Anweisung Schulleiter ohne Konferenzbeschluss

  • Müssen Lehrer einer Anweisung des Schulleiters Folge leisten, wenn diese eigentlich in den Rahmen dessen fällt, was die Lehrerkonferenz abstimmen darf? Es gibt also zu einem Sachverhalt keinen Konferenzbeschluss, stattdessen die Anweisung "das kann jeder von Ihnen schaffen, ich erwarte...".

  • Weiß ich nichts dazu, ob man muss.
    Ich muss allerdings sagen, dass ich manchmal auch froh bin, dass es so bestimmte Dinge gibt, die der SL bei uns festlegt, obwohl sie auch durch die LK könnten/müssten. Ich weiß ja nicht, ob die LK alles entscheiden muss, was sie darf. Wenn ich mir die endlosen Kinkerlitzchendiskussionen vorstelle, die das Eine oder Andere dann entfachen würde, wenn es denn .... Wenn allerdings irgendjemand bei uns das gern mitentscheiden möchte, dann wird es in der LK entschieden.
    Bei dir scheint aber was im Argen zu liegen mit der SL, was?

  • Meiner Meinung nach fällt das unter die Weisungsbefugnis des Schulleiters, wenn es keinen anderweitigen Konferenzbeschluss gibt. Ich würde in diesem Fall einen entsprechenden Antrag in die GeKo einbringen!

    Ich weiß ja nicht, ob die LK alles entscheiden muss, was sie darf. Wenn ich mir die endlosen Kinkerlitzchendiskussionen vorstelle, die das Eine oder Andere dann entfachen würde, wenn es denn ....

    Idealerweise nimmt das der PR in die Hand un bereitet entsprechende Anträge mit einer PV vor, bei der ein Konsens erreicht werden soll. Kinklerlitzchendiskussionen zu wichtigen Anträgen in der GeKo behindern den Entscheidungsfindungsprozess und spielen der SL in die Hände.
    Das setzt aber auch voraus, dass das Kollegium Handlungsbedarf sieht und auch bereit ist, für eine Interessen einzustehen. Wenn das Kollegium sehr obrigkeitshörig ist oder zu einem Großteil der "Leuchtenden-Kinderaugen-Fraktion" zuzuordnen ist, wird es mit nachhaltigen Änderungen schwierig.

  • Eine Festlegung aus den letzten Jahren (Jahr für Jahr abgestimmt mit demselben Ergebnis) wurde in der GeKo durch den SL revidiert. "Sie machen das ab heute so". Als ich sagte, dass ich gerne darüber abstimmen würde, (da das Thema zum Zuständigkeitsbereich der GeKo gehört und zudem sinnfrei ist und Mehrarbeit bedeutet) hieß es: "nein, denn ich sagte ja gerade, das ist zu schaffen und wir machen es ab jetzt so."

  • Ich würde auch den Personalrat anfragen - und wer der bei euch an der Schule nichts taugt, dann mal beim überregionalen anfragen, bei uns gibt es zumindest einen. Der wird dir besser raten können als wir, zumal du da eher sagen kannst, um was genau es geht.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Guck, ob das ein Beschluss ist, den die Konferenz beschließen darf/muss. Manche Kollegien beschließen ja auch die wunderlichsten Dinge, die sie gar nicht beschließen dürfen.
    Falls er mitbestimmungspflichtig ist, remonstriere und wende dich an den Personalrat.

  • Eine Festlegung aus den letzten Jahren (Jahr für Jahr abgestimmt mit demselben Ergebnis) wurde in der GeKo durch den SL revidiert. "Sie machen das ab heute so". Als ich sagte, dass ich gerne darüber abstimmen würde, (da das Thema zum Zuständigkeitsbereich der GeKo gehört und zudem sinnfrei ist und Mehrarbeit bedeutet) hieß es: "nein, denn ich sagte ja gerade, das ist zu schaffen und wir machen es ab jetzt so."

    Da kann ich kodi nur zustimmen. Wenn die Entscheidung in den Aufgabenbereich der GeKo gehört und dort ein entsprechender Beschluss gefasst ist, dann kann und darf der SL das nicht eigenmächtig umwerfen. Der PR sollte sich so etwas auf keinen Fall gefallen lassen und im Zweifelsfall eine dienstliche Beschwerde (Achtung: keine Dienstaufsichtsbeschwerde) bei der übergeordneten Behörde einreichen.

  • Der PR wird überlegen, ob ihm die Entscheidung wichtig ist und mir dann sagen, dass ich mich nicht so aufregen soll. Man legt sich nicht mit der Schulleitung an. Ich kann langsam nicht mehr. Ein Kampf (für Demokratie) den man alleine kämpft ist zermürbender als ich dachte.

  • Der PR wird überlegen, ob ihm die Entscheidung wichtig ist und mir dann sagen, dass ich mich nicht so aufregen soll. Man legt sich nicht mit der Schulleitung an. Ich kann langsam nicht mehr. Ein Kampf (für Demokratie) den man alleine kämpft ist zermürbender als ich dachte.

    Oh, Schantalle, das kenne ich nur zu gut.


    Zum Thema: Wenn der SL sich so äußerte, wie du es beschreibst (das könne man schaffen; ich erwarte...), wirkt es doch stark so, dass gerade KEINE Befugnis seinerseits besteht. Ein Tipp, den ich gestern von einer Kollegin hörte: Fasse die Äußerungen und Anweisungen des SL schriftlich zusammen und teile ihm diese auf möglichst nachweisbare Weise mit (z.B. per E-Mail). Stelle am Ende dann die Frage, ob du tatsächlich die Anweisung, so wie er es sagte, ausführen sollst und schildere "Bedenken", dass dies ja eigentlich (zumindest deines Wissens nach...) nur über die GeKo beschlossen werden dürfe. Bitte ihn dann, dir alles schriftlich (am besten per E-Mail) zu senden.


    Er wird genau wissen, wie der Hase läuft und sich - sollte er nicht im Recht sein - winden, dir eine schriftliche Auskunft zu erteilen.

  • Der PR wird überlegen, ob ihm die Entscheidung wichtig ist und mir dann sagen, dass ich mich nicht so aufregen soll. Man legt sich nicht mit der Schulleitung an.

    Ich kenne das Problem aus PR-Sicht ganz gut. Vor allem, wenn man eine SL hat, die ihren Job eigentlich gut macht und im Normalfall auch wohlwollend und kooperativ ist, dann überlegt man sich natürlich, ob man wegen einer Fehlentscheidung gleich das ganze Fass aufmacht und über Schulamt etc. geht. "Pick your battles" und so weiter.
    Das ist dann für den PR auch frustrierend, wenn er beim SL mit dem entsprechenden Anliegen auf taube Ohren stößt, aber das Gesamtgefüge hier eine echte Auseinandersetzung nicht rechtfertigt. (Wenn hier jemand einen Tipp hat, wie man solche Konflikte auflöst, ohne gleich durch mehrere Eskalationsstufen zu gehen, wäre ich sehr dankbar).


    Bei dir klingt das aber so, als sei die SL prinzipiell nicht kooperativ und habe so gewisse Allmachtsvorstellungen. Hier scheint es schon sinnvoll zu sein, wenn der PR entsprechend einschreitet und auch zu drastischeren Mitteln (im Rahmen seiner Möglichkeiten) greift. Wenn der PR nichts tut, kann ich Kattas Rat unterschreiben. Und wenn dir persönlich daran gelegen ist, die Umstände nachhaltig zu ändern, solltest du selbst bei der nächsten Wahl kandidieren - am besten mit ein paar Gleichgesinnten, die sich mit dir in den PR wählen lassen.

  • Zunächst ist man als Beamter verpflichtet, die Anweisung auszuführen.
    Als Beamte haben wir ja eien Eid auf die Verfassung gechworen, so dass wir zudem verpflichtet sind, der Schulleitung dies zu remonstrieren, entweder mündlich, wenn es nicht hilft, schriftlich. Ein wenig Diplomatie sollte da schon dabei sein.


    Sollte das alles nicht helfen, under der Personalrat wird ignoriert oder noch schlimmer, bleibt passiv, kann man sich ja mal beim Juristen der Schulverwaltung "informieren", oder beim entsprechenden Dezernenten oder beim Gesamtpersonalrat.


    Auch wenn es immer heißt eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) sei formlos, fristlos und fruchtlos, sorgt sie vor allem für die Vorgesetzten der Schulleitung für Arbeit und sind nicht daher sehr beliebt. Zwangläufig muss eine Ermittllung anlaufen, bei er auch die Schulleitung Stellung nehmen muss. (Wieder Mehrarbeit, diesmal für die Schulleitung)


    Wer sich nicht traut, eine DAB alleine zu abzugeben, der Personalrat kann dies tun, aber auch mehrere Kollegen unterschreiben die DAB. Bei der Formulierung sind Gewerkschaften sicherlich hilfsbereit.


    Egal wer nach der DAB recht bekommt, das Klima zwischn SL und dem Personenkreis der Beschwerdeführer wird um einiges kühler werden.
    Man darf aber ein paar Nebenwirkungen nicht vergessen:
    - Die SL überlegt sich das nächste mal genauer, ob sie etwas an dem Regelungen vorbei durchdrücken will, oder nicht.
    - Die SL weiß, dass es rechtskundige im Kollegium gibt.
    - Die Kollegen zeigen ausreichend "Mut", sich für die eigenen Intressen und / oder die der Schulgemeind einzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann NICHT vom Personalrat für jemand eingereicht werden, das ist ein Individual- und kein Kollektivrecht.


    Sei mir nicht böse, du gibst engagierte Antworten, finde ich, aber deine Informationen darüber, was Personalräte können und dürfen, sind nicht immer rechtskompatibel - wo hast du diese Informationen denn her?

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Es war so gemeint, wie du es geschrieben hast.


    "Der Personalrat kann dies auch tun" meinte, dass er eine DAB schreiben kann, aber dann ist er der Beschwerdeführer.


    War vielleicht missverständlich formuliert.


    Danke für den Hinweis!

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