Off-Topic Auslagerung: Was (nicht) und wann mit Schülern im Privaten

  • Ich hab ja auch nicht gesagt, dass das für andere kein schönes Leben sein kann. Ich kann es mir für mich einfach nicht vorstellen.Ich reise gerne viel, gebe mein Geld gerne für mich aus und habe gerne in der ganzen Wohnung harten Sex mit häufig wechselnden Liebschaften.
    Dass das alles nicht mit Kindern geht, ist klar und ich finde es besser, dann direkt zu sagen man will keine Kinder, als dass diese dann unter meinem Lebensstil leiden.

    Anscheinend ja auch mit einem Schüler, mit dem du als Begleitung auf eine Klassenfahrt (!) gegangen bist. Was im Übrigen ebenso strafbar ist als würdest du mit einem Schüler deiner Klasse Sex haben. Zu dem Zeitpunkt war es ein dir anvertrauter Schutzbefohlener.
    Darüber hinaus würde ich darüber nachdenken, inwiefern dein Sexleben in einem Forum für Schulbereiche etwas zu suchen hat bzw. weshalb du mit einem Minderjährigen Schüler auf Klassenfahrt dem Juckreiz fröhnst.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Kapa, woraus schließt du das denn bitte??
    Edit: Anderen Thread gefunden, gelesen, nun bin ich sprachlos.
    Du kannst als LehrerIn p***** wen du willst, aber eines sollte doch klar sein: Schüler sind tabu, muss man dir das echt sagen?

    Einmal editiert, zuletzt von EffiBriest ()

  • Das tritt die Userin gerade in einem Nachbarthread breit.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Darf man vom juristischen Standpunkt aus als Lehrer überhaupt Sex mit Schülern der eigenen Schule haben?
    Vorausgesetzt natürlich das die über 18 sind.
    Das man das abgesehen von den juristischen Konsequenzen NIEMALS machen sollte steht ja sowieso außer Frage!
    Oder wie unsere Freund aus der freien Wirtschaft zu sagen pflegen: "Never fuck the company"!

  • Darf man vom juristischen Standpunkt aus als Lehrer überhaupt Sex mit Schülern der eigenen Schule haben?

    Ich glaube, das ist jetzt relativ neu verboten, kann aber auch sein, dass es nur Hessen ist. Vorher war das Abhängigkeitsverhältnis enger gefasst und es nur verboten, wenn man auch zusammen Unterricht hatte.


    Andererseits sagte aber auch meine Oma schon: Wo ein Wille ist, ist auch eine Parkbank ;) Wenn zwei das wollen, wird keine Gesetz da etwas verhindern.

  • Ernsthafte Frage:
    Womöglich hat man den Schüler zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder als Schüler?!
    Und wie argumentiert man denn da, wenn jemand sich beschwert?
    Ich merke, ich mache mir wohl zuviel Sorgen. Ich habe letztens einen abb und zu' Hundesitter gesucht und vorher 10mal abgecheckt, dass der Schüler, der in Frage kam und ich auch als beste Wahl ansah, nie wieder meinen Weg als Schüler kreuzen wird. Er müsste (bei 1-2er-Schnitt) sitzenbleiben, damit ich einen Kurs übernehmen muss, und selbst fürs mündliche Abi hab ich mir zusichern lassen, dass ich nicht in seiner Prüfung sein werde...
    Chili

  • Ich habe letztens einen abb und zu' Hundesitter gesucht und vorher 10mal abgecheckt, dass der Schüler, der in Frage kam und ich auch als beste Wahl ansah, nie wieder meinen Weg als Schüler kreuzen wird. Er müsste (bei 1-2er-Schnitt) sitzenbleiben, damit ich einen Kurs übernehmen muss, und selbst fürs mündliche Abi hab ich mir zusichern lassen, dass ich nicht in seiner Prüfung sein werde...

    Also ganz sooooo eng (no pun intended) muss man es nicht sehen. Meine Kollegen, die am Schulort wohnen unterrichten und bewerten laufend Schüler, die sie aus dem Privatleben kennen. Als Lehrkraft sollte man das hinbekommen, Berufliches und Privates zu trennen.

  • ja, sehe ich auch so.
    Ob ich es allerdings perfekt kann, kann ich nicht objektiv beurteilen. Den Schüler hatte ich schon mehrere Jahre im Unterricht, in unterschiedlichen Fächern und er ist zuverlässig, charmant, höflich, aber auch fleißig und nicht total doof. Allerdings weiß man ja, dass die ersten Eigenschaften auch Einfluss auf die Wahrnehmung der zweiten haben und ich möchte mir nicht in zwei Jahren irgendwas vorwerfen lassen, bzw. selbst in der Abiprüfung aus "Angst" für eine "niedrigere" Note plädieren.
    Den Fall hatte ich schon. 15 Punkte Prüfung. Eine meiner ersten Prüfungen, Protokollantin. Wir sind alle begeistert, Prüferin schlägt vorsichtig 14 Punkte vor, ich merke aber, dass sie eigentlich 15 geben will. Ich sage, dass ich nicht wüsste, was für die 15 Punkte gefehlt haben, ich aber nicht vorpreschen will (erste Prüfungen und persönliche Beziehung zur Schülerin), Prüfungsvorsitzende gibt 14 Punkte. Zum Glück hat die Prüferin am Ende 15 Punkte gegeben und mich auch zu den 15 Punkten ermuntert. Aus Angst, man könnte mir Sympathie vorwerfen, hätte ich meine Note runtergeschraubt und der Schülerin Punkte "weggenommen".
    Trotzdem lass ich mir nichts in meiner Freizeit verbieten und es gibt durch den Sportverein immer mehr (leichte) Verknüpfungen. Allerdings ist mir mein Hund so wichtig, der Hundesitter wird quasi ein Familienmitglied ;-)

  • Ich vermute tatsächlich, das der Anfangspost von der Dame nur PRovokatio war

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Ich glaube, das ist jetzt relativ neu verboten, kann aber auch sein, dass es nur Hessen ist. Vorher war das Abhängigkeitsverhältnis enger gefasst und es nur verboten, wenn man auch zusammen Unterricht hatte.

    Ich bezweifle, dass irgendwelche ministeriellen Verordnungen über dem StGB stehen. Und das sagt ganz klar: Strafbarkeit besteht nur dann unter bestimmten Voraussetzungen, wenn einer der Beteiligten unter 18 ist (§174 StGB). Natürlich steht außer Frage, dass jede LehrerIn, das halbwegs bei Sinnen ist, von den SchülerInnen die Finger lässt, selbst wenn die schon 30 sind (Abendgymnasium etc.), aber wem das nichts ausmacht... Ach so, und dass man auf sehr dünnem Eis unterwegs ist, wenn der jüngere Part sich plötzlich überlegen sollte, dass das Ganze vielleicht doch nicht sooo einvernehmlich war, ist hoffentlich auch klar. Deshalb sollte immer gelten: Finger weg - alle elf!

  • Ich bezweifle, dass irgendwelche ministeriellen Verordnungen über dem StGB stehen. Und das sagt ganz klar: Strafbarkeit besteht nur dann unter bestimmten Voraussetzungen, wenn einer der Beteiligten unter 18 ist (§174 StGB).

    Ich sprach von der dienstrechtlichen Seite, nicht vom Strafrecht. Die hessische Regelung hatte sich bisher zwar am §174 StGB orientiert, allerdings den "Schutzbefohlenen" auf ein tatsächliches Unterrichtsverhältnis bezogen. Bis zur Neuregelung (Anlass war damals irgendein Fall in der Presse) war es dienstrechtlich nicht verboten, wenn die Lehrkraft eben nicht den Jugendlichen unterrichtet und bewertet hat. Dies entspricht auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung (http://www.burhoff.de/asp_weit…chluesse/inhalte/2498.htm Leitsätze 1 und 2), daher ist die dienstrechtliche Regelung hier strenger.

  • Bis zur Neuregelung (Anlass war damals irgendein Fall in der Presse) war es dienstrechtlich nicht verboten, wenn die Lehrkraft eben nicht den Jugendlichen unterrichtet und bewertet hat.

    Ja, aber eben immer bezogen auf U18... meine Güte, worüber diskutieren wir hier eigentlich?!



    Viele Grüße
    Fossi
    - der ein einziges Mal, noch als Schüler, so einen Fall erlebt hat. Das waren damals aber ein Referendar (nicht in der Oberstufe eingesetzt) und eine 12er-Schülerin. Hat der Karriere des jungen Mannes nicht geschadet; die beiden waren dann wohl an die zehn Jahre zusammen, soviel ich weiß. Ich hab das erst bei einem Klassentreffen erfahren und bin heute noch erstaunt, dass das an unserem extrem konservativen Kleinstadtgymnasium, wo ein Anti-Atomkraft-Sticker schon hochproblematisch sein konnte, offensichtlich niemanden gestört hat.

  • Ja, aber eben immer bezogen auf U18... meine Güte, worüber diskutieren wir hier eigentlich?!

    Weiß ich auch nicht, es wurde eben gefragt ;)

  • Die Bundesländer haben mittlerweile zum Teil dahingehend reagiert, dass selbst einmalige sexuelle einvernehmliche Kontakte zu minderjährigen Schülern zur Entfernung aus dem Dienst (sic!) führen können, weil der Vertrauensverlust seitens des Dienstherren zu groß ist - und das unabhängig davon, ob der Beamte strafrechtlich belangt wird. Und das ist gut so.


    Somit also noch einmal klar der eigentlich selbstverständliche Rat an alle KollegInnen: Finger weg von SchülerInnen!

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich habe tatsächlich hin und wieder Schüler in meinem Alter.


    Und trotzdem würde mir das nicht einfallen. Vielleicht weil ich reife Leute mag, und weil ich Schüler als Menschen sehe, die ich anleite, und die von mir abhängig sind. Finds ganz gut, dass ich auf so einen Start eines Verhältnisses einfach nicht stehe. Und mir das "Finger weg" damit auch noch leicht fällt. Aber selbst wenn dem nicht so wäre fände ich es nicht in Ordnung...

  • Ich habe tatsächlich hin und wieder Schüler in meinem Alter.


    Und trotzdem würde mir das nicht einfallen. Vielleicht weil ich reife Leute mag

    Das könnte - ich wiederhole: "könnte" - man jetzt auch als sehr offenherzige Äußerung Deinerseits bezüglich Deiner eigenen Reife lesen :teufel: ... ich gestatte übrigens ausdrücklich, bei der Bewertung dieses Postings auf meine Signatur zurückzugreifen!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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