Ausschluss von Klassenfahrt nicht "rechtens?"

  • Was sollte das denn für ein Ziel sein, an dem die Problematik keine Rolle spielt?

    Im Zweifelsfall ein ortsnahes Ziel, an zu dem die Betreuerin mit kann, und bei dem ggf. der Schüler eben nicht übernachten muss, sondern abends nach Hause fährt.

  • Wenn das dann abgelehnt wird, und etwas schiefgeht, hängt somit die Schulleitung gehörig mit im Boot und man kann sich als normaler Lehrer entspannt zurücklehnen und zusehen, wie die Schulleitung aus dieser Problemsituation wieder herauskommt.

    Sehr einfach, dann genehmige ich als Schulleiter die Fahrt nicht.

  • Die E-Helferin muss unbedingt mit!Geht es nicht, muss Ersatz mit...Aber auch das geht sicher nicht..,
    Dann muss besagter S daheim bleiben.

    Auch wenn es mich immer noch verwundert, dass bei einem Schlüssel von 1:12 nicht auf einen Schüler aufgepasst werden kann, der angeblich lediglich ein ADHS hat: du drehst dich im Kreis. Die Einzelbetreuung bezahlt keiner, präventiv ausschließen geht nicht, kurz vorher ausschließen willst du nicht, woanders hinfahren auch nicht, Verwandtschaft des Kindes mitnehmen ebenfalls nicht. Welches Wunder könnte passieren, dass sich das Problem von alleine klärt?

    Einmal editiert, zuletzt von Schantalle ()

  • @Schantalle
    "lediglich ein ADHS"
    Bei harmloser Ausprägung hätte der Schüler garantiert keine E-Helferin genehmigt bekommen!


    Abgesehen davon gibt es bei jeder Klassenfahrt genügend Zeiten, die die Schüler ohne Aufsicht der Lehrer verbringen, egal wie gut der Betreuungsschlüssel ist. Und eben diese Zeiten sind für die TE das Problem!

  • Genau wie Sonmertraum es beschreibt,ist es richtig!
    Der Junge läuft im Schultag mit einer E-Helferin...und da lauern nicht so viele Gefahren.
    Auf jeder Klassenfahrt gibt es Zeiten,wo die Kids nicht die ganze Zeit unter Aufsicht sind...
    Oder soll ich den Jungen entweder einschließen bzw in mein Zimmer holen? Eben!


    Und nein, ich drehe mich nicht im Kreis.
    Es muss möglicht gemacht werden,dass eine Einzelfallhelferin mit kann.
    Wenn nicht, bleibt er definitiv daheim. Und für letzteres muss ich mich rechtlich absichern. Und in der rechtlichen Absicherung kenne ich mich noch nicht so aus...
    Daher dieser Faden.


    LG

  • Und zum woanders hinfahren ist es zu spät. Es ist ja schon alles gebucht. Allerdings lauern für einen Hyperaktiver Schüler auch irgendwo im Dorf Gefahren,die nicht einschätzbar sind...
    Da ist der Ort eigentlich egal.
    Außerdem kann und darf es nicht sein, dass wegen eines einzelnen Schülers die Fahrt leidet.
    Das ist Jandas generelle Problem der Inklusion...Man muss viel Gewese um Minderheiten machen und verliert die Masse aus dem Blick,denn die "laufen ja irgendwie mit."
    Aber das ist ein anderes Thema... :sauer:


    LG

  • Die rechtliche Absicherung wurde dir ja bereits mehrfach erläutert. Entweder der Junge wird aufgrund eines schwerwiegenden Vorfalls durch eine Klassenkonferenz von der Klassenfahrt als Schulveranstaltung ausgeschlossen oder eben nicht. Falls das nicht passiert, ist er halt mitzunehmen.



    Außerdem kann und darf es nicht sein, dass wegen eines einzelnen Schülers die Fahrt leidet.

    Da bin ich zwar grundsätzlich bei dir, gleichzeitig darf ein Schüler aber auch nicht darunter leiden, dass er anders als andere ist. Insbesondere darf es ihm nicht zum Nachteil werden, dass dessen Besonderheiten nicht bereits bei der Planung der Klassenfahrt einbezogen wurden. Das würde ansonsten ja durch eine "gezielte" Zielwahl der Lehrkraft die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Schülergruppen auszuschließen....ein Schelm, wer böses dabei denkt. Auch wenn das dir (und anderen hier) gegen den Strich gehen dürfte: Dann war deine Planung bisher leider fehlerhaft, wenn das Ziel zu gefährlich für (einzelne) Schüler der Klasse ist. Gleichzeitig musst du auch gar nicht sicherstellen, dass jedes auch nur entfernt denkbare Risiko zu 100% ausgeschlossen ist...da ist das Aufsichtsrecht entspannter als allgemein angenommen.


    Was bisher noch gar nicht zur Sprache kam: Einzelfallhilfe kann sehr unterschiedlich ausfallen. Welche Tätigkeitsbeschreibung liegt hier ganz konkret vor? Bei was genau erfolgt die Einzelfallhilfe im schulischen Alltag?

  • man merkt schon, dass es deine 1.Klassenfahrt ist und du dich mehr als nötig stresst...


    nur mal als beispiel.. ich kam aus der elternzeit.. bekam eine 4te klasse und die klassenfahrt gleich mit...
    es ging um 5 tage (sprich 4 übernachtungen).
    ich hatte 2 kinder in der klasse mit i-helfer. die kinder kannte ich bis dahin also 3 monate.
    das jugendamt wollte den i-helfer über die zeit nicht zahlen.


    end vom lied.. die kinder kamen natürlich trotzdem mit (es wär mir nie im Traum eingefallen die beiden Jungs nicht mitzunehmen).
    Abgesprochen haben wir, dass wenn es schief geht, die kinder abgeholt werden müssen.
    soweit kam es gar nicht.
    die beiden haben überhaupt keinen stress gemacht.
    es war alles sehr angenehm und ruhig mit den beiden.


    als mutter wäre ich auch mehr als stinkig, wenn man mein kind nicht mitnehmen würde ohne handfesten grund.

  • Ich habe auch eine recht schwierige 4. Klasse mit 4 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im emotionalen Bereich. Zwei davon sind in psychologischer Behandlung, einer sogar starionär für ein paar Wochen aufgenommen.


    Diese Kinder waren bei der Klassenfahrt überhaupt kein Problem. Ich möchte dich da auch bestärken, positiv an die Sache heranzugehen. Auch wenn es sicher nicht verkehrt ist, sich voher zwecks abholen lassen (vielleicht die Oma), abzusichern.

  • Was sagt eigentlich das Sozialamt? Die müssen das finanzieren, nicht der Verein, der die Leute stellt.





    ...Man muss viel Gewese um Minderheiten machen und verliert die Masse aus dem Blick,denn die "laufen ja irgendwie mit."...

    Soso und was "Masse" und wer "Minderheit" ist, bestimmt wer?


    Dir ist schon klar, dass ein Einzelfallhelfer in der Schule dem Kind beim Toilettengang, zurechtfinden im Schulhaus, bei grundlegender Kommunikation und Auspacken von Schulzeug Unterstützung gewähren muss und ausdrücklich keine Aufgaben erfüllen darf, die zu denen des Lehrers gehören. Unterrichten und erziehen ist also immer noch unser Job.


    Wir reden hier von Rechten, die Menschen in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch zustehen und nicht von deinem persönlichen Geschmack ggü. Einzelnen.

  • Soso und was "Masse" und wer "Minderheit" ist, bestimmt wer?

    Wir reden hier von Rechten, die Menschen in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch zustehen und nicht von deinem persönlichen Geschmack ggü. Einzelnen.

    Warum so unterschwellig aggressiv?
    Es geht nicht um Füller Fuxis persönlichen Geschmack ggenüber Einzelnen. Nicht mit einem Wort lässt sie durchblicken, dass ihr der Junge unsympathisch sei, oder gar dass sie generell eine Antipathie gegenüber Kindern mit ADHS habe.


    Es geht darum, was sie persönlich verantworten kann und was nicht. Und dafür fragt sie hier.


    Mag sein, dass FüllerFuxi unnötig verunsichert ist.
    Aber manche Dinge klärt man besser vorher als hinterher.
    Darum, so habe ich es verstanden, dieser Thread.
    Kein Grund, die TE anzugehen.


  • Es geht nicht um Füller Fuxis persönlichen Geschmack ggenüber Einzelnen.

    Doch, darum geht es. Hat die TE ja nun ganz eindeutig formuliert.


    Und wenn ich aggressiv bin, sieht das anders aus, als jemandem die Aufgaben und Bezahlung von Schulbegleitern zu erklären.

  • Sehr einfach, dann genehmige ich als Schulleiter die Fahrt nicht.

    Sehr richtig. Ein Schulleiter sollte zuerst an sich selbst denken und sich rechtlich absichern. Genauso wie ein Lehrer es auch tun sollte.


    Naive Idealisten machen das natürlich "wegen der Kinder, denn die können ja nichts dafür" nicht und jammern dann herum, wenn es schiefgeht.


    Die Lösung für den geschilderten Problemfall ist daher ganz einfach: Wenn niemand die notwendige Einzelfallbetreuung bezahlen will und man den betreffenden Schüler auch nicht ausschließen darf oder soll, dann fährt man einfach überhaupt nicht. Wer das nicht gut findet, der kann ja mitkommen, als Einzelfallbetreuer...

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Von meinem Mentor habe ich dazu ein meiner Ansicht nach ziemlich sinnvolles Vorgehen gelernt:


    - Überlegen, unter welchen Bedingungen Schüler mit auf die Klassenfahrt dürfen, und diese allgemein ausformulieren. Diese Bedingungen müssen so formuliert sein, dass sie nicht auf einzelne Schüler "zugeschnitten" sind sondern beschreiben, welche "Rolle" die mitfahrenden Schüler erfüllen müssen, damit du nicht selbst "aus der Rolle fällst" und deine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kannst. Ein gewisses Maß an Fehlverhalten kann man ja im Regelfall auch ausgleichen, irgendwann wird es in Summe aber so viel dass man seine innere Ruhe verliert. Es geht nicht darum, wer am meisten zu dem Druck, aus deiner Rolle zu fallen, beiträgt, sondern darum, wie dieser Druck in Summe auf einem realistisch tragbaren Level gehalten werden kann. Da du die Aufsichtspflicht trägst, geht es bei diesem Schritt überhaupt nicht um die Bedürfnisse der Kinder sondern um die Grenzen deiner eigenen Belastbarkeit.


    - Überlege dir, wie einzelne "Gefahren" durch Maßnahmen aufgefangen werden könnten - wie etwa durch die Helferin, oder durch die Schulleitung, ... spiele mehrere Szenarien durch und male dir die wahrscheinlichen Konsequenzen aus.


    - In Gesprächen mit der Mutter, Schulleitung usw. mache die Grenzen deiner Belastbarkeit und die wahrscheinlichen Gefahrensituationen sichtbar, und verteidige diese Grenzen mit Hilfe deiner persönlichen Grenzen. Es geht hier nicht darum, was "ein Lehrer" aushalten sollte sondern was du mit gutem Gewissen verantworten kannst.


    - Ergeben sich keine Lösungen, mit denen du dich gut fühlst, kündige die Konsequenz an, mit der du dich gut genug fühlst: fahre ohne den Schüler (und ziehe sie wenn nötig durch). Damit gibst du die Verantwortung für das Ermöglichen der Mitfahrt des Schülers an diejenigen zurück, die dafür verantwortlich sein sollten: den Schüler, seine Eltern, andere Unterstützungs-Instanzen.


    Was hier zu passieren scheint ist das Aufdrängen von Verantwortung die nicht die deine ist und dein teilweises Akzeptieren dieser Verantwortung. Das ist gefährlich, wenn du in dir bereits weißt, dass du im Ernstfall möglicherweise machtlos bist, dieser Verantwortung auch nachzukommen.


    Ein Bunterrichter

  • Was hier zu passieren scheint ist das Aufdrängen von Verantwortung die nicht die deine ist und dein teilweises Akzeptieren dieser Verantwortung. Das ist gefährlich, wenn du in dir bereits weißt, dass du im Ernstfall möglicherweise machtlos bist, dieser Verantwortung auch nachzukommen.

    Dazu müsste sich die TE eingestehen, dass dem so ist. "Die Mutter hat ne Meise" und "man muss viel Gewese um Minderheiten machen", ist jedoch kein Eingeständnis, dass man mit einem Kind nicht klarkommt, sondern dass man keine Lust darauf hat.


    Ich sagte ja bereits weiter oben, dass eine Familie, die mit Behörden weit besser umzugehen vermag, als mit ihren Kindern, in Verantwortung genommen werden sollte. Das Sozialamt ist für die Finanzierung der Eingliederungshilfe zuständig. Wieso wird die Mutter nicht dorthin geschickt? Die TE könnte auch selbst dort anrufen. Wenn sie denn wollte. Ich sehe aber gar keine Lösungsversuche, sondern nur die Aussage "ich will den nicht mitnehmen, aber auch das will ich nicht durchsetzen".


    Ich werde auch eine Schülerin nicht mitnehmen, weil sie chronisch schwänzt und seit Jahren Unterstützungsversuche für die Familie laufen. Es geht aus meiner pädagogischen Sicht nicht, dass ein Jugendlicher nicht am Unterricht teilnimmt, dann aber auf eine Klassenfahrt mitfahren will. Wenn der Schulleiter dann die Fahrt abbläst, geht die Klasse eben nicht. Und wenn es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen sollte, dann erkläre ich gerne einem Richter die Vorgänge der letzten Jahre. Ich weiß jedenfalls, dass dieses Kind nicht mitfahren wird. Dabei verliere ich die Familie nicht aus dem Blick und versuche alles, was ich als Lehrer versuchen kann, dass diese Schülerin einen Schulabschluss schafft. Dabei muss ich mich gar nicht aufreiben und habe keine überhöhten Ansprüche, sondern ich mag diesen Menschen und sehe, in was für einer beschissenen Situatuion er steckt. Und die Bedingungen sind furchtbar. Er braucht Hilfe, aber er muss die Verantwortung für sein Leben übernehmen lernen. Oder er landet im gesellschaftlichen Nirvana, wie seine Eltern auch. Dann ist das so.


    Man muss sich nicht für Einzelne aufreiben und ich verstehe jeden, der sagt: ich kann oder will das und das nicht händeln in einer großen Klasse. Dann sollte aber meiner Meinung nach die Bereitschaft da sein, Lösungsvorschläge von Erfahrenen anzunehmen, die hier seitenweise unterbreitet worden sind. Z.B. wie rechtssicher vorgegangen werden könnte, dass er nicht mitkommt. Wie die Fahrt noch möglich gemacht wird. Oder dass die Klassenfahrt besser wird, als der Unterricht vermuten lässt. Klar, man kann auch trotzig mit dem Fuß aufstampfen und "ich will aber nicht" rufen. Das geht auch. Und ich behalte mir vor, das unreif zu finden.
    Dafür gibt's Foren, dass man sich soetwas sagt. Foren sind nicht nur dafür da, anderen zu sagen, wie toll sie alles machen und dass der Lehrer immer Recht hat und der Schüler samt Familie immer doof ist.


    @Mikael, zum Thema "naive Idealisten" fällt mir in Zusammenhang mit deinem Profilbild vor allem "Meer der Liebe" ein :lach:

  • Es geht aus meiner pädagogischen Sicht nicht, dass ein Jugendlicher nicht am Unterricht teilnimmt, dann aber auf eine Klassenfahrt mitfahren will.

    das kann man "pädagogische Sicht" nennen. Man kann es aber auch "persönlichen kleine Rache" nennen ;)


    verstehst du, was ich damit sagen will?

  • vor allem:


    hier ist ja das kernproblem, dass das kind ohne i-helfer zwar beschult, aber nicht mit auf eine klassenfahrt genommen wird.


    letztlich muss man die eltern ermutigen/unter druck setzen, damit sie sich an den träger (wegen behinderungsart hier sozialamt oder jugendamt? bei adhs - allerdings komorbid mit autismus - ist es hier jugendamt wegen drohender seelischer behinderung) wenden und argumentativ herausarbeiten mit attesten/gutachten/anwalt, dass es einen unterschied gibt zwischen den anforderungen im unterricht (scheinbar ohne i-helfer machbar) und anforderungen auf klassenfahrt (i-helfer erforderlich), weshalb man einen i-helfer braucht oder der bub eben daheim bleiben muss.


    da diese argumentation vermutlich zu "daheimbleiben" und "enzug des i-helfers" (geht ja scheinbar auch ohne) führt, müsst ihr dran arbeiten, dass ihr i-kinder ohne i-helfer (krankheit desselben) nicht beschult.


    ich kann gut verstehen, dass füllerfuxi das kind nicht mitnehmen will (verantwortung, aufsichtspflicht), ich kann aber überhaupt nicht verstehen, dass kein verständnis für die eltern und deren wunsch nach inklusion aufgebracht wird ("was will die erreichen?" - na was wohl, sie will, dass ihr kind nicht immer aufgrund seiner andersartigkeit, für die er nichts kann, bestraft wird).


    der mittelfristige weg führt über elternarbeit, vernetzung mit dem amt, einem schulintern konsistenten konzept für den umgang mit i-schülern und v.a. das verlassen der opfer-haltung, bei allen beteiligten (eltern: "wir sind opfer einer diskriminierenden schulpolitik!"; adhs-kind: "ich kann nichts für mein verhalten, ich hab adhs!", lehrer: "ich muss den mitnehmen, ich bin seinem verhalten ausgeliefert, ich habe keine chance, etwas zu ändern, was soll ich nur tun??", schulleitung: "wir müssen i-kinder auch ohne i-helfer beschulen, auch wenn das null klappt, das amt sagt...").


    der kurzfristige weg führt zu einem ausschluss (es ist doch einfach, einen entsprechenden ausbruch zu provozieren... ob es ethisch akzeptabel ist, ist eine andere frage; meiner meinung nach nein) oder der mitnahme der mutter oder einem intensiven druck aufs amt, gefälligst den i-helfer für die fahrt zu stellen. entscheidet euch und agiert entsprechend. ich würde letzteres wählen und das vorletzte als notnagel im hinterkopf behalten.

  • Huhu...


    Möchte mich gerne auf das ein oder andere beziehen.


    Menschlich habe ich kein Problem mit dem Jungen, im Gegenteil er tut mir leid. Es tut mir leid, dass er durchaus regelkonform sein will,es aber durch seine "Erkrankung" ADHS nicht steuern kann. Er tut mir auch leid, dass er in einer eher ungünstigen Familienkonstellation aufwächst. .Denn ADHS wird gerade durch fehlende heimische Strukturen, Ruhepole und klare Regeln verstärkt.
    Die Mutter ist mit ihm und der ganzen Familie ( 5 Kinder,kein leiblicher Vater vorhanden, selbst gerade 30) überfordert.
    Der Junge wurde ja schon zeitweise zum Wohnen über mehrere Monate zur Oma "verschoben."
    Allerdings zeigte sich da ganz klar die Bestätigung bzgl ADHS: Bei Oma gab es klare Regeln, feste Strukturen, er bekam mehr Aufmerksamkeit, hatte mehr Ruhe...er war deutlich leichter "händelbar" in der Schule.
    Die Mutter kann nur fordern und frech drohen...
    Den E-Helfer hat sie nicht organisiert,sondern Oma!
    Sie legt sich sein ADHS zurecht, wie sie es braucht...Einmal spricht sie von seelischer Behinderung,jetzt hat er ja plötzlich nix und soll mit zur Klassenfahrt.
    Der Mutter geht es auch nicht wirklich um die Teilhabe für ihn Kind,sondern um ihr angebliches Recht! Zumindest ist das mein Eindruck.
    Sie macht viel heiße Luft, fordert und droht, schafft aber für ihr Kind nicht die kleinsten Basics.
    Wir führen ein Mitteilungsheft,damit sie immer informiert ist...Sie guckt nicht regelmäßig rein. :(
    Bis vor kurzem nahm der Junge Medikinet ein ( ähnlich Ritalin), umso wichtiger dass er bei so starken Medis vernünftig isst...Wir haben eine Mensa. Sie hat es nicht geschafft mit ihm Essen auszusuchen. Ihr Argument "Sie wolle keinen Druck auf ihn ausüben"...stattdessen kaufte er sich für das Geld Süsskram. Nicht grad förderlich, besonders wenn das Kind bis 15:30h Schule hat.


    Ein anderes für mich extremes Beispiel: Die Mutter ging nachts mit ihrem Typen auf Tour und er musste auf die 4 kleinen Geschwister aufpassen...Dabei ein Kleinkind,dass nachts noch eine Flasche bekommt. Sorry für mich ein No-Go und sowohl dem Jungen und den kleineren gegenüber verantwortungslos.


    Tut mir leid,dass ich so ins Detail gehe...Aber dann habt ihr einen besseren Eindruck.


    Was die E-Helferin macht? Sie unterstützt ihn beim Lernen und versucht intervenierend auf ihn einzuwirken. Er ist kein schlechter Schüler, kann sich aber aufgrund des ADHS nicht organisieren: Er wird natürlich zielgleich unterrichtet,grundsätzlich kognitiv auch kein Problem...ABER er kann sich sehr schlecht konzentrieren, arbeitet nicht zielgerichtet,lenkt sich und andere ab , schafft es nicht seine Sachen passend einzupacken und neigt zu impulsivem Verhalten mit unangenehmen Folgen.
    Beispiel vor kurzem: Er zog "aus Spaß" einem Mitschüler den Stuhl weg,der fiel schlimm auf den Hinterkopf und war mehrere Tage krank...Er klettert in der Pause auf Zäunen herum, nahm einem anderen Schüler eine Flasche aus der Tasche und zerstach sie mit Nadeln...
    Solche Sachen eben...


    Und daher meine Angst bei der 2tägigen Fährt ohne enge Betreuung. Ich befürchte tatsächlich, dass er vielleicht unkontrolliert auf die Straße rennt oder am Straßenrand rumtobt mit anderen, dass er vielleicht auf gefährlichen Zäunen oder Geländern herumklettert und sich ernsthaft verletzt oder schlimmeres...dass er sich vielleicht aus dem Fenster hangelt...Andere zu sowas anstiftet
    DAS sind natürlich Dinge, die anderen Kindern auch passieren können. Das ist schon klar. Aber bei einem Kind mit ADHS ist das Risiko deutlich größer.
    Und darum kann und werde ich die Verantwortung nicht ohne Einzelfallhelferin tragen. Ich kann den Jungen nicht die ganze Zeit im Blick behalten. Ich muss mich auch um die anderen kümmern, den ganzen Ablauf organisieren usw.
    Dieses Verhalten wird aber eine klassische Ordnungsmassnahme mit Beschluss zum Ausschluss nicht rechtfertigen...Schüler die zuvor jemanden heftig verprügelt haben, Lehrer beleidigen, klauen, sich bewusst nicht an Regeln halten...Das sind klassische Gründe dafür.
    Bei diesem Schüler liegt es aber ja ganz anders, viel grundsätzlicher.


    Minderheiten/ Masse:
    Wenn Inklusionskinder in eine Regelklasse gesetzt werden, dann ist es relativ klar was die Minderheit bzw. die Masse ist. Wir sind eine Oberschule und keine Förderschule.
    Und nein, ich habe kein Problem mit "besonderen" Schülern.
    Ich habe nur mit zwei Dingen ein Problem : Wenn Inklusionskinder nach dem Prinzip "Friss oder stirb" in Regelklassen gesetzt werden oder aber wenn erwartet wird,dass sich alles um eben jene Schüler dreht und die anderen aus dem Blick geraten.
    Beides ungesund,aber leider dank der praktizierten Inklusion Realität.
    So habe ich ein Mädchen mit extremen LE ( kurz vor GE im Lernbereich) in meiner Klasse...sie bekommt in der Woche drei Stunden Mathe mit dem Fö-Kollegen. Der Rest läuft nach dem Prinzip "Friss oder stirb."
    Sie hat übrigens keinen E-Helfer.
    Aber Inklusion ist ein weiiiites Thema...
    Dazu gibt es schon reichlich Threads.


    Der Fö-Kollege der bei uns sozusagen federführend im Bereich Inklusion u d E-Helfer ist, hat Kontakt mit der zuständigen Stelle aufgenommen. Es wird nun geprüft, ob die E-Helferin mitfahren kann oder nicht.
    Es muss da ja auch eine generelle Regelung her! Denn sonst bleiben die I-Kids die sonst eine E-Helferin haben, bei allen Klassenfahrten daheim. So war es in der Vergangenheit mit zwei Mädchen, die das Down Syndrom hatten auch.Da gab es vorab aber auch keine Diskussion. Da war es auch den Eltern klar, dass sie nicht ohne engmaschige Betreuung mitfahren konnten.


    LG

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