Pensionär - Ruhegeld

  • Ich habe mich zu Weihnachten mit einigen ehemaligen Kommilitonen (Ingenieure, ...) getroffen, die in Großkonzernen mit IGM-Tarifvertrag untergekommen sind. Ihr Nettogehalt liegt bei vergleichbarer Tätigkeit und familiärer Situation etwa ~ 5 - 20 % höher. Die Pension als Studiendirektor (A15) beträgt dafür 50 - 100 % mehr als ihre gesetzlichen Rente. (Die niedrigeren Lebenshaltungskosten als Landlehrer kommen außerdem noch dazu.)

  • Ja, die Pension ist schon nett. Aber die Betriebsrente bei Großkonzernen gleicht das z.T. mehr als aus.
    Also bei Jobvergleich eines Ingenieurs mit einem Lehrerkollegen ähnlichen Ausbildungsgangs ist der Unterschied marginal.

  • Ihre Betriebsrente reicht nicht aus, um die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und der Pension zu schließen. Deine Aussage, dass der Unterschied zwischen Rentnern und Pensionären bei solider Rechnung nur bei 5 - 10 % liegt ist schlichtweg falsch, da die breite Masse nicht im Großkonzern mit IGM-Tarifvertrag, Betriebsrente und Vorsorgeleistungen arbeitet.

  • Ihre Betriebsrente reicht nicht aus, um die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und der Pension zu schließen. Deine Aussage, dass der Unterschied zwischen Rentnern und Pensionären bei solider Rechnung nur bei 5 - 10 % liegt ist schlichtweg falsch, da die breite Masse nicht im Großkonzern mit IGM-Tarifvertrag, Betriebsrente und Vorsorgeleistungen arbeitet.

    Danke dafür - ich wähnte mich schon im falschen Film. Aber diskutier mal mit Beamten über die "freie Wirtschaft". Für die meisten Kollegen ist das entweder das Paradies auf Erden oder die Hölle; dazwischen gibt es in der vorstellung der Schule-Uni-Schule-Pension-Laufbahnbesoldeten meist nichts.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Edit: Ach.... ich will doch nichts dazu sagen. Freue mich lieber über die dicke staatliche Unterstützung zu meiner coolen PKV im Alter.

    Ganz im Ernst: Da kannst und wirst Du Dich auch drüber freuen.


    Womit du jetzt argumentieren könntest wären die Unterschiede zwischen A-Besoldung und TVL-E Gehalt.

    Pffff... Du würdest mir sicher überzeugend auch noch darlegen können, warum E13 vieeeel besser ist als A13. Brauchst Dir ja eigentlich nur die Bruttobezüge anschauen. Und ich sag nur "Weihnachtsgeld" und "Kindkranktage"!


    und hör bitte auf mir einen von "nicht geringen Beiträgen selbst finanziert" vorzujammern.

    Ich bin raus. Weiterhin viel Vergnügen in Deiner Welt, Pippi Langstrumpf. Vielleicht reden wir in 25 Jahren (dann ist es bei mir soweit) nochmal, dann haben wir ja den direkten Vergleich. Ich hab ja schon viele Kollegen erlebt, die wenig Ahnung hatten vom (vor allem finanziellen) Leben außerhalb der A-Besoldung, aber gleich so viel davon...



    Kopfschüttelnde Grüße!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Danke euch!

    Aber Renten-, Arbeitslosen- und Sozialversicherung zahlst doch als Beamtin gar nicht?! Also weder jetzt noch dann.
    Und bedenke, dass je nach Bundesland dein Beihilfeanteil steigt und die Kostendämpfungspauschale gesenkt wird.

    Verstehe. @Kostendämpfungspauschale. Den Begriff höre ich zum 1. Mal. So ganz hat mir Google es nicht verraten können, was sich dahinter verbirgt:

    • 150 - 750 Euro pro Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe für aktive Beamte, geringere Beträge in Abhängigkeit von abweichendem Status möglich
    • nicht für Vorsorgeuntersuchungen, Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
    • nicht für Waisen, Beamte auf Widerruf, GKV-versicherte Beihilfeberechtigte
    • Kürzung um 60 Euro für jedes berücksichtigungsfähige Kind
    • maßgeblich für die Zuordnung zum Kalenderjahr ist das Behandlungsdatum

    Man zahlt alos 150-750€. Für A13 rate ich mal 500€. Es seit denn, man ist GKV-Versichert, dann zahlt man nichts. 500:12= ca. 42€. Diesen Betrag muß man dann auf seine PKV-Versicherungsbeiträge also noch einmal draufschlagen. Die Kostendämpfungspauschale gilt also nur für PKV-Beamte?

  • In NRW sind es für A12 - A15 jährlich 300 €. Dieser Betrag vermindert sich pro berücksichtigungsfähiges Kind um 60 Euro.
    Bei mir bleiben z.B. noch 180 €.
    Die Kostendämpfungspauschale fällt an, sobald du Rechnungen bei der Beihilfe einreichst. Sie wird dann von deiner Erstattung einbehalten.

  • Und die Kostendämpfungspauschale wird bei TZ anteilig berechnet. Bei mir mit 16/25,5 Stunden und einem Kind sind es 125€.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • In NRW sind es für A12 - A15 jährlich 300 €. Dieser Betrag vermindert sich pro berücksichtigungsfähiges Kind um 60 Euro.
    Bei mir bleiben z.B. noch 180 €.
    Die Kostendämpfungspauschale fällt an, sobald du Rechnungen bei der Beihilfe einreichst. Sie wird dann von deiner Erstattung einbehalten.

    Aha. Also wenn ich jetzt ärztliche Hilfe benötige, kann ich besser alles von einem Arzt machen lassen, als zu 2 Ärzten zu gehen, wo der eine den Finger repariert und der andere den Unterarm.


    Variante 1(1 Arzt):
    700€ Rechnung 1 Arzt:
    PKV: 350€
    Beihilfe 50€, da ich 300€ selbst übernehmen muß=Kostendämpfungspauschale.


    Variante 2(2 Ärzte):
    350€ Arzt 1:
    PKV 175€
    Beihilfe 0€, da ich 300€ selbst übernehmen muß=Kostendämpfungspauschale.
    350€ Arzt 2:
    PKV 175€
    Beihilfe 0€,da ich 300€ selbst übernehmen muß=Kostendämpfungspauschale.

  • Julia???


    Die KDP gilt genau einmal im Kalenderjahr - und wird solange von den erstattungsfähigen Rechnungen abgezogen, bis der Betrag erreicht ist. Deshalb heißt es ja auch "PAUSCHALE".
    Wenn Du also Rechnungen bis 600 Euro einreichst bei einem Beihilfesatz von 50%, bekommst Du 0 Euro von der Beihilfe (bei einer KDP von 300 Euro.)


    Mit der nächsten Arztrechnung bekommst Du dann regulär 50% erstattet.





    Wieso machst Du Dir zu diesem Zeitpunkt über diesen ganzen Kram so viele Gedanken? Beihilfe, Ruhegehalt, Diensthaftpflicht etc.???

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • achso, verstehe. Dann geht´s ja.


    Warum ich mir jetzt Sorgen mache? Weil ich gerade angefangen bin jetzt mit dem Beruf. Einfach hoffen, dass schon alles gut sein wird, wäre doch auch blöd.


    Wenn man(nach 5 Jahren Dienstzeit) DU wird, dann erhält man 1400€ Mindestversorung. Ist das richtig? Davon abhängig muß man ja eine eventuelle DU-Versicherungshöhe machen. Also wenn man jetzt 1800€ zum Leben braucht, dann halt über 400€. Klar ändert sich da etwas & man muß Inflation berücksichtigen, aber das tun ja auch Tarife.

  • Also langsam mache ich mir Sorgen... Du steigst gerade ein in den Beruf und machst dir derart viele Gedanken über ungelegte Eier...


    Du brauchst eine PKV und eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Mehr nicht! Bei der PKV ist es meiner Meinung nach erstmal Jacke wie Hose ob du bei der einen oder bei der anderen bist. Ich bin bei der DBV. Günstig und bisher nie Probleme gehabt. Die DU schließt du so hoch wie möglich ab. Es wird noch Zeiten in deinem Leben geben, da brauchst du mehr als 1800€. Ich bin da auch bei der DBV und habe auf 1100€ abgeschlossen.


    Ansonsten kann dir der Rest erstmal schnurz sein. Du musst noch 40 Jahre arbeiten; bis dahin ändert sich Vieles. Wenn du überhaupt noch Pension bekommst, ist es halt so viel, wie es ist. Punkt.


    Und das mit der Beihilfe hast du spätestens dann kapiert, wenn du sie einmal eingereicht hast...

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