Korrektur trotz Elternzeit?

  • Hallo,


    ich poste, weil ich gerne wissen würde, wie ihr euch in einem solchen Fall verhalten würdet:


    Ich habe in diesem Jahr mein fünftes Kind bekommen und bin sofort wieder arbeiten gegangen, und mein Mann hat Elternzeit genommen, weil ich deutlich mehr verdiene als er.
    Weil mein Baby mich aber immer noch fast die ganze Nacht wach hält, mein Mann nichts im Haushalt macht und die anderen Kinder auch Unterstützung benötigen, bin nun an einem Punkt, an dem ich sage: Ich kann einfach nicht mehr.
    Deshalb werde ich für die restlichen 5 Monate in Elternzeit gehen. Nun habe ich Nachricht von meinem Chef erhalten, dass ich an meinem allerletzten Arbeitstag in der 5./6. Stunde eine Deutscharbeit schreiben lassen soll. Danach habe ich noch MIttagspausenaufsicht.
    Ich möchte die Arbeit eigentlich nicht mit nach Hause nehmen, da ich genau weiß, wie mein Mann darauf reagieren würde: Tobsuchtsanfall/"Karriere wichtiger als alles Andere!!!" (schön laut gebrüllt). Aber ich werde sie wohl kaum in der Schule fertig korrigieren können, zumal mir auch niemand mitteilt, bis wann ich in der Schule bleiben kann.
    Ab dem folgenden Tag (erster Tag meiner Elternzeit) wird das quasi unmöglich, da ich dann für einige Tage mit meinem Ältesten (und Baby) in eine weiter entfernte Klinik fahren muss zwecks spezieller Untersuchungen und Behandlung (hat einen seltenen Gendefekt).
    Außerdem sehe ich es auch gar nicht mehr ein, noch Restarbeiten zu erledigen in einer Zeit, in der ich auf mein Gehalt verzichte und keine Kinderbetreuung habe und es mir sowieso saumäßig geht.
    Jetzt habe ich mich ja schon dazu durchgerungen, mich in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen, damit ich eine Chance habe, Kräfte zu sammeln und mein Leben neu zu ordnen (es wird wohl auf eine Trennung hinauslaufen), und dann liegt da noch eine zu korrigierende Arbeit.
    Was würdet ihr hier tun? Vielleicht ist mein Anliegen in euren Augen eine Lappalie, aber mir bereitet dieser nicht einkalkulierte Heftestapel Schüttelfrost. Außerdem wüsste ich gerne, wie dies rechtlich geregelt ist - falls es geregelt ist.
    Ich lebe in NRW.

  • Vielleicht bist du ja gerade am letzten Tag vor der EZ krank :stumm:
    Die Klausur liegt schon kopiert in deinem Fach, alles andere kann der Vertretungskollege entscheiden.


    Elternzeit ist Elternzeit, ich würde in deiner Situation keinen Handschlag machen. Begründung ist aber nicht deine persönliche Situation, die geht keinen was an, sondern der EZ-Status.

    Einmal editiert, zuletzt von Schantalle () aus folgendem Grund: Worterkennung erkennt Worte, die ich nicht meinte ;-)

  • Nein, der Chef entscheidet das eigentlich nicht. Wir sprechen uns in den parallelen Kursen. Und es gibt alternierend alle zwei Wochen die Möglichkeit, z.B. Deutsch zu schreiben. Eigentlich ist dies sogar die falsche Woche. Aber wahrscheinlich soll meine Vertretung nicht gleich mit einer Korrektur einsteigen. Ich hätte die Arbeit gerne schon längst geschrieben. Aber kam immer etwas dazwischen: halber Kurs nicht da wegen unterschiedlicher Veranstaltungen, Prowo, andere Arbeiten an dem Tag. Ich fühle mich da aber absolut unschuldig.

  • Ich bin nicht in NRW, deshalb kann ich dir keine fundierte rechtliche Auskunft geben.
    Mein (im Allgemeinen aber mehr oder weniger sicheres) Rechtsverständnis sagt mir aber, dass du auf keinen Fall verpflichtet bist, diese Arbeit zu korrigieren. Dass dein Chef das wohl möchte und deshalb diese Arbeit entgegen aller schulinternen Regelungen so terminiert, ist sein Problem.
    Für dich relevant ist hier allerhöchstens, wie das Kollegium es auffasst, wenn du die Arbeit unkorrigiert zurücklässt. Auch hier möchte ich dich aber ermutigen, dich davon nicht irritieren zu lassen. Du stellst die Situation völlig richtig dar: Du nimmst Elternzeit, was juristisch explizit dein Recht ist. Dafür verzichtest du auf einen Teil deines Gehalts. Es ist nicht deine Aufgabe, diese Arbeit zu korrigieren. So ist das nun mal. Keiner ist unersetzlich und die Kollegen werden nicht zum ersten (oder letzten) Mal das Fehlen einer Kollegin (oder eines Kollegen) auffangen müssen.
    Mir ist es auch schon passiert, dass ich die Arbeit einer Kollegin in Mutterschutz/Elternzeit korrigieren musste. Darüber habe ich mich zwar nicht gefreut, aber das war nicht das Problem der entsprechenden Kollegin. Ich habe es ihr auch nie angelastet.
    Es ist halt dann die Aufgabe des Schulleiters, dafür zu sorgen, dass kein einzelner Kollege zu sehr belastet ist. Und es ist Aufgabe des betroffenen Kollegen, entsprechende Entlastungen an anderer Stelle auszuhandeln (Korrekturtage etc.)
    Zieh das also durch. Es wird dir niemand danken, wenn du dich selbst ausbeutest.
    Viel Glück - auch im privaten Bereich!

  • Nun sind ja erstmal Ferien.
    Ich würde mich in diesem Fall vom HA bis zum Beginn der Elternzeit krankschreiben lassen.
    Ich denke, da zieht jeder HA mit und es wird ja vermutlich nur um wenige Tage gehen.

  • Du hast ja zwei Möglichkeiten der Elternzeit, du nimmst sie komplett, dann musst/ darfst du ab dem 1. Tag keinen Handschlag mehr für die Schule tun, wir mussten sogar die Schlüssel und alles abgeben! Oder 2. Möglichkeit, du arbeitest Teilzeit in Elternzeit, dann kannst du natürlich etwas korrigieren.


    Bei dir ist es sogar noch so, dass du scheinbar dann krankgeschrieben wärst ab dem nächsten Tag, da ist die Frage doch eigentlich nicht dein Ernst, ob du die Arbeit noch erledigen sollst!


    Stillst du noch? Dann darfst du maximal 8,5h arbeiten, sprich, wenn du um 8 Uhr anfängst, müsstest du um spätestens 17 Uhr gehen und zwischendrin noch eine halbe Stunde Pause machen. Ich glaube kaum, dass das zu schaffen wäre. Am nächsten Tag darfst du gar nicht mehr arbeiten, weil es eindeutig Mehrarbeit ist.

  • Ich gehe in Elternzeit, bin also nicht krank geschrieben. Ich arbeite auch nicht Teilzeit in Elternzeit. Ich bin durchaus bereit, an meinem letzten Arbeitstag noch zu korrigieren. Die Frage ist nur, wie lange darf das gehen. Bis zwölf Uhr nachts? Am Vormittag habe ich insgesamt 4 Stunden zu unterrichten plus Mittagspausenaufsicht. Ich stille und habe rein rechtlich Anspruch auf Stillzeit, die dann als Arbeitszeit gilt. Wieviele Stunden habe ich also danach noch zu korrigieren? Ist so lange jemand in der Schule, der nach meinem Weggang die Alarmanlage scharf stellt. Ich will die Arbeit nicht mit nach Hause nehmen. Ich verzichte auf mein komplettes Gehalt und brauche diese teuer erkaufte Zeit für meine Familie und mich.

  • Ich gehe in Elternzeit, bin also nicht krank geschrieben. Ich arbeite auch nicht Teilzeit in Elternzeit. Ich bin durchaus bereit, an meinem letzten Arbeitstag noch zu korrigieren. Die Frage ist nur, wie lange darf das gehen. Bis zwölf Uhr nachts? Am Vormittag habe ich insgesamt 4 Stunden zu unterrichten plus Mittagspausenaufsicht. Ich stille und habe rein rechtlich Anspruch auf Stillzeit, die dann als Arbeitszeit gilt. Wieviele Stunden habe ich also danach noch zu korrigieren? Ist so lange jemand in der Schule, der nach meinem Weggang die Alarmanlage scharf stellt. Ich will die Arbeit nicht mit nach Hause nehmen. Ich verzichte auf mein komplettes Gehalt und brauche diese teuer erkaufte Zeit für meine Familie und mich.

    Da du nach 20 Uhr als Stillende gar nicht arbeiten darfst, weil für dich auch das Nachtarbeitsverbot gilt, wäre das der späteste Zeitpunkt, wenn du bis dahin inklusive Stillzeit nur 8,5 h gearbeitet hast. Aber länger darfst du an dem Tag eben auf keinen Fall machen.


    Also ich würde ganz klar sagen, da es ungünstig ist, wenn eine Arbeit von verschiedenen Leuten korrigiert wird, mach in der Zeit einen ordentlichen Erwartungshorizont (den eben auch jemand versteht, der dies nicht unterrichtet hat und der eindeutig ist) und überlasse die Korrektur deiner Vertretung. Oder ist es etwa auch noch eine Textarbeit? Dann ist das natürlich für die Schüler total blöd. Das sollte doch dann zeitlich auch hinkommen.

  • Mal abgesehen davon, dass ich das auch nicht gut finde, wenn du in der Elternzeit korrigieren musst, aber: Dein Mann macht nichts im Haushalt und dann brüllt er dich an?

  • Ich denke, das wird nicht das Thema sein, welches hier diskutiert werden soll. TE schrieb ja von wahrscheinlicher Trennung.

  • Ich würde die Arbeiten der Vertretung hinlegen und dann gehen. Wer soll dir da was wollen?


    Nett wäre es natürlich, vorher Bescheid zu geben, dass du es so machst, aber wenn du da Ärger befürchtest, würde ich auch das lassen. Scheint dringend nötig zu sein, dass du mal an dich denkst!

  • Ich gehe in Elternzeit, bin also nicht krank geschrieben. Ich arbeite auch nicht Teilzeit in Elternzeit. Ich bin durchaus bereit, an meinem letzten Arbeitstag noch zu korrigieren. Die Frage ist nur, wie lange darf das gehen. Bis zwölf Uhr nachts? Am Vormittag habe ich insgesamt 4 Stunden zu unterrichten plus Mittagspausenaufsicht. Ich stille und habe rein rechtlich Anspruch auf Stillzeit, die dann als Arbeitszeit gilt. Wieviele Stunden habe ich also danach noch zu korrigieren? Ist so lange jemand in der Schule, der nach meinem Weggang die Alarmanlage scharf stellt. Ich will die Arbeit nicht mit nach Hause nehmen. Ich verzichte auf mein komplettes Gehalt und brauche diese teuer erkaufte Zeit für meine Familie und mich.

    Es gibt keine Vorgaben für tägliche Arbeitszeiten. Du kannst nur korrigieren oder nicht korrigieren. Die Hälfte korrigieren und den Rest jemand anderen machen lassen, mit Begründung von Stillzeiten oder whatever ist recht sinnfrei. Wenn du dich nicht krankschreiben lassen willst, dann geh arbeiten an dem Tag und sag dem Chef Bescheid, dass er sich um die Korrekturen kümmern soll. Was soll es denn sonst für Alternativen geben?

  • Es ist ganz klar die Aufgabe der Schulleitung, dafür zu sorgen, einen Kollegen zu finden, der diese Deutsch-Klausur korrigiert. Und zwar unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung im Deutsch-Kollegium.


    Wir hatten einen ähnlichen Fall mit einer Englisch-Korrektur. Allerdings war das die Prüfungsklausur. Da wurde halt eine Kollegin ausgesucht, die in diesem Schuljahr keine Abschlussklassen (d.h. keine Prüfungen zu korrigieren) hatte.


    Wenn die Schulleitung dieser Aufgabe nicht nachkommt, ist das eigentlich nicht dein Problem.


    ABER: Gibt es denn keinen Deutsch-Kollegen bzw. Deutsch-Kollegin, die du um einen persönlichen Gefallen bitten könntest. Ich würde das notfalls machen, bevor ich mir tagelang darüber den Kopf zerbreche...

  • Wer übernimmt den Kurs denn? Würde ja Sinn machen, dass die Person die Klausur korrigiert, die sie zurück gibt.
    Aber ich würde die auch nicht korrigieren. Nicht unter den Umständen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Es gibt keine Vorgaben für tägliche Arbeitszeiten.

    Doch, das Bundesarbeitszeitgesetz. In der hessischen Dienstordnung (ich glaube, das ist das richtige Papier) sthet das im Prinzip auch drin, etwas verschwurbelt, damit es sich schön bürokratisch liest.


    Ansonsten, auch wenn es sich blöd liest, versuche deine private Situation zu verbessern.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ich kann doch nicht einfach eine Anweisung vom Chef ignorieren/verweigern! Er wird mir einfach ins Gesicht klatschen, dass ich eben selbst dafür zu sorgen habe, am letzten Arbeitstag fertig zu werden. Dass es sich hier um eine Deutscharbeit handelt, für die man schonmal einige Tage brauchen kann, wird ihn kaum interessieren. Wenn ich allerdings schwarz auf weiß belegen könnte, dass für jede einzelne Deutscharbeit (also pro Schüler) xy Minuten zu veranschlagen sind, könnte ich natürlich argumentieren, dass die Zeit nicht ausreicht. Gibt es so etwas (am besten mit Linktipp)?



    Noch etwas: Ich würde mich niemals krank melden, wenn ich nicht wirklich krank bin. Erstens traue ich mich das einfach nicht. Zweitens weiß ich von etlichen Kollegen, dass sie sich Immer mal so 1 bis 2 Tage krank melden (und so auch keine Krankmeldung abgeben müssen, wenn sie einfach keine Lust zum Arbeiten haben oder sich über die Schulleitung ärgern. So eine Unehrlichkeit finde ich einfach nur zu K....

  • binemei, müssen wir das jetzt verstehen? Du kannst deine Vertretung wirklich nicht bitten, die Arbeit zu korrigieren? Warum heißt es Vertretung ... hm ... da übernimmt jemand deine Aufgaben, weil du sie nicht erledigen kannst. Wo ist denn das Problem? Dass dein Schulleiter sich das anders vorgestellt hat? Wann soll er dir was ins Gesicht klatschen, du bist doch gar nicht da?! Das weiß doch jeder, dass man eine Deutschklausur nicht in einer Viertelstunde korrigiert. Welchen Aufwand willst du denn noch treiben, du hast doch wirklich Dringenderes zu tun und bedenken.


    Wende dich doch mal an Lehrerrat oder Personalrat. Ich glaube nicht, dass es zu dieser speziellen Frage ein Gerichtsurteil gibt, aber wenn doch, dann müssen die das ja wissen.


    Edit: Oder besser an die Gleichstellungsbeauftragte, die dürfte zuständig sein.

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