Elternzeit - wann kann sie genommen werden - Überschneidung mit Ferien

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin ganz neu hier und hoffe auf eure Hilfe. Mein Freund und ich bekommen voraussichtlich am 15.03.2017 ein Kind. Er ist schon "fertiger" Lehrer, ich bin leider noch im Vorbereitungsdienst :D Ich setze ein gesamtes Jahr aus.
    Unser Plan war, dass mein Freund nach den Osterferien (in Niedersachsen vom 08.04.-23.04.2017) einen Monat in Elternzeit geht. Nun haben wir erfahren, dass man immer nur zu einem neuen Lebensmonat des Kindes in Elternzeit gehen kann (also am 15.04., 15.05., ...).
    Erste Frage also: Wisst ihr, ob das tatsächlich so ist?
    Wenn er ab dem 15.04.17 in Elternzeit ginge, würde diese sich ja mit 8 Tagen der Osterferien überschneiden. Das wäre ja verschenkte Zeit, die er mit dem Kind hätte verbringen können. Oder werden diese Tage anschließend an die Osterferien angeknüpft? Zumal man ja noch gar nicht genau weiß, wann das Kind kommt, ist es ja schier unmöglich, der Schulleitung zuvor einen Termin zu nennen, wann man nicht anwesend sein wird. Und da mein Freund eine eigene Klasse hat, wäre es sicher von Vorteil, nicht erst bei der Geburt des Kindes zu sagen, wann er nicht da sein wird. Verstehe ich das alles richtig?
    Das ist ja leider gar nicht so leicht alles :D


    Vielen Dank an alle, die sich diesen langen Text durchgelesen haben! Freue mich über Antworten

  • Wenn sich Elternzeit mit den Ferien berschneidet ist das Pech. Da kann man nichts "dranhängen".


    Es ist richtig, dass man immer nur einen vollen Monat zum Geburtsdatum nehmen kann. Sollte das Kind also pünktlich am 15. März das Licht der Welt erblicken, könnte er bis zum 14. April Elternzeit nehmen. Oder eben dann vom 15. April bis zum 14. Mai oder vom 15. Mai bis 14. Juni u.s.w.


    Der Antrag auf Elternzeit muss formlos bei der Bezirksregierung gestellt werden. Spätestens 7 Wochen vor Antritt. Natürlich weiß man nicht genau, ob das Kind pünktlich zum errechneten Termin kommt. Den gibt man halt unter Vorbehalt an und meldet dann unverzüglich den tatsächlichen Entbindungstermin.
    Der Schulleiter hat erstmal nichts damit zu tun. Natürlich ist es nett von dir, ihn zeitig darüber in Kenntnis zu setzen, damit er Vertretung planen kann.

  • Das hängt jetzt erst einmal entscheidend davon ab, ob dein Freund Angestellter oder Beamter ist. Als Angestellter kann Elternzeit sehr frei beantragt werden und muss vom Arbeitgeber genehmigt werden, wenn nicht zwingende betriebliche Gründe entgegen stehen...was in Schule de facto nie der Fall sein dürfte. Ich gehe aber davon aus, dass dein Freund Beamter in Niedersachsen ist. Dann darf Elternzeit tatsächlich nur für volle Lebensmonate des Kindes genommen werden. Die Frist für den Antrag beträgt dabei lediglich 7 Wochen vor Beginn der entsprechenden Elternzeit...es besteht also absolut kein Grund zur Eile! Wenn er das möchte, kann er die Schulleitung ja vorwarnen mit ungefährem Termin, notwendig ist dies jedoch nicht.


    Ob sich das mit Ferienzeiten überschneidet, ist dabei völlig egal....ganz im Gegenteil ist es rechtsmissbräuchlich, die Elternzeit auf Ferienzeiten maßzuschneidern. Hierfür gibt es gerade aus Niedersachsen ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes, dass dies untersagt hat. Im damaligen Fall wollte eine Lehrkraft ihre Elternzeit vor den Sommerferien unterbrechen und nach den Sommerferien wieder aufnehmen. Grundsätzlich darf die Elternzeit zwar auf mehrere Zeiträume verteilt werden, hier hat das Verwaltungsgericht aber klar einen Riegel vorgeschoben. Es werden also auch keine Tage angeknüpft.

  • Elternzeit kann man innerhalb der ersten drei Lebensjahre nehmen wie man will. Das Elterngeld bekommt man allerdings nur für volle Lebensmonate. Bruchteile eines Monats werden nicht ausgezahlt. Wenn du keine Einkommenslücke haben willst, musst du auch die Elternzeit entsprechend beantragen. Wenn dein Kind also z.B. am 8. 3. geboren wurde, kannst du Elterngeld ab dem 8. 3., ab dem 8. 4., ab dem 8. 5. etc. bekommen, und das maximal bis zum Ende des 14. Lebensmonats deines Kindes. Ich wusste das zunächst ich nicht. Mein Mann hatte seine Elternzeit zunächst zum 1. eines Monats beantragt, die Bezirksregierung hat sich aber nach entsprechender Erläuterung darauf eingelassen, den Beginn der Elternzeit noch "spontan" zu ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ihr Lieben,


    ich bin ganz neu hier und hoffe auf eure Hilfe. Mein Freund und ich bekommen voraussichtlich am 15.03.2017 ein Kind. Er ist schon "fertiger" Lehrer, ich bin leider noch im Vorbereitungsdienst :D Ich setze ein gesamtes Jahr aus.
    Unser Plan war, dass mein Freund nach den Osterferien (in Niedersachsen vom 08.04.-23.04.2017) einen Monat in Elternzeit geht. Nun haben wir erfahren, dass man immer nur zu einem neuen Lebensmonat des Kindes in Elternzeit gehen kann (also am 15.04., 15.05., ...).
    Erste Frage also: Wisst ihr, ob das tatsächlich so ist?


    Ich kann das nur noch einmal bestätigen, es ist so.


    Zitat


    Wenn er ab dem 15.04.17 in Elternzeit ginge, würde diese sich ja mit 8 Tagen der Osterferien überschneiden. Das wäre ja verschenkte Zeit, die er mit dem Kind hätte verbringen können. Oder werden diese Tage anschließend an die Osterferien angeknüpft? Zumal man ja noch gar nicht genau weiß, wann das Kind kommt, ist es ja schier unmöglich, der Schulleitung zuvor einen Termin zu nennen, wann man nicht anwesend sein wird. Und da mein Freund eine eigene Klasse hat, wäre es sicher von Vorteil, nicht erst bei der Geburt des Kindes zu sagen, wann er nicht da sein wird. Verstehe ich das alles richtig?
    Das ist ja leider gar nicht so leicht alles :D


    Das weiß auch die BezReg. Bei mir habe ich den ungefähren Termin durchgegeben und war ab dem Geburtstermin einen Monat draußen. Den ungefähren Termin weiß man ja, sagt der Schule frühzeitig Bescheid, dann ist alles kein Problem. Den Antrag stellt man sicherheitshalber acht Wochen vorher, jedoch gibt man als Anfangsdatum den ET an mit dem Hinweis, dass ab Geburt Elternzeit genommen werden soll.


    Was die Ferien angeht: Wie viel Zeit will man den noch mehr haben, um sie mit dem Kind zu verbringen? Verwechsle Ferien nicht mit Urlaub!

  • Elternzeit kann man innerhalb der ersten drei Lebensjahre nehmen wie man will. Das Elterngeld bekommt man allerdings nur für volle Lebensmonate. Bruchteile eines Monats werden nicht ausgezahlt. Wenn du keine Einkommenslücke haben willst, musst du auch die Elternzeit entsprechend beantragen. Wenn dein Kind also z.B. am 8. 3. geboren wurde, kannst du Elterngeld ab dem 8. 3., ab dem 8. 4., ab dem 8. 5. etc. bekommen, und das maximal bis zum Ende des 14. Lebensmonats deines Kindes. Ich wusste das zunächst ich nicht. Mein Mann hatte seine Elternzeit zunächst zum 1. eines Monats beantragt, die Bezirksregierung hat sich aber nach entsprechender Erläuterung darauf eingelassen, den Beginn der Elternzeit noch "spontan" zu ändern.

    Tut mir Leid, aber das stimmt so pauschal nicht. Deine Aussage ist nur für Arbeitnehmer gültig, wie ich oben bereits beschrieben habe. Für diese findet ausschließlich das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Anwendung. Andersherum gilt der Abschnitt 4 des BEEG, in dem es um Elternzeit geht, laut §15 zunächst nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Beamte sind aber die landesspezifischen beamtenrechtlichen Bedingungen zu beachten. In Niedersachsen bedeutet das folgendes:


    "Die Beschäftigten können also selbst entscheiden, ob und für welchen Zeitraum sie einen Antrag stellen wollen. Bei der Elternzeit ist dabei der Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu beachten. Im Übrigen wird es aus Gründen der Personalplanung (Einsatz von Ersatzkräften/Rückkehr von ehemals freigestellten Beschäftigten) bei Freistellungen vom Dienst häufig erforderlich sein,dass Bewilligungen für eine bestimmte Mindestdauer oder zu bestimmten Zeitpunkten (z. B. bei Lehrkräften zum 01.02.oder 01.08. eines Jahres) ausgesprochen werden. Es empfiehlt sich deshalb, vor der Antragstellung mit der zuständigen Personaldienststelle Verbindung aufzunehmen, um diese Fragen zu klären. Im Schul- und Hochschuldienst gilt generell,dass der Bewilligungszeitraum bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres, Semesters oder Trimesters ausgedehnt werden kann"


    (nachzulesen unter http://www.extra.formularservi…NDANTID=5&FORMUID=030_061 Kapitel I, Unterpunkt 7. ; Stand 01.07.2016).



    Gerade bei Beginn oder Ende der Elternzeit in Ferienrandlagen stellt sich die Landesschulbehörde u.U. stur, wenn die Elternzeit nicht an Lebensmonate des Kindes angepasst wird. Weiterhin ist es eben nicht möglich, unterrichtsfreie Zeiträume zur Unterbrechung der Elternzeit zu nehmen. Zum Glück ist das nicht die Regel und häufig finden sich im Gespräch akzeptable Lösungen. Einen Rechtsanspruch auf beliebige Elternzeiträume gibt es aber gerade nicht.

  • Unser Plan war, dass mein Freund nach den Osterferien (in Niedersachsen vom 08.04.-23.04.2017) einen Monat in Elternzeit geht. Nun haben wir erfahren, dass man immer nur zu einem neuen Lebensmonat des Kindes in Elternzeit gehen kann (also am 15.04., 15.05., ...).
    Erste Frage also: Wisst ihr, ob das tatsächlich so ist?

    Nein, das ist nicht so. Elternzeit ist frei wählbar, auch in Niedersachsen für Beamten, der Passus gilt nur für die andere (siehe im Übrigen ;) ), aber Elterngeld wird in Lebensmonaten gezahlt, sprich arbeiten man in einem Lebensmonat, wird das Einkommen angerechnet oder evtl. gar kein Elterngeld gezahlt.
    Um also möglichst wenig Verluste zu haben beim Elterngeld empfiehlt es sich Elternzeit in Lebensmonaten zu nehmen.

    Das Elterngeld bekommt man allerdings nur für volle Lebensmonate. Bruchteile eines Monats werden nicht ausgezahlt. Wenn du keine Einkommenslücke haben willst, musst du auch die Elternzeit entsprechend beantragen.

    Das stimmt nicht, es reicht ja schon eine Elternzeit von einer Woche und einer Vollzeitbeschäftigung von drei Wochen, damit Anspruch auf Elterngeld besteht (maximal 30h/Woche im Monatsschnitt ;) ), aber das Einkommen wird angerechnet, somit hat man ziemliche Verluste, wenn man nicht Lebensmonate nimmt!

  • Wie kann es sein, dass hier mehrere Leute "bestätigen", dass man Elternzeit nur für volle Monate und nur ab Geburtsdatum des Kindes nehmen kann? :staun:


    Ich komme jetzt gerade aus der Elternzeit und ich habe die Elternzeit beantragt, wie ich lustig war und es wurde genehmigt (und ich habe es so gemacht). Dieses Gerücht, dass das nur für volle Monate geht, ist falsch, stammt aber wohl aus der Schwierigkeit mit dem Elterngeld.
    Ich habe dazu die Bez.Reg. angerufen, dort wusste man "auch nicht so genau" und hat mir deshalb (wegen der Problematik mit dem Elterngeld) geraten, doch die vollen Monate Elternzeit zu nehmen.


    Auch dass an die Ferien nicht angeknüpft werden darf, stimmt nicht so richtig. Man darf Ferien nicht überspringen und es gilt für eine lange Elternzeit, dass ein gewisser "Abstand zu den Ferien" eingehalten werden muss. Es gibt dafür aber (in NRW) eine sehr vage formulierte Ausnahme (die ich nun nicht mehr finde) und zwar speziell für den Elternteil, der nur die zwei Restmonate nimmt, wie es hier der Fall ist.
    Niemand kann verlangen, dass man seine 8 Wochen Elternzeit in die Sommerferien legt, weil das Kind nunmal ungünstig kommt.
    Auch dazu habe ich bei der Bez.Reg. angerufen und meinen Fall erklärt. Die Mitarbeiterin hat das gut verstanden und so habe ich Elternzeit ab dem 1. Schultag nach den Sommerferien beantragt (das Kind kam im Februar).
    Der für meinen Antrag zuständige Mitarbeiter hat mich nach Antragsstellung angerufen und mir erklärt, dass das aber eigentlich so nicht ginge und dass ich ja Abstand von den Ferien halten müsse. Anstatt diese beschriebene Ausnahme (die es wirklich irgendwo gibt) zu suchen, habe ich darauf hingewiesen, dass mir der Termin mündlich von seiner Kollegin zugesagt wurde, damit war das genehmigt. :ohh:


    Ich habe mich darüber gefreut, weiß im Nachhinein aber nicht, ob ich das gut finden soll, dass der Beginn der Elternzeit maßgeblich davon abhängt, wen man am Telefon hat und ob man freundlich nachfragt oder nicht.


    Meine Schulleitung war mit dem Termin übrigens sehr einverstanden. Es ist doch für alle Beteiligten leichter, wenn ich erst 8 Wochen nach Schuljahresbeginn einsteige, als wenn ich 4 Wochen da bin, dann nicht mehr und dann 4 Wochen vor den Zeugnissen wiederkomme.


    Ich empfehle also: Bei der zuständigen Stelle anrufen, Fall erklären, Plan für die Elternzeit vorstellen und nett beraten lassen. Falls es gar nicht klappt, auflegen, eine Nummer höher oder tiefer wählen, nochmal probieren und den Namen des freundlichen Mitarbeiters merken, auf den man sich später beziehen kann. :victory:

    • Offizieller Beitrag

    (Ironie ON) Wie kann es sein, dass Du Deine eigenen Erfahrungen genauso verallgemeinerst? (Ironie OFF)


    Du kannst Elternzeit natürlich auch nach der Geburt nehmen. Viele Väter machen das - aber vermutlich nur eine Minderheit der Mütter. Juristisch gesehen kannst Du natürlich auch Elternzeit zu anderen Terminen innerhalb der ersten drei Jahre des Kindes nehmen bzw. auch Jahre schieben, wenn Du es rechtzeitig beantragst.
    Letztlich wird aber bei 95% der Mütter und auch derjenigen Väter, die Elternzeit nehmen, diese Zeit mit dem Elterngeld kombiniert. Die günstigste Kombination ist dann, die Elternzeit mit dem Elterngeld zeitgleich zu kombinieren. Daraus wurde vermutlich die Verbindlichkeit der Festlegung auf die exakten Lebensmonate des Kindes suggeriert.


    Nur so kannst Du letztlich aber die "Ferienregelung" bzw. den angeblichen Rechtsmissbrauch bei fehlender Aussparung der Ferien umgehen - nämlich wenn Beginn/Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes und der Elternzeit identisch sind. In diesem Fall wird nicht von einer Rechtsmissbräuchlichkeit ausgegangen, da man nach dem Ende von Elternzeit und -geld logischerweise wieder arbeiten muss.


    Es stimmt leider mitunter, dass man seine Sachbearbeiter über die geltende Rechtslage aufklären muss - so wusste der Sachbearbeiter meiner Frau nichts von der Ausnahme bei der Ferienregelung - er sprach dann aber selbst mit seinem Büroleiter und korrigierte dann seinen Bescheid. (Bei der Beihilfe ist das übrigens genauso... Wenn man die entsprechenden Paragraphen selbst versteht und dann gegenüber dem Sachbearbeiter zitieren kann, kommt man erstaunlich weit - auch ohne "Androhung" des Gesprächs mit dem Gruppenleiter. Das bieten die Sachbearbeiter sogar von sich aus an...)


    Was man sicherlich verallgemeinern kann, ist somit der Umstand, dass man sich mit der geltenden Rechtslage selbst vertraut machen sollte, um dann eben nicht an einen unkundigen Sachbearbeiter zu gelangen, der einem dann gar nicht mal aus Bösartigkeit einen Strich durch die Rechnung macht.

  • Ich hoffe, ich darf meine Frage hier mit anschließen. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung und werde sie wieder raus nehmen ;)


    Die Sperrfrist zu den Ferien entfällt ja dann, wenn mit dem Ende der Elternzeit auch der Bezug des Elterngeldes endet. Darf ich dann das Elterngeld und ElterngeldPlus so wild kombinieren, dass die Zahlungen in den Sommerferien enden und ich somit die Sommerferien wieder (teilweise) voll bezahlt bekäme? Der Elterngeldrechner gibt mir die Möglichkeit, die verschiedenen Zahlungen wild zu kombinieren. Kann mir da jemand dazwischen funken und mich quasi "zwingen" das Elterngeld anders zu verteilen? Also das Schulamt oder die BezReg?


    LG und vielen Dank,

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Die Elternzeit wird ja von der Bezirksregierung abgesegnet und dabei darf man die Ferien nicht aussparen. Meine Elternzeit endete aber in den Sommerferien, weil dann die 12 Monate (bzw. 10 plus Mutterschutz) um waren. Auf meine Nachfrage ob ich auch 1 Monat weniger nehmen könnte (und mein Mann dann einen mehr) und dann dann am Anfang der Ferien wieder aus der Elternzeit käme wurde das verneint. Ich müsste 10 oder 12 Monate machen und wie ich dann mein Elterngeld verteile sei meine Sache. Ob das rechtmäßig ist oder nicht sei dahingestellt. Wichtig ist ja für die BezReg nur die Elternzeit, dein Elterngeld erhälst du ja von der Stadt.
    Du darfst also dein Elterngeld so wild kombinieren, aber du kannst nicht in Elternzeit Sold beziehen, nur das Ende versuchen für dich angenehm zu timen. Ob das, je nach Geburtstermin, möglich ist, ist eine andere Sache.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    @dzeneriffa
    Das Elterngeld kannst Du ja nicht anders verteilen als mit den drei oder vier Modellen. Beim ElterngeldPlus hast Du immer das Problem, dass aufgrund der Mutterschutzfristen nach der Geburt, in denen Du Dein volles Gehalt ja weiter bekommst, im Extremfall hinten drei Monate an ElterngeldPlus fehlen, weil ja nur der Bezugszeitraum des Elterngeldes verdoppelt wird, was ja eben nie 12 Monate sind sondern eher 10 bzw. bei Frühgeburten etc. 9 oder gar noch weniger, was dann zu maximal 18 Monaten ElterngeldPlus führt (zzgl. der Mutterschutzfrist gibt es dann also 21 von 24 Monaten Elternzeit das Gehalt bzw. Elterngeld).
    Dann müsstest Du schon vor Ablauf der zwei Jahre wieder einsteigen. Eigentlich müsste dafür dieselbe Regelung mit dem Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes greifen. Ferien hin oder her.

  • Die Elternzeit wird ja von der Bezirksregierung abgesegnet und dabei darf man die Ferien nicht aussparen.

    Richtig! Ich möchte meine Elternzeit in den Sommerferien enden lassen.

    Ich müsste 10 oder 12 Monate machen und wie ich dann mein Elterngeld verteile sei meine Sache.

    Die Dauer der Elternzeit ist doch mir überlassen?! Wie kommen die auf 10/12 Monate?

    Du darfst also dein Elterngeld so wild kombinieren, aber du kannst nicht in Elternzeit Sold beziehen, nur das Ende versuchen für dich angenehm zu timen.

    Ich möchte nicht in der Elternzeit Sold beziehen. Ich möchte die Dauer der Elternzeit so legen, dass sie in den Sommerferien endet. Dazu möchte ich Elterngeld und ElterngeldPlus-Monate so kombinieren, dass das Ende des Elterygeldbezuges auch in die Sommerferien fällt und die Sperrfrist damit nicht greift.


    @Bolzold: Genau so sehe ich das auch. Ich würde z.B. die ersten beiden Monate, in denen ich noch volles Gehalt bekomme, gerne 2 ElterngeldPlus-Monate nehmen, um den "finanziellen Verlust" möglichst gering zu halten. Ebenso würde ich das gerne in den Monaten handhaben, in denen mein Mann oder ich Sonderzahlungen erhalten. Der Rechner jedenfalls lässt diese Kombinationen zu :top:


    Durch diese wilde Kombination würde ich meinem Kind und mir 5 Monate mehr gemeinsame Zeit schenken können. Die bekomme ich nachher nie wieder. :geschenk: Mir geht es nicht darum, möglichst viel Geld rauszuholen...

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Die Dauer der Elternzeit ist doch mir überlassen?! Wie kommen die auf 10/12 Monate?Ich möchte nicht in der Elternzeit Sold beziehen. Ich möchte die Dauer der Elternzeit so legen, dass sie in den Sommerferien endet. Dazu möchte ich Elterngeld und ElterngeldPlus-Monate so kombinieren, dass das Ende des Elterygeldbezuges auch in die Sommerferien fällt und die Sperrfrist damit nicht greift.

    Bei mir lautete die Begründung: Wenn ich 10 Monate mache komme ich so vor den Sommerferien raus, dass ich noch gerade so lange genug arbeite um vor der Sperrfrist anzufangen und bei 11 Monaten würde man mir das nur genehmigen, aber mir die Sommerferien nicht zahlen, weil das Missbrauch wäre. Bei 12 Monaten würde ich aber die restlichen Ferien bezahlt bekommen, weil das ja kein Missbrauch wäre sondern das Maximum an bezahlter Elternzeit.
    Aber kann sein, dass wer anders da anders entschieden hätte? Ich hab halt meine Sachbearbeiterin vorher gefragt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Wie kann es sein, dass hier mehrere Leute "bestätigen", dass man Elternzeit nur für volle Monate und nur ab Geburtsdatum des Kindes nehmen kann? :staun:


    Ich komme jetzt gerade aus der Elternzeit und ich habe die Elternzeit beantragt, wie ich lustig war und es wurde genehmigt (und ich habe es so gemacht). Dieses Gerücht, dass das nur für volle Monate geht, ist falsch, stammt aber wohl aus der Schwierigkeit mit dem Elterngeld.
    Ich habe dazu die Bez.Reg. angerufen, dort wusste man "auch nicht so genau" und hat mir deshalb (wegen der Problematik mit dem Elterngeld) geraten, doch die vollen Monate Elternzeit zu nehmen.

    DAs ist genau das Problem, es haben viele Stellen keine Ahnung und geben dann solche Ammenmärchen weiter, statt zu sagen, dass sie keine Ahnung haben!


    Ich habe mich darüber gefreut, weiß im Nachhinein aber nicht, ob ich das gut finden soll, dass der Beginn der Elternzeit maßgeblich davon abhängt, wen man am Telefon hat und ob man freundlich nachfragt oder nicht.

    Ja, das ist ehrlich gesagt mehr als traurig.

    Ich hoffe, ich darf meine Frage hier mit anschließen. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung und werde sie wieder raus nehmen ;)


    Die Sperrfrist zu den Ferien entfällt ja dann, wenn mit dem Ende der Elternzeit auch der Bezug des Elterngeldes endet. Darf ich dann das Elterngeld und ElterngeldPlus so wild kombinieren, dass die Zahlungen in den Sommerferien enden und ich somit die Sommerferien wieder (teilweise) voll bezahlt bekäme? Der Elterngeldrechner gibt mir die Möglichkeit, die verschiedenen Zahlungen wild zu kombinieren. Kann mir da jemand dazwischen funken und mich quasi "zwingen" das Elterngeld anders zu verteilen? Also das Schulamt oder die BezReg?


    LG und vielen Dank,

    Da diese Regelung noch vor der Einführung des ElterngeldPlus getroffen wurde und es schon da Probleme gab, wenn man nicht die Standardvariante gewählt hat, hängt das wohl sehr von dem Mitarbeiter ab.
    Aber ja, eigentlich müsstest du das tun können, weil du auch damit die maximale Zahl erreichst.


    Hängt übrigens wirklich total von dem Bundesland ab, hier interessiert es keinen, wann deine Elternzeit endet.

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