Masterstudium als voll ausgebildeter Lehrer NACH Referendariat - Beurlaubung möglich oder Entlassung aus dem Dienst notwendig?

  • Hallo zusammen,


    ich bin voll ausgebildeter Lehrer (Beamter auf Probe in Vollzeit) Sek. 1 (BW, A13) mit beiden Staatsexamina und seit 2 Jahren im Schuldienst. Aufgrund meiner guten Leistungen (2x 1,5) habe ich sofort eine Planstelle erhalten. Daneben verfüge ich noch über einen universitären B. Sc., an den ich aus verschiedenen Gründen noch einen 4-semestrigen Masterabschluss (M. Sc.) anhängen möchte.
    Die Gründe hierfür sind vielfältig, starkes persönliches (wissenschaftliches Interesse), Komplettierung des für mich als unfertig empfundenen Unistudiums, denkbare Tätigkeit in Sek. II... (ob hierfür ein zweites Referendariat notwendig wäre konnte ich bisher nicht eindeutig klären!)


    Natürlich habe ich erst überlegt, ob ein Teilzeitstudium (evtl. auch Fernstudium) bei gleichzeitiger reduzierter Stundenzahl möglich wäre, allerdings stelle ich mir es schwer vor, beide Tätigkeiten (vernünftig) unter einen Hut zu bringen. Auch stört mich daran, dass die Qualität der Fernstudiengänge teilweise sehr schlecht ist.
    Deshalb könnte ich mir durchaus auch (trotz extremer finanzieller Nachteile!) (nochmals) ein Vollzeitstudium an einer Universität vorstellen.


    Nun bietet die A13-Stelle natürlich einen gewissen Komfort, den ich ungern komplett aufgeben würde (= Entlassung aus dem Dienst mit allen Konsequenzen, Verzicht auf Pensionsansprüche etc.).


    Wie geht man ein derartiges Vorhaben (welches ich mir fest vorgenommen habe!) sinnvoll an, ohne sich den etwaigen Weg zurück in den Schuldienst zu verbauen?


    Kann man sich tatsächlich für 2 Jahre beurlauben lassen für ein Masterstudium, um dann ggfs. nach dem Abschluss in den Schuldienst zurückkehren zu können? Oder ist hier eine "Entlassung auf eigenen Antrag" unumgänglich? Und falls man diese beantragt hat, wird man dadurch später benachteiligt, wenn man wieder in den Schuldienst zurück möchte? Nach dem Motto: "Die A13-Stelle war ihm wohl nicht gut genug..."


    Und nicht zuletzt: Bis wann sollte man der Schulleitung ein derartiges Vorhaben signalisieren? Die Zusagen für die entsprechenden Masterstudiengänge erfolgen in der Regel relativ spät, heißt Mai-August, was doch sicherlich sehr kurzfristig ist bezogen auf die Stellendisposition der Schule.


    Die 4 Master-Semester würde ich aus Rücklagen finanzieren, die ich im Laufe meiner Tätigkeit angespart habe. Finanziell wäre der Master zu bewältigen, natürlich mit großen finanziellen Einbußen, jedoch pflege ich eher einen bescheidenen Lebensstil und tausche gern ein Plus an Bildung gegen ein (sehr) teures Auto ein... :)
    Eine Erfahrung, die ich im Leben schon wiederholt gemacht habe ist, dass sich ein höherer Bildungsabschluss langfristig immer auszahlt.


    Fragen über Fragen - danke vorab für eure Hilfe!


    PS: Um Klarheit zu schaffen, ich habe das 1. Stex an einer PH erworben, den Bachelor an der Uni.

  • Ich dachte, als beamteter Lehrer muss man sowieso den Master haben :staun:


    Ansonsten: Ich habe einen Master in Teilzeit gemacht (sogar ohne Stundenreduzierung) und war eigentlich ganz zufrieden!

  • Nein, bisher reichte ein erstes Staatsexamen, erst jetzt haben alle Hochschulen / Unis auf Bachelor-Master umgestellt.


    Mittlerweile ist eben der Master gleichgesetzt mit dem 1. Staatsexamen was den ZUGANG zum Lehrberuf angeht. Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Staatsexamen in puncto Umfang und Niveau einem Master entspricht.


    Wo hast du den Master nebenbei gemacht? Fern- oder Präsenzhochschule?

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