Amtsarzt und chronische Krankheiten

  • Hallo.


    Was mich etwas bedrückt, ist das Thema Amtsarzt. Ich hab schon einiges dazu hier im Forum gelesen, was mir aber noch nicht endgültig zu einer Entscheidung verholfen hat, deswegen frage ich explizit nach Meinungen zu meiner speziellen Situation.
    Es kam ja einiges neues dazu raus, wie etwa bekanntes Urteil von 2013, Stichwort "überwiegende Wahrscheinlichkeit".
    Hinzu kommt, dass seit knapp zwei Monaten in BW die Aufgaben des Amtsarzts bezüglich Bewerber fürs Lehrerreferendariat nun auf niedergelassene Ärzte übertragen wurde.
    Siehe hier: Ärztliches Zeugnis Beamtenbewerber
    Inklusive jeder Menge Listen, u.a. mit Angaben zur Krankengeschichte und als ich einen Termin bekommen habe, hat man mir auch bestätigt, dass diese Liste dann dort ausgefüllt wird.


    Erste Frage: Hat jemand Erfahrungen mit dieser Umstellung? Sind durch diese neue Regelungen strengere oder schlaffere Überprüfungen die Regel? Nur zur neuen Regleung habe ich noch keine Erfahrungen gefunden. Ich stelle mir aber vor, dass es durch diese Listen etwas standardisierter ablaufen wird?!



    (editiert wegen persönlicher Daten)





    Problem bei A: Ich rechne mit Nachfragen des Arztes, schlimmstenfalls soweit, bis ich im Grunde doch B) auspacke oder schwindle bei der Frage "war die Entzündung chronisch?".
    Problem bei B: Angewiesen auf das Wohlwollen des Arztes, der vielleicht auch der Meinung sein kann, dass chronisch gar nicht geht und vielleicht auch 2013-Dingsbums nicht kennt oder dem meine Visage nicht passt?! :sterne: :sterne: :sterne: :sterne: :autsch:


    Ich kann einfach nicht einschätzen, was mich da erwartet. Deswegen auch mein Beitrag hier.
    Meinungen aus meinem Umfeld tendieren momentan eher zu A.
    Ich kenne den Arzt natürlich nicht, darf ich sogar in diesem Fall auch nicht.


    BTW: Neben einer Hausstauballergie gibt es nichts, dass ich zusätzlich angeben müsste. Sonst müsste alles im grünen Bereich sein.



    Vielen Dank im Vorraus. (Sorry für den Roman...)

  • Bist du sicher, dass es eine gute Idee ist, so viele persönliche Informationen in einem öffentlichen Forum zu posten?


    Ich denke auch nicht, dass wir hier dir groß helfen können. Die Frage ist ja schon sehr speziell.


    Fakt ist, du darfst beim Amtsarzt nicht lügen und auch nichts verschweigen. Genauso wenig wie bei der Anmeldung bei der PKV.

  • Die PKV fragt ziemlich sicher nach bestehenden Erkrankungen, wozu Morbus Crohn gehört, also bete, dass du die ersten 10 Jahre in der PKV ohne Schub überstehst, ansonsten dürften die recht schnell darauf kommen, dass da was nicht stimmt.


    Zur Verbeamtung: Entweder hast du einen sehr, sehr leicht verlaufenden Morbus Crohn, dann spricht seit dem Urteil 2013 nichts mehr gegen eine Verbeamtung (besorge dir am Besten ein Schreiben von dem Gastroenterologen, dass dir Symptomfreiheit seit x Jahren bescheinigt und eben den Verdacht, dass es eben kein Crohn sei) oder du hast einen furchtbar schlimmen Morbus Crohn und kriegst damit mindestens GdB 30 und eine Gleichstellung (oder sogar direkt GdB 50)...und wirst dann auch verbeamtet...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Erwähnt sei aber das Gendiagnostikschutzgesetz.


    Man muss z.B. genetische Erkrankungen nicht angeben, erst recht nicht Familiäre.


    Beispiel:


    Ich habe einen genetischen Fehler, der zufällig im Laufe der Schwangerschaft diagnostiziert wurde. Dieser kann Auswirkungen haben (höhere Thrombosegefahr). Diese Diagnose muss ich nicht angeben.

  • Danke für eure Antworten.


    Bist du sicher, dass es eine gute Idee ist, so viele persönliche Informationen in einem öffentlichen Forum zu posten?


    Ich denke auch nicht, dass wir hier dir groß helfen können. Die Frage ist ja schon sehr speziell.


    Fakt ist, du darfst beim Amtsarzt nicht lügen und auch nichts verschweigen. Genauso wenig wie bei der Anmeldung bei der PKV.


    Du magst Recht haben, aber mir ist es wichtiger, eine klassifizierte Meinung zu meiner Situation zu hören. Oder Erfahrungsberichte zu ähnlichen Situationen. Da muss ich meine Situation schon etwas beschreiben. Ich weiss nämlich wirklich nicht, was ich am besten tun soll. Wenn mir hier niemand helfen kann, bin ich immerhin nicht dümmer als zuvor.
    Ich muss vermutlich eh ein Dokument unterzeichnen, dass sämtliche Ärtze von der Schweigepflicht entbindet.


    Es würde mir schon helfen, wenn mir genug Personen bestätigen, dass kein Amtsarzt mir keinen Strick drehen will und auch wenn er etwas über mich erfährt, gewillt ist, sich überzeugen zu lassen, dass es nicht tragisch ist und dennoch ein unbedenkliches Zeugnis erstellt. Der Fragebogen mit den Vorerkrankungen wird auch nicht an das Staatliche Seminar weitergegeben, sondern verbleibt beim Arzt, wenn ich das richtig verstanden habe (steht jedenfalls auf dem Dokument drauf).


    Bei der PKV Anmeldung habe ich weder gelogen, noch etwas verschwiegen. (s.u.)



    Die PKV fragt ziemlich sicher nach bestehenden Erkrankungen, wozu Morbus Crohn gehört, also bete, dass du die ersten 10 Jahre in der PKV ohne Schub überstehst, ansonsten dürften die recht schnell darauf kommen, dass da was nicht stimmt.


    Zur Verbeamtung: Entweder hast du einen sehr, sehr leicht verlaufenden Morbus Crohn, dann spricht seit dem Urteil 2013 nichts mehr gegen eine Verbeamtung (besorge dir am Besten ein Schreiben von dem Gastroenterologen, dass dir Symptomfreiheit seit x Jahren bescheinigt und eben den Verdacht, dass es eben kein Crohn sei) oder du hast einen furchtbar schlimmen Morbus Crohn und kriegst damit mindestens GdB 30 und eine Gleichstellung (oder sogar direkt GdB 50)...und wirst dann auch verbeamtet...


    PKV haben bestimmte Jahresfristen bezüglich Vorerkrankungen. Bei meiner 5 Jahre für Krankenhausaufenthalt und 3 Jahre für ärtzliche Behandlung. Und in diesem Fall war ich nicht verpflichtet, etwas anzugeben. Andere fragen bis zu 10 Jahre zurück, aber die hat mein Berater natürlich gleich ausgeschlossen.
    Dass ich etwas verschwiegen habe, können sie mir nicht vorwerfen, da ich alles ehrlich beantwortet habe.
    Wie gesagt, bin ich auch überzeugt, auch in Zukunft keinen Schub mehr zu bekommen. :)


    Danke für den Hinweis zur Verbeamtung. Du meinst, selbst wenn der Arzt von einem sehr leicht verlaufendem MC (was bei einem einzigen Schub und 6 Jahre Schubfrei ohne Medikation noch nach Übertreibung klingt, finde ich) ausgeht, spricht seit 2013 nichts mehr dagegen? Liegt die Entscheidung dann beim Arzt oder gibt er diese Information weiter und die Behörde entscheidet aufgrund des Zeugnisses?





    Es gilt, glaub ich, dennoch nicht als genetische Erkrankung. Die Ursachen sind, wie bei vielen chronischen Krankheiten, nicht bekannt. Es wird als Autoimmunerkrankung klassifiziert. Die genetische Komponente wird nur nicht ausgeschlossen, da möglicherweise erbliche Veranlagungen für diese Erkrankung bestehen. In meiner Familie gab es nur nie solche Fälle, auch nichts ähnliches. Rauchen, bspw. ist ein stärkerer Faktor bei MC, als Genetik.

  • Fast alle PKVs fragen nach:
    - ambulanten Behandlungen (mit Jahresfrist)
    - stationären Behandlungen (mit meist längererer Frist)
    - bestehenden Krankheiten auch wenn sie nicht behandelt wurden und da ist bei chronischen Krankheiten die Frist völlig irrelevant, weil chronische Krankheiten immer bestehen


    Schau bitte mal in deinen Antrag, ob es da eine Frage gab wie "Bestehen darüber hinaus Krankheiten, Anomalien, Behinderungen, Fehlstellungen, Fehlbildungen oder Funktionsbeeinträchtigungen - auch wenn sie derzeit nicht behandelt werden?" (das ist die Frage aus dem Antrag der DBV, die sehr kurze Jahresfristen hat)


    Ansonsten: eine rechtsverbindliche Auskunft wird dir hier kaum jemand geben können, zur Not frag doch einfach beim Gesundheitsamt nach, ob ein Morbus Crohn geringer Ausprägung ein Problem wäre...


    Und das Gendiagnostikschutzgesetz schützt nur vor Benachteiligung bei festgestellten Risikogenen (z.B. für Brustkrebs), nicht aber vor Benachteiligung bei ausgebrochenen, genetisch veranlagten Krankheiten.

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    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst - wenn dir das doch irgendwann mal unangenehm ist - den Moderatoren scheiben und den thread in den Sicherungsbereich verschieben lassen. Oder wir editieren was raus.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Du kannst - wenn dir das doch irgendwann mal unangenehm ist - den Moderatoren scheiben und den thread in den Sicherungsbereich verschieben lassen. Oder wir editieren was raus.

    Danke, ich denke, ich warte evtl noch auf die ein oder andere Antwort, vielleicht hat ja noch wer was zu sagen dazu, und editiere dann meinen Beitrag. (äh, das kann ich doch, oder?)

  • Und das Gendiagnostikschutzgesetz schützt nur vor Benachteiligung bei festgestellten Risikogenen (z.B. für Brustkrebs), nicht aber vor Benachteiligung bei ausgebrochenen, genetisch veranlagten Krankheiten.

    Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt "Erkrankungen" so wie meine. Ich habe eine genetische Mutation, die mein Thromboserisiko 5-10fach erhöht. Davon wusste ich nichts, bis meine Mutter mit 50 einen Herzinfarkt aufgrund einer Thrombose hatte.Das führte dazu, dass sicherheitshalber (da ich gerade schwanger war) diese Erkrankung ebenfalls bei mir getestet wurde. Dadurch musste ich nun in meinen beiden Schwangerschaften Heparin spritzen,vorsorglich. Das gleiche bei langen Flügen und schwierigen langen OPs. Dennoch ist hier nichts ausgebrochen. Es ist eben aber auch nicht nur ein Risikogen. Da ich diese Diagnose eher zufällig ohne jegliche Syptome bekommen habe, musste ich diese nicht angeben, ich habe mich damals beraten lassen.

  • Du hast also ein erhöhtes Risiko für Thrombosen (muss nicht angegeben werden). Hättest du bereits eine Thrombose gehabt, hättest du die angeben müssen. Das habe ich doch gesagt. :)
    Du musst auch nicht angeben, dass du Sport hasst und dich nur von Burgern und Currywurst ernährst, solange das nur ein Risikofaktor ist, aber nicht zu Krankheiten geführt hat, kannst du machen was du willst.

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  • Naja, die Diskussion war damals, ob es eine Erlrankung ist, wenn man den genetischen Fehler hat. Das war selbst unter Ärzten nicht ganz klar.

  • Ok, bevor ich den Beitrag editieren lasse, nochmal bitte kurz Meinungscheck.


    Sollte trotz leicht verlaufendem Morbus Crohn mithilfe vom Urteil von 2013 etwas gegen eine Verbeamtung sprechen? (keine Medikation/Schübe seit über 6/8 Jahren und inkl. Arztbrief etc. und angenommen, der Arzt ist nicht überzeugt, dass die Diagnose möglicherweise nicht zutraf) [entsprechend der Meinung von Valerianus]


    Ansonsten: eine rechtsverbindliche Auskunft wird dir hier kaum jemand geben können, zur Not frag doch einfach beim Gesundheitsamt nach, ob ein Morbus Crohn geringer Ausprägung ein Problem wäre...

    Ja, das könnte ich evtl. auch mal (anonym?) ausprobieren. Oder ich frage mal meinen PKV-Berater, ob er Bescheid weiss. Bei der Gelegenheit kann ich ihn auch zu deiner Anmerkung bzgl. des Antrages fragen.

  • Guck doch einfach auf deinem Antrag nach, ob du da eine entsprechende Frage findest (so viele Fragen sind da meistens auch nicht drauf).


    Zu deiner fett gedruckten Frage. Im Konkurrenzforum für die Kleinen (such mal mit Google nach Referendar und Forum) sind zwei Amtsärzte unterwegs, die können dir sicher noch am ehesten helfen.

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  • Ich denke, aus Interesse und um dem einen oder anderen die Ängste zu nehmen oder lieber selbst zu antworten als die Antworten anderen Referendaren mit Halbwissen zu überlassen. Dort hat auch schon mal der Leiter eines Studienseminars geschrieben. Warum nicht?


    Sarek

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