Schülerchen und deren Eltern

  • Kleine Story am Rande ...
    Ein Schüler, der oft seine HA vergaß, bekam von mir sinngemäß folgende Ansage (auch als Mitteilung an die Eltern): HA vom soundso lag wieder nicht vor, entweder ist sie morgen früh bei mir oder der Schüler arbeitet in der Pause bei mir nach.
    Eintrag der Mutter: der Nacharbeit in der Schule wiederspreche ich, da die Pause der Erholung dient. Übrigens auch nach dem Unterricht und in Zukumft.
    (Er hatte die HA dabei!) Recht hat die Mama.


    Wat macht der dann nachmittags, wenn er ja keine HA macht?

  • Ich habe einige Kinder, die nie HA machen bzw. selten. Entsprechender häuslicher background. Schicke mittlerweile freitags eine Strichliste mit nach Hause und bekomme die Unterschrift montags zurück ...

  • Würde mich jetzt auch interessieren.
    Der Vater eines Schülers aus meiner Klasse hat mal eine Seit ein unserem schulinternen Mitteilungsheft vorab blanko unterschrieben, damit Sohnemann die Unterschrift auch immer hat. Sachen gibt's.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Verstehe ich nicht so recht. Widerspricht die Mutter nun der Nacharbeit von nicht gemachten HA, oder HA generell?


    Egal. Ich würde der guten Frau zu verstehen geben, dass Du dann nicht verantwortlich seist, wenn die Empfehlung für die Weiterführende Schule nicht die wird, die möglich gewesen wäre, hätte man mit vereinten Kräften das Kind zu einer angemessenen Arbeitshaltung erzogen. => Aktennotiz

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Verstehe ich nicht so recht. Widerspricht die Mutter nun der Nacharbeit von nicht gemachten HA, oder HA generell?


    Egal. Ich würde der guten Frau zu verstehen geben, dass Du dann nicht verantwortlich seist, wenn die Empfehlung für die Weiterführende Schule nicht die wird, die möglich gewesen wäre, hätte man mit vereinten Kräften das Kind zu einer angemessenen Arbeitshaltung erzogen. => Aktennotiz

    sie widersprach der Nacharbeit während der Mittagspause und der Nacharbeit nach der Schule ... Auch in Zukummmmmmft.
    Aber er hatte sie ja dann. Ziel erreicht. Ich hab mir jetzt überlegt, dass ich mir den Paragraphen aus unserem Schulgesetz mehrmals auf Etikettenpapier drucke, dann ist es leichter ... Also, das mit der Schülerpflicht zu diesem und jenem ...
    Aktennotiz ist eine gute Idee, ich werd die Seite abfotografieren, wo das von ihr steht.

    Einmal editiert, zuletzt von cubanita1 ()

  • die Unterschrift habe ich dann donnerstags. Freitag gibts die neue Liste mit. Für fehlende Unterschriften bekommt er dann auch Minuspunkte. Ich mail dir die Tage mal Bilder meines Systems. Zieht voll gut. Auch bei den Faulen und Chaoten. Die ärgern sich dann auch, sind aber nur in Einzelfällen in der Lage, ihr Verhalten zu ändern. Einen habe ich damit "gekriegt". Zwei nicht.


    Ich versuche momentan ruhig zu bleiben. Sie arbeiten nicht und machen keine KA? OK. Minuspunkt. Die HA wird nicht nachgereicht? Mir egal. Ich reibe mich nicht mehr daran auf. Es gibt die entsprechende Note fürs Arbeitsverhalten und gut ist.

  • In meiner Klasse brauch ich sowas nicht, bei dem Jungen geht es um eine Phy-Klasse. Die HA war vom 23.11. auf und am 7.12. abzugeben ... Da führ ich kein System ein. Da gibt es die entsprechende Note im ASV bzw. bald im Gutachten und fertisch. Aber ich wollte das Vergnügen mit der Mutter auch mal (KL und alle anderen FL hatten schon mal Tänzchen mit ihr bzgl. diverser Themen)
    Ich hatte daher mit so einer Reaktion schon gerechnet. überraschen tut es mich dann trotzdem ;)

  • Bin unterwegs, aber sag mal...NachARBEIT vor Ort dürfen wir doch machen, oder? Ich hatte das mal gelesen und auch durchgeführt. Bringt bei dem aber nichts. Schneide ich mir nur ins eigene Fleisch.


    In meinen Fachklassen mache ich auch kein Fass auf. Notiz in den Tischkalender für die Klassenlehrerin. Fertig. Machen die Kollegen bei mir auch so. Oder sie geben gleich Punktabzug in meinem System.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, man darf sie nacharbeiten lassen, muss man eine Woche vorher ankündigen. Habe ich einmal gemacht, stand vor einer naserümpfenden Konrektorin und durfte die Kinder dann noch ins Hortgebäude bringen. Mache ich seither nicht mehr. Hausaufgaben zählen laut Berliner Grundschulverordnung allerdings als eine mögliche Form von Leistungsnachweisen.

  • Verstehe ich nicht so recht. Widerspricht die Mutter nun der Nacharbeit von nicht gemachten HA, oder HA generell?


    Egal. Ich würde der guten Frau zu verstehen geben, dass Du dann nicht verantwortlich seist, wenn die Empfehlung für die Weiterführende Schule nicht die wird, die möglich gewesen wäre, hätte man mit vereinten Kräften das Kind zu einer angemessenen Arbeitshaltung erzogen. => Aktennotiz

    Und das interessiert unsere Eltern genau gar nicht. Elternwille, Lehrerempfehlung völlig uninteressant.

  • Ja, aber welches Gymnasium nimmt denn ein Kind ohne entsprechende Empfehlung? Doch nur die, die sonst keine anderen Kinder bekommen ...

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Andere Story ... Physik-KA ... Kind schreibt genau Nichts zur Aufgabe, woraufhin es natürlich auch 0Punkte für diese Aufgabe kassierte. Nach der Rückgabe erhielt ich vom Vater ein einseitiges Schreiben, worin er mich aufforderte, sein Kind hätte zu Hause die Antwort gewusst und ich solle ihn nochmal fragen und dann die Note ändern. Als ich das nicht einsah, musste ich daraufhin ein Gespräch mit dem Vater beim SL führen. Da wollte er erst mit mir eine Fachdiskussion vom Zaun brechen. Dann kam er aber auf sein Anliegen zu sprechen vor dem SL...
    Daraufhin mein Chef: Sie möchten jetzt also, dass meine Kollegin ihrem Kind für eine Antwort, die es am Küchentisch wusste, aber in der Arbeit nicht hinschrieb, nun Punkte gibt? Ernsthaft?
    Daraufhin merkte der Vater erst, was er da wollte. Wir einigten uns darauf, dass das Kind einen Vortrag darüber halten darf. Ohne Note, sondern nur, um den Beweis anzutreten, dass das Kind das doch weiß... Dazu zu sagen ist, dass der Vater in der Schulkonferenz und Vorsitzender des Fördervereins war und daher ... Höhö. Wem damit wohl gedient war (Kind oder Vater?)

    • Offizieller Beitrag

    In NRW ist Nachsitzen bzw. -arbeiten eine Erziehungsmaßnahme, der nicht einfach so widersprochen werden kann. Schon gar nicht pauschal. Sowohl die Nacharbeit in der Schule wie auch die zu Hause müssen jeweils rechtzeitig vorher angekündigt werden und nur von den Eltern zur Kenntnis genommen werden - eine "Zustimmung" ist nicht erforderlich. Falls die Eltern bockig werden, ist ein Gespräch mit der SL angebracht.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber welches Gymnasium nimmt denn ein Kind ohne entsprechende Empfehlung? Doch nur die, die sonst keine anderen Kinder bekommen ...

    Ist in NRW doch auch so, oder? Wenn die Eltern wollen, kommt das Kind aufs Gymnasium. Wir nehmen auch am Ende jeden auf, der es unbedingt will, trotz langer Überredungs-Gespräche (und verabschieden uns in der Regel 2 Jahre später von dem Kind, das überall auf 5 steht und kaum Fuss fasst). Zugegeben keine Ahnung, was passieren würde, wenn dadurch eine bestimmte Grenze an Anmeldungen erreicht würde. Unsere Klassen sind in der 5 übervoll, werden dann aber in der Regel kleiner. (und nein, wir sind weit davon entfernt, eine Schule zu sein, die gerne abschult, nur einigen Eltern ist einfach nicht zu helfen. Kinder mit überall 3 und 4 in der Grundschule verlieren spätestens bei der 2. Fremdsprache den allerletzten kleinen Anschluss, den sie hatten)


    Chili

  • Ja, man darf sie nacharbeiten lassen, muss man eine Woche vorher ankündigen.

    Ließ mir keine Ruhe, daher habe ich für Brandenburg noch einmal nachgelesen. Ich erinnere mich nämlich, dass ich das definitiv nicht eine Woche vorab angekündigt habe. Sondern ein paar Tage vorher. Schriftlich, Elternunterschrift einfordernd und ggd. anrufend, wenn der Spross sich nicht getraut hat, den Zettel abzugeben.


    (3) Als besondere Erziehungsmaßnahme kann bei mangelnder Bereitschaft, dem Unterricht zu folgen oder sich am Unterricht zu beteiligen und entsprechender vorheriger Ermahnung eine auf den Unterrichtsstoff bezogene Nacharbeit angeordnet werden. In Betracht kommt eine häusliche Nacharbeit oder eine Nacharbeit unter Aufsicht außerhalb des planmäßigen Unterrichts. Die Nacharbeit unter Aufsicht darf die Dauer einer Unterrichtsstunde nicht überschreiten. Die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler sind über die Nacharbeit unter Aufsicht rechtzeitig zu informieren. Nacharbeiten sind nicht zu zensieren und müssen der Klassenlehrkraft gemeldet

  • Rechtzeitig ist für mich auch am Tag vorher ...
    Nun steht da allerdings leider nicht explizit, dass das auch für mehrfach nicht erledigte HA gilt ...
    Aber das werd ich mir auch auf Etikettenpapier drucken und kommentarlos einkleben. Mal gucken, was dann kommt.
    (manchmal bin ich ja auf Krawall gebürstet)

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