Annerkennungsvoraussetzungen für eine Unterrichtserlaubnis in NRW

  • Hallo, ich möchte eine Weiterbildung (LQW Zertifiziert) von einem externen Anbieter zur Kunstpädagogin machen.
    Später dann natürlich auch in den vorgesehen Bildungsgängen unterrichten. Wie sind die Bedingungen für eine unbefristete Unterrichtserlaubnis? gibt es hier irgend Jemand der eine schon mal eine Unterrichtserlaubnis beantragt hat?

  • Die Z-Kurse haben einen Umfang von 320 Stunden. Ich denke, dass diese Zeit dort auch angesetzt werden könnte/müsste.
    Problematischer wird wohl eher der Bezug zum Lehrplan. Was hat man von einem LQW-Zertifikat, wenn die Themen an der eigenen Schulform nicht, kaum, ausführlicher, ... behandelt werden? Dann würde dir auch die doppelte Stundenzahl gar nichts nutzen.
    Du solltest dich an deine Bezirksregierung wenden. Die möchten aber, wette ich zumindest, neben dem Stundenumfang auch die inhaltliche Abgleichung mit dem Lehrplan sehen.

  • Gibt es den Bildungsgang Kunstpädagogik überhaupt an irgendeiner Schule? Und falls ja, ist die Unterrichtserlaubnis da erforderlich oder kann man das vielleicht auch fachfremd unterrichten?

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