Was entscheidet die Schulkonferenz?

  • Hallo, wer war schonmal in einer Schulkonferenz von euch? Unsere Schuko-Verordnung besagt, dass jedes Mitglied Themen zur Abstimmung einreichen darf. Aber welche dürfen das sein? Immerhin hat der SL doch kein Stimmrecht?

  • Ich rede mal wieder von Sachsen. Da hier aber 2/3 aus NRW kommen und gar niemand ausm Osten ist das Gespräch dann immer vorbei. Deswegen die Frage: wo, außer in einer Schulkonferenzverordnung, könnten die Beschlussfassungen erläutert sein?

  • Trotzdem ist es mehr als sinnvoll, die Frage spezifisch für dein Bundesland zu stellen.


    Die Antwort steht, wenn man es allgemein beantwortet, irgendwo im Schulgesetz. In NRW wären es die §65ff.
    Was die Schulkonferenz in Sachsen machen darf, steht hier (§43 Schulgesetz von Sachsen)



    Zitat

    (2) Beschlüsse der Lehrerkonferenzen in folgenden Angelegenheiten bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz:

    • wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule insbesondere das Schulprogramm sowie schulinterne Evaluierungsmaßnahmen;
    • Erlass der Hausordnung;
    • schulinterne Grundsätze zur Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel sowie ein schulinterner Haushaltsplan;
    • Stellungnahme zu Beschwerden von Schülern, Eltern, Auszubildenden, Ausbildenden oder Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat;
    • das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen;
    • schulinterne Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (z.B. Klassenfahrten, Wandertage);
    • Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;
    • Schulpartnerschaften;
    • Stellungnahmen der Schule zur
      • a)Änderung der Schulart, sowie der Teilung, Zusammenlegung oder Erweiterung der Schule;
      • b)Durchführung von Schulversuchen;
      • c)Namensgebung der Schule;
      • d)Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule;
      • e)Anforderung von Haushaltsmitteln.


    kl. gr. frosch

  • Danke, ich hatte es dann gefunden, aufsSchulgesetz hätte ich auch kommen können :pfeifen:


    Frage deswegen, weil sie ja eigentlich das entscheidende Gremium ist. Wenn Mans geschickt anstellt, könnte man die eine oder andere Abnickung aus anderen Konferenzen rückgängig machen, oder? Wer hat denn nun schonmal mitgemischt von euch?

  • Könnte man, aber es ist "schlechter Stil", wenn man z.B. als gewählter Vertreter der Lehrerkonferenz in der Schulkonferenz nicht der Abstimmung der Lehrerkonferenz folgt. Auch wenn man grundsätzlich natürlich nur seinem eigenen Gewissen verantwortlich ist.




    kl. gr. frosch

  • Ich rede mal wieder von Sachsen. Da hier aber 2/3 aus NRW kommen und gar niemand ausm Osten ist das Gespräch dann immer vorbei.

    Dann mal wieder der Hinweis, wie wäre es, wenn du das einfach in deinem Profil ergänzt, dann muss dich nicht ständig jemand fragen ;)


    Danke, ich hatte es dann gefunden, aufsSchulgesetz hätte ich auch kommen können :pfeifen:


    Frage deswegen, weil sie ja eigentlich das entscheidende Gremium ist. Wenn Mans geschickt anstellt, könnte man die eine oder andere Abnickung aus anderen Konferenzen rückgängig machen, oder? Wer hat denn nun schonmal mitgemischt von euch?

    Ja, das kann man leider und genau das ist auch vielen Schulleitern bewusst.

  • Bei uns ist sich dessen niemand bewusst. Während in der Lehrerkonferenz schon keiner weiß, warum er da sitzt hab ich jetzt vernommen, dass man in der Schulkonferenz nur ist, um alles alles nochmal zu hören und ein zweites Mal die Hand zu heben. Weswegen die Kollegen gewählt werden, die am meisten Zeit zu haben scheinen.
    So wie der Personalrat immer der nette Klassensprecher von nebenan ist...

  • Tja, plump ausgesagt: jeder hat nur die Vertreter, die er verdient.

    Korrekt gesagt: Jeder hat die Vertreter, die er/sie wählt.
    Das neue Schuljahr beginnt, es stehen wieder Wahlen zur Schulkonferenz an. Da kann man sich im kollegium ja durchaus auch mal absprechen - und das nicht nur dem Zufall überlassen :pirat:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ja, der SL hat kein Stimmrecht und weder unsere Schüler noch ihre Eltern können richtig lesen. Insofern haben die paar Kollegen, die da so sitzen eben mehr als nur die Möglichkeit, die Hand zu heben... Viva la Revolucion! :rauchen:

  • Korrekt gesagt: Jeder hat die Vertreter, die er/sie wählt.Das neue Schuljahr beginnt, es stehen wieder Wahlen zur Schulkonferenz an. Da kann man sich im kollegium ja durchaus auch mal absprechen - und das nicht nur dem Zufall überlassen :pirat:

    Schade nur, dass das bereits laaaaangjährige, fruchtlose Aufklärungsarbeit bedeutet.

  • Das ist in der Tat eines der größten Probleme in den durchschnittlichen Lehrerkollegien. Obwohl man es durchwegs mit Akademikern zu tun hat, sind die wenigsten Kollegen bereit (oder in der Lage), mal einen Gesetzestext durchzulesen (oder sich erklären zu lassen), selbst wenn es bedeutet, dass man damit das Werkzeug in der Hand hält, seine eigenen Arbeitsbedingungen nachhaltig mitzubestimmen. Gremien wie Gesamtkonferenzen, Schulkonferenzen (bei uns heißt das Schulforum), Personalrat, Steuergruppen etc. werden nur als Mehrbelastung gesehen, ohne dabei wahrzunehmen, dass sie gezielt genutzt werden können, um Mehrbelastungen zu vermeiden bzw. Entlastungen zu erzeugen.
    Am Ende landen die wenigen Informierten in diesen Gremien und der große Rest jammert über die schlechten Arbeitsbedingungen und beschwert sich am besten noch, dass in den Gremien keine sinnvollen Entscheidungen getroffen werden.
    Aber das könnte ich vielleicht auch im aktuellen Thread zur GEW schreiben, um Meike ein wenig Schützenhilfe zu geben.

  • Danke. Beruhigend zu hören, dass andere sich dieselben Frage stellen! Es gibt noch Leben da draußen :gruss:

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