Klassenfahrt - Kosten für Unterbringung der eigenen Kinder

  • Ich werde demnächst ein paar Tage mit meiner Klasse auf Klassenfahrt fahren. Soweit alles geklärt und OK. Damit ich fahren kann, muss ich allerdings meine Kinder zu meinen Eltern bringen, was mal eben eine Fahrtstrecke von gut 800 Km ausmacht. Abgesehen von den vielen Stunden, die ich auch noch dafür im Auto sitze, habe ich irgend eine Chance, die Spritkosten für diesen Spaß erstattet zu bekommen oder ist das Privatvergnügen?


    Mein Mann kann die Betreuunng aus beruflichen Gründen nicht allein wuppen, daher sind Oma& Opa die einzige Möglichkeit, sie in der Zeit unter zu bringen.

  • Vor allem, wenn es noch einen Mann gibt. Dann muss der halt Urlaub nehmen. Mein Mann hat auch eine Woche Urlaub genommen, als ich auf Klassenfahrt war.

  • Vielleicht wird ja noch eines deiner Kinder kurz vor der Klassenfahrt krank? Wenn du nicht mitfahren kannst, dann kann ja nicht die KLassenfahrt ausfallen. Dann muss eben ein anderer Kollege mitfahren.

  • Ja, die Frage war ernst gemeint. Zumindest hatte ich gehofft, irgendwie nicht noch auf zusätzlichen Koste hängen zubleiben, wenn ich mit meiner halben Stelle schon fünf Tage 24 Stunden Dienst schiebe. Sind immerhin um die 70 bis 80 Euro reine Spritkosten, die ich verfahre, damit ich überhaupt mitfahren kann. Von der Zeit, die ich sinnlos auf der Autobahn verbringe ganz zu schweigen. Das finde ich nicht selbstverständlich.


    @ Anja: Warum sollte mein Man seinen Urlaub opfern, wenn ich unbezahlte Überstunden mache? Niemals nie würde ICH das wollen. Die paar Tage Urlaub, die er hat, geören der Famile - und zwar der kompletten Familie. Eher würde ich nicht mit zur Klassenfahrt fahren. Aber das steht ja auch nicht zur Debatte. Oma & Opa springen ja ein, wohnen nur leider weit weg. Bleibt mal wieder ein fader Beigeschmack...

  • Ja, die Frage war ernst gemeint. Zumindest hatte ich gehofft, irgendwie nicht noch auf zusätzlichen Koste hängen zubleiben, wenn ich mit meiner halben Stelle schon fünf Tage 24 Stunden Dienst schiebe. Sind immerhin um die 70 bis 80 Euro reine Spritkosten, die ich verfahre, damit ich überhaupt mitfahren kann. Von der Zeit, die ich sinnlos auf der Autobahn verbringe ganz zu schweigen. Das finde ich nicht selbstverständlich.


    @ Anja: Warum sollte mein Man seinen Urlaub opfern, wenn ich unbezahlte Überstunden mache? Niemals nie würde ICH das wollen. Die paar Tage Urlaub, die er hat, geören der Famile - und zwar der kompletten Familie. Eher würde ich nicht mit zur Klassenfahrt fahren. Aber das steht ja auch nicht zur Debatte. Oma & Opa springen ja ein, wohnen nur leider weit weg. Bleibt mal wieder ein fader Beigeschmack...

    Wieso sind das bei euch unbezahlte Überstunden? Bei uns werden für die Tage der Klassenfahrten die Stunden auf volle Stelle aufgestockt.

  • Susanna: In NRW ist das nicht so.

    kl. gr. frosch

  • Und wenn du an dem Tag, an dem ihr losfahrt selbst kran bist? Oder eines deiner Kinder?
    Ansonsten sagen (im Vorfeld): Es gibt keine geeignete Kinderbetreuung. Mache ich nicht.

  • Bekomme ich dann auch die Hundepension erstattet, wenn ich meinen Hund während einer Klassenreise dort unterbringen muss?

    Kinder vernünftig zu versorgen, wenn die Eltern beide nicht zur Verfügung stehen, ist doch was anderes als einen Hund unterzubringen, generell sind Betreuungskosten von Kindern im Gegensatz zum Hundesitter schon bei der Steuer absetzbar.


    "Hüten die Großeltern das Enkelkind, können Sie als Eltern die Fahrtkostenerstattung von der Steuer absetzen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat hierzu entschieden (Aktenzeichen 4 K 3278/11): Wer seine Eltern oder Schwiegereltern bittet, auf die Enkel aufzupassen, kann ihnen die Fahrtkosten erstatten und dann in der eigenen Steuererklärung angeben. Das gilt auch dann, wenn die Betreuung eine „familiäre Gefälligkeit" darstellt, die Großeltern also grundsätzlich nicht fürs Kinderhüten bezahlt werden. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer sind dabei durchaus angemessen, urteilten die Richter aus Baden-Württemberg. Die Großmutter selbst muss die Erstattung der Fahrtkosten nicht versteuern, da es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt."
    https://www.vlh.de/familie-leb…en-kann-ich-absetzen.html


    Wenn deine Eltern anreisen würden, um eure Kinder bei euch zuhause zu betreuuen, könntest du die Fahrtkosten demnach wohl schon absetzen.

  • Kinder vernünftig zu versorgen, wenn die Eltern beide nicht zur Verfügung stehen, ist doch was anderes als einen Hund unterzubringen, generell sind Betreuungskosten von Kindern im Gegensatz zum Hundesitter schon bei der Steuer absetzbar.

    Es ging ja aber nicht um steuerliche Absetzbarkeit sondern um eine Erstattung...

  • Wieso sind das bei euch unbezahlte Überstunden? Bei uns werden für die Tage der Klassenfahrten die Stunden auf volle Stelle aufgestockt.

    Ist das in Brandenburg/Berlin grundsätzlich so geregelt? Für Bayern kenne ich diese Regelung leider nicht. Entsprechend habe ich schon mehrfach auf Klassenfahrten die Hälfte meiner mitfahrenden Vollzeitkollegen verdient - bei gleichem 24h-Dienst.

  • Bekomme ich dann auch die Hundepension erstattet, wenn ich meinen Hund während einer Klassenreise dort unterbringen muss?

    Natürlich nicht - einen Hund kannst Du schließlich auch an der Autobahn aussetzen oder einschläfern lassen, wenn Du keine Unterbringung findest. Dann ist auch die nächste Klassenfahrt kein Problem.

  • Darf ich nochmal kurz auf die freie Wirtschaft verweisen... Dort interessiert es bei Montage, oder Auswärtreisen, Wochenend-Wörkshops etc. auch keinen wie man seine Kinder unterbringt. Entweder man sagt all dies ab, oder man findet eine Lösung. Aber, dass einem die Fahrkosten zum Babysitter vom Arbeitgeber bezahlt werden sollen, ist auch da nicht üblich.

  • Natürlich nicht - einen Hund kannst Du schließlich auch an der Autobahn aussetzen oder einschläfern lassen, wenn Du keine Unterbringung findest. Dann ist auch die nächste Klassenfahrt kein Problem.

    Wie kaltherzig und gefühllos man sein kann... Bin gerade echt fassungslos, dass ein gebildeter Mensch so etwas zusammenbringt...

  • Finchen, du kannst ja mal die Kostenübernahme beantragen und berichten was dann passiert ist.
    Mir persöhnlich wäre es schon peinlich so etwas zu beantragen.
    Am Ende muss das natürlich jeder für sich selbst entscheiden.
    Kannst du deine Kinder nicht einfach so lange bei Nachbarn lassen?

  • Natürlich nicht - einen Hund kannst Du schließlich auch an der Autobahn aussetzen oder einschläfern lassen, wenn Du keine Unterbringung findest. Dann ist auch die nächste Klassenfahrt kein Problem.

    :victory: Sehr gut. Aber manche Leute erkennen Ironie nicht einmal wenn ihnen diese derart offensichtlich serviert wird :zahnluecke:

    • Sag mal Fossi, du bist durch, oder? Dein Kommentar ist sowas von widerlich. Ich kann da auch keine Ironie erkennen.

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