Elterngespräche in den Ferien?!

  • Hallo zusammen,


    ich erhielt gestern einen Anruf (auf meiner Privatnummer) von einer Mutter, die mit mir um die Noten ihres Sprösslings feilschen wollte. Der Junge ist in der 13. Klasse, schreibt in der Regel Unterkurse, benötigt für die Bewerbung bei der Polizei allerdings sowohl in Mathe als auch in Englisch mindestens 7NP. Ich unterrichte ihn in beiden Fächern; sowohl in Mathe als auch in Englisch ist er von den benötigten Punkten weit entfernt. Soviel zur Vorgeschichte.


    Nun erhielt ich wie gesagt gestern den Anruf der Mutter. Sie hätte mir zu Beginn der Ferien eine E-Mail geschrieben, auf die ich nicht reagiert hätte. Das stimmt. Ich habe keine Weiterleitung auf meinen privaten Mail-Account und habe in den Ferien nicht in meine Schul-E-Mails geschaut. Erste Frage: Bin ich verpflichtet, in den Ferien meine schulischen E-Mails zu kontrollieren?


    Ich war überrascht, dass sie meine Privatnummer hatte. Sie sagte, sie hätte sie vom Sekretariat bekommen. Zweite Frage: Darf das Sekretariat meine Privatnummer überhaupt herausgeben? Eigentlich bin ich damit nicht einverstanden.


    Ich bot der Mutter an, nach den Ferien zu einem persönlichen Gespräch zu kommen und bat ihr einen Termin vor dem Notenschluss an. Ich dachte mir nämlich schon, dass es um die Noten gehen würde. Nein, sie wolle das jetzt klären. Ich lehnte erneut ab und sagte, dass ich jetzt nicht zu einem Gespräch bereit wäre. Ich hatte weder die Noten parat noch präsent und ehrlich gesagt auch keine Lust in meiner freien Zeit mit der Mutter stundenlang zu diskutieren nur um dann festzustellen, dass es eben doch nur 3 respektive 5 Notenpunkte sind.


    So, nun bekam ich heute Morgen eine Mail von der Schulleitung (an meine Privatadresse!), ich habe doch bitte auch in den Ferien meiner Dienstpflicht nachzukommen. Elterngespräche gehörten dazu und aufgrund der Vorgabe der Notentransparenz in der NVO, müsste ich der Mutter Auskunft geben. Sie würde morgen Vormittag nochmals anrufen... :-/ Das sehe ich ein, dass ich Auskunft geben muss und ja auch will, aber wieso muss das in den Ferien sein?! Dritte Frage: Kann mich die SL tatsächlich dazu verpflichten, in den Ferien Elterngespräche abzuhalten?!


    So, nun überlege ich, was ich darauf antworte. Bzw. ob ich einfach morgen einen ganztägigen Ausflug in den Schnee mache... Ich finde sowohl das Vorgehen von der Mutter als auch von der SL unmöglich. Ich habe mir vor den Ferien einen Wolf abgearbeitet, damit ich in den Ferien so wenig wie möglich an Schule denken muss. Ich brauche das für mich zur Erholung, einfach mal zwei Wochen komplett abzuschalten... Und dann wird man von sowas "belästigt".


    Was meint ihr dazu?


    Grüße und danke,
    Mrs Pace

  • Nun erhielt ich wie gesagt gestern den Anruf der Mutter. Sie hätte mir zu Beginn der Ferien eine E-Mail geschrieben, auf die ich nicht reagiert hätte. Das stimmt. Ich habe keine Weiterleitung auf meinen privaten Mail-Account und habe in den Ferien nicht in meine Schul-E-Mails geschaut. Erste Frage: Bin ich verpflichtet, in den Ferien meine schulischen E-Mails zu kontrollieren?

    Die Frage ist, ob so eine Weiterleitung überhaupt datenschutzrechtlich zulässig ist. Wenn es dazu keine Dienstanweisung gab, dass ihr Weiterleiten sollt, würde ich die Zulässigkeit erst einmal verneinen.


    Zitat

    Ich war überrascht, dass sie meine Privatnummer hatte. Sie sagte, sie hätte sie vom Sekretariat bekommen. Zweite Frage: Darf das Sekretariat meine Privatnummer überhaupt herausgeben? Eigentlich bin ich damit nicht einverstanden.

    Ohne dein explizites vorheriges Einverständnis ist die Weitergabe von privaten Kontaktdaten nicht zulässig. Das Sekretariat hat hier fehlerhaft gehandelt.


    Zitat

    So, nun bekam ich heute Morgen eine Mail von der Schulleitung (an meine
    Privatadresse!), ich habe doch bitte auch in den Ferien meiner
    Dienstpflicht nachzukommen. Elterngespräche gehörten dazu und aufgrund
    der Vorgabe der Notentransparenz in der NVO, müsste ich der Mutter
    Auskunft geben.

    Da du als Lehrkraft verpflichtet bist, deinen gesetzlichen Erholungsurlaub während der Schulferien zu nehmen, würde ich deine Schulleitung darauf hinweisen, dass du gerade im Erholungsurlaub bist und du dich gerne um die dienstlichen Angelegenheiten kümmern willst, wenn dieser vorbei ist.


    Gruß !

  • Hallo Mrs Pace


    Das Sekreteriat darf deine privaten Daten nicht an dritte Personen weitergeben! Ich würde morgen zur Schule fahren. Allerdings nicht um Noten zu besprechen, sondern mal über das Thema Datenschutz zu reden.


    Dienstpflicht: Ich glaub es geht los... Natürlich kann man mit mir in den Ferien einen Termin absprechen, allerdings nicht von jetzt auf gleich! Warum ducken sich manche SL und geben Elternwünschen so schnell nach, ohne hinter ihren Kollegen zu stehen. Sowas muss man doch vorher mit dir absprechen.


    Du hast dir ja vieleicht in den Weihnachtsferien "Urlaub" genommen....uns stehen ja auch 30 +/- Tage im Jahr zu ;-)
    Genau so würde ich das mit dem SL kommunizieren.

  • Grundsätzliche Dinge würde ich nach den Ferien klären, mich aber mit der Mutter unterhalten, obwohl ich mich auch ärgern würde.
    Mit den bis dato vorliegenden schriftlichen Noten und den Quartalsnoten o.ä. sollte das ja ein kurzes Gespräch werden.
    Davon abgesehen: Wenn der Junge in der 13 ist, ist er evtl. schon volljährig und die Mutter somit raus aus der Nummer? Da würde ich aber im Moment kein Fass aufmachen, nur könnte das notfalls ein Hebel für dich sein.

  • Was die Weitergabe Deiner Privatnummer angeht, so bin ich da auch entsetzt, dass das Sekretariat da so eigenmächtig handelt. Bei uns wird keine Nummer ungefragt weitergegeben.
    Das würde ich umgehend nach den Ferien klären und darauf bestehen, dass ohne Deine explizite Zustimmung keine Telefonnummern von Dir weitergegeben werden dürfen.


    Was das Elterngespräch in den Ferien angeht, so befürchte ich, dass das wieder einmal eine dieser Grauzonen ist, da der Erholungsurlaub ja nicht auf konkrete Tage festlegbar ist. Würde bzw. müsste man als Lehrer genauso Urlaub einreichen, dann könnte man solche Gespräche zu Recht problemlos verweigern.


    Nun haben wir aber mit der Mail der SL schon die nächste Eskalationsstufe erreicht, denn die Mutter wird sich wohl direkt an die Schulleitung gewendet haben. Ich würde zu gerne wissen, was die Verbände zu diesem Fallbeispiel sagen, da in meinen Augen die Rechtslage nicht klar ist und Ferien nicht per se Urlaubszeit sind sondern eben "nur" unterrichtsfreie Zeit.


    Ich würde mich auch über solche aufgezwungenen Gespräche ärgern, jedoch gut überleben, ob und inwieweit ich hier einen Konflikt mit heraufbeschwören soll oder nicht - ganz gleich ob ich im (moralischen) Recht bin.
    Das mit dem nicht zu Hause sein oder ggf. den Partner ans Telefon gehen lassen halte ich für eine gute Idee bzw. ein "Workaround". Eine zwingende häusliche Anwesenheit aufgrund möglicher dienstlicher Anrufe während der Ferien gibt es nämlich nicht...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich würde der Schulleitung ebenfalls mitteilen, dass ich leider so kurzfristig nicht zur Verfügung stehe, da ich einen schon länger geplanten Termin habe. Gibt man bei einer solchen Sache einmal nach, wird das nämlich immer wieder mit einem gemacht. Man muss ja keinen Streit vom Zaun brechen, sondern kann höflich formulieren, dass der Termin nach den Ferien stattfinden muss. Notentransparenz heiß ja nicht, dass die Eltern dies zu jeder Tages- und Nachtzeit fordern können. Außerdem würde ich tatsächlich überprüfen, ob der Schüler volljährig ist. Ich finde es nämlich ganz schrecklich, wenn man die Schüler der Oberstufe nicht für voll nimmt und manchmal haben die Eltern eben auch ganz andere Pläne als die Kinder und insofern sehe ich gar nicht ein, alles nochmal mit den Eltern durchzudiskutieren.

  • Ist man den Eltern gegenüber überhaupt auskunftpflichtig, wenn der Schüler volljährig ist? Die Frage stellt sich in der GS nicht, aber eigentlich wäre das doch ein schöner Haken, die Sache schnell zu beerdigen?

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Antworte doch dem SL, dass du der Mutter einen Terminvorschlag unterbreitet hast. Notfalls nenne noch 2-3 Alternativen (natürlich nach den Ferien) und dann soll sie sich einen davon aussuchen.
    Es gibt gar keine Begründung, warum das unmittelbar sein soll.
    Hättest du ihr nicht am Telefon ein paar Vorshläge geben können, wie er seine Note aufbessern könnte? Also Referat plus Aufsatz plus Plakat zu 3 verschiedenen Themen in den Ferien ausarbeiten und dann schauen, ob er sich mändlich so verbessert, dass er was reißen kann?

  • irgendwie ist diese Diskussion doch absurd.


    Du kannst doch der Mutter die Noten zum jetztigen Zeitpunkt nennen. Das sind 2 Sekunden am Telefon und da braucht sie dich nicht in den Ferien zu treffen. Ich gehe mal davon aus, dass du im Telefonat entweder den ungefähren Notenstand genannt hast, oder gesagt hast, dass es viel zu weit von 7 Punkten sei.
    Entweder sind schon alle schriftlichen Anteile / Klausuren geschrieben worden und dann wird sich kaum noch was verändern lassen, oder es steht noch eine Klausur nach den Ferien an, und der Junge soll lernen.


    Wie lächerlich macht man sich denn, wenn Schüler innerhalb von 2-3 Wochen (ich unterstelle Notenschluss in BaWü ebenfalls ca. 2-3 Wochen nach den Weihnachtsferien) von 5 auf 7 Punkte durch ein Referat kommen können, geschweige denn von 3 auf 7...
    und was ist für die späteren Psychologie-Studis, die sich von 13 auf 15 Punkte verbessern wollen? Dürfen sie auch 3 Referate und Plakate basteln?

  • Ist man den Eltern gegenüber überhaupt auskunftpflichtig, wenn der Schüler volljährig ist? Die Frage stellt sich in der GS nicht, aber eigentlich wäre das doch ein schöner Haken, die Sache schnell zu beerdigen?

    Ist man nur, wenn der Schüler dem zustimmt. Ich muss das vor Schüler/Elternsprechtagen auch immer wieder sagen, dass ich nur mit Eltern von Volljährigen rede, wenn die Schüler dabei sind oder die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung haben.


    Hättest du ihr nicht am Telefon ein paar Vorshläge geben können, wie er seine Note aufbessern könnte? Also Referat plus Aufsatz plus Plakat zu 3 verschiedenen Themen in den Ferien ausarbeiten und dann schauen, ob er sich mändlich so verbessert, dass er was reißen kann?

    Würd ich direkt abblocken. Entweder im Unterricht mitarbeiten oder gar nicht. Wenn ich vorrechne, was die eine gute Note im Verhältnis zu den ganzen Unterrichtsstunden aus macht, fragt da niemand mehr nach. Man ist doch nicht die Wohlfahrt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Von drei auf sieben Punkte mit einem Referat, Plakat o.ä. ??? Zumal das ja nur zur mündlichen Note zählen würde... das ist doch unmöglich, sich da auf den letzten Drücker so zu verbessern.


    Ich finde es unmöglich von deiner Schulleitung und würde das auch thematisieren. Was die Mutter angeht, weiß ich nicht genau, was ich machen würde. Ihr Vorgehen finde ich schon ziemlich dreist... Soll das Gespräch telefonisch stattfinden? Falls ja, würde ich wohl die Noten raussuchen und ihr mitteilen.


    Andererseits: Die Termine für Elterngespräche vereinbare ich selbst und lasse sie mir nicht vorgeben. Teilweise kriege ich das auch relativ kurzfristig hin, aber wenn ich gerade viel zu tun habe oder die Eltern wenig flexibel sind, kann es auch locker ein bis zwei Wochen dauern bis ein gemeinsamer Termin gefunden ist und nächste Woche ist ja schon wieder Unterricht.
    Also ich bin zwiespältig, würde aber wohl einTelefongespräch machen (aber nicht auf ihren Anruf warten sondern dann anrufen, wenn es mir passt) und nach den Ferien das ganze mit Schulleitung und Sekretariat klären.

  • Ist man nur, wenn der Schüler dem zustimmt. Ich muss das vor Schüler/Elternsprechtagen auch immer wieder sagen, dass ich nur mit Eltern von Volljährigen rede, wenn die Schüler dabei sind oder die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung haben.

    In Niedersachsen ist das anders. Solange die SuS noch nicht 21 sind, sind wir Eltern gegenüber sehr wohl zur Auskunft verpflichtet. Es sei denn, der / die SuS widersprechen dem. Dieser Widerspruch muss dann den Eltern mitgeteilt werden.

  • Das ist nicht ganz richtig, siehe §55 NSchG:

    Zitat

    (4) 1Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die das 21.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die Schule diejenigen Personen, die bei Eintritt der Schülerinnen und Schüler in die Volljährigkeit deren Erziehungsberechtigte im Sinne des Absatzes 1 gewesen sind, über besondere Vorgänge, insbesondere Sachverhalte, die zu Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 3) Anlass geben oder die Versetzung in den nächsten Schuljahrgang oder den Abschluss gefährden, zu unterrichten, sofern die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler der Unterrichtung nicht widersprochen hat. 2Auf das Widerspruchsrecht sind die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor Eintritt der Volljährigkeit hinzuweisen. 3Über einen Widerspruch, der keinen Einzelfall betrifft, sind die bisherigen Erziehungsberechtigten (Satz 1) von der Schule zu unterrichten.


    Ob jemand 7, 5 oder 3 Punkte in einem Kurs bekommt, ist sicherlich kein "besonderer Vorgang", solange die Versetzung oder der Abschluss nicht gefährdet ist.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • zum Thema Dienstverpflichtung in den Ferien:
    wie andere Arbeitnehmer auch müssen wir jährlich eine Urlaubskarte ausfüllen.
    In den Zeiten, in denen kein Urlaub eingetragen ist, bist du nicht ansprechbar.
    In den anderen Zeiten muss man rein theoretisch damit rechnen, für schulische Belange herangezogen zu werden.


    Allerdings sollte dem mit der Beantwortung von emails Genüge getan sein.
    Ich würde der Mutter schreiben, die bisherigen Noten noch einmal auflisten und ansonsten klar machen, wie die zustande gekommen sind und dass eine Schule kein Bazar ist. Dafür muss man sich nirgendwo persönlich treffen.
    Legt sie dennoch Wert darauf, nenne ihr 2 Termine nach den Ferien zur Wahl. Und für das gespräch würde ich evtl. einen Kollegen bitten mitzukommen, vll den Oberstufenkoordinator.

  • Hallo,


    vielen Dank zusammen für eure Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen. :)

    Wenn der Junge in der 13 ist, ist er evtl. schon volljährig und die Mutter somit raus aus der Nummer? Da würde ich aber im Moment kein Fass aufmachen, nur könnte das notfalls ein Hebel für dich sein.

    Der Junge ist in der Tat 18, ist es aber gewohnt, dass seine Eltern laufend für ihn in die Presche springen und ihm den Weg ebnen. Er will sich wie gesagt mit dem Halbjahreszeugnis für den gehobenen Dienst bei der Polizei bewerben und da braucht er scheinbar minimal 7 Notenpunkte in den Hauptfächern (M, E, D, BWL). Die Deutsch- und BWL-Kolleginnen werden sich wohl zu den 7 NP überzeugen lassen... Ich habe aber nicht vor, meine Noten "anzupassen"...

    Das würde ich umgehend nach den Ferien klären und darauf bestehen, dass ohne Deine explizite Zustimmung keine Telefonnummern von Dir weitergegeben werden dürfen.

    Danke, werde ich machen. :)

    Ist man den Eltern gegenüber überhaupt auskunftpflichtig, wenn der Schüler volljährig ist? Die Frage stellt sich in der GS nicht, aber eigentlich wäre das doch ein schöner Haken, die Sache schnell zu beerdigen?

    Also bei uns ist es so geregelt: Wenn der Schüler nicht von sich aus gegenüber dem Abteilungsleiter erklärt hat, dass die Eltern keine Auskunft erhalten dürfen, müssen wir ihnen Auskunft geben.

    Hättest du ihr nicht am Telefon ein paar Vorshläge geben können, wie er seine Note aufbessern könnte? Also Referat plus Aufsatz plus Plakat zu 3 verschiedenen Themen in den Ferien ausarbeiten und dann schauen, ob er sich mändlich so verbessert, dass er was reißen kann?

    Note aufbessern ist leider nicht mehr. In Englisch hat er das schon durch eine GfS versucht, was ihm meiner Meinung auch gelungen ist. Er hat da 11NP bekommen. Sie stammt wohl nicht aus seiner Feder; ein Plagiat konnte ich ihm jedoch nicht nachweisen... Die ältere Schwester ist jedoch gerade im Auslandsjahr in den USA... So viel dazu... Nun ja, er ist in Englisch (inkl. Klausuren, GfS, mdl. Noten, Tests) bei 5,2 NP im Schnitt, ergo 5 NP im Zeugnis. Was ich jetzt noch berücksichtigen sollte, sodass aus den 5NP dann die 7NP weiß ich nicht... In Mathe hatte er bereits in der 12 eine GfS gemacht. Hier ist es auch nicht mehr möglich, sich zu verbessern.

    irgendwie ist diese Diskussion doch absurd.


    Du kannst doch der Mutter die Noten zum jetztigen Zeitpunkt nennen. Das sind 2 Sekunden am Telefon und da braucht sie dich nicht in den Ferien zu treffen. Ich gehe mal davon aus, dass du im Telefonat entweder den ungefähren Notenstand genannt hast, oder gesagt hast, dass es viel zu weit von 7 Punkten sei.
    Entweder sind schon alle schriftlichen Anteile / Klausuren geschrieben worden und dann wird sich kaum noch was verändern lassen, oder es steht noch eine Klausur nach den Ferien an, und der Junge soll lernen.


    Wie lächerlich macht man sich denn, wenn Schüler innerhalb von 2-3 Wochen (ich unterstelle Notenschluss in BaWü ebenfalls ca. 2-3 Wochen nach den Weihnachtsferien) von 5 auf 7 Punkte durch ein Referat kommen können, geschweige denn von 3 auf 7...
    und was ist für die späteren Psychologie-Studis, die sich von 13 auf 15 Punkte verbessern wollen? Dürfen sie auch 3 Referate und Plakate basteln?

    Ich konnte der Mutter sehr wohl seine Halbjahreszeugnis-Noten sagen. Was sie wollte, war mit mir darüber zu diskutieren ob die GfS denn nicht vielleicht 15NP waren statt 11NP, weil blablabla... Genauso bei der letzten Mathe-Klausur... Da hatte er ja den B-Teil und der war so unglaublich viel schwerer als der A-Teil... :-/ Der Schüler hatte ja schon selbst versucht, mit mir darüber zu reden. Daher weiß ich, was kommen wird. Ich kann aber eben nicht einfach 7 NP hinschreiben wo keine sind.

    Ist man nur, wenn der Schüler dem zustimmt. Ich muss das vor Schüler/Elternsprechtagen auch immer wieder sagen, dass ich nur mit Eltern von Volljährigen rede, wenn die Schüler dabei sind oder die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung haben.

    Würd ich direkt abblocken. Entweder im Unterricht mitarbeiten oder gar nicht. Wenn ich vorrechne, was die eine gute Note im Verhältnis zu den ganzen Unterrichtsstunden aus macht, fragt da niemand mehr nach. Man ist doch nicht die Wohlfahrt.

    Ja, ich sehe das auch so. Last-Minute-Verbesserungen lasse ich nur zu, wenn es zum Beispiel darum geht, aus 4,3NP (Schnitt) noch 5NP zu machen. Um einen Unterkurs zu vermeiden. Und auch dann klappt es nicht immer. Kommt natürlich auf die Qualität der Arbeit/mdl. Prüfungsleistung/etc. an.

    Von drei auf sieben Punkte mit einem Referat, Plakat o.ä. ??? Zumal das ja nur zur mündlichen Note zählen würde... das ist doch unmöglich, sich da auf den letzten Drücker so zu verbessern.

    Ja.

    Bei uns gibt es eine solche Urlaubskarte nicht... :-/ Sonst hätte ich das in der Tat so gemacht.


    Ich werde dann wohl heute der SL antworten, dass ich diese und jene Gesprächstermine nach den Ferien anzubieten habe und morgen einen Ausflug in den Schwarzwald machen. ;) Beim Gespräch wird auf jeden Fall der Abteilungsleiter für's BG dabei sein. Die Eltern können recht ungemütlich werden, wenn sie nicht bekommen, was sie wollen...

  • Warum hat deine Schulleitung eigentlich deine private Mailadresse? Du hast doch offenbar ein Dienstpostfach - das reicht! Spontane Notenbegründungen lehne ich auch ab - egal ob in den Ferien oder außerhalb der Ferien. Und spontane "Tipps zur Notenverbesserung" auch. Wie die Lage sich für mich darstellt, ist deine Note ja bewerbungsrelevant und es besteht durchaus die Möglichkeit, dass dir von der Mutter aus allem, was du spontan äußerst, ein Strick gedreht wird, wenn die Punkte nicht reichen. Das kann rechtlich sehr unangenehm werden. Deshalb würde ich auch in diesem Fall weder der Mutter Noteninformationen über Mail noch telefonisch geben - sondern sie auf ein persönliches Gespräch nach den Ferien in der Schule verweisen. Noten per Mail zu verschicken ist ohnehin meiner Meinung nach eine datenschutzrechtlich zweifelhafte Sache. Nach den Ferien hat die Mutter sich vll. schon wieder etwas abgekühlt - und es ist deutlich, dass du kein Geschacher akzeptierst. Im Sekretariat würde ich ganz klar machen, dass du eine Weitergabe deiner Nummer nicht wünschst, und auf dein Dienstpostfach verweisen. Und ich würde mir auch nicht von der Schulleitung diktieren lassen, zu welchem Termin ich am Telefon parat stehen muss. Beratungspflicht und Transparenz unbenommen, du musst nicht jederzeit für jeden verfügbar sein.

  • Übrigens Dienstemails in den Ferien: Wenn ich Dienstemails in den Ferien bekomme, dann ist bei mir immer mein privater Rechner/ Laptop usw. kaputt. Und da mein Arbeitgeber mir keine Rechner/ Laptops für daheim zur Verfügung stellt und ich nicht technisch so fit bin und privat finanziell knapp bei Kasse bin, bin ich nicht in Lager in den Ferien mich um die erfolgreiche Reparatur oder Neuanschaffung zu kümmern. Außerdem hat mir schon mein Freund stundenlang geholfen und konnte das Problem auch nicht beheben.....bla bla bla.


    Bitte schön: wo steht denn, dass ich privat daheim mit meinen privaten technischen Mitteln ständig für dienstliche Angelegenheiten zur Verfügung stehen muss??


    Ach ja....mein Handy ist auch gerade kaputt und weil es so alt ist, kann ich auch kein Whatsapp drauf machen. (Unser stellvertret. SL hat die Angewohnheit Whatsapp-Nachrichten zu verschicken, wenn er jemand dringend für dienstliche Angelegenheiten benötigt!)

  • 1. private Nummer rausgeben-> Datenschutzbeauftragten deines Landes anschreiben. In diesem Fall würde ich das Kriegsbeil aufnehmen, dass dein SL dir offensichtlich hinwirft (war ja keine Naivität einer/s unbedarften SekretärIn).


    2. Elterngespräch gerne, Notenauskunft selbstverständlich. Gesprächstermin jedoch nicht dann, wenn dein Schulleiter das vorschreibt, sondern wenn du Zeit hast. Wüsste keine Verordnung in der stünde, dass man innert 3 Tagen Muttis treffen müsste. Vielleicht korrigierst du ja gerade Klausuren? Man weiß es nicht und wird auch nicht nachforschen können. Wenn SL dich aber persönlich hinzitiert, wirst du wohl gehen müssen, wenn du Urlaub nicht einreichen kannst/musst.

  • ...oder es steht noch eine Klausur nach den Ferien an, und der Junge soll lernen.

    Lernen?? In den Ferien?! Nur weil man gerade unterm Weihnachtsbaum festgestellt hat, dass Vieren und Fünfen nicht reichen, wenn man zur Polizei will? Du stellst ja Forderungen :lach2:

  • In BaWü darf der Schulleiter das Kollegium am drei unterrichtsfreien Tagen zu Dienstgeschäften in die Schule bestellen. Bei uns nutzt er das jedes Jahr bis auf den letzten Tag aus, nämlich zu den Vorbereitungskonferenzen am Ende der Sommerferien. (Ja, grausam! Ganze :hitze: DREI Tage ) Allerdings ist das auch schon immer rechtzeitig bekannt. Das ist ja bei dir nicht so!


    Du bist aber auch verpflichtet, dich um deine Gesundheit zu kümmern und diese zu erhalten. Du schreibst selbst, dass du vor den Ferien hart gearbeitet hast, um in den Ferien deine Ruhe zu haben. Dann lass die dir auch nicht nehmen!
    Das Herausgeben deiner privaten Nummer ist eine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Das ist u. U. dem Vorgesetzten der Sekretärin zu melden.
    E-Mails an die private Adresse würde ich ignorieren. Wie schon jemand geschrieben hat, Comptuter explodiert, Handy aus dem Museum und Tablet verloren.


    Neulich kam ein Kunde meines Mannes, der Gewärleistungsansprüche geltend machen wollte. Der Kunde bestand darauf, die Angelegenheit nur und nur mit der Filialleiterin besprechen zu wollen. Da diese aber im Moment Ihre Überstunden abbaut, war sie nicht im Geschäft erreichbar. Mein Mann teilte dem Kunden mit, dass er, wenn er ausschließlich mit dieser Dame sprechen wolle, er nächste Woche wieder kommen solle, wenn die Dame wieder im Dienst ist.
    In der "normalen" Arbeitswelt würde niemand daran denken, Angestellte mit solchen Angelegenheiten während ihrer Abwesenheit privat mit unwichtigen, geschäftlichen Dingen zu belästigen.


    Ich weiß nicht, warum an uns Lehrer von Außen immer eine andere Erwartung herangetragen wird. Und was noch viel schlimmer ist, dass wir Lehrer uns auch immer ernsthaft Gedanken machen, diese Erwartungen erfüllen zu wollen.


    Mein Motto: Den Schuh lasse ich mir nicht anziehen!

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