Schüler hat gestohlen - Wie reagieren?

  • Hallo zusammen,


    ein Schüler aus meiner Klasse hat mich darauf angesprochen, dass ihm vor einiger Zeit ein anderer Schüler Geld gestohlen hat. Er hat ihn damit konfrontiert und ihm angeboten, das Geld in Raten zurückzuzahlen, da er es bereits ausgegeben hatte. NUn scheint es so, dass er die Ratenzahlung nicht einhält, da er nur sehr wenig eigenes Geld zur Verfügung hat, weshalb mich der Bestohlene nun hinzugezogen hat, mit der Bitte, ihm zu helfen, ohne den "Dieb" in größere Schweirigkeiten zu bringen. Es handelt sich hierbei um einen Schüler, der große Probleme im Elternhaus hat, ein Umzu in ein betreutes Wohnen steht kurz bevor, weshalb auch der Geschädigte nicht möchte, dass er noch größere Probleme bekommt. Natürlich möchte er aber sein Geld zurück.
    Nun habe ich mit dem bestohlenen Schüler ausgemacht, dass wir uns morgen zusammen setzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.


    Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich reagieren soll. Wenn ich den Vater informiere, wird der Schüler zuhause sehr sehr große Probleme bekommen, ob da auch Gewalt mit eine Rolle spielt, habe ich noch nicht herausgefunden, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt läuft hier sehr schleppend. Ich will natürlich, dass er für seine Tat gerade stehen muss und dass er die Konsequenzen für sein Handeln trägt. Nun weiß ich nicht, ob ich das mit den beiden Jungs alleine klären soll oder ob ich zwingend den Vater einschalten muss?
    Wie würdet ihr das Regeln? Es geht um 40€, 10 sind bereits abgezahlt, der andere Junge möchte aber nun sein Restgeld, was der "Dieb" aber nicht sofort aufbringen kann.


    Danke für eure Meinungen.

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich mit dem bestohlenen Schüler ausgemacht, dass wir uns morgen zusammen setzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

    So habe ich das auch schon öfters gemacht, allerdings dann auch mit dem bestohlenen Schüler. Meistens konnte man eine gemeinsame Lösung finden.

    • Offizieller Beitrag

    Anzeige kommt ja nun nicht in Frage, die müsste ja von dem Bestohlenen ausgehen und nicht von der Schule.

    Und abgesehen vom (meiner Meinung nach nicht vorhandenem) pädagogischen Wert gäbe es eventuell auch ein Beweisproblem nach dieser ganzen Zeit!

  • Ein paar Sozialstunden zum Nachdenken schaden nicht.


    Anzeige kommt ja nun nicht in Frage, die müsste ja von dem Bestohlenen ausgehen und nicht von der Schule.

    Diebstahl ist ein Offizialdelikt. Über alles Weitere darf die Staatsanwaltschaft entscheiden (Anklageerhebung, Geringwertigkeit, ...).

  • Wenn die Kinder untereinander selbst eine Rückzahlung vereinbahren, würde ich mich darum kümmern, dass dieser Rückzahlungsplan schriftlich festgehalten wird und von beiden unterschrieben wird.

  • Ein paar Sozialstunden zum Nachdenken schaden nicht.


    Diebstahl ist ein Offizialdelikt. Über alles Weitere darf die Staatsanwaltschaft entscheiden (Anklageerhebung, Geringwertigkeit, ...).

    Die Juristen unter den Lehrern. :)
    Diebstahl geringwertiger Sachen ist eben kein Offizialdelikt (§248a StGB). Geringwertig ist eine Sache, wenn sie einen Wert von 50€ nicht überschreitet (ständige Rechtsprechung).


    Gemeinsam mit den Schülern nach einer sinnvollen Lösung suchen halte ich für eine gute Lösung, allerdings sollte dem stehlenden Schüler dabei auch klargemacht werden, dass er diese Chance nur aufgrund des Vertrauens seines Mitschülers bekommt und er das nicht durch Nichteinhaltung der Vereinbarung enttäuschen sollte.


    BTW: Die Beweisführung in einem Prozess wäre in diesem Fall denkbar einfach, wenn der Schüler sein Vergehen zugegeben, einem Ausgleich zugestimmt und diesen bereits angefangen hat. Ich glaube nicht, dass in dem Fall ein Richter noch Zweifel an der Schuld hätte. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Da geringwertige Sachen üblicherweise nicht vor dem BGH verhandelt werden, gibt es da keine höchstrichterliche Rechtsprechung, das ist schon richtig, aber die meisten OLG nehmen 50€ an, einige gehen auch bis 30€ runter. Da oben kein Wert genannt wurde irritiert mich der Wunsch nach einer Strafanzeige halt etwas. In welchem Wert wird denn bei euch an der Schule regelmäßig geklaut? Und warum würdest du gegen den ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten eine Anzeige stellen wollen (so du denn dürftest)?

    If you look for the light, you can often find it.
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  • Diebstahl ist eine Straftat und schon kommen die Kuschelpädagoen und wollen "darüber reden". Und wundern sich dann, dass Lehrer keiner mehr ernst nimmt.


    In Niedersachsen ist die Lehrkraft zudem verpflichtet, die Schulleitung zu informieren:

    Zitat

    Neben der allgemeinen sich aus § 138 StGB ergebenden Anzeigeverpflichtung für geplante Straftaten sind die Lehrkräfte darüber hinaus auch verpflichtet, bei Kenntnisnahme von strafrechtlich relevanten Geschehnissen die Schulleitung zu unterrichten.

    http://www.schure.de/22410/25-5-81411.htm



    Der Schulleiter veranlasst dann das Weitere.


    Also, bevor hier jemand Mira25 Tipps im SInne von "erst einmal darüber reden" gibt, sollte zuerst einmal die Rechtslage in Bayern geklärt werden, bevor Mira25 eventuell ein Dienstvergehen begeht, dass diziplinarrechtlich verfolgt werden könnte.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich finde die Lösung unter den Schülern nicht schlecht (mit Einverständnis der SL).
    Aber ich würde das Thema weiterverfolgen - ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, einen Polizisten in den Unterricht einzuladen.

  • Mikael: Da gibt es jetzt zwei Auslegungsmöglichkeiten. Die erste wäre, dass die Schulleitung bei Offizialdelikten informiert werden muss, um dann darüber zu entscheiden, wie weiter verfahren wird. Eine sinnvolle Regelung. Die zweite Möglichkeit wäre, dass die Schulleitung bei allen Delikten informiert werden müsste. In dem Fall wüsste ich gerne, wie deine Schulleitung reagiert, wenn du wegen jeder Beleidigung unter Schülern zu ihr rennst und sie fragst wie zu verfahren sei (was eine dämliche Auslegung wäre, da die Schulleitung nicht verfahren kann, da Antragsdelikte eben nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden).


    Außerdem stimme ich auch zu, dass prinzipiell bei Diebstählen, die keine reinen Bagatellen sind (im Sinne von: Paul hat mein Brötchen aufgegessen --> Dann kauft dir Paul halt ein neues.) und insbesondere solche bei denen Bargeld entwendet wurde, die Polizei eingeschaltet werden sollte. Wir haben bei uns in der Stadt einen super Kontaktbeamten, der auch in den Klassen wunderbar unterstützt.


    In diesem Fall haben die beiden Schüler das Problem aber eigentlich bereits geklärt und für Ausgleich gesorgt (der sich jetzt verzögert, ansonsten hätte der Lehrer davon nie erfahren) und der beklaute Schüler hat überhaupt gar kein Interesse, dass der Dieb bestraft wird. Was genau berechtigt dich als Lehrkraft jetzt dich über dessen Willen und über das Strafgesetzbuch hinwegzusetzen (dazu s.o.)?

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  • Ich werde morgen mal mit unserer Schulleitung reden. Von Kuschelpädagogik war hier nie die Rede, sondern ich habe versucht, mich nach dem Wunsch des Bestohlenen zu richten und war mir unsicher, ob ich nun die Eltern informieren soll, oder nicht. Die von dem Geschädigten wissen eh Bescheid, und waren ja mit der Lösung einverstanden, also brauchen wir über eine Anzeige nicht diskutieren.

  • übrigens war bei uns an der Schule vor kurzem die Polizei, da ein Handy gestohlen wurde. Da der vermeintliche Dieb das Handy zurückgab, wurde uns von der Polizei gesagt, dass nur etwas unternommen wird, wenn der Geschädigte selbst Anzeige erstattet. Als Schule können wir da gar nichts machen.

  • Gegenfrage Mikael: Warum antwortest du nicht auf meine Frage an dich im ersten Absatz? Rennst du wegen jeder Beleidigung zwischen Schülern zu deiner Schulleitung oder nicht? Falls nein, scheint der Erlass so gemeint zu sein, wie ich ihn verstehe, falls doch scheinst du einen sehr verständnisvollen Schulleiter zu haben...

    If you look for the light, you can often find it.
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  • Was verstehst du am Wort "verpflichtet" in obigem Erlass nicht?
    Gruß !

    Ein Schüler sucht Rat beim Lehrer. Er möchte die ganze Sache anscheinend gar nicht an die große Glocke hängen. Der Lehrer läuft damit als erstes zur SL und zeigt den Diebstahl an, weil er dazu "verpflichtet" ist.


    Jupp, das wird sicher gut für das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrer und Schülern sein. Da muss man sich dann auch nicht wundern, wenn die Schüler solche Sachen demnächst lieber untereinander "regeln", anstatt sich vertrauensvoll ratsuchend an eine Lehrkraft zu wenden.


    Im Prinzip hat Mikael zwar recht, man muss den offiziellen Weg (die Dienstvorschriften) zumindest kennen, alleine um das eigene Risiko abschätzen zu können. Ob man sich dann wirklich buchstabengetreu dran hält oder im Einzelfall die Situation individuell behandelt (ggf. Rat bei erfahrenen Kollegen sucht), muss jeder für sich selbst abwägen, und zwar danach, wie wichtig einem das Vertrauen der Schüler ist, wie groß das eigene Risiko ist, wenn mal die Vorschriften etwas großzügiger auslegt und wie die SL insgesamt so drauf ist.


    Ich persönlich wende mich mit solchen Dingen ratsuchend an meinen Abteilungsleiter, und zwar weil ich weiß, dass ich dem vertrauen kann und der genau so abwägt, wie ich das tun würde, nur mit mehr Erfahrung :)

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