Neufestsetzung der Erfahrungsstufen (auf Antrag) - NRW(!)

  • Liebe Foristen,


    nach jahrelangem mitlesen, kam nun heute endlich mal die Motivation, mich selbst anzumelden. Freue mich, an den lebhaften Diskussionen und dem Erfahrungsaustausch hier teilzunehmen :).


    Es geht um Auswirkungen des Dienstrechtsmodernisierungsgetzes (welch schönes deutsches Wort), genauer gesagt um die Neufestsetzung der Erfahrungsstufen. Ich habe mich ausgiebig damit beschäftigt eben, bin aber immer noch nicht 150% sicher, dass ich es richtig verstanden habe. (Wer das Schreiben nicht zur Kenntnis genommen hat, sich aber gerne einbringen würde bzw. Interesse hat: http://www.bezreg-koeln.nrw.de…iten/erfahrungsstufen.pdf)


    Ich erwarte als Erstposter hier beim besten Willen nicht, dass mir das jemand jetzt dezidiert erklärt aber vielleicht kann mir jemand folgende beiden Fragen beantworten.


    Verstehe ich es richtig,


    a) dass nur Neubeamte betroffen sind, die vor dem 01.06.2013 eingestellt und eingruppiert wurden?
    b) dass es darum geht, die damals noch am Lebensalter orientierte Stufenfestsetzung (z.B. 27 Jahre und A13 = Stufe 4) auszugleichen, da seit dem alle Neueinstellungen A 13 bei Erfahrungsstufe 5 beginnen.


    Will nur auf Nummer sicher gehen, dass ich (<29, seit 2 Jahren im Dienst) nicht am Ende was verpasse ^^ !


    Hier übrigens noch ein Beitrag der GEW dazu: https://www.gew-nrw.de/beamten…-der-erfahrungsstufe.html


    Besten Dank und ein schönes Wochenende!


    Schiri


    edit: erst wurde es mir als Doppelpost angezeigt, dann habe ich einen gelöscht, jetzt ist keiner mehr da. Ich hoffe, ich hab das jetzt im Griff, falls nicht: Danke @Moderatoren :(:)

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Das Wichtigste, was du checken solltest: Bist du - als du Beamter auf Probe wurdest - älter oder jünger als 29? Wenn du vor der Vollendendung des 29. LJ auf Probe eingestellt wurdest, können sich für dich nach neuem Recht Vorteile ergeben. (Ausnahme: Hattest du anrechnungsfähige Zeiten?) Auf S. 2 ist es ganz gut erklärt.

  • Das Wichtigste, was du checken solltest: Bist du - als du Beamter auf Probe wurdest - älter oder jünger als 29? Wenn du vor der Vollendendung des 29. LJ auf Probe eingestellt wurdest, können sich für dich nach neuem Recht Vorteile ergeben. (Ausnahme: Hattest du anrechnungsfähige Zeiten?) Auf S. 2 ist es ganz gut erklärt.

    Danke erstmal für deine Antwort!


    Das würde bedeuten, dass meine o.g. Annahmen falsch sind.


    Welcher Vorteil könnte sich denn für mich ergeben? Ich habe - weil ich nach der neuen Regelung behandelt wurde, denke ich - ja mit 26 Jahren auf Stufe 5 begonnen.


    Ich dachte eher dass es so ist, dass jemand der z.B. 2012 mit 26 Jahren eingestellt wurde und dann "nur" auf Stufe 3 eingestuft wurde (nach Alter), einen Vorteil haben könnte, weil er nachträglich auf Stufe 5 hochgestuft wird...


    Sorry, falls ich hier einfach auf dem Schlauch stehe :traenen:

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  • Ich muss da auch dringend nachrechnen, habe meine feste Stelle mit 27 angetreten und war seitdem 1 Jahr in Elternzeit. Es müsste sich also dementsprechend für mich rechnen, oder?


    Aber du könntest dich doch gar nicht umgruppieren lassen, da du später verbeamtet worden bist, oder?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ja, so verstehe ich es eigentlich auch. Aber "Flipper79"s Antwort hat mich etwas verunsichert :D.

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  • Ich habe es auch so verstanden, dass nur Kollegen betroffen sind, die vor dem 1.6.2013 verbeamtet wurden. Für dich (Verbeamtung 2014) oder mich spielt das alles keine Rolle, denn wir wurden ohnehin schon nach diesem Modell eingestuft, in das die "älteren" Beamten auf Antrag nun überführt werden können.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • So verstehe ich es zumindest. Vorbereitungsdienst/Ref und Wehrdienst werden ebenfalls angerechnet.
    Was mir noch nicht klar ist: Wird auch das Studium angerechnet? Ihrendwie finde ich dazu keine Info. Für das Ruhegehalt wird es ja (zumindest teilweise) angerechnet, aber hier?

  • Ich denke nicht, dass das Studium zählt.Das Ref wird nicht angerechnet. Steht in dem Brief, den Unsere Sekretärin von der BezReg Düsseldorf rumgemailt hat.
    Ich hab einfach mal geguckt wann ich das nächste Mal eine Stufe aufsteige und wann ich mit der neuen Rechnung höher käme. Sind bei mir 8 Monate Unterschied. Nicht viel, aber immerhin.

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  • Ich hänge mich mal mit einer weiteren Frage dran. Vielleicht weiß jemand Rat ;-)
    Ich wurde tatsächlich vor 2013 und vor Vollendung des 29 LJ auf Probe verbeamtet. Allerdings war ich da noch im Privatschuldienst an eienr Ersatzschule bevor ich 2012 in den öffentlichen Schuldienst gewechselt bin. Weiß jemand, ob die Neufestsetzung auch den Privatschuldienst berücksichtigt?

  • Stell den Antrag doch einfach (noch dieses Jahr!) - notfalls kannst du ihn zurückziehen.

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  • Hallo ☺
    Ich habe Mitte August meine feste Stelle (A12) und wurde kurze Zeit später 27. Daher habe ich den Antrag Anfang Dezember einfach mal gestellt. Was mich wundert, dass ich bis jetzt nach 3 Monaten keine Rückmeldung erhalten habe. Jemand von euch?
    Bezirksregierung Köln....
    Falls ja, sollte ich vielleicht mal nachfragen und nerven. Hoffe, mein Antrag ist nicht verloren gegangen
    LG Silke

  • Ich habe meinen Antrag zwar nach Düsseldorf geschickt, aber bisher auch keine Reaktion darauf erhalten.

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  • danke für eure Rückmeldungen.
    Ich hatte meinen Antrag auf normalem Postweg versendet, nicht per einschreiben. Und hoffe nun, er ist überhaupt eingegangen
    Nachfragen sind dort ja nicht gerne gesehen.
    LG

  • danke für eure Rückmeldungen.
    Ich hatte meinen Antrag auf normalem Postweg versendet, nicht per einschreiben. Und hoffe nun, er ist überhaupt eingegangen
    Nachfragen sind dort ja nicht gerne gesehen.
    LG

    Bei mir war es so, dass ich den Antrag Anfang Dezember gestellt habe, da ich nichts mehr gehört habe, habe ich im Januar angerufen und gefragt, ob mein Schreiben angekommen ist (BReg Münster), irgendwann kam dann auch die Bestätigung über den Eingang meines Schreibens.


    So wie mir mitgeteilt wurde, dauert dieser Prozess der Festlegung Jahre. Ich solle mit zwei Jahren rechnen... Also abwarten...
    eine Freundin von mir hat diese Woche schon Bescheid bekommen (BeReg Düsseldorf)
    -> sie ist eine Stufe gestiegen und bekommt eine Nachzahlung ab August.

  • 2 Jahre? Hat sonst irgendwer irgendwas gehört? Ich bin nämlich auch BezReg D'dorf. Ich hadere gerade nämlich mit mir ob ich doch mein Deputat weiter erhöhe oder auf die neue Festsetzung hoffe, damit ab Sommer etwas mehr Geld auf dem Konto ist. Will nur nicht zwingend anrufen und nachfragen, weil das die Leute ja dann wieder vom Arbeiten abhält.

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  • Mir hat die bezreg Köln vor knapp vier Wochen den Eingang meines Antrags von Dezember bestätigt und mir einen tabellarischen Vordruck zum Eintragen meiner bisherigen Tätigkeiten geschickt. Zudem die Bitte Geduld zu haben, weil die Bearbeitung aufgrund der Flut an Anträgen noch dauern wird.

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