Ärgerlich über Klassenlehrer

  • Ich wollte mich erstmal für eure Rückmeldungen bedanken. Ich habe den Schüler die Englischarbeit im übrigen nachschreiben lassen. Entsprechender Schüler hat übrigens ein sehr schwieriges Elternhaus, denen wäre das vermutlich egal.
    Nachdem ich heute nur ganz kurz Schule hatte, will ich mich morgen mal mit dem Kollegen zusammensetzen und ihm sagen, dass ich es für richtig halte, dass der Schüler nachgeschrieben hat, da das Fehlen von ihm nicht verschuldet war. Außerdem sage ich ihm, dass ich meine Noten nicht nach Absprache, sondern nach leistungsrelevanten Kriterien vergebe.
    Das Problem mit der Aufsicht werde ich zu einem anderen Zeitpunkt ansprechen. Es betrifft eh nur noch vier Termine.
    Ich muss sagen, dass ich im Ansprechen von solchen Dingen echt schlecht bin, aber was muss, das muss.

  • Genau genommen ist das sogar eine Ordnungsmaßnahme und damit aus dem Entscheidungsspielraum des normalen Lehrers (Erziehungsmaßnahmen) heraus. Neben der Klassenkonferenz darf die nur der Schulleiter verhängen. Der kann diese Aufgabe natürlich an die Lehrer übertragen. Das muss er allerdings vorher explizit machen.

    Isoliert betrachtet ja. In Absprache mit den Eltern haben wir aber schwierige Schüler auch von ihren Eltern abholen lassen - ganz ohne Konferenz.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ob man sich über einen Kollegen beim Schulleiter beschwert, sollte man sich reiflich überlegen. "Du, Herr Schulleiter, Herr Müller macht seine Aufsicht nicht" würde ich zumindest als letzte aller Möglichkeiten in Erwägung ziehen.

    Aber verar...en lass ich mich auch nicht! Hatte mal den Fall, meine Kollegin "vergaß" die Aufsicht, "hatte noch ein Gespräch", "verwechselte die Tage". Ich hab das dreimal mitgemacht und jedes Mal mit ihr gesprochen, dann bin ich zur Schulleitung. Hab in meinem doch jetzt schon längeren "Lehrerleben" noch nie eine Beschwerde eingereicht, aber hier hatte ich kein Wahl. Wenn die Kollegin meint, sie kann das machen, mit mir jedenfalls nicht. Habe vom Schüler aus argumentiert: Die Schüler seien nicht genug beaufsichtigt, wenn man Hilfe holen muss o.ä. ist mal allein. Man glaubt gar nicht , wie schnell, pünktlich, zuverlässig und freundlich die Kollegin auf einmal ihre Aufsichten durchgeführt hat ;)

  • Das kann ich nur unterstreichen.
    Die Aussage, man sei weder Mutti noch Polizist zeugt von einem merkwürdigen Verständnis seiner Dienstpflichten.


    Und auch andere Erwachsene bedürfen manchmal deutlicher Worte - ganz ohne Arroganz oder Überheblichkeit.

    Hab den TV-L nicht da, ist dort die Rede von Anschwärzen der Kollegen als Dienstpflicht?
    Und reden ist immer gut :)

  • Hab den TV-L nicht da, ist dort die Rede von Anschwärzen der Kollegen als Dienstpflicht?Und reden ist immer gut :)

    Wenn jemand Mist baut und man das meldet ist das kein Anschwärzen.


    Aber ich zitiere da mal einen ehemaligen, heiß geliebten, Seminarleiter:
    Und wenn ich hier auch noch soviel Scheiße baue, haben sie nicht zur Hauptseminarsleitung zu rennen und sich zu beschweren. Man schwärzt keine Kollegen an!
    (Er hat sehr sehr viel Scheiße gebaut und seine Dienstpflichten auch nach einer vorangegangenen Besprechung mit uns Refis NICHT wahrgenommen)



    Wer Mist baut und unbelehrbar ist, hat Pech gehabt.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • NRW: §3 ADO gilt gemäß Absatz 4 auch für Tarifbeschäftigte. Du musst deinen Vorgesetzten beraten und unterstützen und wenn ein Kollege ganz offensichtlich juristisches Harakiri begeht, musst du das melden. Da die Regelungen alle aus dem BBG übernommen sind, wird in anderen Bundesländern so ziemlich dasselbe stehen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Mal vom juristischen ab, verstehe ich diese Haltung einfach nicht "man darf Kollegen nicht anschwärzen". Natürlich versucht man es immer erst einmal mit Gespräch. Auch zwei- oder dreimal oder dreizehnmal, je nach Lage.
    Aber irgendwann muss man sich bei Menschen, die anderen Menschen oder sich schaden, doch auch mal verantwortlich fühlen, wenn Sprechen nichts nützt? Und wieso sind Kollegen schützenswerter als andere Menschen? Was ist mit den Schülern? Wo liegt die Grenze? Gibt es eine nach oben oder ist wirklich gemeint "nie anschwärzen"? Also auch nicht beim Übergriff?
    Wenn ich einen im Laden beim Klauen seh oder mit den Pfoten in der Handtasche der Omma oder beim Ohrfeigen seines Kindes, greif ich doch auch ein? Oder nicht? Vielleicht bin ich ja auch nur einfach total old-school, und heute steigt man über Leute, die vor'm Bankautomaten zusammenbrechen, drüber - und hebt halt sein Geld ab...


    Fragen über Fragen...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • :baden: Entspannt mal alle ein bisschen, bald ist dritter Advent. Und dann kann ja jeder noch mal ganz in Ruhe den Unterschied zwischen helfen/ erziehen/ unterlassener Hilfeleistung/ anschwärzen/ Vorgesetzten einschalten und der Angst, erst mal selber Konflikte auszutragen definieren.


    Die TE hat doch für sich einen guten Weg gefunden und ich bin sicher, sie weiß auch wann es Zeit ist, mit dem Chef zu sprechen. Jenseits markiger Sprüche...

Werbung