä. weitergeben, damit diese die Lehrkraft (notfalls auch am Wochenende!) belästigen können.
    Da braucht es starke Nerven.

  • Da braucht es starke Nerven.

    Nein. Du brauchst nur eine Fritzbox oder andere Telefonanlage, in der du eine weitere Telefonnummer definieren kannst.
    Dann bekommt die Nummer, die der Schulleiter kennt, ab 16 Uhr und an Wochenenden eine Umleitung zum AB - und gut is.
    Und wenn die Anrufe überhand nehmen, klemmt man diese Nummer wieder ab.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wenn einheitlich beschlossen wurde, die Eltern "ganzheitlich" zu behandeln und sich rund um die Uhr erreichen zu lassen, ist das schwer möglich, sich da auszuklinken.

    Wann werden auch endlich Lehrkräfte kapieren, dass irgendwelche schulischen "Beschlüsse" kein höherwertiges Recht (in diesem Fall das Grundrecht(!) auf informationelle Selbstbestimmung) aushebeln können.


    Das muss man dann einfach einmal etwas zeigen, was sich "Rückgrat" nennt.


    Gruß !


    ps: In diesem Kontext auch immer wieder unzulässig: Die schleichende Erhöhung der individuellen Arbeitszeit durch irgendwelche (meist unsinnigen) auf Konferenzen "beschlossenen" Zusatzaufgaben: "Man könnte ja noch..."

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Da braucht man dann halt Rückgrat, um seine Position zu vertreten. Wobei GS-SL und "Recht und Gesetz" ohnehin oft zwei verschiedene Welten sind. Ich habe mal einen Grundschulrektor kennengelernt, der nicht davon abzubringen war, (guten) Vertretungskräften im Arbeitszeugnis zu bescheinigen, sie hätten sich bemüht - Begründung: "Einen Lehrer, der sich nicht bemüht, kann ich nicht brauchen!". Für ihn war das höchstes Lob, und als er dann von "oben" mal darauf hingewiesen wurde, dass er das nicht so machen könne und "bemüht" Note 5 bedeutet, verstand er die Welt nicht mehr.

    ??????? Hervorhebung von mir ... Wieder so ein Pauschalsatz in Richtung Grundschule ... Hat das Thema hier tatsächlich was mit Grundschule zu tun, fossi?

  • Ja, ich glaube diese "Nicht-Kenntnisse von Recht/Schulrecht" sind tatsächlich ein grundschulspezifisches Problem (zumindest ist es dort seeeehr stark verbreitet). Oftmals, weil Grundschulen kleiner sind und sich auch Lehrer als Leitung bewerben, die nicht unbedingt in Verwaltungsdingen "aufgehen", viele Leitungen haben dann auch noch eine recht ordentliche Unterrichtsverpflichtung.
    Ist aber nur mein subjektiver Eindruck aus der Grundschule heraus - ohne jegliches Grundschulbashing..

  • Hat das Thema hier tatsächlich was mit Grundschule zu tun, fossi?

    Nein, nicht direkt und war auch gar nicht so fettgedruckt gemeint, wie du es gelesen hast. Allerdings gilt wohl (leider), dass Grundschulrektoren diejenigen sind, die a) diesen Posten am ehesten aus Idealismus übernehmen und halt eher keine Verwaltungsmenschen sind und die b) am wenigsten für ihre Aufgabe geschult werden.

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