Atlas für Klassenarbeit verpflichtend?

  • wenn jemand seine benotete Arbeit nach einer gewissen Zeit nicht von den Eltern unterschrieben wieder mitbringt, bekommen die Eltern eine mail von mir. Der ist der sogenannte Bummelzettel beigefügt, für den Fall, dass die Arbeit tatsächlich verlorengegangen sein sollte. Die Eltern dokumentieren damit, dass sie die Arbeit mit der Note XY zur Kenntnis genommen haben.


    bei den Kindern, die mehr als zweimal säumig sind mit ihren Arbeiten, werden die Arbeiten nicht mehr mit heimgegeben. Mail an die Eltern wegen der Note, Aufforderung, an die Schule zu kommen und zu unterschreiben.
    Sollte jemand dann immer noch nicht reagiert haben, wird ein Vermerk mitsamt einer Kopie des Mailverkehrs angeheftet, so dass ich irgendwann den Klassenstapel archivieren lassen kann.


    Ab einem bestimmten Punkt haben wir Lehrer dann auch mal unsere Informationspflicht erfüllt.....

  • Danke für eure Hinweise und Tipps!


    Ja, ich habe die Schüler mehrfach auf den obligatorischen Atlas hingewiesen und die Neuntklässler haben dann kurz vor der Arbeit in Nachbarklassen nachgefragt, ob sie einen ausleihen könnten. Es hat also alles geklappt. Während der Klausur Materialien tauschen, möchte ich unbedingt vermeiden. Die Frage ist halt, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn es weniger Punkte gibt, da er Atlas nicht da ist. Der Vergleich zu Mathe und dem fehlenden Taschenrechner gefällt mir da ganz gut.
    Des Weiteren möchte ich anmerken, dass ich mich um fehlende Hefte nicht kümmere. Die Schüler sollen einfach auf liniertem Papier schreiben (manche verpflichte ich nur jede zweite Zeile zu beschriften) und diese dann ordentlich am Ende der Klausur abzugeben. Die Blätter sind dann in der richtigen Reihenfolge, ich korrigiere sie und hefte sie mitsamt Erwartungshorizont zusammen. Nur die Fünfer lasse ich unterschreiben, alle Arbeiten pauschal unterschreiben zu lassen, ist ja verboten. Im Hausaufgabenheft lasse ich eintragen, dass zur nächsten Stunde die Arbeit wieder mitgebracht werden muss. Wer das nicht schafft, der muss einen Zweizeiler aufsetzen, den er unterschreibt. Diesem Zweizeiler lege ich dann zu den Unterlagen ins Archiv. Zu den Elternsprechtagen bekommen die Klassenlehrer von mir eine kurze Email mit den aktuellen Noten, damit ist der Informationspflicht sicherlich genüge getan.


  • alle Arbeiten pauschal unterschreiben zu lassen, ist ja verboten.

    Nur aus Interesse: Wieso? Bzw. was ist die rechtliche Grundlage dazu? Hab ich noch nie gehört, deswegen frag ich.....

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Mein Schulleiter macht alles was ich will, und vor Verwaltungsgerichten habe ich keine Angst: erstens klagt von meinen Schülern keiner, zweitens dauert das Verfahren Jahre, drittens sind Klagen gegen Einzelbewertungen nicht zulässig (da kein Verwaltungsakt), viertens was soll mir groß passieren? Wenn mir ein Richter dann nach 2 Jahren sagt, ich soll die Note ändern, stört mich das doch auch nicht! Die Angst vieler hier vor Verwaltungsgerichten kann ich sowieso nicht nachvollziehen, aber das wäre jetzt OT.



    Ganz abgesehen davon ist dieses Verfahren ja ein Entgegenkommen, ohne Atlas (bei mir eher Wörterbuch) 0 von 10 Punkte vs. mit Atlas dann x>0 von 8 Punkten ist ja eindeutig eine Verbesserung für den Schüler.

    Dass Du selbst der Schulleiter bist, ist schon klar, danke. Es geht übrigens nicht darum, dass eine einzelne Note angegriffen würde (was in der Tat nicht geht), sondern die Art der Notenfindung - und ja, die ist justiziabel. Einem Schüler, der kein Wörterbuch hat, keines leihen (zu können) ist eine Sache. Ihm ein Wörterbuch zu geben und dann zu sagen, "Hey, dann gibts für dich aber von vornherein keine Eins mehr", ist eine andere Sache und in meinen Augen höchst fragwürdig.


    Übrigens: Ich will keineswegs die Angst vor Verwaltungs- oder sonstigen Gerichten schüren, wie ich es ja auch immer wieder bedaure, dass der Lehrerberuf ängstliche Menschen anzuziehen scheint. Ein Richter ist am Ende auch nur jemand, der einem sagt, ob man richtig oder falsch gehandelt hat. Eigentlich eine tolle Sache!


    Übrigens II: So ein Verfahren wegen Kleinscheiß wie Leistungsbewertung dauert keineswegs Jahre. Je nach Gewichtung der Note (in Bayern habe ich es durchaus schon erlebt, dass eine Klausurnote über das Bestehen des Fachabiturs entschieden hat) kriegst Du hier sehr schnell bis relativ bald eine Entscheidung. Länger als drei, vier Monate sollte das nicht dauern.


    kannst du nicht der einfachheit halber die arbeitsblätter für leitungsnachweise vorher ausdrucken, kopieren, verteilen, fertig bzw. in die mappen einheften lassen, fertig? in bayern gibt es dafür extra papier, das in der schule lagert und nur für leistungsnachweise verwendet wird.

    Und so gehört das auch. Egal, wie hinterher mit den Arbeiten verfahren wird, aber ordentliches, einheitliches Klausurpapier sollte schon sein.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Übrigens II: So ein Verfahren wegen Kleinscheiß wie Leistungsbewertung dauert keineswegs Jahre. Je nach Gewichtung der Note (in Bayern habe ich es durchaus schon erlebt, dass eine Klausurnote über das Bestehen des Fachabiturs entschieden hat) kriegst Du hier sehr schnell bis relativ bald eine Entscheidung. Länger als drei, vier Monate sollte das nicht dauern.


    Das letzte Eilverfahren, dass ich an einem hessischen Verwaltungsgericht erleben durfte dauerte 2,5 Jahre - und das bei vergleichsweise einfachem Sachverhalt.

  • Dass Du selbst der Schulleiter bist, ist schon klar, danke.

    Nö, bin nur Abteilungsleiter



    Ihm ein Wörterbuch zu geben und dann zu sagen, "Hey, dann gibts für dich aber von vornherein keine Eins mehr", ist eine andere Sache und in meinen Augen höchst fragwürdig.

    Er kann es ja ohne probieren, oder hätte es alternativ mitbringen können (wobei bei meinem großzügigen Punkteschlüssel die 1 übrigens trotzdem noch drin ist, ist nur eben etwas schwerer zu bekommen).

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