Mehrarbeit durch Lernstandserhebung?

  • Guten Morgen!


    Mich interessiert, ob es gesetzlich geregelt ist, dass die Aufsicht bei Lernstandserhebung ohne Anrechnung von Mehrarbeit als Dienstpflicht abgetan werden kann. Nächste Woche geht es los und es muss damit gerechnet werden, dass man während seiner Springstunden die Aufsichten auf Fluren übernimmt oder die Klasse betreut. Ich hätte z.B. eigentlich auch während der Lernstandserhebung frei und bin als Deutschlehrerin nun eingeteilt. Als ich die Frage nach Mehrarbeit stellte, wurde mir mitgeteilt, dass es sich um eine Dienstpflicht handelt. Wer kann mir das belegen oder lieber entkräften? ;)


    LG
    Jazzy

  • Anderes Bundesland, aber ähnliche Problemstellung:
    Wir haben mal als PR versucht, ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung von Aufsichten und Zweitkorrekturen etc. im Abi einzufordern, da wir das als "Maßnahmen, die zur Erhöhung der Arbeitszeit führen können" im Sinne des Personalvertretungsrechts gesehen haben.
    Wir sind daran dann auch bei einer Nachfrage eine Instanz höher (in Bayern gleich der Hauptpersonalrat) gescheitert, eben auch mit dem Hinweis des HPR, dass es sich dabei um normale Dienstpflichten handelt.
    Ähnlich dürfte das in deinem Fall eben auch sein.

  • Bolzbold hat die Frage ja kurz und bündig beantwortet. Was ich spannend finde: "Aufsicht auf Fluren" -> so einen Aufstand macht ihr bei den Lernstandserhebungen!?!?

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • So eindeutig finde ich die Sachlage bezüglich Mehrarbeit nicht.


    Zitat aus BASS NRW


    "Unterricht im
    vorstehenden Sinne [ und somit als Mehrarbeit zu vergüten] liegt auch vor,...
    2.2.2.4 wenn ein Lehrer im Rahmen angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit bei einer Klassenarbeit (Klausur, Testat) die Aufsicht führt."


    dagegen


    2.2.3
    Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht
    vor:
    – Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen und Prüfungen aller Art (einschließlich der Aufsicht bei Prüfungsarbeiten)"


    Ich sehe die Lernstandserhebungen nicht als Prüfung im Sinne z.B. des Abiturs an.

  • Bolzbold hat die Frage ja kurz und bündig beantwortet. Was ich spannend finde: "Aufsicht auf Fluren" -> so einen Aufstand macht ihr bei den Lernstandserhebungen!?!?

    Jup... das machen wir. Gute 90 Minuten steht jemand an einem festen Punkt und überwacht die Treppe und eine Person überwacht die Toiletten. Es müssen also insgesamt jeweils 2 Lehrkräfte bei den Lernstandserhebungen die Flure überwachen plus 6 Lehrkräfte, die in den Klassen sind.


    vgl. ADO §10


    Mitwirkung bei schulischen Prüfungen

    Klar gehört die Durchführung und Aufsicht von Klassenarbeiten zu meinen Dienstpflichten. Vertretungen gehören auch zu meinen Dienstpflichten. Die sind aber neben der Dienstpflicht auch gleichzeitig Mehrarbeit.



    Diesen Passus habe ich nämlich auch bereits in dem Infoblatt zur Mehrarbeit im Schuldienst entdeckt und er verwirrt mich.

  • Warum muss man den bei Lernstandserhebungen den Flur überwachen?

    Wahrscheinlich um sicherzugehen, dass die Schüler nicht das auf dem Flur versteckte Skills File on "How to read a text and answer multiple choice questions" lesen und sich so auf unfaire Weise bessere Ergebnisse erschleichen als ihre Mitschüler :hammer:

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Bei uns gibt es auch keine Gangaufsicht. Allerdings ist der entsprechende Fachlehrer in der Klasse und so fällt evtl. Vertretung an. Alles andere finde ich für einen Test, der ohnehin nicht gewertet wird, auch übertrieben.

  • auch während einer Klassenarbeit darf niemand zur Toilette gehen, abenso wird bei den Kompetenztests verfahren.
    Die Aufsicht übernehmen die Fachleher, die laut Plan in der entsprechenden Klasse sind. Also keine Mehrarbeit, keine Vetretung, keine Fluraufsicht :super:

  • auch während einer Klassenarbeit darf niemand zur Toilette gehen, abenso wird bei den Kompetenztests verfahren.
    Die Aufsicht übernehmen die Fachleher, die laut Plan in der entsprechenden Klasse sind. Also keine Mehrarbeit, keine Vetretung, keine Fluraufsicht :super:

    Genau so würde ich mir das wünschen!


    Wie ist bei euch die Korrektur geregelt? Wir sind verpflichtet worden uns nachmittags in der Schule einzufinden und dann wird quasi am Fließband mit allen Kollegen kontrolliert.

  • Wie ist bei euch die Korrektur geregelt? Wir sind verpflichtet worden uns nachmittags in der Schule einzufinden und dann wird quasi am Fließband mit allen Kollegen kontrolliert.

    die Korrektur übernehmen die Fachlehrer, so wie jede andere Korrektur auch, jeder für sich innerhalb der Abgabefrist. Absprachen sind nicht nötig, die Korrekturmodalitäten sind ja genau festgelegt.


    Die Korrekturen sind, so sehr sie auch standardisiert sind, tatsächlich Mehraufwand. Der wiederum wird nicht vergütet :sauer:

  • Wir korrigieren auch gemeinsam, allerdings freiwillig.


    Das geht immer ziemlich zügig. Mal korrigiert man für Kollegen mit, mal profitiert man von ihrem Einsatz. Hat sich bewährt.

    Die Korrektur geht ziemlich flott, wenn man ständig die gleiche Seite korrigiert. Das stimmt. (Wir machen das bei unserer Einstandsdiagnostik ebenfalls auf diese Art.) Dennoch habe ich ein Problem mit dieser Vorgabe. Ich werde verpflichtet, bei 180 Schülern eine Seite durchzugucken und zu bepunkten. Eigentlich bin ich nun mit meiner Korrekturarbeit fertig. Nun nehme ich mir aber noch mal meinen eigenen Klassensatz vor und gucke, wo meine Kids ihre Problem hatten, um für meinen Unterricht etwas mitzunehmen. Dafür muss ich mir die Arbeiten ganz genau angucken. Denn die unsinnige Bepunktung der Lernstandserhebung lässt mich nicht erkennen, ob nur ein Kreuz nicht gesetzt wurde und es deshalb 0 Punkte für eine Aufgabe gibt, oder ob alles falsch angekreuzt wurde und es deshalb 0 Punkte gibt. Hätte ich von Anfang an meine Klasse korrigiert, müsste ich mir diese Arbeit nun nicht mehr machen.


    Oh man, man merkt, ich freu mich total auf die Lernstandserhebung :autsch:

  • die Korrektur übernehmen die Fachlehrer, so wie jede andere Korrektur auch, jeder für sich innerhalb der Abgabefrist. Absprachen sind nicht nötig, die Korrekturmodalitäten sind ja genau festgelegt.
    Die Korrekturen sind, so sehr sie auch standardisiert sind, tatsächlich Mehraufwand. Der wiederum wird nicht vergütet :sauer:

    Warum ist das Mehraufwand? Die Lernstandserhebung ersetzt doch eine normale Klassenarbeit, für die man ja auch korrigiert hätte. Meiner Erfahrung nach geht die Korrektur der Lernstandserhebung sogar bedeutend schneller als die einer normalen Klassenarbeit, daher freue ich mich tatsächlich darauf, im nächsten Schuljahr wieder eine Klasse mit LSE zu haben. Ist eine schöne Entlastung - keine Klassenarbeit (er)stellen, weniger Korrekturaufwand :-D Gut, dann kommt noch die Dateneingabe dazu, aber mit einem fleißigen Helferlein geht die auch ziemlich flott.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

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