falsche Entschuldigung der Eltern

  • Folgender Fall (9. Klasse, Niedersachsen):


    Schülerin A ist dienstags nicht im Unterricht. Mitschüler erzählen, sie hätte um 14.30 Uhr Fahrprüfung. Ein Antrag auf Beurlaubung lag nicht vor; ich wusste auch nichts von dem Termin.


    Am nächsten Tag ist Schülerin A wieder da, bestätigt die Fahrprüfung und sagt, dass es nicht anders ginge, den gesamten Tag der Schule fernzubleiben, da sie sonst niemand aus ihrer Familie zum Prüfungsort hätte fahren können.


    Im Laufe des Schulvormittags bringt der Vater die Entschuldigung vorbei - auf der steht, dass Schülerin A krank gewesen sei. Offenbar wusste er nicht, dass ich die Angelegenheit bereits "aufgedeckt" hatte...


    Dann teilte ich dem Vater mit, dass diese Entschuldigung nicht akzeptiert werden könnte, da sie nachweislich falsch wäre.


    Vater gab daraufhin zu, dass Schülerin A nicht krank gewesen sei. Da aber Schülerin A so nervös gewesen wäre, wusste er sich nicht anders zu helfen. Der Vater erwartet nun, dass die "neue" Entschuldigung akzeptiert wird.



    Meine Fragen an euch:


    a) Muss die neue Entschuldigung akzeptiert werden bzw. habe ich überhaupt einen Ermessensspielraum?


    b) Wie würdet ihr reagieren?

  • Wenn du schriftlich hast, dass das Kind krank ist, ist es krank. Theoretisch. Im Zweifel stünde deine Aussage gegen der des Vaters.
    Praktisch: Wenn das das erste Mal war, würde ich zur Prüfung gratulieren und sagen, dass Schüler den Klassenlehrer vorher um Erlaubnis fragen müssen. Vater scheint ja kooperativ zu sein.


    Macht das Mädchen aber was es will und hat bereits einen Haufen unentschuldigter Fehlstunden würde ich ein größeres Fass aufmachen. Moral, Vertrauensmissbrauch, zukünftige Lehrstelle...
    (Ich wär froh, wenn meine Schüler was Konstruktives mit ihrer Zeit machen würden :teufel: )

  • Danke für die Antwort.


    Schülerin und Vater gaben zu, dass der Krankheitsgrund nur vorgeschoben wäre.

  • Gegenfrage, was würde passieren, wenn du die Entschuldigung nicht akzeptierst?
    Wenn es bei einem u Tag bleibt, passiert gar nichts. Außerdem können Eltern ihr Kind mal einen Tag selber krank schreiben. Wenn dir der Vater schriftlich gegeben hat, dass das Kind nervöse Magenbeschwerden hat dann ist das so. Im Grunde muss er nicht mal einen Grund angeben. Du kannst der S. Vermitteln, dass du ihr Vorgehen unmöglich findest, aber eine Maßnahme wg. arglistiger Täuschung einleiten geht eher nicht.

  • Was hast du denn davon, wenn du die Entschuldigung nicht akzeptierst?
    Ich würde da jetzt nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen und mich schon gar nicht über solche Angelegenheiten unnötig aufregen.
    Als "entschuldigt" eintragen und gut ist...

  • Wenn es das erste Mal war, würde ich die Entschuldigung mit Hinweis auf das korrekte Vorgehen (Beantragung einer Freistellung, etc.) akzeptieren.


    Kam solche oder so ähnliche Dinge bereits mehrfach vor, würde ich die Entschuldigung nicht mehr akzeptieren. Und dann eben reagieren, je nachdem wie viel unentschuldigte Fehlzeiten sie schon hat.

  • Hallo Miteinander,
    wenn das Ganze eine einmalige Sache bleibt, würde ich sie als erledigt betrachten und die Schülerin im Nachhinein als entschuldigt ansehen.
    Vielleicht ist die aufgeflogene Schwindlerei den beiden ja eine Lehre und dann wäre auch schon was erreicht.
    Gruß!

  • Was sollte der Vater denn sonst in die Entschuldigung reinschreiben, wenn die Tocher unter starker Nervosität mit Beschwerden wie Übelkeit, ggf. Erbrechen, Schweißausbrüchen etc. gelitten hat? Das würde ich als Vater auch einfach nur "aus gesundheitlichen Gründen" reinschreiben. Einzelheiten gehen Dich ohnehin nichts an.


    Ergo: Entschuldigung normal hinnehmen. Dem Vater würde ich noch den Hinweis geben, dass bei solchen Terminen auch im Vorfeld eine Freistellung beantragt werden kann, dann braucht es gar keine nachträgliche Entschuldigung. Fertig.

  • Vielen Dank für eure Antworten.




    Was sollte der Vater denn sonst in die Entschuldigung reinschreiben, wenn die Tocher unter starker Nervosität mit Beschwerden wie Übelkeit, ggf. Erbrechen, Schweißausbrüchen etc. gelitten hat? Das würde ich als Vater auch einfach nur "aus gesundheitlichen Gründen" reinschreiben. Einzelheiten gehen Dich ohnehin nichts an.


    Der Vater entschuldigte das Fernbleiben mit Krankheit, er und seine Tochter gaben aber zu, dass das nicht stimmte. Meines Wissen gilt Prüfungsangst nicht als hinreichender Grund - erst recht nicht für Prüfungen im privaten Bereich.

  • wenn das Ganze eine einmalige Sache bleibt, würde ich sie als erledigt betrachten und die Schülerin im Nachhinein als entschuldigt ansehen.
    Vielleicht ist die aufgeflogene Schwindlerei den beiden ja eine Lehre und dann wäre auch schon was erreicht.

    So wäre es mir auch recht. Meine Frage zielte darauf ab, ob das überhaupt ginge. So schreibt Dr. Hoegg in seinem Buch "Schulrecht", dass falsche Entschuldigungen der Eltern (also keine gefälschten...) rechtswidrig seien.

  • Jetzt sei nicht päbstlicher als der Pabst. Gnade vor Recht, wenn es vorher noch nicht vorkam. Eltern sind da manchmal genauso unsicher, und kennen solche Situationen, wo es heißt : Wer viel fragt bekommt viele Antworten ... Wahrscheinlich war einfach die Befürchtung vorherrschend, dass sie keine Freistellung bekommt und dann ...
    Der Vater ist einsichtig. Also, was willst du noch? Was ist denn deine Furcht davor, es dabei bewenden zu lassen?

  • So wäre es mir auch recht. Meine Frage zielte darauf ab, ob das überhaupt ginge. So schreibt Dr. Hoegg in seinem Buch "Schulrecht", dass falsche Entschuldigungen der Eltern (also keine gefälschten...) rechtswidrig seien.

    Welche Strafe sieht dann Dr. Hoegg vor? ;)


    Natürlich ist das nicht in Ordnung, was der Vater da gemacht hat, aber manchmal reicht schon das peinliche Gefühl als Strafe und Lehre bei einer Unrechtstat ertappt zu sein.

  • Ich hatte im letzten Jahr eine Schülerin, deren Eltern haben sie nach den Winterferien zwei Tage krank gemeldet. Die Schülerin selbst verplapperte sich allerdings nach ihrer Rückkehr und erzählte in der Klasse (während ich dabei stand), dass sie erst am Vortag aus der Karibik wieder gekommen sei. Auf meinen Hinweis, dass das aber eigentlich nicht geht, erzählte sie komplett ohne Unrechtsbewusstsein, ihre Eltern hätten den Flug so gebucht, weil der billiger war.


    Ich habe dann den Vater angerufen und ihn damit konfrontiert und ihn gefragt, ob er wüsste dass in Hamburg für die eigenmächtige Verlängerung der Ferien ein Bussgeld verhängt werden kann, zumal seine Tochter eigentlich bei ihren Leistungen nun wirklich keinen Tag im Unterricht fehlen sollte. Dabei habe ich es dann auch belassen. Ich denke, der Schuss vor den Bug hat gereicht.

  • In diesem Fall:
    Ich würde alle Augen zudrücken, aber den entsprechenden Stellen (Vater und Schülerin) sagen dass das so nicht geht und ich eigentlich anders reagieren müsste.
    Die haben Dinge verbummelt, und dann in Panik und ohne Absprache dumm reagiert. Der Fehlgrund selbst war ja durchaus legitim (bei uns wär er das zumindest).


    Fehlen wegen Ferienverlängerung, wie Xiam es beschreibt: darauf würde ich auch GANZ anders und wesentlich schärfer reagieren.... (Also in etwa ähnlich wie du, Xiam ;) )

  • Ich hatte im letzten Jahr eine Schülerin, deren Eltern haben sie nach den Winterferien zwei Tage krank gemeldet. Die Schülerin selbst verplapperte sich allerdings nach ihrer Rückkehr und erzählte in der Klasse (während ich dabei stand), dass sie erst am Vortag aus der Karibik wieder gekommen sei. Auf meinen Hinweis, dass das aber eigentlich nicht geht, erzählte sie komplett ohne Unrechtsbewusstsein, ihre Eltern hätten den Flug so gebucht, weil der billiger war.


    Ich habe dann den Vater angerufen und ihn damit konfrontiert und ihn gefragt, ob er wüsste dass in Hamburg für die eigenmächtige Verlängerung der Ferien ein Bussgeld verhängt werden kann, zumal seine Tochter eigentlich bei ihren Leistungen nun wirklich keinen Tag im Unterricht fehlen sollte. Dabei habe ich es dann auch belassen. Ich denke, der Schuss vor den Bug hat gereicht.


    Manche Leute sind eben selbst zum Schwindeln zu doof. Solche Leute werden dann eben bei sowas erwischt. Wer halbwegs von A nach B denken kann, legt sich für sowas doch eine wasserdichte Begründung zurecht und spricht das mit dem Kind ab.

  • Manche Leute sind eben selbst zum Schwindeln zu doof. Solche Leute werden dann eben bei sowas erwischt. Wer halbwegs von A nach B denken kann, legt sich für sowas doch eine wasserdichte Begründung zurecht und spricht das mit dem Kind ab.


    Ich hatte mal eine Schülerin, die munter ihren Mitschülern per Facebook unter die Nase hielt, dass sie mit ihren Eltern den Urlaub in Thailand noch verlängert hätte. Da die meisten ihrer Mitschüler sie nicht ausstehen konnten (Weshalb bloß?), kam irgendjemand mal auf die Idee, die Facebook-Seiten auszudrucken und mir aufs Pult zu legen...

  • Und dann?


    Da ich und meine Tochter in unterschiedlichen Bundesländern sind, gestalten sich Ferien sehr schwer. Dieses Jahr hatten wir nur 2 Wochen Sommerferien zusammen.


    Wir sind im Mai (dort hat HH Ferien) eine Woche in Urlaub gefahren (sie fehlte dann 3 Tage, da danach Vatertag und ein Brückentag waren).


    Der Lehrer wusste in unserem Fall Bescheid. Nächstes Jahr machen wir es wieder so.


    Ich finde das völlig okay. Wir arbeiten den Stoff vor und gut ist.


    Und selbst wenn der Lehrer es nicht erlaubt hätte, was soll denn passieren?

  • Und dann?

    Schülerin und Eltern mussten zur Schulleitung. Fehltage galten als unentschuldigt und es gab eine "deutliche Ansage", dass, sollte dies noch einmal vorkommen, die Schulbehörde eingeschaltet würde.

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