Wieder mal stehen die Lehrer unter Druck

  • die Androhung, Überwachungskameras auf den Toiletten zu intsallieren, wirkt da Wunder!

    ... oder eben das Wissen, es könnte jederzeit ein Lehrer nebenan sitzen ;) Wobei ich gestehen muss, dass sobald Unterstufenschüler mit an der Schule sind, ich auch keine Lust mehr habe, mit den Schülern das Klo zu teilen.

  • Ach, dann kommen Lehrer und Schüler mit dem Thema Datenschutz - und bekommen auf jeden Fall Recht.


    Klar ist das ein Problem, wenn man in Vertretungsstunden den ersten aufs Klo gelassen hat, und dann noch 10 weitere plötzlich müssen. Da macht man sich doch zum Hampelmann, wenn man die alle gehen lässt.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.


  • Wieder mal stehen die Lehrer unter Druck
    Interessant, dass die Lehrer unter Druck stehen, wenn die Kinder aufs Klo müssen....
    Da bin ich froh, mit den "Kleinen" zu arbeiten. Denen kann man meistens ansehen, ob der Wasserstand wirklich kritisch ist, oder ob sie nur mal so raus müssen. Und wenn


    dann noch 10 weitere plötzlich müssen ...

    dann gehen sie halt nacheinander. Die letzten 6 haben ihr "Bedürfnis" meistens schon wieder vergessen.

  • Du hast es ja auch nicht mit Pubertieren zu tun. Die brauchen ihren Auftritt, sonst bringt der Klogang ja nix.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Man kann den Schülern auch einfach am Anfang des Schuljahrs sagen, dass sie in den Pausen auf Toilette gehen sollen und dass man die Eltern informiert, wenn sie gehäuft während der Stunde trotzdem müssen, damit sie mit dem Kind mal zum Arzt gehen können um abzuklären ob da medizinisch alles in Ordnung ist.


    Vielleicht haben manche Schüler einfach eine chronische Blasenschwäche? Oder sie leiden an häufigen Harnwegsinfekten? Oder an chronischen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn?


    Wenn es so ist, geht uns das jedenfalls nichts an und kein Schüler ist wohl dazu verpflichtet seine Krankenakte dem Klassenlehrer vorzulegen um sich für notwendige Toilettengänge während des Unterrichts zu rechtfertigen.


    Wer seine Notdurft verrichten muss, der verlässt einfach leise und unauffällig den Raum, erledigt sein Geschäft und kommt dann wieder.


    Dass es möglicherweise Schüler gibt, die einfach nur mal auf der Toilette ein paar Nachrichten mit dem Smartphone schreiben wollen, mag so sein. Das lässt sich auch überhaupt nicht verhindern. Und wenn schon? Wer dadurch wichtige Inhalte im Unterricht verpasst, schadet sich damit doch nur selbst. Das interessiert mich überhaupt nicht.

  • In der heilen Welt eines Dorfgymnasiums kann man das so machen. Ist aber nicht die Realität, der sich die Mehrheit unserer Zunft gegenüber sieht.


    Aber vielleicht irre ich mich ja auch, und allgemeine Verhaltenskreativität geht kommorbid mit Blasenschwäche einher. ;)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • In der heilen Welt eines Dorfgymnasiums kann man das so machen. Ist aber nicht die Realität, der sich die Mehrheit unserer Zunft gegenüber sieht.


    Aber vielleicht irre ich mich ja auch, und allgemeine Verhaltenskreativität geht kommorbid mit Blasenschwäche einher. ;)

    Damit magst du Recht haben, das ändert aber nichts an der Rechtslage. Auch an einem Nicht-Dorfgymnasium steht es einem nicht zu, Schülern den Gang zur Toilette zu verbieten. Macht man dies doch, so darf man sich eben nicht wundern, wenn doch einmal eine Strafanzeige folgt. Es wäre auch nicht der erste Fall, indem eine Lehrkraft wegen ähnlicher Umstände nicht nur angeklagt, sondern auch verurteilt wird. Und ganz ehrlich: bevor ich mich selber dem Risiko eines Strafverfahrens (und damit verbunden eines Disziplinarverfahrens) aussetze, lasse ich meine Schüler definitiv gehen.


    Im übrigen kommt das vlt. 2-3mal pro Woche vor, geht ohne viel Aufhebens über die Bühne und nach 2-3min sind die Schüler wieder im Unterricht und setzen sich wieder ruhig hin.

  • Also, bei mir sind es immer die gleichen, die angeblich müssen. Und ich glaube nicht, dass das eine Ausnahme ist.
    Es gibt einige, die in jeder Unterrichtsstunde zur Toilette gehen (oder wohin auch immer).
    Und nein, die kommen weder nach 3 Minuten zurück, noch tun die das ruhig. Das sind nämlich genau die, die gar nichts ruhig machen.


    Und mal im ernst: Warum bitte ist das Körperverletzung, medizinisch bedenklich oder was auch immer... wenn 13 bis 16 jährige 40 min nicht zur Toilette können?
    Das ist einfach lächerlich.


    Bei uns war es früher die Ausnahme, im Unterrricht auf die Toilette zu gehen.
    Aber wir haben ja auch nicht dauernd im Unterricht an irgendwelchen Flaschen genuckelt.
    Aus irgendwelchen Gründen ist es ja heute eine massive Gesundheitsgefährdung, wenn Jugendliche 45 min lang keinen Eistee oder sontiges Zuckerwasser trinken können.


    Es ist einfach absolut lächerlich, dass ich eine 14 jährige 10 Minuten vor dem Klingeln zur Toilette lassen muss.

  • Die Haltungen, die hier geäußert werden, scheinen sehr von der Schülerklientel der jeweiligen Schule abzuhängen. Ich verstehe gut, dass am Dorfgymnasium und am Oberstufenkolleg das Problem nicht besteht. Aber es gibt auch die anderen Schulen. Und auch dort muss geregelter Unterricht stattfinden können.


    Es gibt nun einmal eine Schülerklientel, die jede moderat funktionierende Regelung so übertrieben ausreizen muss, dass man gezwungen wird, die Regelung straffer zu gestalten.
    Ja, es kann passieren, dass MAL jemand in der Stunde superdringend auf die Toilette gehen muss.
    Ja, es kann passieren, dass jemandem der Hals kratzt, oder dass es über 25°C im Klassenraum sind, so dass Schüler auch während des Unterrichts trinken müssen.
    Aber - wenn daraus eine Regel wird, so dass permament vier Leute eine Flasche am Hals haben oder dass pro Unterrichtsstunde immer mindestens sechs Leute auf die Toilette gehen müssen, dann muss man, um noch Unterricht garantieren zu können, beides strenger reglementieren. Oder soll ich Motivation und Lernbereitschaft den angeblichen Rechten einiger Chaoten, die in jeder Klasse sitzen, opfern?

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Bei mir können sie trinken wann sie wollen. Also wegen dem Trinken ein Fass aufzumachrn ist doch wohl ein Witz.
    Zumal ich ohne Kaffee auch nicht unterrichte. Kaffee, Kreide und eine Tafel...stilvoller kann man nicht unterrichten 8)


    Mal im Ernst. Ich reg mich doch nicht wegen dem Toilettengang auf. Wer gehen will soll gehen, solange sie ruhig sind. Wer länger als 5 Min. braucht hat dann sowieso meist ein Problem sich in den Unterricht wieder einzuklinken. Das hilft dann ganz gut die Anzahl zu reduzieren.

  • Bei mir können sie trinken wann sie wollen. Also wegen dem Trinken ein Fass aufzumachrn ist doch wohl ein Witz.

    Es ist ja nicht das Trinken, sondern das Rausholen der Flaschen oder alternativ das damit Rumspielen, das lauthals Luft rauslassen usw.
    Bei mir darf auch in der Grundschule im Unterricht getrunken werden, wenn damit nicht gespielt wird und die Flasche draußen steht, sonst sind sie für alle Schüler weg. Funktioniert ganz gut, auch bei den Kleinen.


    Auf Toilette darf man bei mir nur nach Nachfrage gehen und ja, ich sage auch nein. Wer es dann trotzdem macht, tja, da ist es dann so. Wagt aber kaum jemand. Somit kann es keine Körperverletzung sein, denn ich habe ihn ja nicht daran gehindert. Ich habe es nur nicht erlaubt, denn damit wird der Unterricht gestört, es muss ein zweiter Schüler mit, weil sie nicht alleine durch das Schulhaus laufen dürfen usw.


  • Und mal im ernst: Warum bitte ist das Körperverletzung, medizinisch bedenklich oder was auch immer... wenn 13 bis 16 jährige 40 min nicht zur Toilette können?
    Das ist einfach lächerlich.

    Musstest du schon einmal dringend auf Toilette? Dann müsstest du wissen, dass ein erzwungenes Zurückhalten durchaus zu Schmerzen führen kann (Verkrampfungen etc.). Allein das erfüllt bereits den Tatbestand des §223 StGB (maßgeblich wäre hier sogar der schärfere §340 StGB). Kann der Drang wirklich nicht mehr gehalten werden können zudem psychosomatische Folgeerscheinungen wie Angstzustände o.ä. hinzukommen....auch solche würden als Verletzungsfolgen im Sinne des §223 StGB gelten. Das ausdrückliche Verbot seitens der Lehrkraft führt im Übrigen zur vorsätzlichen Tathandlung, da die möglichen Folgen billigend in Kauf genommen werden. Es ist also nicht einmal mehr Fahrlässigkeit gegeben.


    Die Rechtfertigungsversuche, die hier oft zu lesen sind, sind zudem unhaltbar. Es kann sich i.d.R. nicht darauf berufen werden, dass ein Schüler den Toilettenbesuch rechtsmissbräuchlich erbeten hat. Im Zweifelsfall wäre die Lehrkraft für diesen Annahme beweispflichtig...dieser Nachweis ist aber kaum zu führen. Oder wie will man wirklich beweisen (nicht annehmen!), dass der Schüler nicht wirklich auf Toilette musste?

  • @Susannea


    Du sagst nein und das Kind geht nicht, weil es deine Antwort befolgt. Und dann pieselt es sich ein. Was dann?


    Und du kannst dich doch nicht damit rausreden, dass du es ihm nicht erlaubt hast, aber sollte trotzdem jemand gehen, dann akzeptierst du das. Ohne Konsequenz für den entsprechenden Schüler. Wenn die anderen das merken, werden die dich gar nicht mehr fragen.

  • @Susannea


    Du sagst nein und das Kind geht nicht, weil es deine Antwort befolgt. Und dann pieselt es sich ein. Was dann?


    Und du kannst dich doch nicht damit rausreden, dass du es ihm nicht erlaubt hast, aber sollte trotzdem jemand gehen, dann akzeptierst du das. Ohne Konsequenz für den entsprechenden Schüler. Wenn die anderen das merken, werden die dich gar nicht mehr fragen.

    Dann ist es der ganz normale Alltag in der Grundschule, also nichts außergewöhnliches. Achso, aber ich habe es noch bei keinem Kind erlebt, bei dem ich nein gesagt habe.


    Und doch, ich kann mich darauf berufen, denn wer wirklich muss, geht auch trotzdem. Natürlich hat das Konsequenzen, aber die sind demjenigen dann egal.


    Und daran sieht man dann in der Regel auch, wer musste und wer nicht. Wer wirklich muss, fragt dich dann auch noch ein zweites Mal, wer nicht muss, fragt in der Regel nicht mehr nach ;)

  • Und mal im ernst: Warum bitte ist das Körperverletzung, medizinisch bedenklich oder was auch immer... wenn 13 bis 16 jährige 40 min nicht zur Toilette können?


    Weil es ungesund und schmerzhaft ist den akuten Ausscheidungsdrang zu unterdrücken. Besonders problematisch ist das für Menschen mit bestimmten Erkrankungen und medizinischen Problemen, die zu einem krankhaft vermehrten und teilweise schwer kontrollierbarem Ausscheidungsbedürfnis führen.


    Das kannst Du bei keinem Schüler wissen, weil es Dich auch absolut nichts angeht und kein Schüler vepflichtet ist sein erhöhtes Ausscheidungsbedürfnis Dir gegenüber zu rechtfertigen. Ebenso wie Du nicht verpflichtet bist bei einer schweren Blasenentzündung jedesmal Deinen Schulleiter anzurufen und gnädigst um Erlaubnis zu bitten den Klassenraums zur Blasenentleerung verlassen zu dürfen. :autsch:


    Ich habe auch noch kein rationales Argument gehört, was daran so schlimm sein sollte, wenn Schüler einfach leise und unauffällig den Klassenraum verlassen um die Toilette aufzusuchen. Wenn aus der Toilettengang lautstark zelebriert wird und zur Unterrichtsstörung führt, kann man dies ja unterbinden. Das ist aber kein Grund den Toilettengang grundsätzlich zu untersagen oder als Unterrichtsstörung darzustellen.

  • Du immer mit Deinen Blasenerkrankungen. Eine solche ist mir in meiner bisherigen Dienstzeit nicht ein einziges Mal untergekommen.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Noch ein Gedanke ... ich hatte als Klassleiter einmal einen Schüler, über den viele Kolleginnen/Kollegen jammerten. Er sei frech, befolge Anweisungen nicht etc. Ich hatte immer das Gefühl, prima mit ihm auszukommen. Eines Tages fragte ich ihn, warum wir eine Probleme hätten, aber viele andere Lehrkräfte mit ihm schon ... darauf kam eine Antwort, die ich mir heute noch immer wieder ins Gedächtnis rufe:


    "Herr "Deadpoet", Sie regen sich nicht wegen jedem Quatsch auf, es macht keinen Spass, Sie provozieren zu wollen."


    Wie schon gesagt, die SuS gehen bei mir in der Stunde aufs Klo, wenn sie müssen. Sie trinken, wenn sie meinen, sie haben Durst (dazu müssen sie nicht einmal fragen). Am Jahresanfang stelle ich ihnen mein "System" vor, weise darauf hin, dass das nur unter Beachtung bestimmter Regeln geht (Beim Trinken Regel Nr 1: Es darf den Unterricht nicht stören => keine knisternden Flaschen, keine durchs Klassenzimmer rollenden Flaschen, kein Dauernuckeln und der Nachbar und die Hefte bleiben trocken). Dann stelle ich noch fest, dass das von meiner Seite eigentlich ein ganz faires Angebot ist und es schade wäre, wenn ich es zurücknehmen müsste, weil es nicht klappt.


    In fast 20 Jahren musste ich meine Regeln insgesamt zweimal für einige Wochen verschärfen ... (und nein, kein Dorfgymnasium, Klassen z.T. mit ca. 50% Migrationshintergrund ... wenn das was zu sagen haben sollte).

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