Datenschutz youtube als Testvorbereitung

  • Hallo miteinander, ich bin Musiklehrer an einer Gesamtschule und hätte da gerne mal eine Einschätzung von euch zu der Beschwerde eines Elternteils bezüglich Datenschutz bei youtube:


    Es ging um einen Hörtest, in dem Titel und Künstler bestimmt werden sollten. Die Schülerinnen und Schüler aus einer 9.Klasse hatten eine Liste von ca. 30 Titeln bekommen, die "drankommen" könnten, rund um die Themen Musik und Humor (Satire) / Musik und Politik / Musik anderer Kulturen und Religionen / Musik und Film. Zur Vorbereitung habe ich aufgefordert, zu Hause auf youtube nochmal die Musiktitel anzuhören. Im Unterricht hatten wir sie im Laufe des Halbjahres schon gehört, zur Wiederholung bot es sich meiner Ansicht nach aber an, zu Hause per youtube das Erkennen der Titel nochmal zu "trainieren" [N.B. nur ein Titel war neu]. Von den SuS gab es keine Rückmeldung, dass es zu Hause kein Internet gäbe, oder dass die Eltern die Nutzung von youtube nicht erlauben würden. Aber dann kam folgende Beschwerde (Auszug siehe unten in kursiv).


    Über Rückmeldungen wäre ich dankbar!


    Mit freundlichen Grüßen!



    Wenn ich mir Videos auf YouTube ansehe, akzeptiere ich die Datenschutzrichtlinen und Nutzerbedingungen von Google/Youtube, d.h. es werden Surfverhalten, IP-Adressen und weitere persönliche Daten von mir gesammelt. Möchten Sie, das bei den Besuch folgender Seiten (siehe Playlist-Test Anlage) Ihre persönlichen Daten gesammelt werden und Sie danach durch Retargeting-Kampagnen, Facebook Ad´s und weitere technische Einbindung von Pixel-Code in Webseiten, Ihr Surfverhalten und Ihre politischen Interessen ermittelt und ausgewertet werden? Google/Youtube kann leider nicht unterscheiden, ob Sie diese Seiten für Lernzwecke besuchen oder aus allgemeinen, politischen Interesse.

    (...) ... werde ich es nicht zulassen, dass meine Tochter diese Webseite besucht. Der Laptop und das Handy meiner Tochter sind auf meinem Namen registriert und somit werden sämtliche Webseiten Besuche meine Namen (IP-Adresse) zugeordnet. Ich habe daher mit sofortiger Wirkung Webseiten mit rechtsextremen, politischen, arabischen, islamistischen Inhalten für die Nutzung gesperrt.

    Meine Tochter konnte sich somit nicht für den Test nicht vorbereiten, da die Schule Ihr kein geeignetes Lehrmaterial zur Verfügung gestellt hat (Bücher, Lehrhefte, etc.) Sollte dazu der Besuch von Internetseiten notwendig sein, bitte ich Sie meiner Tochter umgehend den Zugang zu Ihren Computer-Schulungsräumen zu gewähren, damit sie sich das notwendige Wissen aneignen kann. Auf Grund der o.g. Umstände bitte ich um Bestätigung, das dieser Test nicht bewertet wird.

  • Hat sie Nachteile dadurch, dass sie die Stücke nicht noch mal hören konnte? Darauf kommts m.E. an.


    Ich würde das aber sicher nicht unterschreiben. Finde die Einstellung bzgl. YouTube okay, aber immer dieses angepisste Pistole-auf-die-Brust-setzen mancher Eltern, als ob man den Schülern was Böses wollte, mag ich nicht.
    Allerdings würde ich auch keine Hausaufgabe aufgeben, ohne vorher abzuchecken, ob JEDER die erledigen kann, v.a. wenns dafür ne Note gibt.


    ...Bewertungsvorschlag: es gibt keine Punkte fürs Wiedererkennen eines Interpreten, sondern für die Zuordnung zum Genre o.ä. Lehrplankonformes. Also die Bewertung so gestalten, dass die Behandlung im Unterricht ausreicht, um im Test klarzukommen. Somit wäre die HA freiwillig gewesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schantalle ()

  • In der 9. Klasse kann man erwarten, dass bei der Bekanntgabe der Testvorbereitungsmethode sich das Mädel meldet und sagt, dass ihr diese Art von Vorbereitung nicht möglich ist.
    Mir sieht das nach einer Ausrede aus, um die Note zu retten.
    Sprich mit Deiner Schulleitung darüber, wie Du nun verfahren sollst, und beobachte das betreffende Mädel in nächster Zeit ganz genau, wenn es mit seinem Handy spielt ...

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

    • Offizieller Beitrag

    Kurze Anmerkung zu deinem Beitrag: wenn der Vater so darauf bedacht ist, keine Spuren im Netz zu hinterlassen, bin ich mir nicht sicher, ob er sich darüber freuen würde, dass sein Brief im Internet steht. Ich weiß, es steht kein Name dabei.
    Wahrscheinlich wird er es nicht rausbekommen, unmöglich ist es aber dennoch nicht.


    Hinzukommt, dass du hier im Forum (für den Vater) über den Brief erkennbar bist.


    kl. gr. Frosch

  • Dem Vater ist wahrscheinlich nicht bekannt, dass alle Musiktitel im Unterricht behandelt wurden. Die Tochter hat hierüber auch Unterrichtsaufzeichnungen. Sie hätte sich also sehr wohl auf den Test vorbereiten können.
    Nett von der Lehrkraft, auf Übungsmöglichkeiten im Internet hinzuweisen (macht man in anderen Fächern ja auch mal). Muss aber nicht sein. Eine Vorbereitung wäre anhand der Unterrichtsmitschriften problemlos möglich gewesen. Test wird gewertet.

  • Zudem - aber das würde ich hier nicht voraussetzen - bestehen im Internet verschiedene, relativ einfache Anonymisierungsmöglichkeiten.
    Das einfachste: Ein "normaler" Telefonanschluss der Telekom verändert die IP automatisch alle 24 Stunden. Wenn der Vater so auf Sicherheit bedacht ist, ist der Browser sicher so eingestellt, dass keine Cookies akzeptiert werden, keine Chronik angelegt wird. Ein YouTube oder Facebook-Konto existiert bei Datenschutzinteressierten auch nicht - oder man loggt sich am Ende der gezielten Nutzung immer aus.
    Das sind alles Maßnahmen, die bei entsprechendem Interesse routinemäßig durchgeführt werden sollten.
    Damit wäre ein Großteil der genannten Datenschutzbedenken ausgeschaltet.


    Zudem könnte man ja auch weitere Möglichkeiten nutzen (Tor Browser oder Zenmate Plugin oder ...).

  • Dem Vater ist wahrscheinlich nicht bekannt, dass alle Musiktitel im Unterricht behandelt wurden. Die Tochter hat hierüber auch Unterrichtsaufzeichnungen. Sie hätte sich also sehr wohl auf den Test vorbereiten können.
    Nett von der Lehrkraft, auf Übungsmöglichkeiten im Internet hinzuweisen (macht man in anderen Fächern ja auch mal). Muss aber nicht sein. Eine Vorbereitung wäre anhand der Unterrichtsmitschriften problemlos möglich gewesen. Test wird gewertet.

    Ganz ehrlich, wenn mein Kind 30 Popsongs nach den ersten 5 Takten erraten sollte, würde ich auch ein bisschen am Sinn zweifeln. Ob der Test so aussieht, weiß ich nicht, die Beschreibung des TE sieht aber etwas danach aus. Und darüber Mitschriften machen- wüsste nicht, wie die aussehen sollten. Klar, wäre eine Notlüge aber noch mal würd ichs jedenfalls nicht so machen.

  • Der Vater hat im Prinzip schon recht, solange die Schule keine Möglichkeit bereit stellt, die Musikstücke zu hören.
    Das kann ja auch im Informatikraum während einer Arbeitsstunde/Mittagspause passieren.


    Dass es da natürlich um andere Dinge ging, ist sicher jedem der Beteiligten klar. Ansonsten hätte der Sprößling ja auch kein Handy. Man denke nur an die Metadaten durch das Einbuchen im GSM-Netz. ;)


    In NRW wäre der Knackpunkt der "haben wir im Laufe des Schuljahrs im Unterricht gehört"-Argumentation, dass sich eine schriftliche Übung (Test) nur auf den Unterrichtsstoff der vergangenen Stunde beziehen darf.
    So wie der Vater klingt, solltest du nochmal gucken, wie da eure Vorgaben sind.
    Ich würde sie einfach nochmal eine Übung schreiben lassen. Dann halt einen klassischen "Staub und Papier"-Test, selbst wenn zweifelhaft ist, ob das wirklich besser für das Kind ist. ;)

  • Der Vater weiß einerseits nicht, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, sich zu anonymisieren (für jemanden, der so auf Sicherheit bedacht ist, ein Armutszeugnis). Der Vater reagiert etwas übertrieben (evtl. will er auch nur "stänkern" oder dem Kind eine gute Note verschaffen), hat aber andererseits grundsätzlich aus meiner Sicht nicht völlig Unrecht. Ich denke, wir sollten vorsichtig damit sein, Internet (insbesondere Youtube-Zugang) bei unseren Schülern vorauszusetzen. Und selbst wenn der Youtube-Zugang nur zum zusätzlichen Üben gedacht war, hat das Mädchen einen gewissen Nachteil. Damit misst der Test nicht unbedingt was er messen sollte, sondern auch (wieder mal) die Rahmenbedingungen im Elternhaus. Die sind sowieso nie wirklich völlig ausblendbar, aber wo möglich, sollte man es tun.
    In anderen Diskussionsthreads stellen Lehrer gerne fest: Wenn die Schule ... möchte, muss sie mir halt einen Dienstlaptop, ein Diensthandy etc stellen ... die gleiche Haltung von Elternseite/Schülerseite so verwerflich?

  • Songs erraten? Sind wir bei DSDS oder wie?


    Sorry, aber ich habe noch niemals so eine dämliche Testaufgabe gelesen. Ist sowas an Sek1 Schulen üblich?

    ... rund um die Themen Musik und Humor (Satire) / Musik und Politik / Musik anderer Kulturen und Religionen / Musik und Film.

    Von "Songs" lese ich da nichts...
    Dass man anhand eines Hörbeispiels Merkmale (musikalische Mittel) erkennt und daraus auf den Verwendungszweck schließt, ist lehrplankonform.
    Wenn es also nicht um "Das ist 'Ein Bett im Kornfeld' von Jürgen Drews.", sondern um "Das ist leise und langsame Musik von Streichinstrumenten und Harfe in Dur, könnte eine Untermalung für eine Butterwerbung sein." geht, ist das völlig legitim.

  • Von "Songs" lese ich da nichts...Dass man anhand eines Hörbeispiels Merkmale (musikalische Mittel) erkennt und daraus auf den Verwendungszweck schließt, ist lehrplankonform.
    Wenn es also nicht um "Das ist 'Ein Bett im Kornfeld' von Jürgen Drews.", sondern um "Das ist leise und langsame Musik von Streichinstrumenten und Harfe in Dur, könnte eine Untermalung für eine Butterwerbung sein." geht, ist das völlig legitim.


    Es ging um einen Hörtest, in dem Titel und Künstler bestimmt werden sollten.

    Da steht nix von Verwendungszweck oder Genre. So eine Aufgabe würde ich ja auch noch nachvollziehen können...

  • Wir hatten einen ähnlichen Fall bei uns an der Schule. Im Fach Ethik (Klassenstufe 8) wurde ein Kurzfilmgezeigt, der relevant für die folgende Klassenarbeit war. Den SuS, ich glaube es waren zwei, die dies auf Grund von Krankheit versäumten, wurde per E-Mail ein Youtube-Link zu diesem Film gesandt, damit sie sich auf die anstehende Klausur vorbereiten konnten.


    Ähnlich wie hier reagierte ein Elternteil mit einer Beschwerde und der Forderung sein Sprössling möge die Klausur nicht schreiben. Ende vom Lied: neue Klassenarbeit in Ethik für die beiden SuS mit gleichem Inhalt aber ohne Filmbezug.

  • Wow, danke für all die Reaktionen!


    Zur Nachfrage von @Mimimaus und @SwinginPhone: ich hatte die SuS bei einem Lern-Quiz, in dem es tatsächlich nur um Titel und Künstler ging, als so interessiert erlebt, dass ich dachte, ich mache da mal eine Note draus (sogenannten "kleinen" Test), in dem es eben nicht um Beschreibung/kritische Einordnung/etc. geht, sondern um (simple) Repertoirekenntnis, von Bach Cellosuite über John Williams Schindlers Liste bis hin zum Böhmermanns Rammstein Parodie "Be Deutsch".


    Ich frage mich gerade, ob durch so eine Beschwerde in der Konsequenz nicht jede Recherche-Aufgabe für zu Hause in Frage gestellt wird z.B. für Facharbeiten, Testvorbereitungen, vgl. auch @xxxchris Beitrag. SuS haben vielleicht auch keine Lust, die lahmen Schulrechner in der Mittagspause oder nach Schulschluss zu benutzen. Ich überlege, ob ich in Zukunft das elterliche Einverständnis holen werde, dass zu Hause recherchiert werden darf. Extremes Beispiel: Schülerin x möchte ein Referat zu "Rechtsrock" oder "ISIS und Musik" halten. Selbst bei einer Übungsaufgabe eher harmlosen Inhalts wie meiner hätte sich eine solches Einverständnis gelohnt bzw. ich hätte gewusst, wem ich den Computerraum zumindest anbiete. Wenn er/sie diese Möglichkeit dann nicht nutzt und doch lieber zu Hause arbeitet wäre ich zumindest raus aus der Sache.

  • Nein, damit wird nicht jede Recherche-Aufgabe in Frage gestellt - bei Facharbeiten (Seminararbeiten) will ich sogar, dass der Schüler nicht nur das Internet benutzt, sondern BÜCHER verwendet. Und die kann sich eigentlich jeder immer noch über die Bibliothek besorgen.

  • Ins Internet kann bei uns in der Stadtbücherei auch jeder Einwohner unter 18 Jahren gratis (ab 18 Jahren kostet der Bibliotheksausweis 20€ im Jahr) und an den Rechnern sind sogar Kopfhörer damit man audiovisuelle Medien nutzen kann. Darüber hinaus kann Internetzugang heutzutage tatsächlich vorausgesetzt werden, bei den Personen bis 45 Jahren beträgt die Abdeckung inzwischen 99% laut statistischem Bundesamt.


    Die Datenschutzbedenken des Vaters sind vorgeschoben (oder er ist ein DAU und Troll höchster Güte), da inzwischen jeder Browser über einen privaten Modus verfügt und weitere Absicherungsmöglichkeiten (z.B. TOR) nicht mehr wirklich kompliziert zu nutzen sind. Auch der Zusammenhang zwischen rechtsextremen, islamistischen und blabla Seiten zu Youtube erschließt sich mir nicht direkt...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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