kurzfristiger Arzttermin

  • Guten Tag,


    Ich hoffe dass die Mods das nicht zu ernst nehmen(ich lösche den Account im nachhinein sofort wieder), aber ich hätte eine dringende Frage als Schüler(!).


    Und zwar habe ich einen kurzfristigen Arztbesuch in der Sek II, allerdings hat meine Schule die Regel dass Arztbesuche 2 Wochen(!) vorher angekündigt werden müssen.
    Der Arztbesuch ist nicht verschiebbar, zwar auch nicht zwangsläufig lebensbedrohlich, aber doch deutlich ernster als z.B. ein Kieferorthopädentermin.
    Ich weiß dass hier niemand für meine Schule sprechen kann, aber wie streng werden solche Fälle in der Praxis gehandhabt?


    Vielen Dank (ich bitte um eine Ausnahme von den Forenregeln, ich konnte dazu nichts im Internet finden)

  • Schau in die Schulordnung für Gymnasien Rheinland Pfalz §§ 37, und 38. Das entscheidet der Fachlehrer oder Klassenlehrer, kann mir kaum vorstellen, dass irgendjemand dir einen Arzttermin verbieten möchte. Falls du aus irgendwelchen Gründen häufig fehlen solltest, will man als Lehrer in der Regel was Schriftliches vom Arzt. Ansonsten suche das Gespräch mit eurem Schulleiter.

  • Sprich mit dem Vertrauenslehrer oder Schulsozialarbeiter (falls es da jemanden bei euch gibt )!


    Ein offenes Gespräch hilft beiden Seiten. Ich glaube kaum, dass in einem dringenden Fall, jemand was dagegen haben könnte.

  • Die 2 Wochen beziehen sich sicher auf Termine, die langfristig planbar sind (z.B. der erwähnte Kieferorthopäde). Akute Arzttermine kann keiner planen und es scheint ja, wie du schreibst, kein Bagatellbesuch zu sein. Sozialarbeiter oder Ähnliches ist bei so etwas unnötig - einfach den Klassenlehrer / Fachlehrer ansprechen, der befreit in solchen Fällen. Alles Gute!

Werbung