• Aktuell sorgen die sog. Reichsbürger ja wieder für negative Schlagzeilen.


    Mich würde interessieren, ob jemand schon mal schulische Erfahrungen mit ihnen gemacht hat


    Als mögliche Reibungspunkte fallen mir da spontan ein:
    Akzeptanz des Schulsystems generell
    Akzeptanz der Lehrpläne insbes. in Geschichte und Politk
    mögliche unangenehme Entscheidungn der Schule, z.B. Wiederholung einer Klasse,
    Teilnahme an Ausflügen oder Klassenfahrten mit historischen oder politischen Bezügen


    Gibt es Erfahrungen im Umgang bei Konflikten?

  • Im Grunde gilt da dasselbe wie bei den Revisionisten. Diskussionen sind sinnlos. Klare Verweise auf die geltende Rechtslage mit Erklärung der Konsequenzen im Falle des Nichtbefolgens. Alles andere ist verschwendete Zeit.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich habe auch keine Erfahrungen und glaube nicht, dass man diskutieren kann/soll/darf/muss.


    Mir kam nur vorhin der Gedanke, was wohl passieren würde, wenn Reichsbürger eine mögliche Nichtversetzung nicht anerkennen und ihr Kind nach den Sommerferien in die höhere Klasse geht.
    Sicher ist das kein Fall, der häufig vorkommt (falls überhaupt schon jemals), aber der Gedanke war da.

  • Das wäre Rosinenpickerei. Einerseits erkennen sie die Schule im Sinne einer "Bildungsdienstleistungseinrichtung" an, andererseits aber dann nicht mehr, wenn sie nicht das tut, was sie wollen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die armen Kinder solcher Spinner (und nichts anderes sind sie) tatsächlich dann von sich aus in die höhere Klasse gehen würden.


    Die ganze Theorie des Reichsbürgertums ist eine reine Rosinenpickerei. Die Weimarer Verfassung wird also augenscheinlich anerkannt (die war ja 1937 immer noch in Kraft und Hitler regierte formal auf dieser Basis mittels des ebenfalls auf dieser Basis verabschiedeten Ermächtigungsgesetzes und weiterer Gesetze). Wieso ist diese Verfassung von 1919 legitimierter als die von 1949? So gesehen könnte man in beiden Fällen sagen, dass die Verfassungen unter Druck der jeweiligen Alliierten zustande kamen. Gehen wir dann in der Geschichte zurück nach 1871 oder 1850, dann handelt es sich in beiden Fällen um oktroyierte Verfassungen. Ein Staat, dessen Monarch eine Verfassung mit der Macht der Bajonette von oben oktroyiert, wird akzeptiert, ja? Wenn dem so ist, können sich die Reichsbürger ja erleichtert zurücklehnen - die Polizei hat heutzutage keine Bajonette mehr und schießt erst, wenn sie bedroht wird.


    Die Grenzen von 1937 scheinen ja verführerisch zu sein. Es klingt für die Reichsbürger wohl netter, wenn man von Aachen bis Insterburg (ehem. Ostpreußen) über 1000km in der Ost-West-Ausdehnung mit dem Zug fahren kann und von Flensburg bis Garmisch "nur" 820km...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Man könnte darum bitten, dass der Vater des Kindes die Schulbutte bitte selber zimmern solle und verkünden, dass man den Rohrstock beim Sohnemann ab jetzt regelmäßig zu nutzen gedenke. Dass man beabsichtige, die Arbeiterkinder von den Kindern gebildeter Eltern zu trennen, das Töchterchen jetzt also an der Wandseite sitzen müsse, bei den anderen aus dem sozialen Wohnungsbau ;)


    Aber aber, der Lehrer war doch zwischen 1871 und 1945 eine Autoritätsperson! es kann theoretisch keine reichsbürgerlichen Konflikte mit Schule geben...

  • Schantalle, ich wäre fast geneigt, ab hier einen extra Thread auszulagern und weiter munter loszuspinnen, was für einen Unsinn Reichsbürger von sich geben und wie gut doch die alten Zeiten waren.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Sorry, ich wollte nicht unsachlich werden. Habe versucht, mich in einen hineinzuversetzen, der in einem anderen Jahrhundert zu leben versucht und dann wäre die Konklusion, keine Diskussionen mit Lehrern zu führen.

  • Ich frage mich vor allem, ob der reichsbürgerliche Polizistenmörder von gestern dann auch darauf bestehen wird, im Prozess nach dem bis 1945 geltenden Strafgesetzbuch verurteilt zu werden. Müsste er konsequenterweise auch machen - und ich finde, diesen Gefallen sollte man ihm dann schon tun.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das würde er sogar tun, weil er postulieren würde, dass unsere Gerichte ja auch nur Manifestationen der illegitimen BRD wären und somit ihn ja gar nicht verurteilen dürften. Für den konkreten Polzistenmord würde es dann im Nachhinein durch die KRR Amnestie geben, so wie auch 1934.
    Meine Güte, kann man wirklich so pervers denken?


    @Schantalle
    Das war gar nicht als Kritik gemeint sondern durchaus halbwegs ernst...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hätte mich auch schwer gewundert, wenn da nicht schon vor mir einer draufgekommen wäre - wenn auch knapp vor mir. Hat wohl seinen Grund, dass ich mein komödiantisches Talent nach wie vor nur im Unterricht ausleben kann.

  • [...]


    Allerdings sollte man sich auch nicht in Diskussionen einlassen.

    Doch, natürlich muss man diskutieren, gerade in der Schule und zwar in aller Öffentlichkeit.


    Getreu dem Motto: Es mag so sinnvoll sein wie der Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln, aber man muss zeigen, dass es ein Pudding ist. Immer wieder.

  • Die ganze Theorie des Reichsbürgertums ist eine reine Rosinenpickerei. Die Weimarer Verfassung wird also augenscheinlich anerkannt (die war ja 1937 immer noch in Kraft und Hitler regierte formal auf dieser Basis mittels des ebenfalls auf dieser Basis verabschiedeten Ermächtigungsgesetzes und weiterer Gesetze). Wieso ist diese Verfassung von 1919 legitimierter als die von 1949?

    Die Reichsbürger erkennen das Grundgesetz nicht als Verfassung an. Die Argumentation lautet, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist, weil es bis 1990 eine Gültigkeitsklausel beinhaltete, die sinngemäß besagte, dass es nur so lange gültig ist, wie Deutschland geteilt ist. Im Falle der Wiedervereinigung würde es ungültig und das deutsche Volk solle sich dann eine gesamtdeutsche Verfassung geben. Dies ist 1990 aber nicht erfolgt.


    Das liegt daran, dass es formaljuristisch gar keine Wiedervereinigung Deutschlands war. Die DDR ist einfach dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Daher darf das GG auch weiterhin gelten.

  • Getreu dem Motto: Es mag so sinnvoll sein wie der Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln, aber man muss zeigen, dass es ein Pudding ist. Immer wieder.

    Bei uns gibt es wohl keine Reichsbürger, daher habe ich das Problem nicht. Ich würde es da aber mit der Dienstanweisung an Behörden halten: Sachverhalt klar machen, Konsequenzen deutlich machen, aber nicht auf Diskussionen darüber einlassen.

  • OT:

    Die DDR ist einfach dem Geltungsbereich des GG beigetreten.

    Ui, ui, ui.... für diese Aussage musste ich mir hier im Forum schonmal Geschichtsrevisionismus vorwerfen lassen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Doch, natürlich muss man diskutieren, gerade in der Schule und zwar in aller Öffentlichkeit.


    Nein, muss man nicht. Wird sogar dringend von abgeraten.


    Zitat

    Es ist sinnlos, mit „Reichsbürgern“ zu diskutieren. Denn „Reichsbürger“verfolgen damit das Ziel, Verwirrung zu stiften, um staatliche Stellen vomrechtlich gebotenen Handeln abzulenken



    Zitat

    Dienstlicher Schriftwechsel mit „Reichsbürgern“ sollte auf das absolutnotwendige Mindestmaß beschränkt bleiben. Insbesondere Widersprü-che oder ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der BundesrepublikDeutschland angezweifelt wird, sind schlicht als unbegründet zurückzuweisen.

    http://www.mik.brandenburg.de/…und_Reichsregierungen.pdf


    Näheres auch hier:


    http://www.verfassungsschutz.b…rger%20Ein%20Handbuch.pdf

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