Verfahren Übergang Klasse 7 Brandenburg

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mich hier ganz frisch in diesem Forum angemeldet, weil ich mir Antworten auf Fragen zum Ü7-Verfahren erhoffe.
    Ich bin frisch aus dem Ref raus und habe zu diesem Schuljahr das Bundesland (Brandenburg) gewechselt. Hab u.a. eine 6. Klasse und daher steht bald das Ü7-Verfahren an. Im Ref war ich in den Jahrgangsstufen 1 und 2 tätig, jetzt plötzlich so "hohe Klassen", das ist schon was ganz anderes. Dementsprechend bin ich auch noch ein blutiger Anfänger. Ich bin an einer freien Schule, ziemlich winzig (und somit auch keine Parallelklasse). Leider ist kein Kollege da, der mir Auskunft geben kann/will (?). Also suche ich stundenlang im Internet nach Hinweisen, auf was ich alles achten muss als Lehrer. Aber komme an bestimmten Punkten trotzdem nicht weiter.
    Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ein Kollege/ eine Kollegin hier mir bei meinen Fragen weiterhelfen könnte... :ka:


    1) Wann finden die Empfehlungsgespräche (Beratungsgespräche) mit Eltern und Kindern statt?
    2) Werden diese Gespräche nur von der Klassenlehrerin durchgeführt oder auch mit Absprache der anderen Fachlehrer?
    3) Das Grundschulgutachten wird meines Wissens nach von der Klassenkonferenz beschlossen... findet dieser Beschluss VOR dem Empfehlungsgespräch mit Eltern/Kindern statt oder danach?
    4) Wird den Eltern beim Empfehlungs- /Beratungsgespräch bereits die Bildungsempfehlung mitgeteilt oder erfahren sie diese erst durch das Grundschulgutachten?
    5) Wie oft finden generell diese Gespräche bzgl. des Ü7-Verfahrens mit den Eltern statt?
    6) Können die angegebenen Schulen (Sek I) auf dem Anmeldeformular nachträglich nochmal geändert werden (bevor Zulassungen verteilt wurden)? Hierbei geht es mir vor allem um Kinder, die wegen bestimmten Förderbedarfs die Anmeldung schon früher abgeben mussten und gerne etwas ändern würden nachträglich.


    Wahrscheinlich fallen mir gleich noch tausend Fragen ein. Aber es wäre echt super toll, wenn jemand auf die oben gestellten Fragen Rat weiß. :rose:
    Vor allem, weil ich in der nächsten Schulwoche schon den 1. Elternabend bzgl. Ü7 halte. :S


    Viele Grüße und noch einen schönen Abend
    Nadine :danke:

  • Ich habe einmal die "Tags" aus deinem Beitrag rausgenommen. (Als Moderator kann ich das. ;) )


    Aber erst einmal - willkommen im Forum.
    Zu deinem Fall kann ich so nichts sagen, aber wenn du ein Berufsanfänger bist, sollte es dir nicht peinlich sein, einfach mal deinen Schulleiter zu fragen. Der sollte das ganze Prozederre kennen und deine Fragen beantworten können.


    kl. gr. frosch

  • Hallo,
    danke für die Antwort! Wie die Tags entstanden sind weiß ich allerdings nicht. ;)
    Leider weiß die Schulleitung da auch nicht mehr zu meinen Fragen. Sie ist auch ziemlich neu und dazu noch Seiteneinsteigerin...
    LG Nadine

  • Hallo Nadine,
    Ich kann dir morgen recht genau schreiben, muss jetzt allerdings ins Bett ;-)
    Keine Sorgen, du bekommst hier Antworten.
    Liebe Grüße

  • Hallo,
    ich kenne es nur aus Berlin, aber Brandenburg sollte ähnlich laufen.
    Für diese Gespräche gibt es einen Leitfaden (für Lehrer :) https://www.berlin.de/sen/bjw/…_grundschullehrkrafte.pdf ). Ich fand den ganz hilfreich. Hatte ihn mir ausgedruckt und durchgearbeitet, als ich das erste Mal, so wie du jetzt, vor diesen Gesprächen stand. Sachen, die mir unklar waren, habe ich mir am Rand notiert und bin damit dann zur Schulleitung, die da zum Glück sehr fit ist. Darin siehst du auch, dass es für die Empfehlungen das zweite Halbjahreszeugnis Klasse 5 sowie des ersten Halbjahres Klasse 6 braucht. Vor den Halbjahreszeugnissen kann man die entgültigen Gespräche also nicht führen (auch wenn im Leitfaden was steht von Beratungsgesprächen von Herbst bis Halbjahr), die Noten für diese Tabelle kannst du aber mit beiden Zeugnissen schon vorbereiten, dann geht es im Gespräch selbst schneller. Durch den Notendurchschnitt, der sich damit errechnen lässt (verschiedene Fächer sind unterschiedlich gewichtet), lässt sich eine Empfehlung ableiten. Auch die steht im Leitfaden (also von wann bis wann welche Schulform). Wichtig ist noch, dass man schaut, ob es für die weiterführenden Schulen einen festgelegten Bewerbungszeitraum gibt, da die Eltern mit u.a. dem Protokoll dieses Gespräches zu ihrer Wunschschule gehen. Bei uns war es recht knapp nach den Halbjahreszeugnissen, so dass die Gespräche zwischen Zeugnis und Start des Bewerbungszeitraumes stattfinden mussten.
    Auch konnten die Eltern direkt ihre drei Wunschschulen angeben, die wurden vermerkt.
    Es ist auch Platz für etwas Freitext, wo man besondere Begabungen/Neigungen der Schüler eintragen kann. Vielleicht kannst du ja eine Liste ins Klassenbuch legen, wo Fachlehrer Bemerkungen zu einzelnen Schülern eintragen können? Braucht natürlich etwas Vorlauf, denn nicht jeder hat direkt die Zeit, sowas auszufüllen...Oder du legst sie ihnen ins Fach mit der Bitte um Rücklauf bis zum .....? Denn die Gespräche selbst wurden bei uns mit den Eltern, Schulleitung und Klassenelitung geführt.
    Es ist gar nicht so wild, aber dieses doofe Gefühl, etwas völlig neues anpacken zu müssen, das für die Schüler doch ziemlich wichtig ist, und nicht wirklich Unterstützung dabei zu bekommen kann ich verstehen. Doch du machst das schon. :)
    Vielleicht kannst du ja für den Elternabend den Eltern schonmal so ein Protokoll zeigen? (OHP, Smartboard?) Dann gibst du erst allgemeine Infos zum Procedere und kannst dich dann am Protokoll langhangeln?
    Schau mal rein in den Leitfaden, ich finde den wirklich nicht schlecht und hatte danach schon einen guten ersten Eindruck, was zu beachten ist und auch, welche Infos man den Eltern mitgeben kann (Fremdsprachen etc.).
    Viel Erfolg. :)

  • Hallo sommerblüte,
    danke für deine Ausführungen und deine Mühe! :rose:
    Aus deinen Erklärungen habe ich aber den Eindruck gewonnen, dass es doch einige Unterschiede zwischen BB und BE gibt. Bei uns zählt meines Wissens nach nur das Halbjahreszeugnis der 6. Klasse. Die Noten (in Englisch, Deutsch, Mathe) sind nur entscheidend, wenn das Kind auf das Gymnasium möchte. Die Anmeldungen erfolgen kurz nach der Zeugnisausgabe, indem die Eltern der Klassenlehrkraft die Anmeldebögen abgibt und sie diese an das Schulamt weiterschickt.
    Aber vielen Dank auch für die Tipps bzgl. Neigungen und die Broschüre, die hilft mir auf jeden Fall schon weiter! :klatsch:


    Liebe Grüße
    Nadine

  • Hallo Nadine, hab seit gestern Probleme mit dem Internet, jetzt hier am Handy ist es kein Vergnügen zu tippen. Du hast Recht, in bb ist es anders als in be. Ich schreib dir, versprochen. Hoffentlich kriegt der Techniker das morgen hin. Kack Abhängigkeit...

  • Hallo,
    aber hey, dass du das jetzt so vergleichen kannst spricht doch dafür, dass du dich schon gut in die Materie reingefuchst hast. :)
    Ich drück dir die Daumen, das wird schon. :)

  • Hallo Nadine, immer noch kein Internet zuhause, aber da ich in der Bibo bin, geht es heute und ich kann dir antworten. Da du vermutlich nun schon die erste EV hattest, weiß ich gar nicht, was du noch wissen musst.
    Also, bei uns läuft es so.
    Der Klassenlehrer entwirft für jeden Schüler einen kurzen Text und einen Vorschlag für die Kreuzelliste sowie die Empfehlung AHR, FOR oder EBR. für Dieses geht an alle FL zur Vorbereitung auf eine erste Gutachtenkonferenz. Dann wird darüber abgestimmt in dieser Konferenz. Das alles läuft Anfang Dezember. Diese Entwürfe gehen dann zur Kenntnisnahme in die Gutachtengespräche im Januar mit den Eltern, wo sie ihnen zur Kenntnis gegeben werden. Dann können sie sich dazu äußern, es wird nach Wunschschulen gefragt und eine Strategie überlegt (wegen der Drittelregelung der Sekschulen ist es manchmal mit den Empfehlungen schwierig, es gibt ja auch mehrere Bedingungen). Die meisten Eltern gehen mit, manchmal gibt es kleine Änderungen, die wir im Bedarfsfall nochmal abstimmen müssen. Wir haben dann nach den Gesprächen (übrigens bei uns nur mit den Eltern) - immer nochmal ein kurzes handheben zur entgültigen Abstimmung, aber das ist Formsache, weil das Feintuning ja schon war, da werden dann auch Anmerkungen der Eltern besprochen. Die Gutachten werden zusammen mit den Zeugnissen ausgegeben. Nach den Ferien müssen die Bewerbungsanträge an uns zurück sein, die werden dann gesammelt weitergeschickt. Sollten dann doch Einsprüche eingegangen sein, sitzen wir nochmal zusammen, um die zu behandeln. Ist aber selten. Zu den Förderbedarfskindern kann ich dir nichts sagen, da es bei uns noch nie zu nachträglichen Änderungen kam. Für diese Kinder kommt ja oft auch nur eine sehr begrenzte Schulwahl vor und es findet dort mit vielen Leuten (Ausschusvorsitzender, Kl, Sopäd, zukünfitger Lehrer, zukünftiger Sopäd, zukünftiger Schulleiter, wenn vorhanden Schulhelfer) eine Ausschußsitzung statt.
    Insgesamt sitzen wir also 2 mal in der Konferenz zusammen mindestens, oft dreimal, weil irgendeine Kleinigkeit gibt es immer. Die Gutachtengespräche führt der Kl bei uns immer obligatorisch mit einem zweiten Kollegen durch, der die Klasse unterricht und das Gespräch protokolliert.
    Schreib mir wenn du Fragen hast, ab Montag soll ich abends wieder erreichbar sein höhö ...

  • Hallo cubanita1,


    danke für deine Ausführungen und dass du sogar in der Biblo an meine Fragen gedacht hast. :-)
    Deine Ausführungen helfen mir weiter, danke!
    Die Elternversammlung war schon, hat auch gut geklappt. Manche Fragen habe ich dann einfach am nächsten Tag erst beantwortet.
    Kurze Rückfrage: Was meinst du denn mit Drittelregelung der Sekschulen und den verschiedenen Strategien?
    Schöne Ferien :)


    Liebe Grüße
    Nadine

  • http://www.mbjs.brandenburg.de…iser_jahrgangsstufe_6.pdf


    Die Broschüre find ich sehr gut, sie ist für Schüler und Eltern gedacht, hilft aber auch Lehrern.


    Zur Drittelregelung.
    Es gibt die Auflage an Gesamtschulen, dass sie nur ein Drittel AHR Empfehlungen aufnehmen dürfen und da suchen sie sich dann natürlich die Besten heraus. Wenn nun ein Kind die Notensumme 7 hat und aber auf eine Gesamtschule möchte, ist es manchmal besser, ihm keine AHR zu geben sondern eine FOR, weil es dann eine größere Chance hat, auf dieser Gesamtschule angenommen zu werden. Das Gute an Gesamtschulen sind ja die vielen Wege, die offen sind, mit einem Jshr mehr z.B. auch das Abi zu machen.
    Ich geb ja mit dieser Empfehlung keine entgültige Entscheidung ab und auch kein Urteil. Manchmal ist ein wenig Poker wichtig für die Aufnahme ...

  • Ja, das wissen viele Lehrer nicht und verbauen dann mit der Ahr den Kindern unbeabsichtigt die Aufnahme... fair ist das ganze nicht, weil das Kind die Ahr ja verdient hätte. Letztendlich fragt danach später keine Mensch...

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