Stufenzuordnung Anteilige Berechnung bisheriger Zeiten OBAS

  • Hallo zusammen,


    kurze Frage: Werden vorige Arbeitnehmerzeiten (einschlägige Berufserfahrung) anteilig auf die Stufenzuordnung gerechnet? Mir wurde dies vor der OBAS eindeutig mit ja von der Bezirksregierung beantwortet (telefonisch).
    Auf die Frage, weshalb ich nicht im November in die Stufe 2 aufgestiegen bin erhielt ich nun die Auskunft, dass die Berufserfahrung nicht anteilig gezählt wird. Ich stehe somit wieder am Anfang von Stufe 1. :sauer:


    Ich bin wirklich stinksauer, da ich aufgrund dieser Info meinen Arbeitsvertrag gekündigt habe, der, wenn ich ihn nur 2 Monate länger hätte laufen lassen, eine Arbeitszeit von über 2 Jahren bescheinigt hätte, sodass ich in Stufe 2 eingestuft worden wäre.
    Das macht über die Dauer der Ausbildung eine nicht unerhebliche Summe aus. Und das aktuelle Gehalt ist einer Wochenarbeitszeit von über 60h meiner Meinung nach nicht angemessen bzw. ich bin nicht bereit, diese Leistung über einen Zeitraum von 2 Jahren für dieses Gehalt zu erbringen.


    Was sind die nächsten Schritte? Personalrat einschalten? Ich denke, die BezReg wird da auf Durchzug schalten..


    Tolles Weihnachtsgeschenk...


    In diesem Sinne, frohe Weihnachten an alle :)

  • Hallo,


    bitte nicht falsch verstehen, wenn das gleich etwas hart klingen mag, mir fehlen noch entscheidende Informationen wie Art und Dauer der vorherigen Tätigkeit zur Einschätzung, aber ich antworte dennoch schon einmal, auch wenn ich den Frust nachvollziehen kann:


    (1) Die tarifvertraglichen Regelungen sind öffentlich einsehbar und kein Geheimnis. §16 (2) des TV-L regelt, dass einschlägige Berufserfahrungen erst bei einer Mindestzeit von 1 Jahr berücksichtigt werden und eben nicht anteilig. Darüber hinausgehende Regelungen sind dem Arbeitgeber als Option freigestellt und können zur Bedarfssteuerung genutzt werden, sind aber nicht zwingend.


    Welche einschlägigen Berufserfahrungen liegen konkret vor? Bei einem Quereinstieg scheint mir auch das fragwürdig. Einschlägig dürften nur solche Erfahrungen sein, die sehr sehr eng mit der Lehramtstätigkeit verbunden waren...insbesondere die Tätigkeit als Lehrkraft bei einem anderen Arbeitgeber (anderes Bundesland oder privater Träger). Dies wird im TV-L auch explizit erwähnt.


    (2) Dass das Gehalt einer Arbeitszeit von 60h nicht angemessen ist, kann ich nur bejahen. Aber: Die vertragliche Arbeitszeit beträgt keine 60h/Woche, sondern lediglich 39,5h/Woche in NRW. Es liegt durchaus an dir (wie an allen von uns Lehrkräften), auf die Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeit zu achten. Ist es durch die Übertragung deutlich zu vieler Aufgaben unmöglich einzuhalten (oder besser: müssen bei Einhaltung Aufgaben liegen bleiben), dann bist du u.a. nach §16 Arbeitsschutzgesetz zur Abgabe einer Überlastungsanzeige an deinen Arbeitgeber (hier in Vertretung die Schulleitung) verpflichtet. Die Schulleitung wiederum ist verpflichtet, für die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Sorge zu tragen.

  • Hallo Seph,


    vielen Dank für deine Antwort.
    (1) Die Berufserfahrung beträgt 1 Jahr und 9 Monate und war Lehre an der Uni, alle anderen im Seminar haben dies voll anerkannt bekommen.


    (2) Das mit der Arbeitszeit ist leider während der Ausbildung so, wir haben da auch schon im Seminar drüber gesprochen wie eine Behörde eine solche Ausbildung überhaupt neben dem "normalen" Refrendariat zulassen kann, da ja eine um 50% höhere Lehrverpflichtung besteht. Wie soll da beides in 40h/Woche passen?! Würde ich jetzt während der OBAS eine 40h Woche fahren würde ich die Ausbildung garantiert nicht schaffen, leider.


    Hab ich mich aber auch vorher drauf eingestellt und ist auch ok, da ich die Planstelle nach der Ausbildung vertraglich garantiert habe. Allerdings habe ich nicht damit gerechnet, dass ich auf 13/1 eingestuft werde und zwar für die vollen 2 Jahre. Desehalb habe ich mich im Vorfeld bei der BezReg informiert wie das mit den Stufen läuft, da mein Vertrag an der Uni lang genug lief um über die 2 Jahre zu kommen. Darauf wurde mir gesagt, dass das anteilig berechnet wird. Und jetzt im Nachhinein auf einmal nicht mehr?! Das wirkt auf mich wie: "Erstmal die Leute in den Mangelfächern ranholen und wenn sie einmal drin sind werden sie schon nicht aufhören".


    Auch wenn das jetzt arrogant klingt: Als vollwertiger Physiker für so ein Gehalt zu arbeiten ist echt ein Schlag ins Gesicht. Mir gehts dabei auch um Anerkennung und wenn man das Gefühl hat von seinem Arbeitgeber von vorn bis hinten über den Tisch gezogen zu werden sorgt das nicht gerade für eine motivierte Arbeitshaltung...
    Hätten sie vorher mit offenen Karten gespielt wäre das natürlich was anderes, aber mir wurde explizit etwas anderes erzählt.

  • [...] eine solche Ausbildung überhaupt neben dem "normalen" Refrendariat zulassen kann, da ja eine um 50% höhere Lehrverpflichtung besteht.

    Aber dafür entfallen doch der angeleitete Unterricht, die Hospitationen usw.
    Normalerweise solltest Du ca. 19 Stunden "BdU" haben und den Seminartag und das zum normalen Tarif eines angestellten Kollegen.


    PS: Mir wurden elf Jahre Musikschultätigkeit auch nicht angerechnet.

  • Aber dafür entfallen doch der angeleitete Unterricht, die Hospitationen usw.
    Normalerweise solltest Du ca. 19 Stunden "BdU" haben und den Seminartag und das zum normalen Tarif eines angestellten Kollegen.

    Das ist korrekt. Das Seminar "frisst" die verbleibenden 6,5h Stunden durch die pure Anwesenheit. Dazu kommen 18 UBs und die Vor- und Nachbereitung. Meiner Meinung nach nicht vergleichbar mit 6,5h BdU vom Aufwand her.

    PS: Mir wurden elf Jahre Musikschultätigkeit auch nicht angerechnet.

    Unterrichtest du denn Musik bzw. ist Musik ein Ausbildungsfach? Wenn nicht finde ich ist das nicht vergleichbar. Ich habe meine Ausbildungsfächer gelehrt, Klausuren konzipiert etc. Etwas, das mir jetzt sehr zugute kommt. Und meiner Meinung ist genau das die Definition von förderlichen Zeiten.

  • Das ist korrekt. Das Seminar "frisst" die verbleibenden 6,5h Stunden durch die pure Anwesenheit. Dazu kommen 18 UBs und die Vor- und Nachbereitung. Meiner Meinung nach nicht vergleichbar mit 6,5h BdU vom Aufwand her.

    Dafür erhälst du doch aber bereits volles Gehalt und nicht das sehr viel niedrigere Gehalt der Lehramtsanwärter, oder? Insofern ist das durchaus wieder vergleichbar...allerdings in Bezug auf eine volle Stelle mit dann ~24 Deputatsstunden.


    Ich finde, gerade da ich selber Physik studiert habe, deine Erwartungen keineswegs als arrogant, schlimmstenfalls aber als unrealistisch. Natürlich können (nicht zwingend) Physiker deutlich höhere Einkommen erzielen...dann aber eben in der freien Wirtschaft. Im Bildungssektor ist es blöderweise so, dass die Nachfrage nicht den Preis steuert. Aber dafür entscheidet man sich bewusst oder eben auch nicht.


    Warum deine Lehrtätigkeiten nicht angerechnet werden, kann ich dir leider auch nicht sagen. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass Lehre an einer Uni eben nicht mit Lehre an einer Schule vergleichbar ist (Nachhilfetätigkeiten werden auch selten anerkannt) oder damit, dass deine Lehrtätigkeit keiner Vollzeitstelle entsprach. Das kann ich aber leider nur vermuten.

  • Ja, mein anderes Fach ist Musik. Ich habe an der Musikschule Theorie in studienvorbereitenden Kursen unterrichtet neben dem Instrumentalunterricht. Beides hat mehreren Personen die Aufnahme an einer Musikhochschule ermöglicht...
    Die Auskunft der zuständigen Dame bei der BezReg war damals, dass nur Tätigkeiten an einer allgemeinbildenden Schule angerechnet würden.


    Warum hast Du 18 UBs? Fünf normale pro Fach und vor der eigentlichen Ausbildung je einer pro Fach und noch einen für das Kernseminar, das wären 13. Ich hatte 14, weil eine Fachleitung wechselte. Natürlich ist das viel und das macht den Seiteneinstieg auch für das "normale" Gehalt aufwendig und anstrengend.


    Zur allgemeinen Gehaltsdiskussion: Dass man als "vollwertiger Physiker" im Lehrberuf weniger verdient als in anderen Posten der "freien Wirtschaft" war Dir aber hoffentlich schon vorher klar...

  • Ok, dann muss ich mir jetzt überlegen ob ich mir das 2 Jahre antue oder ein Angebot aus der Wirtschaft annehme.


    Wie gesagt, es geht mir gar nicht so sehr darum, dass ich jetzt zu wenig bekomme, nur wurde mir das im Vorfeld falsch erklärt, was im Nachinein wie eine bewusste Täuschung auf mich wirkt. Und wir reden hier immerhin von 350-400€ brutto pro Monat! Das ist mi it unerheblich...


    Das man als Phyiklehrer das gleiche bekommt wie ein Deutschlehrer war mir natürlich vorher klar (und finde ich auch richtig!), mir geht es nur um die im Vorfeld gegebene Falschinformation der BezReg. Ist aber natürlich auch zum Teil meine Schuld, sowas muss man dann natürlich schriftlich einfordern...


    Zu den UBs: Leider bin ich an einem Seminar gelandet, welches die "Beratungsanlässe" fast ausschließlich als UBs interpretiert. Ich kenne weitere OBASler an zwei anderen Seminaren, dort ist es wie du beschrieben hast. Wir haben für unsere fachseminarfreie Zeit, die bis zum 1.5.2017 andauert, zusätzlich zu den 2 APG Besuchen 2-3 pro Fach plus 1-2 beim Kernaeminarleiter zu absolvieren. Meine Ausbildungskoordinatorin meinte zum Seminar nur "Die haben ein Rad ab, alle anderen wurden das anders handhaben."


    Aber gut, das ist eben nicht zu ändern.


    Ich persönlich finds nur komisch, dass es bei einer NRW weiten Ausbildung zu solchen Abweichungen kommen kann...
    Aber da muss man sich wohl dran gewöhnen im Schuldienst :P

  • Du solltest schriftlich Widerspruch einlegen und dich an den Personalrat wenden. Ich hab damals den Hauptpersonalrat kontaktiert, als ich eingestuft wurde. Der hat das alles für mich geregelt. Ich wurde nach dem Abschluss meines Studiums und dem beginn OBAS von 11/4 in 13/3 eingestuft, weil der Tarifvertrag das bei "normalen" Höhergruppierungen so vorsieht. Dagegen bin ich vorgegangen. Mit Erfolg!


    Irgendwo hab es bei einer Gewerkschaft auch mal einen Vordruck zur anteiligen Berücksichtigung von förderlichen Zeiten. Leider finde ich es nicht mehr. Ist auch schon einige Jahre her, dass ich mich darum gekümmert habe. Aber vielleicht findest du es noch irgendwo.

  • Hallo sissymaus, vielen Dank. Der Vordruck liegt mir auch vor, weshalb ich ja so erstaunt bin über diese Entscheidung.


    Zu der Tatsache, dass ich noch nicht Stufe zwei bin:da hat die BezReg leider recht, irgendein ganz schlauer ist auf die Idee gekommen, die Stufenlaufzeit für Lehrer deutlich anzuheben. Anstatt einem Jahr nun zwei Jahre für Stufe 2 und jetzt halte dich fest: anstatt 2 Jahre 5(!!!) Jahre für Stufe 3.


    somit von ingesamt 3 Jahren um von Stufe 1 auf 3 zu kommen zu insgesamt 7 Jahren, was mehr als eine 100 prozentigen anhebung im Vergleich zum "normalen" TV-L darstellt. Kann sich jeder ja selbst überlegen was man dazu sagen soll... "fair" klingt für mich anders.

  • Scheiße, ich wußte, ich hatte etwas vergessen!


    Da der Unterschiedsbetrag zwischen E13 (nicht Erfüller) und E13SR (Erfüller) in den letzten 10 Jahren auf praktisch 0,-€ monatlich reduziert wurde, haben sie tatsächlich angefangen, den Unterschied durch die Stufenlaufenzeiten zu regeln! Dies bezieht sich allerdings nicht nur auf E13 sondern auf alle Nichterfüller.


    "Für ab 1. August 2015 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse: Stufe 2 nach 2 Jahrenin Stufe 1, Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2"

  • Ich klinke mich hier auch einmal mit ein. Stehe vor dem selben Schritt wie dasHiggs.


    Kann im April an einer BBS anfangen. Habe 4 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur. Ich sollte demnach "eigentlich" in Stufe 3 eingestuft werden oder?

  • Ich klinke mich hier auch einmal mit ein. Stehe vor dem selben Schritt wie dasHiggs.


    Kann im April an einer BBS anfangen. Habe 4 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur. Ich sollte demnach "eigentlich" in Stufe 3 eingestuft werden oder?

    Wenn du auch als Nichterfüller giltst, dann eindeutig nein, sondern Stufe 2! Siehe oben dazu.

  • Hmm,


    man findet hierzu wirklich so viele Aussagen....
    Ich habe jetzt die Bezirksregierung angeschrieben und um ein Statement gebeten. Ich melde mich wenn ich was höre.

  • Kurze Info um das Thema zu beenden.
    Nach mehreren Telefonaten mit den zuständigen Sachbearbeitern folgendes Ergebnis:


    Angerechnet wird bei mir 5 Jahre Berufserfahrung (Projektmanager, Produktionsingenieur, Traineezeit, Tutoriat etc.) --> Einstufung: Stufe 2


    Für Stufe 3 währe mittlerweile laut Aussage des Sachbearbeiters 7 Jahre Berufserfahrung notwendig.

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