Gewalt Lehrer --> Schüler

  • Ich möchte hier wegen der Brisanz des Themas nicht unter meinem richtigen Namen posten, daher habe ich mir einen Zweitccount angelegt. Ich bin nicht sicher, ob nicht Kollegen hier sind, die mich erkennen könnten. Ich möchte gerne einen Fall schildern und Meinungen von euch hören, wie man in einer solchen Lage verfahren könnte.


    In der Schule gibt es die Regel, dass die Schüler sich in den Pausen nicht auf den Korridoren vor ihren Klassen aufhalten dürfen. Ein allgemeines Verbot, das Gebäude zu betreten gibt es nicht.


    Lehrer X hat Aufsicht. Schülerin Y (Jahrgang 5) will zu ihrem Klassenraum um ihr Sportzeug weg zu bringen, Lehrer X lässt sie mir Verweis auf die Regel nicht passieren, Schülerin Y (bekannt als besonders renitent), lässt sich nicht abwimmeln. Lehrerin Z (Klassenlehrerin von Y) kommt in diesem Moment vorbei, weist Y an, der Anweisung des Kollegen Folge zu leisten und geht dann zum Klassenraum weiter. Schülerin Y sagt nun, sie wolle jetzt sofort zu Frau Z und versucht, sich an X vorbei zu drängen. Frau Z ruft, während sie den Klassenraum aufschließt, "Y geh, jetzt endlich in die Pause", verschwindet dann im Raum.
    Y versucht weiter sich mit Gewalt an X vorbei zu drängen und kreischt dabei laut herum. Dieser fasst sie am Arm, hält sie fest und schiebt sich vor sie in den Durchgang um diesen zu versperren. In dem Moment erscheint Frau Z wieder, sagt noch einmal nachdringlich, dass Y in die Pause gehen soll. Y sieht wohl langsam ein, dass sie ihren Willen nicht bekommt und zieht wütend von dannen.


    Am nächsten Tag bestellt die Schulleitung X zum Gespräch und möchte den Vorfall geschildert bekommen. Die Schülerin habe sich beschwert. X habe sie brutal am Arm gepackt, gekniffen, weg geschoben und sie dabei verletzt (blauer Fleck am Oberarm). Die Eltern wollen (oder haben auch schon) Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten.


    Wie sollte sich X nun verhalten?

  • X sollte einen Anwalt aufsuchen und sich von diesem vertreten lassen.
    Das wird zwar nicht ganz billig, es ist aber der sicherste Weg. Evtl. hat X eine Rechtschutzversicherung.
    Ohne Anwalt sollte er keine Stellung abgeben oder mit jemandem darüber reden.


    Strafrechtlich wird der Staatsanwalt die Sache sehr wahrscheinlich wegen geringfügigkeit einstellen.
    Und selbst wenn der Staatsanwalt tätig wird kommt da nicht viel bei heraus.


    Es ist halt fraglich was der Dienstherr hier diziplinarmäßig unternimmt.


    Auch ein wichtiger Punkt wird sein wie Z als Zeugin aussagt. Hat die Schülerin sonst Zeugen für ihre Behauptungen?
    Die blauen Flecken könne ja auch eine andere Ursache haben.


    Normale Menschen würden aus der Sache keine große Mücke machen.


    Ruihg bleiben, Anwalt suchen und alles abstreiten!

    • Offizieller Beitrag

    Anwalt nehmen könnte dann helfen, wenn bereits Strafanzeige gestellt wurde, ansonsten würde das Ganze ja im Rahmen eines Disziplinarverfahrens - wenn überhaupt - geklärt werden.


    Es treffen hier zwei Tatbestände aufeinander. Zum einen das Nichtbefolgen klarer Anweisungen einer Lehrkraft durch die Schülerin. Zum anderen die physische "Gewalt" der Lehrkraft gegenüber der Schülerin.
    Meines Erachtens hat die Lehrkraft hier schlechte Karten, weil Anfassen eben nicht geht und als Ausnahme allenfalls Gefahr im Verzug o.ä. in Betracht käme, was hier aber nicht der Fall ist.


    Bei renitenten Schülern ist es sinnvoller, diese ggf. mehrmals zu ermahnen und bei Nichtbefolgen der Anweisung mit Erziehungs- und im Wiederholungsfall mit Ordnungsmaßnahmen zu reagieren. Alles andere wird zum Bumerang, wo man primär erst einmal moralisch, sekundär aber ggf. auch juristisch verloren hat.


    Abschließende Frage:
    Was hätte man sich in der konkreten Situation als Lehrkraft vergeben, die Schülerin gerade ihr Zeug holen zu lassen und sie dann in die Pause zu schicken?
    Wenn ich als Lehrkraft weiß, dass ein Schüler renitent ist, muss ich nicht zwingend Situationen provozieren, in denen das dann eskaliert

  • Was hätte man sich in der konkreten Situation als Lehrkraft vergeben, die Schülerin gerade ihr Zeug holen zu lassen und sie dann in die Pause zu schicken?

    Nun ja, man erreicht damit, dass SuS einfach nicht kapieren, dass es Regeln gibt, an die man sich zu halten hat, denn sie wurden aus bestimmten Gründen aufgestellt. Ich kann auch nicht sagen, ich beachte die Verkehrsregeln nicht, auch wenn mir einige unsinnig erscheinen. Jeder kommt dann an und will "nur mal eben" irgendwas. Das verweicht die regeln und SuS fordern immer mehr ein. Ist bei kleinen Kindern auch so.


    Wahrscheinlich wäre es geschickter gewesen, die Schülerin mit dem Hinweis auf nachfolgende Konsequenzen (zB Teilkonferenz wegen Nichtbeachtung der Anweisung von Lehrpersonen oder so) das Zeug wegbringen zu lassen, aber im Eifer des Gefechts passieren Dinge nun mal. Das lässt sich jetzt nicht mehr ändern und ist doch wirklich Schulalltag. Aber wahrscheinlich gerade weil X wusste, das Y renitent ist, wollte X nichts durchgehen lassen, so dass es zu dieser Situation kam. Verstehe ich vollkommen.


    Anwalt konsultieren würde ich erst, wenn wirklich disziplinarische Maßnahmen und/oder Anzeige vorliegt. Wenn X eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man ja auch eine telefonische Erstberatung einholen, dann ist man evtl beruhigter.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, man erreicht damit, dass SuS einfach nicht kapieren, dass es Regeln gibt, an die man sich zu halten hat, denn sie wurden aus bestimmten Gründen aufgestellt. Ich kann auch nicht sagen, ich beachte die Verkehrsregeln nicht, auch wenn mir einige unsinnig erscheinen. Jeder kommt dann an und will "nur mal eben" irgendwas. Das verweicht die regeln und SuS fordern immer mehr ein. Ist bei kleinen Kindern auch so.

    Das mag mitunter so sein. Die "zero tolerance" Politik mit monokausaler Begründung der Folgen ihrer Nichtdurchsetzung empfinde ich als pädagogisch stellenweise hilflos. Ich kann dieses Szenario auf der Basis meiner Erfahrungen mit Fünft- und Sechstklässlern so nicht bestätigen.

  • Verstehe die Aufregung nicht. Schülerin versucht sich mit Gewalt an Lehrer vorbei zu drängeln. Lehrer packt sie am Arm und drängt sie zurück. Am gleichen Tag alles in einem Report zusammenfassen und zur Schulleitung leiten und gut ist. Report nachreichen wenn keiner eingereicht wurde. Und dann abwarten.

  • Danke für die bisherigen Antworten.


    Kollegin Z erinnert sich nicht mehr im Detail an die Sache. Es ist ein Vorfall, wie er immer wieder vorkommt und daher nicht im Gedächtnis bleibt. Sie kann sich nicht erinnern, gesehen zu haben, dass Herr X Schülerin Y hart angefasst hätte, war aber auch nicht die ganze Zeit dabei.


    X wollte die Schülerin aus zwei Gründen nicht passieren lassen: zum einen allgemein, weil jede Ausnahme die Regeln aufweicht und speziell die Einhaltung dieser Regel den Schülern schwer fällt und daher ein konsequentes Durchsetzen notwendig ist.
    Zweiter Grund ist der, dass einige Schüler, wenn sie in der Pause erst einmal im Klassenraum sind, schwer dazu zu bewegen sind, diesen wieder zu verlassen.


    Konsequenzen und spätere Ordnungsmaßnahme anzukündigen und dann Regel nicht durchsetzen wäre eine Alternative. Allerdings ist zu erwarten, dass die Schülerin eine spätere Ordnungsmaßnahme nicht mit ihrem Fehlverhalten verknüpfen kann. Sie würde lernen, dass sie mit genug Renitenz und notfalls Gewalt ihren Willen durchsetzen kann. Die Ordnungsmaßnahme würde sie dann später als eine ungerechte Willkür empfinden, weil sie sie nicht mit dem Vergehen verknüpft.


    Inzwischen ist X bekannt, dass Y bereits in der Grundschule Lehrkräfte beschuldigt hat, ihr Gewalt angetan zu haben. Von der Grundschule lag ein entsprechender Warnhinweis vor. Die Stufenleitung hat daher inzwischen allen Fachlehrern in der Stufe geraten, Berührungen jeder Art um jeden Preis zu vermeiden und besser immer zurück zu weichen. Leider kam die Warnung für X zu spät.

  • Dann hat Y keine Zeugen!
    Steht in dem Warnhinweis der Grundschule ob die Behauptungen von Y denn damals auch stimmten?
    Ich gehe mal davon aus das der Leumund von X unbeflekt ist.
    Das Spielchen von Y geht dann ja nur zum Teil auf.
    Der Lehrer hat außer dem ganzen Ärger wohl nicht mit ernsten Konsequenzen zu rechnen.


    Trotz allem mein Rat: X sollte sich um sicher zu gehen einen Anwalt nehmen!

  • Wäre der Klassenraum nicht offen gewesen, hätte das Rumrennen des Kindes keine Folgen gehabt außer "gegen Hausordnung verstoßen, Maßnahme folgt später".


    Aber hinterher ist man immer schlauer und manchmal geht mit einem die Wut halt durch, wenn man den lieben langen Tag mit renitenten Schülern zu tun hat.


    X sollte m.E. den Vorgang sachlich schildern, schriftlich festhalten und dem Schulleiter geben. Kollegin Z sollte ihren Grips anstrengen und ebenfalls eine Aussage zugunsten X festhalten.


    Anwalt würde ich erst bemühen, wenn es überhaupt zu einer Anzeige kommt.


    Vielleicht wäre ein Gespräch mit Kind, Eltern, Herrn X und Schulleiter angebracht? Ist der SL von X fähig, so ein Gespräch günstig zu beeinflussen? Die Ordnungsmassnahme würde ich nämlich trotz allem nicht unter den Tisch fallen lassen.

  • Es waren noch zwei oder drei andere Kinder dabei. Ob Y die als Zeugen angeführt hat, ist mir nicht bekannt.


    Die "Warnung" der Grundschule erfolgte nicht schriftlich. Es ist üblich, dass die zukünftigen Klassenlehrer die Schüler mit Förderstatus am Ende von Klasse 4 in ihren Grundschule besuchen. Bei dieser Gelegenheit wurde der Klassenlehrerin Frau Z von der damaligen Klassenlehrerin der Grundschule diese Information/Warnung sozusagen inoffiziell mitgeteilt.


    Der Leumund von X ist tatsächlich unbefleckt.

    Wäre der Klassenraum nicht offen gewesen, hätte das Rumrennen des Kindes keine Folgen gehabt außer "gegen Hausordnung verstoßen, Maßnahme folgt später".

    Die Räume sind verschlossen, "ich will mein Sportzeug wegbringen" ist somit ohnehin nicht möglich (es sei denn, die aufsichtführende Lehrkraft geht mit und schließt auf) und ist eigentlich nur ein Türöffner. Manche Schüler(nicht alle) wollen die Pause gerne im Korridor vor ihren Räumen verbringen. Sie fläzen sich dann dort auf die Fensterbänke. Sind sie dort erst einmal, ist es unheimlich schwierig sie zum Gehen zu bewegen. Lässt man einen durch gehen, wollen alle anderen, die das mitbekommen, auch durch.
    Eine Lehrkraft kann sich strategisch günstig auf dem Treppenabsatz postieren und drei Korridore abdecken (bzw. sicher stellen, dass dort kein Schüler rein geht). Halten sich in dem Bereich Schüler auf, ist die Aufsicht umso schwieriger, da man dann alleine drei Korridore beaufsichtigen und sicher stellen muss, dass Streit geschlichtet wird, Prügeleien verhindert werden und vor allem aber die Räumlichkeiten nicht total vermüllt hinterlassen werden. Um die Aufsichten zu erleichtern, wurde festgelegt, dass sich in den Pausen keine Schüler in den Korridoren aufzuhalten haben.

  • Kollege X hätte evtl. nicht zu hart zugreifen sollen, mit der flachen Hand wegschieben hilft, vor allem bei den Lütten, meist auch sehr gut.


    Ansonsten:
    Hergang niederschreiben, evtl. von Kollegin Z unterschreiben lassen und Eltern im Beisein des Direktors und der Klassenlehrerin zum Gespräch bitten (mit Gesprächsprotokoll was die Eltern vorm Verlassen des Raumes zu unterschreiben haben). Entwaffnende Offenhiet hilft manchmal mehr als man glauben mag. Kommt natürlich auf die entsprechenden Eltern an, das können X und Z und Direktor sicherlich besser beantworten.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-

  • ... Sie fläzen sich dann dort auf die Fensterbänke. Sind sie dort erst einmal, ist es unheimlich schwierig sie zum Gehen zu bewegen.

    Du schreibst doch, dass Schüler in Hofpausen nicht im Haus sein dürfen. Wie kann es dann sein, dass sie fläzen/ Sportzeug rumtragen/ mit Lehrern diskutieren und ihr euch lächerlich macht, weil ihr durch die Flure rennt und Kinder festhalten müsst?


    Sprich diese Aufsichtssituation in großer Runde an, damit da eine Lösung herkommt. Du darfst dich weder zum Affen machen, noch die Kinder anpacken. Setzt euch als Kollegium bei den Kindern durch!


    Und hör besser auf, mit diesem Kind auf einem Niveau rumzudiskutieren. Welche Zeugen die hat, was sie in der Grundschule gemacht hat o.ä. Wenn denn mal ein Richter eingeschaltet werden sollte, ist das vielleicht interessant.
    Diesem Kind und seinen Eltern gegenüber braucht's aber ein paar klare Worte, frei von jeglichem persönlichen sich-angegriffen-fühlen à la "die hat aber angefangen". Kurz und knapp wie man sich in der Schule verhält und dazu brauchst du jetzt Hilfe vom Schulleiter.

  • Du schreibst doch, dass Schüler in Hofpausen nicht im Haus sein dürfen. Wie kann es dann sein, dass sie fläzen/ Sportzeug rumtragen/ mit Lehrern diskutieren und ihr euch lächerlich macht, weil ihr durch die Flure rennt und Kinder festhalten müsst?

    Nein nein, sie dürfen sich schon im Gebäude aufhalten, nur in bestimmten Bereichen nicht. Es gibt einige Pausenräume, die für die Kinder geöffnet sind sowie einen Cafeteria-Bereich. Allerdings dürfen sie nicht in die Korridore zu ihren Klassen.


    Ich selbst empfinde diese Regelung als unbefriedigend. Die Schüler sollten das Gebäude im Regelfall verlassen müssen und sich in der Pause auf dem Hof aufhalten (Cafeteria/Pausenhalle finde ich ok). Mir wurde gesagt, dass dies vor Jahren schon einmal diskutiert wurde, viele Kollegen aber dagegen waren, da der Hof angeblich für die Schülerzahl zu klein ist. Ich weiß jetzt nicht, ob es mal zeitweise ausprobiert wurde und es dann vermehrt zu Konflikten auf dem "überfüllten" Hof gekommen ist oder ob das nur eine Befürchtung war und deswegen nie probiert wurde.


    Problematisch ist auch, dass manche Kollegen bei ihrer Aufsicht weniger konsequent sind und die Schüler in die eigentlich verbotenen Bereiche lassen (teilweise auch die Klassenräume aufschließen und Schüler dort ohne Aufsicht einlassen). Die Schulleitung sagt, das liege im Ermessen der aufsichtsführenden Lehrkräfte und will kein Machtwort sprechen.
    Manche Schüler empfinden es daher als fürchterlich streng und gemein, wenn die Regeln von anderen Kollegen wiederum konsequent angewendet werden. X zählt zu den ziemlich konsequenten Kollegen.


    Man muss vielleicht dazu sagen, dass die Schülerschaft nicht die einfachste ist. Es gibt eine nicht unwesentliche Zahl von Kindern, die von zuhause kaum Grenzen gewohnt sind. Diese bräuchten eigentlich recht feste Strukturen, wenigstens in der Schule. Y ist eine von der Sorte, die ihre Rechte bestens kennt, einmal gemachte Ausnahmen auch sofort als neue Rechte einfordert, von ihren Pflichten bzw. Regeln aber nichts wissen will.


    Ich diskutiere mit dem Kind übrigens gar nicht herum, ich habe nur Fragen von Mitdiskutanden beantwortet. Ich habe (zum Glück) gar nichts mit ihr zu tun. Es gab wohl vergangene Woche bereits ein Gespräch zwischen Klassenleitung und Eltern (wegen anderer Vorfälle), da sollte dann diese jüngste Sache auch einmal thematisiert werden.

  • Das Problem sind nicht die schwierigen Schüler, sondern dass dein Schulleiter keinen Popo in der Hose hat. Und allein ist es schwierig bis unmöglich etwas auszurichten. Selbst wenn du konsequent sein willst, werden dir die Kinder auf der Nase herumtanzen, denn sie sitzen am längeren Hebel: Sowohl ihre Eltern, als auch der Chef des Hauses geben Ihnen Recht. Ich weiss, wie sich das anfühlen kann :/


    Du kannst nur die Maßnahmen anwenden, die dein Schulleiter mit zu tragen bereit ist bzw. für die du nicht seine Absolution brauchst. Wenn du dich aber so ärgerst, dass du Schüler anpackst (und auch dieses Gefühl des Ärgers kenne ich) dann bringst du dich selbst in solche Bredouille aus der dich im Zeifel auch keiner rausmanövriert, weil Po-Losigkeit. Dass die Umstände so ärgerlich sind, interessiert später keinen.


    Auf jeden Fall viel Erfolg, meist sind die Anzeigendrohungen eh nur heiße Luft. Aber überlege dir besser für die Zukunft Strategien, wie du konsequent agieren kannst, ohne auf jemanden angewiesen zu sein.

  • Ich selbst empfinde diese Regelung als unbefriedigend.... Mir wurde gesagt, ...


    ...

    Ich gehe zumindest davon aus, dass es um deine Schule geht. Ist aber auch irrelevant, ich möchte Mr. X nur warnen, dass er im Zweifel keine Rückendeckung vom SL bekommt, wenn der die Aufsichtsregelung schon zum Privatvergnügen macht. Es gibt an dieser Schule keine klaren Regelungen bzgl. der Hausaufsicht (und vermutlich auch noch zu vielen anderen Fragen) und das weiß Y zu ihren Gunsten auszunutzen.
    Auch wenn dieser Fall sich zu Kollege X Gunsten klären lassen sollte, was wir ihm sicher alle wünschen,, ist er trotzdem nicht im Recht, wenn er handgreiflich wird, egal wie unkollegial und unprofessionell der Rest des Kollegiums agiert. Angenommen der Arzt hat vier blaue streifenartige Flecken gefunden und dokumentiert? Das lässt sich schwer widerlegen. Will sagen: passt auf euch auf und verrennt euch nicht in Erziehungswut, solange das Kollegium nicht zusammenhält.

  • Als Lehrer muss man sich nicht nur bei den Schülern sondern auch bei den Eltern durchsetzen, notfalls auch mit einem Anwalt.

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