Schüler wegen unentschuldigter Fehlstunden der Schule verweisen

  • Ich vertrete oft Kollegen, die von Dienstunfähigkeitsüberprüfungen bedroht sind. Auch wenn sie unterrichtlich und in Bezug auf sonstige Leistungen nicht mehr auf der Höhe, manchmal sogar eine echte Belastung fürs Kollegium sind (im Gegensatz übrigens zu dieser Schülerin, die in Abwesenheit weder den Unterricht stört noch groß Korrekturen etc verursacht, höchstens mal punktuell eine Beratung, die aber in Summe einem unrund laufenden anwesenden Schüler sicher nicht enstpricht), möchten die erkrankten oder belasteten oder anderweitig labilen Kollegen diesen Halt, die Perspektive, die Bezüge natürlich auch, nicht verlieren.
    Das verstehe ich. Und ich kämpfe da gerne an ihrer Seite.

    Ich verstehe diese Einstellung und teile sie prinzipiell. Ich habe aber bei Schülern oftmals das Problem, dass ich nur schwer einschätzen kann, ob die Schule tatsächlich als Halt wahrgenommen wird oder doch eher als Belastung und als ständiger Grund des Scheiterns ("Jetzt habe ich es diese Woche wieder nicht an die Schule geschafft..."). Dafür fehlt mir einfach die Kompetenz.
    Wenn Kontakt zu Eltern oder Therapeuten besteht, kann man das so klären. Aber wenn dieser Kontakt nicht besteht oder von den (volljährigen) Schülern auch nicht zugelassen wird, befinde ich mich immer in der Unsicherheit, ob ich dem Schüler nicht vielleicht mit meinen Bemühungen sogar noch schade bzw. ihn stärker belaste.
    Ich rede hier von Oberstufe. Die Schüler haben dann ja schon einen (evtl. sehr brauchbaren oder sogar guten) Realschulabschluss in der Tasche. Ich denke, manchmal kann es dem Betroffenen sogar helfen, ihm den schweren Schritt der Abmeldung abzunehmen und ihn zu zwingen, von der Abifixierung wegzukommen und sich eine Ausbildung zu suchen.
    Manchmal nimmt man ihm dadurch aber auch wirklich den letzten Halt bzw. die letzte Struktur in seinem Leben. Immer ein schwieriges Thema.

  • Ich bin an einer beruflichen Schule mit großem Vollzeitschulbereich. Hier erwerben die SuS Abschlüsse, um dann einen besseren Ausbildungsplatz zu bekommen. Wir haben große Probleme mit Fehlzeiten. Ich kümmere mich wirklich- Gespräche, Anrufe, Sozialpädagogin, Abmachungen. Nur- wenn es einfach keine Früchte trägt, macht man sich irgendwann zum Deppen, mal ein Zitat eines Schülers "Warum sehen Sie das denn so eng mit Fehlzeiten, letztes Jahr haben Sie doch auch nichts gemacht!" Ja, ich weiß, dass er es nicht leicht hat. Aber werden sich die Probleme auflösen, wenn er nächstes Jahr in die Ausbildung geht? Vielleicht kann Ausschulung auch mal ein heilsamer Schock sein. Wir sind eine Schule, kein Auffangbecken für Pflegefälle aller Art.

  • Schüler kosten den Staat eine Menge Geld. Nicht alle, die fehlen, sind psychisch krank (wer krankgeschrieben ist, wird natürlich nicht ausgeschult). Einige gehen während der Schulzeit jobben, beziehen aber auch noch Bafög. Das geht einfach nicht.


    Schüler, die nicht da sind, kann man auch nicht beraten.


    Die Teilkonferenz ist auch dazu da, eventuell vorhandenen Problemen auf die Spur zu kommen. Wenn auch das nicht fruchtet, bleibt nur die Entlassung.


    Bei den Schülern, bei denen ich das bisher erlebt habe, war ohnehin klar, dass sie den Abschluss nicht schaffen. Schlimm genug, dass einige bis zu drei Jahren bei uns herumhocken und dann ohne Abschluss gehen müssen. Ja, man hat sie beraten, aber sie wollten halt bleiben. Welch eine Verschwendung von Ressourcen und Lebenszeit.

  • Das ist genau das was ich gesagt habe: Du siehst das nur unter pädagogischen Gesichtspunkten. Nochmal: Das ist kein pädagogisches Problem, sondern ein therapeutisches. WillG hat schon ein Beispiel ausgeführt, warum pädagogisches Wischiwaschi hier sogar schaden kann. Die Teilkonferenz kann dem Schüler übrigens auch anbieten das Gespräch mit dem Therapeuten, bzw. der Jugendhilfestelle zu suchen um mit denen Lösungen zu finden. Aber wenn das abgelehnt wird (d.h. keine therapeutische Änderung in Sicht ist oder gar keine therapeutische Hilfe in Anspruch genommen wird), dann kann man sich auf den Kopf stellen.


    Das was du machst nennt man in der Psychologie coabhängiges Verhalten (in der Schule zugegeben in einer eher milden Form). Dein Job ist es nicht irgendetwas zu decken oder dem Schüler selbst zu helfen, dafür bist du nicht qualifiziert. Dein Job ist es ihm den Weg zu sinnvoller Hilfe aufzuzeigen und wenn er diese nicht annehmen will, klarzustellen, dass du das nicht mitmachen wirst und dich dann ggf. zurückzuziehen, ohne Anschuldigungen oder ähnliches, sondern als schlichte, angekündigte Konsequenz. Im Schulfall heißt das dann eben im Zweifel: Ausschulung.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist genau das was ich gesagt habe: Du siehst das nur unter pädagogischen Gesichtspunkten. Nochmal: Das ist kein pädagogisches Problem, sondern ein therapeutisches.

    Unfug. Ich rede die ganze Zeit von einem Schüler/Schülern bzw Kollegen, die in der in Therapie ist. Wie die im thread gemeinte Schülerin. Und davon, dass das nicht der SL oder ich beurteile, wann die so weit sind, qua Rausschmiss, sondern deren Ärzte/Therapeuten. Die mit dem schulisch vorgegebenen Rhytmus oft gar nicht einverstanden sind. Zumal, wie ich ja schon schrieb, Schüler null Wiedereingliederung bekommen, so wie Kollegen. Oder nur in den allerseltensten Fällen.


    Zitat

    Das was du machst nennt man in der Psychologie coabhängiges Verhalten (in der Schule zugegeben in einer eher milden Form). Dein Job ist es nicht irgendetwas zu decken oder dem Schüler selbst zu helfen, dafür bist du nicht qualifiziert.


    Coabhänginges Verhalten. Ja ne, ist klar. :D Siehe oben. Ich begleite Wiedereingliederungen und unterstütze Kollegen, die noch nicht so weit sind, volle Leisung erbringen zu können, dabei, nicht bei der zweiten Verlängerung vom Versorgungsamt zur Dienstunfähigkeit gezwungen zu werden. Die sind in Therapie, es dauert halt aber länger, als der Dienstherr das gerne so hätte. Siehe typisches Beispiel in Beitrag 24.


    Du hast - mal wieder - meine Beiträge entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Aber egal.

  • Und wie unterstützt du die Kollegen? Verlässt du dich allein auf deren Aussagen oder sucht der Arzt oder Psychologe das Gespräch mit der Dienststelle oder mit dir (in Absprache mit dem Klienten? Wir alle (außer dir) reden hier von Fällen in denen das nicht passiert. NIemand hat vor einen Schüler vor die Tür zu setzen, der sich in Therapie befindet und deswegen krank geschrieben ist (5 Jahre Therapie ohne dabei wieder voll einsatzfähig zu werden sind übrigens ein schlechter Scherz, was war das denn für eine Therapie? Psychoanalyse?), es geht um Schüler die wiederholt (im Falle NRW zusätzlich: nach Abmahnung und min. 20 Schultage andauernd) unentschuldigt (d.h. ohne Attest vom Arzt und bei Patienten in Therapie bieten fast alle Praxen an das Attest postalisch zu versenden) fehlen. Und die fliegen raus.


    Ich habe deine Postings gelesen, sie haben nur absolut gar nichts mit der Eingangsfrage zu tun...

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    • Offizieller Beitrag

    Und wie unterstützt du die Kollegen? Verlässt du dich allein auf deren Aussagen oder sucht der Arzt oder Psychologe das Gespräch mit der Dienststelle oder mit dir (in Absprache mit dem Klienten?

    Klar. Und mit dem örtlichen SBV. Und wir als Schule bemühen uns auch immer, mit den Therapeuten der Schüler im Gespräch zu bleiben, wenn möglich

    Wir alle (außer dir) reden hier von Fällen in denen das nicht passiert.

    Äh... nö...im Ausgangsfall war zumindest klar, dass Therapie besteht. Und ich habe gefragt, ob vor dem Rausschmiss alle anderen Optionen genutzt wurden. Dann kamen Beiträge wie "Signal senden" und "machen uns zum Deppen". An denen habe ich dann weitergearbeitet. Also immer schön am Thema.

    Zitat

    NIemand hat vor einen Schüler vor die Tür zu setzen, der sich in Therapie befindet und deswegen krank geschrieben ist (5 Jahre Therapie ohne dabei wieder voll einsatzfähig zu werden sind übrigens ein schlechter Scherz,

    Du liest halt einfach meine Beiträge nicht richtig. :D Ich schrieb: "Insgesamt hat das (schlechte Arbeit, Krankheit/ständiges Fehlen, stationäre Therapie / Wiedereingliederung/ reduziertes Arbeiten und langsame Erholung) vier-fünf Jahre gedauert." Und ja, das kann so lange dauern. Vom langsamen Schwächeln am Anfang bis zur Reibung wegen auffälligem Verhalten / Fehlen, dann langsam Krankheiterkenntnis über Therapie über die lange Zeit des Reinkommens danach. Das ist oft die, die ich begleite, weil es nicht schnell genug geht mit der Stundenerhöhung aus der Wiedereingliederung. Oft sogar dauert das ingesamt so lang. Und Krankschreibung für 4, 5 Jahre ist nicht möglich. Daher muss man ggf. nach Lösungen bei laufender Therapie oder Rekonvaleszenz gucken.


    Aber wie dem auch sei. Ich hab zum Thema beigetragen, was ich zu sagen habe, ich geh jetzt mal auffe Arbeit.

  • Ich verstehe die Logik immer noch nicht...


    Wenn Fehltage notiert/bemerkt werden, dann ist doch Ziel, das der Schüler wieder zum Untericht erscheint.... und deshalb schließt man ihn dann vom Unterricht aus?
    Ich halte das für widersprüchlich.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Liebe Leute,



    ich möchte mich hier nicht rechtfertigen, warum ich und meine Kollegen es angemessen finden, diese Schülerin zu entlassen. Ich bin über die Situation der Schülerin vollumfänglich informiert und es haben viele Beratungsangebote stattgefunden. Sie macht übrigens keine Therapie im eigentlichen Sinne, sondern nimmt Termine bei einer Familienberatungsstelle wahr. Und eine Ausschulung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ihre Karriere in dem Bildungsgang beendet ist.
    Ich möchte hier nicht weiter ins Detail gehen, da es eigentlich niemanden angeht, in was für einer Situation die Schülerin ist.
    ich wollte eigentlich nur wissen, wie die rechtliche Situation ist.
    Ich glaube auch, dass die 20-Stunden-Regelung aufgehoben ist. Die SL hat sich gemeldet, es gibt einen Termin zur TK, zu der die Schülerin auch eingeladen ist.

  • Die 20 Tage Regelung (§47) ist eine Muss-Regelung, die 20 Stunden Regelung (§53) eine Kann-Regelung. Beides aktuell gültig, das Gesetz wurde dieses Jahr zuletzt überarbeitet, daran wurde nichts geändert...


    Meike: Äh... nö...im Ausgangsfall war zumindest klar, dass Therapie besteht.
    Micky: Sie macht übrigens keine Therapie im eigentlichen Sinne, sondern nimmt Termine bei einer Familienberatungsstelle wahr.


    Wer liest hier nicht richtig. :P


    P.S.: Der Punkt ist einfach, dass du als Therapeut Menschen nur dann helfen kannst, wenn sie deine HIlfe auch wollen. Solange der Leidensdruck nicht groß genug ist, weil immer wieder jemand die Probleme abfängt und das Ganze durchgehen lässt, wird keine Änderung auftreten. Ja, das ist hart und ja es ist nicht pädagogisch (in manchen Spielrichtungen)...aber es ist therapeutisch unabdingbar...

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  • Unsere SchülerInnen sind ja wesentlich jünger, das Schwänzproblem haben wir aber in großem Ausmaße. Ich finde das sehr schmerzhaft, weil die Schule eigentlich der einzige Ort für die Kids zu sein scheint, an dem Normalität herrscht. Sie haben Gesprächsangebote, Mittagessen, Struktur, sind nicht überfordert mit Unterrichtsinhalten, die Schulsozialarbeit ist am Start, Jugendamt informiert, Familienhilfe installiert, Eltern wurde zugehört und zugehört und Ideen gewälzt, wie und wo ein Therapeut helfen könnte. Auch Konsequenzen, wie Nacharbeiten und Ordnungsgebühr ziehen nicht mehr. Wir sind wirklich als Menschen für die SchülerInnen da und nehmen sie jeden Tag von neuem, wie sie sind mit all ihren verhaltenskreativen Ausbrüchen. Auch wenn sie später kommen, früher gehen, da sind, nicht da sind und alle wuschig machen, werden sie als Menschen geschätzt und willkommen geheißen.
    Aber ich KANN es auch nicht zu meiner persönlichen Aufgabe machen, dass sie in der Schule erscheinen. Solange die Eltern psychisch erkrankt sind und keine Hilfe annehmen, haben die Kinder die Arschkarte gezogen. Entweder sie kommen selbst raus aus dieser Spirale, ziehen in eine WG o.ä., oder sie enden vor dem Fernseher bzw. im Knast, wie ihre Eltern (wörtlich, nicht bildlich gesprochen). Dabei muss ich letztlich zusehen.


    Rauswerfen können wir die Kinder natürlich nicht, sie haben Schulpflicht. Aber ich sehe tatsächlich, wie das chronische Schwänzen eines Einzelnen, auf die Moral anderer der Klasse übergreift. Mal früher zu gehen oder gar nicht zu kommen, wenn man keine Lust auf Sport oder den Kunstlehrer hat. Ist ja nicht so schlimm, die/der darf ja auch... Da wäre man geneigt zu sagen: dieses eine Kind, was dauerhaft schwänzt, um das ich mich seit 2 Jahren intensiv kümmere und das dann mal 2 Tage kommt und erzählt, wie es im Kaufhaus abhängt, das gefährdet auch die anderen Instabilen.


    Ich kanns einer Berufsschule nicht verdenken, jemanden zu entlassen, die Veranstaltung ist für einen 25-Jährigen freiwillig. Zudem gibts für psychisch kranke Azubis eigene Maßnahmen. Jemand, der es nicht schafft, sich ordentlich in der Schule abzumelden (mehr wird ja nicht mal verlangt), der ist Welten davon entfernt, einen Beruf auszuüben.
    Ich finde den Begriff der Co-Abhängigkeit gar nicht so unpassend. Ständig auf jemanden einzuwirken, der aber selbst keine Eigeninitiative zeigt, entbindet die Person von ihrer Lebensverantwortung. Und das meine ich im ganz wertschätzenden Maße, genauso wie ich regelmäßig die Stunden von den KollegInnen vertrete, die es nicht mehr zur Arbeit schaffen.

  • Was sagt die BASS (soll nach dem Willen der SL jeder Kollege zuhause haben und die wichtigsten Dinge im Kopf haben)?

    Auf die BASS sollte man aber schon in der Schule Zugriff haben, das muss euch ermöglicht werden. Und ich bin schon der Meinung, dass man von Beamten in der Besoldungsgruppe A13 aufwärts erwarten kann, dass sie dort einmal hineingucken.

    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>

    Zitat von Valerianus

    Meike: Äh... nö...im Ausgangsfall war zumindest klar, dass Therapie besteht. [Beitrag 28]
    Micky: Sie macht übrigens keine Therapie im eigentlichen Sinne, sondern nimmt Termine bei einer Familienberatungsstelle wahr. [Beitrag 30]


    Wer liest hier nicht richtig.

    Zitat von Micky im Beitrag 7

    Die Problematik ist sehr tiefliegend und muss erst therapeutisch behandelt werden, bevor man über eine Berufseignung sprechen kann. Auch in diese Richtung wurde die Schülerin eingehend beraten, nimmt wohl auch endlich Therapie in Anspruch.


    Valerianus, evtl. solltest du das "Wer liest hier nicht richtig" entfernen.


    kl. gr. Frosch

  • Mein Gott, es ist doch auch völlig wurscht! Tragt doch eure persönlichen Scharmützel woanders aus!
    Warum müssen hier Threads immer so ausarten?

  • ...Ich hab mich das auch schon gefragt. Ich denke, weil es um Themen geht, von denen wir persönlich betroffen und die uns wichtig sind! Deswegen bewegen wir uns doch hier. Würde sich dieses Forum lediglich auf den Verweis von Rechtsvorschriften beschränken, bräuchten wir es nicht, die kann doch jeder selbst ergoogeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist einerseits richtig. Dennoch kann man erwarten, dass man zwischen der eigenen persönlichen Erfahrung und der im Thread dargestellten Situation hinreichend differenziert und die eigenen Erfahrungen nicht exklusiv zum Maßstab der Be- (oder Ver-)urteilung einer wie auch immer gearteten anderen Position zu machen.
    Die exklusiv schülerzentrierte oder schulzentrierte Sichtweise bringt uns in diesem Fall keinen Schritt weiter.


    Der TE hat nach den Vorschriften gefragt, die ihm ausführlich erläutert wurden. Ob und wie man damit nun umgeht, hängt nun einmal von den individuellen Gegenenheiten vor Ort - das umfasst Schule wie Schüler wie Lehrkräfte - ab.


    Ich habe neulich noch mit einem ganz ähnlichen Fall als Stufenberater zu tun gehabt. Die Schülerin ist jedoch noch nicht 18, so dass wir sie nicht gemäß §53 (4) entlassen können - und auch nicht wollen. Wir haben gemeinsam die Notwendigkeit der vorheriger therapeutischen Behandlung der Probleme, die sie am Schulbesuch hindern, festgestellt, d.h. die Notwendigkeit der vorherigen Wiederherstellung der Schulfähigkeit als die zentrale Aufgabe erkannt. Die Schülerin kann dann auf Antrag nochmals die EF wiederholen und so dann regulär Abitur machen.


    Es gab aber auch Fälle akuten Schulschwänzertums, dem wir dann in voller Härte (nach vorheriger Ankündigung und Unterschrift des Schülers auf dem Beratungsprotokoll) mittels des erwähnten Paragraphen ein Ende bereitet haben.

  • Ich kanns einer Berufsschule nicht verdenken, jemanden zu entlassen, die Veranstaltung ist für einen 25-Jährigen freiwillig. Zudem gibts für psychisch kranke Azubis eigene Maßnahmen. Jemand, der es nicht schafft, sich ordentlich in der Schule abzumelden (mehr wird ja nicht mal verlangt), der ist Welten davon entfernt, einen Beruf auszuüben.
    Ich finde den Begriff der Co-Abhängigkeit gar nicht so unpassend. Ständig auf jemanden einzuwirken, der aber selbst keine Eigeninitiative zeigt, entbindet die Person von ihrer Lebensverantwortung. Und das meine ich im ganz wertschätzenden Maße, genauso wie ich regelmäßig die Stunden von den KollegInnen vertrete, die es nicht mehr zur Arbeit schaffen.

    Da kann ich mich nur anschließen, Schantalle, ich finde, du hast es sehr treffend formuliert.

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