Dienstpflicht zur Durchführung mehrtägiger Fahrten an Grundschulen?

  • Ich hätte eine rechtliche Frage:


    Sind mehrtägige Schulfahrten (Landschulheimaufenthalte) Pflicht für Klassenlehrer der 4. Schuljahre an Grundschulen? Bundesland: Rheinland-Pfalz.
    Zur Info: Wir haben kein Schulfahrtenkonzept, welches diese Fahrten vorschreibt. Wie sieht es also mit der rechtlichen Seite in RLP aus? Die Fahrtkosten bekämen wir voll erstattet. Kann uns der Schulleiter zur Durchführung von mehrtägigen Klassenfahrten zwingen?
    Wäre schön, wenn jemand darauf eine eindeutige Antwort geben und möglichst noch die entsprechende Verwaltungsvorschrift nennen kann.
    Vielen Dank

  • Da steht nur: "Bei Schulwanderungen, Schülerfahrten und Schullandheimaufenthalten leitet er seine Klasse". Ich gehe davon aus, dass es sich hier lediglich um die Anwesenheitspflicht bei freiwilligen Schullandheimaufenthalten handelt. Wer besagt denn, dass es eine Pflicht zur Durchführung von mehrtägigen Klassenfahrten gibt? Mir ist klar, dass ich Wandertage oder auch Tagesausflüge machen muss und auch anwesend bin.
    Es geht hier aber speziell um die Durchführung von mehrtägigen Schulfahrten. Eine Verpflichtung hierzu kann ich aus der Dienstordnung nicht rauslesen.

  • Da steht nur: "Bei Schulwanderungen, Schülerfahrten und Schullandheimaufenthalten leitet er seine Klasse". Ich gehe davon aus, dass es sich hier lediglich um die Anwesenheitspflicht bei freiwilligen Schullandheimaufenthalten handelt. Wer besagt denn, dass es eine Pflicht zur Durchführung von mehrtägigen Klassenfahrten gibt? Mir ist klar, dass ich Wandertage oder auch Tagesausflüge machen muss und auch anwesend bin.
    Es geht hier aber speziell um die Durchführung von mehrtägigen Schulfahrten. Eine Verpflichtung hierzu kann ich aus der Dienstordnung nicht rauslesen.

    Die Definition von Schulwanderungen (eben auch mehrtägig) findest du in der passenden Verordnung. Gehört in RP zum Dienstgeschäft.

  • Nun ja, weil das ja nicht das Hauptgeschäft ist. Man entscheidet sich ja aus anderen Gründen für den Lehrerberuf, vielleicht auch TROTZ der Klassenfahrten.


    Ich bin jetzt seit 11 Jahren an meiner Schule. Und war erst 2x auf mehrtägiger Klassenfahrt. Wenn ich die Klassenfahrten als Grund genommen hätte, mich gegen meinen Beruf zu entscheiden, wäre ich ja schön blöd gewesen, wenn ich jetzt stattdessen in einem ungeliebten Job irgendwo hocken würde.

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