An zwei verschiedenen Privatschulen gleichzeitig unterrichten

  • Hallo,


    kann ich gleichzeitig an einer Schule unter privater Trägerschaft in Teilzeit und an einer anderen Schule mit einem anderen privaten Träger als freiberuflicher / selbständiger Dozent auf Honorar-Basis (kein Vertrag!) unterrichten? Muss ich die Schulen von der jeweils anderen Tätigkeit zwingend in Kenntnis setzen?
    Die Nebentätigkeitsgenehmigung benötigt man meines Wissens nur als Angestellter im öffentlichen Dienst/ verbeamteter Lehrer...
    Können eine Privatschule diese freiberufliche Tätigkeit vertraglich verbieten?


    Danke für die Antworten.

  • Fast jeder Arbeitnehmer hat eine Konkurrenzklausel in seinem Arbeitsvertrag, d.h. er darf bei keinem Betrieb derselben Branche arbeiten. Das ist also keine Besonderheit im öffentlichen Dienst. Solange du nicht über 100% kommst und sicherstellen kannst, dass sich die beiden Aufgaben nicht in die Quere kommen (eine Regelschule und eine Abendschule z.B.) sollte da nichts gegen sprechen, außer der erste Träger wollte dich gerne zu 100% haben, dann könnte er verständlicherweise etwas angesäuert reagieren. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wahrscheinlich muss deine "angestellte" Tätigkeit Vorrang haben, d.h. der Stundenplan dieser Schule wird für dich wichtig sein, wenn du deine Termine mit der anderen Schule vereinbarst.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne das nur von privaten Bildungsträgern, und da ist es fast der Standard, dass man verschiedene Arbeitsgeber hat.

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