Versetzungsantrag RLP

  • kann mir jemand sagen, ob es Sperrfristen für Versetzungsantrag gibt? Finde leider nirgends Angaben dazu...


    Wann kann ich in RLP frühestens so einen Antrag nach Verbeamtung stellen? (Probe- oder Lebenszeit)

  • Die Sperrfristen werden dem Kollegium durch die Schulleitung mitgeteilt, normalerweise am Schwarzen Brett, doch man kann sich bei der SL auch einfach erkundigen.


    Man kann in RLP frühestens nach drei Jahren nach der Lebenszeitverbeamtung einen Versetzungsantrag stellen; während der Probezeit sind Versetzungen normalerweise nicht möglich, passiert aber dennoch manchmal (äußerst selten!).

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Denn #3 LBO (hab kein Paragraphenzeichen am Tabletten? ?) gibt diesbezüglich nichts an.



    Edit: und gibt es im Anschluss eine Sperrfrist für einen Schulwechel, insbesondere Funktionsstellenbewerbung an eine dritte Schule?

  • gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Denn #3 LBO (hab kein Paragraphenzeichen am Tabletten? ?) gibt diesbezüglich nichts an.



    Edit: und gibt es im Anschluss eine Sperrfrist für einen Schulwechel, insbesondere Funktionsstellenbewerbung an eine dritte Schule?

    Zu 1) Das weiß ich leider nicht, da ich mich noch nie aktiv damit beschäftigt habe. Frag einfach mal den ÖPR, der ja Zugriff auf diese Gesetze hat oder aber Deinen MSS-Leiter oder Konrektor, falls Du Dich mit denen gut verstehst. Die wissen es garantiert und können Dir auch gesetzlich sichere Auskunft geben.


    Zu 2) Ich bin mir unsicher, was genau Du meinst. Sobald die Sperrfrist von 3 Jahren nach der Lebenszeitverbeamtung um ist, steht es Dir frei, Dich wohin Du auch willst zu bewerben. Egal ob das ein anderes BL oder eine andere Schule ist. Dabei solltest Du aber beachten, dass Du diesen Antrag zuerst bei Deiner SL einreichen musst und diese Dich letztendlich freigeben muss. Tut sie das nicht, geht auch Dein Versetzungsantrag nicht durch. Eine Bewerbung auf eine Funktionsstelle, also A15, ist davon ausgenommen. Du darfst Dich auf was auch immer bewerben, sobald Du denkst, den Anforderungen zu entsprechen.
    Nehmen wir mal an, Du arbeitest in Koblenz und möchtest nach Trier auf eine MSS-Leitungsstelle, weil Du die Ausschreibung im Amtsblatt gelesen hast. Dann bewirbst Du Dich auf dem Dienstweg (der SL muss Deine Bewerbung vorliegen, da sie Dir ja auch noch eine Bewertung ausstellen muss), bist im Bewerbungsverfahren drin, wirst überprüft und bei Eignung hast Du den Job auch.


    A14 ist ja keine Funktionsstelle in RLP, falls Du das mit Funktionsstelle meinst. Auf A14 kannst Du Dich frühestens nach 3 Jahren der Lebenszeitverbeamtung bewerben (nach Einladung).

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  • dann vielleicht folgender fiktiver Fall: ich bin an Schule X. Völlig unzufrieden u.a. mit Arbeit von und Behandlung durch die SL. Je schneller weg, desto besser. Gleichzeitig will ich aber mitfelfristig eine Funktionsstelle besetzen (aufgrund persönlicher Laufbahnplanung). Das ist an X zwar möglich aber nicht erwünscht. Jetzt setze ich aufgrund von Unzufriedenheit (mit Auswirkung auf Gesundheit) auf eine Versetzung bei weiterhin Str. A13 zu Schule Y. Versetzung glückt und ich werde Str. an Y und mache meine 24,5h. bei A13. Doch dann: 1/2 Jahr später wird an Z eine Funktionsstelle frei. Kann ich mich auf diese bewerben oder gibt es eine Sperrfrist wegen Dienststellenwechsel durch Versetzung vor 1/2 Jahr?

  • Ach so!
    Natürlich kannst Du Dich von Schule Y auf die Funktionsstelle an Schule Z bewerben, das ist kein Problem. Allerdings musst Du Dich darauf einstellen, dass Dir höchstwahrscheinlich ein bereits OStR (A14) dazwischengrätscht, der den Laufbahnvorteil mitnimmt und dann die Funktionsstelle bekommt. Als StR (A13) kannst Du Dich natürlich auf eine StD-Stelle (A15) bewerben, jedoch musst Du dann dennoch die Hierarchiestufen mitnehmen und wirst erstmal weiterhin A13 bezahlt.


    Schwierig ist bei einer solchen Bewerbung, wenn Du erst so kurz an Schule Y bist, dass die SL Dich ja (positiv) bewerten soll. Auch bist Du dann noch (lange) kein A14, weil Du Dich ja an Schule Y bisher nicht beweisen konntest.
    Richte Dich dann einfach darauf ein, dass eine erfolgreiche Bewerbung auf A15 noch eine Weile dauern könnte.


    Ich wünsche Dir wirklich, dass Du bald von der ungeliebten Schule weg kannst. Nichts kann aufreibender sein, als die Unzufriedenheit und Machtlosigkeit am Arbeitsplatz. Es ginge übrigens schneller, wenn Du bereits einen Tauschpartner hättest oder Dich ein anderer SL anfordert. Vielleicht hast Du schon eine bestimmte Schule im Auge und kannst dort einmal nachfragen. Hoffentlich lässt Dich Deine SL dann auch ziehen.

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