Vergütung Mehrarbeit befristete Vertretungslehrkraft NRW

  • Guten Abend, zusammen.


    Ich hätte eine schulrechtliche Frage (Bundesland ist NRW) und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand, der sich auskennt, weiterhelfen könnte.


    Und zwar arbeite ich zurzeit als befristete Teilzeitkraft an einer SI-Schule in NRW. Im Februar habe ich in fünf Klassen mündliche Klassenarbeiten abgenommen und das zum großen Teil während Unterrichtsstunden, in denen ich eigentlich frei gehabt hätte.


    Habe ich ein Anrecht auf Mehrarbeitsvergütung? Oder ist die Teilnahme an mündlichen Prüfungen eine unabwendbare Dienstpflicht, die ich als befristete Teilzeitkraft so hinnehmen muss?


    Wie sieht es bei meinem Vertrag sonst so aus? Darf ich in meinen Springstunden überhaupt andere Kollegen vertreten? Bis jetzt habe ich ohne Widerworte Kollegen vertreten, habe aber auch noch keinen Cent für die Mehrarbeit gesehen.


    Vielen Dank für Eure ehrlichen Einschätzungen!
    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!
    Befristet Angestellte dürfen/ sollen in NRW nicht vertreten. 1) es kostet sofort Geld, wo die anderen festbeschäftigtrn Kollegen in Vollzeit 3 Stunden umsonst arbeiten können, 2) es bedarf besonderer Formulare und Vertragsanpassungen, 3) es ist ein Klagegrund für eine Entfristung.


    Ich sags mal so: maaal macht man das, weil man auch vll Hoffnung auf Verlängerung hat und einfach nett schnell aushilft, wenn der Laden brennt. Aber definitiv nicht regelmässig.


    Für mündliche Prüfungen gilt leider: es ist keine Mehrarbeit sondern Teil des Vertrags. Normalerweise prüfst du ja deine eigene Klasse mit und du hilfst danach dem Kollegen, der auch bei dir mitprüft, so zur gerechten Verteilung. Es entfällt auch die schriftliche Korrektur.


    Chili

  • Hallo, Chili.


    Danke für deine ausführliche Antwort.


    Das mit den mündlichen Prüfungen ist ärgerlich, muss ich dann aber natürlich so hinnehmen.


    Bzgl. der Vertretungsstunden werde ich dann wohl oder übel nochmal mit der SL sprechen müssen. Ich habe das Gefühl, man vergisst die Vergütung einfach, um keinen Ärger mit dem Dienstherrn zu bekommen. Aber da an unserer Schule viel vertreten werden muss, ist das dauerhaft natürlich keine Lösung. Nach TV-L E11 wären das immerhin 12,85 € netto pro geleisteter Unterrichtsstunde.


    Chris

  • Ich denke, nicht nur das die Vergütung vergessen wird, ist der Grund es totzuschweigen, sondern die genannte Chance, dadurch den Vertrag entfristet zu bekommen. Also auf jeden Fall nachhaken, aber ich bin mir nicht sicher, ob man das alleine tun sollte.

  • Hallo, callum und Susannea.


    Danke auch für eure Antworten.


    Tatsächlich ging es mir bei meinem Anliegen um zwei Aspekte.


    Einmal darum, ob die Abnahme mündlicher "Klassenarbeiten", für die ich extra früher zur Schule kommen musste (regulärer Unterrichtsbeginn erst in der fünften Stunde, ich bin dann aber - nett wie ich bin - mehrmals zur ersten Stunde erschienen), vergütet werden kann. Das geht ja leider nicht, wie Chili und callum erklärt haben.


    Und zum anderen ging es mir um Vergütungsfragen rund um das Vertreten von Kollegen in Springstunden, also den "Löchern" im Stundenplan. Diese müssten dann ja wirklich vergütet werden. Da muss ich also noch einmal nachhaken bzw. in Zukunft darum bitten, mich auszuklammern, wenn das rechtlich problematisch ist.


    Eine weitere Rückfrage vielleicht noch:
    Ich habe mehrfach gelesen, dass bei (befristeten) Teilzeitkräften keine Verrechnung mit Ausfallstunden erfolgen darf. Bezieht sich das auch auf die Berechnung innerhalb einer Woche?


    Beispiel:
    Wenn ich montags in einer Springstunde vertrete, freitags aber die sechste Stunde ausfällt, weil die SuS nicht da sind, wäre das für mich Mehrarbeit oder würde das verrechnet?


    Euch einen guten Start in die Woche! ;)

  • Hehe, danke, Chili.


    Gemäß der Seite steht mir eine Vergütung zu, aber ist natürlich auch immer eine Frage, ob man nicht sofort zum schwarzen Schaf wird, wenn man sich beschwert. ;)


    Andererseits sollten Schulleitungen die Gesetzeslage kennen. Schwieriges Thema.


    Danke an euch alle für die Antworten.

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