Berücksichtigung bestehende Krankheit bei Stundenplangestaltung

  • Vor einigen Jahren war ich länger krank (Folge: Eine Menge Ärger mit der Schulleitung… von „Fürsorgepflicht“ habe ich nichts gemerkt).


    Aufgrund der Krankheit unterrichte ich reduziert.


    (Vom Versorgungsamt habe ich damals 20 % zugesprochen bekommen, vor dem Hintergrund der gleich nachfolgend geschilderten Problematik,
    wird auf ärztl. Rat ein Erhöhungsantrag gestellt, aber das dauert ja erstens und zweitens gut möglich, dass abgelehnt wird).


    Mein Stundenplan mit den „Problemtagen“ sieht demnächst dann so aus:
    An einem Tag:
    1. + 2. Unterricht, dann wieder zur 8. + 9.


    an einem anderen: 1. bis 4. Unterricht, 5. + 6. frei, dann wieder 8. + 9.


    Insgesamt dann an 4 Tagen Nachmittagsunterricht, dies ist bei keinem anderen Kollegen (auch Volldeputatler) so.


    Inwiefern muss die Schulleitung/Stundenplanung das schon bestehende Schreiben des Versorgungsamts berücksichtigen?


    Mein behandelnder Arzt hat mir jetzt ein „normales Attest“ zur Vorlage bei der SL rausgeschrieben.


    Inwiefern muss so etwas berücksichtigt werden?


    Oder zählen nur Schreiben vom Versorgungsamt?


    ÖPR kann man vergessen.


    Kann ich deswegen den Bezirkspersonalrat kontaktieren? Oder für was sind die da? ?(
    Oder müssten da die Stufen eingehalten werden, also erst einmal ÖPR?


    Es ärgert mich über alle Maßen, dass mir die Reduzierung, außer gehaltlichen Einbußen, nichts einbringt. :pinch: :pinch: :pinch:

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es denn einen sachlichen Grund, der diesen merkwürdigen Stundenplan rechtfertigen könnte? Also, zum Beispiel, dass deine Fächer eher am Rand liegen sollten (Wahlunterricht, AGs, oder Restriktionen bezüglich der Räume)?


    PS: Da Du von Bezirk schreibst, gehe ich von NRW aus, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Hast du Fächer, die insbesondere am Nachmittag unterrichtet werden, die Wahlfächer sind bzw. auf Fachräume angewiesen sind (Sport, Informatik, usw...)


    Ich weiß nicht, wie die Reduzierung nach Empfehlung des Versorgungsamts funktioniert (warum hast du denn Gehaltseinbüsse, wenn es nicht freiwillig ist (gut, ich bin hier sicher sehr naiv. Im Fall von Krankheit bekommt man ja seine Bezüge weiter...) ), aber Reduzierung bedeutet nicht, dass es eine Vorgabe zur Verteilung der Stunden gibt. Das müsste sicher genauer / konkreter vorgegeben werden.


    Ohne den Hintergrund zu kennen und unter der Voraussetzung, dass du "nur" reduzierst, finde ich ehrlich gesagt die Unterrichtsverteilung vielleicht unglücklich (der Tag mit 1./2 - 7./8), es trifft fast immer jemanden im Kollegium. Es hängt auch von den Arbeitsbedingungen vor Ort.
    Ebenfalls weiß ich nicht, warum eine Reduzierung immer nachmittagsfrei bedeuten soll. Wenn es an deiner Schule regulären Nachmittagsunterricht gibt, muss er ja von jemandem gehalten werden...


    Wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass du "nur" reduzierst und keine weiteren, medizinisch bedingten Vorgaben hast, ist es für einen Stundenplaner nunmal schwierig. Sicher gibt es in deinem Kollegium auch KollegInnen, die zur 1. nicht können (Kinder), nachmittags nicht können (Kinder), Nachmittagstermine haben (Mandatsträger), blockierte Tage (Abordnung, Fortbildung, ...) oder Stunden (Stillen?) haben und wenn bei dir nichts steht ausser deine Stundenzahl, ... Eine Reduzierung ist auch eine Erleichterung durch die Entschleunigung, richtigen Anspruch auf jeden Tag 1.-4. oder 5. am Stück wird es wohl kaum geben... :(


    Ich würde ein Gespräch mit dem Stundenplan-Team und dann Schulleitung suchen, versuchen, das Ganze zu klären (vielleicht haben sie eben nur an die Erleichterung durch Deputatsminderung gedacht?) und vermutlich ist es eher notwendig, dass du vom Versorgungsamt / Arzt konkretere Vorgaben bekommst, wenn es medizinisch angeraten ist.


    chili

  • 20% GdB? MdE?


    Vielleicht kannst du mal mit der Schwerbehindertenvertretung Kontakt aufnehmen. (Zuständigkeit ist Fraglich, das "Schwerbehindert" erst ab 50% GdB. Ggf. auch von Interesse, was denn im "Erhöhungsantrag" drin steht. Das ist je nach Bundesland auch eine "Stufenvertretung" (Schul/Bezirks/Landesschwerbehindertenvertretung.))


    Für Rheinland-Pfalz würde ich dir eine Kontaktaufnahme mit dem Institut für Lehrergesundheit der Uni Mainz empfehlen. (Und ich würde dir empfehlen, das Bundesland im Profil anzugeben...)


    Gruß
    Nitram

  • 20% GdB? MdE?

    GdB sind keine %.


    ---



    Sprich zuerst mit dem Stundenplanteam. An vielen Schulen ist das aber häufig auch so, dass das keiner so wirklich kann, dann das Stundenplanprogramm mehr schlecht als recht gefüttert wird und dann die erste automatische Version genommen wird, die dann eben häufig Schrott ist.


    Ansonsten... über den Stundenplan sollte sich mal eure Lehrerkonferenz austauschen, wir haben dazu Richtlinien beschlossen, die das Stundenplanteam einhalten muss. Und das klappt auch. Bei uns ist z.B. ein freier Nachmittag Pflicht. Aber wenn einige Kollegen z.B: zwei Nebenfächer haben usw. dann geht das häufig auch eben nicht anders.

  • Ich mache bei uns auch am Stundenplan mit und wenn manche Sachen nicht auf dem Wunschzettel am Jahresende stehen kann man sie auch nicht immer wissen, da die Schulleitung auch nicht alles kommuniziert. Vielleicht wissen die Planer ja gar nichts von den Gründen für die Reduzierung?
    Ok, abgesehen davon würde ich einen Plan mit 1.2. - 7.8. an 2 Tagen nur unserem Spanischlehrer machen, der um die Ecke wohnt, aber wie die anderen schon sagte gibt es da manchmal äußere Zwänge, die das so nötig machen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Kann ich deswegen den Bezirkspersonalrat kontaktieren? Oder für was sind die da? ?( Oder müssten da die Stufen eingehalten werden, also erst einmal ÖPR?

    Klar, da kannst du immer hingehen. Wie das mit ärztlichen Schreiben ist, weiß ich auch nicht. Ich vermute, dass dort nur empfohlen werden kann (keine Hofaufsichten o.ä.).


    Außerdem hilft es manchmal, dass man jemanden mit ins Gespräch mit SL nimmt, oder sich vorher beraten lässt, damit man mit etwas mehr Vehemenz auftreten kann. Zumindest der Tag mit 5 Stunden Leerlauf muss ja nicht sein. Und Nachmittagsunterricht ist natürlich zumutbar, ob es allerdings 4x die Woche sein muss (je nach Klientel sind das auch extrem schwierige Stunden), ist die Frage.


    Ich kann mir aber auch vorstellen, dass das nicht bösartig ist, sondern einfach Geschiebe mit den Stunden, bei denen du ungünstig zu kurz gekommen bist. In manchen Kollegien kommen immer die zu kurz, die sich am meisten im Hintergrund halten ;)

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