Dienstliche E-Mail, Erreichbarkeit u.s.w.

  • War es Dir zu anstrengend die Beiträge zu lesen?
    Du würdest kaum so einen undifferenzierten Unsinn schreiben, wenn Du es getan hättest.

    • Offizieller Beitrag

    sawe, unser SL ist weisungsbefugt, was die dienstliche Kommunikation (nicht nur innerhalb des Kollegiums, auch nach außen) angeht.


    Ich frage mich, was du für eine Flut an überflüssigen Mails erwartest.
    Wer wegen eines "Pups" mit dem Lehrer sprechen/ etwas loswerden will, der macht das. Ob am Telephon, persönlich, per mail oder per Brieftaube.


    Ich schreibe den Eltern deutlich häufiger als sie mir: Kind hat wiederholt keine HA, Klassenarbeit/Zeugnis/Elternzettel seit Wochen nicht abgegeben, gegen die Hausordnung verstoßen, whatever


    Ich bekomme weniger als eine initiative Elternmail pro Monat. Damit kann ich bestens leben.

  • sawe, unser SL ist weisungsbefugt, was die dienstliche Kommunikation (nicht nur innerhalb des Kollegiums, auch nach außen) angeht.

    Sicher. Wenn der SL dann auch die dafür benötigten Arbeitsmittel bereitstellt. Und wenn es nur der eine PC im Lehrerzimmer ist, dann können die E-Mails eben nicht "zeitnah" beantwortet werden. Keiner kann erwarten, dass du deine unterrichtsfreie Zeit mit Schlangestehen vor dem einzigen PC verbringst, damit du deine E-Mails beantworten kannst...


    Und wenn man die Zuverlässigkeit der schulischen IT kennt, die dem "normalen" Lehrer bereitgestellt wird, dann kann man froh sein, wenn du deine E-Mail überhaupt irgendwann beantwortest...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • wenn ich meinen Schülern meine E-Mail Adresse weise ich immer darauf hin, dass ich - so wie sie auch - am Wochenende nicht arbeite und daher am Wochenende sicher keine Antwort kommt. Außerdem weise ich darauf hin, dass ich während des Unterrichts keine Mails lesen/beantworten kann und es daher auch mal einen Tag dauern kann bis die Antwort kommt. Bisher haben das alle verstanden.
    Ich verstehe ehrlich die Diskussion nicht. Solche Sachen muss man doch nur diskutieren, wenn man ne miese Führungskraft hat, die einem bei möglichen Beschwerden in den Rücken fällt. Ansonsten ist die Kommunikation per Mail doch das einfachste der Welt.
    Rückrufwünsche über das Sekretariat nerven mich unglaublich, ich renne da aktuell schon 1 Woche einem Rückrufwunsch nach. Das hat mich mindestens schon 45 Minuten gekostet.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Es scheint so zu sein, dass ich ein alter Mann bin. Ich besitze kein Smartphone und schaue in meine privaten Mails ca. einmal in der Woche, ebenso in dienstliche Mails.


    Trotzdem behaupte ich, dass ich gut arbeite und kommuniziere, allerdings nicht im permanenten liveticker.


    Die wirklich wichtigen Informationen will ich schriftlich in meinem Fach oder per Post und dies ist ja immer noch der Fall. Manchmal glaubt man, Schule sei vor dem Computerzeitalter gar nicht möglich/organisierbar gewesen, dies stimmt aber nicht. Entschleunigung schadet nicht.

  • Die wirklich wichtigen Informationen will ich schriftlich in meinem Fach oder per Post und dies ist ja immer noch der Fall.

    Ich wundere mich immer wieder, wie wenig sich manche Lehrer als Arbeitnehmer sehen und private Vorlieben im Beruf erwarten. Wenn man in einer Firma arbeitet, kann man auch nicht sagen, dass man Emails nur einmal pro Woche liest und eigentlich auf Briefe besteht. Das würde heutzutage kein Arbeitgeber mehr akzeptieren.
    Emails erleichtern die Arbeit und ich kann auch keinen rationalen Grund erkennen, warum man diese nicht nutzt.

  • Als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen erhalte ich allerdings auch ein dienstliches Smartphone, wenn mein Arbeitgeber möchte, dass ich dienstlich erreichbar bin (außerhalb der Bürozeiten). Ansonsten hatte ich in meinem Büro auch einen wunderbaren PC, der alle 3 Jahre (Leasingvertrag) ausgetauscht wurde (Daten wurden selbstverständlich von der fähigen IT Abteilung übertragen). Die IT Abteilung der meisten Schulträger ist doch oft schon damit überfordert ein vernünftiges Netzwerk aufzusetzen. Bei uns an der Schule hat jeder Lehrer und Schüler 10MB Netzwerkspeicher, ich will Luftsprünge vor Freude machen, wie viel Materialien ich da ablegen kann...vom DSL 16.000 für die gesamte (!) Schule will ich mal gar nicht anfangen (immerhin merkt man so direkt wenn ein Schüler auf Youtube unterwegs ist). Ja, in der freien Wirtschaft werden bestimmte Dinge erwartet, aber dafür werden dann einfach auch die Voraussetzungen geschaffen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das ist zwar richtig Valerianus, aber ein anderes Thema. Es würden sich auch Kollegen gegen bspw. Emails wehren, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, aufgrund von oben deutlich werdenden persönlichen Vorlieben. Und das habe ich bislang nur bei Lehrern erlebt.

  • Das ist zwar richtig Valerianus, aber ein anderes Thema.

    Ich sehe wie Valerius durchaus einen Zusammenhang.



    Und das habe ich bislang nur bei Lehrern erlebt.

    Woran könnte das bloß liegen?


    Ernsthaft: Das ist in anderen Berufen sehr ähnlich, fällt uns Lehrern manchmal nur nicht so auf.


    Aber zurück zum eigentlichen Thema:
    Die grundsätzliche Problematik der dienstlichen Erreichbarkeit, sehe ich darin, dass a) die Schulleitung erwartet / fordert, dass man (s)einen privaten E-Mail-Account für dienstliche Belange zur Verfügung stellt und darüber dienstlich (möglichst jederzeit) erreichbar ist. Andererseits b) wird uns seitens der Schule die notwendige Infrastruktur nicht oder nur sehr - nun ja - "eingeschränkt" zur Verfügung gestellt.



    Grundsätzlich gilt natürlich, dass man sich einer dienstlichen Anweisung zur E-Mail-Nutzung nicht so einfach entziehen kann, wenn die Infrastruktur vorhanden ist. Ich möchte allerdings zu bedenken geben, dass das Thema Datenschutz bei der E-Mail-Nutzung ein wichtiger Aspekt ist...

  • Datenschutz bei der E-Mail-Nutzung ein wichtiger Aspekt ist

    Meine Schule hat über den Schulträger Office 365 zur Verfügung gestellt. Seit dem benutze ich nur noch dieses Konto zur dienstlichen Kommunikation. Letztens hat mir ein Kollege für die dienstliche Kommunikation seine private Email gegeben, weil er das Office 365 nicht nutzt. Da habe ich ihn auch mit großen Rehaugen angesehen.
    Ich habe nämlich auch über Datenschutz nachgedacht und finde es problematisch private Emailadressen zu verwenden (@yahoo.de oder @gmail.com). Jedoch gibt es keine Anweisung der Schulleitung ausschliesslich Office 365 zu verwenden. Sogar der stellvertretende SL nutzt seine private Adresse (@gmx.de).
    Ich habe daher meinem Kollegen erklärt, der übrigens erst seit diesem Schuljahr an der Schule ist, dass es vielleicht besser ist, Office 365 zu verwenden, da uns das der Schulträger zur Verfügung stellt. Damit ist das Thema Datenschutz auch Aufgabe des Schulträgers. Und wenn der kein Problem darin sieht, dass diese Emails dann auf Servern auf der ganzen weiten Welt liegen, dann ist das auch nicht mehr mein Problem.

  • Zwei Aspekte werden m.E. bei diesem Thema bislang zu wenig berücksichtigt.


    Kosten:


    Private Anschaffung und dienstliche Nutzung vom Privat Handy? Das setzt zumindest schon mal den Besitz eines Smartphones voraus. wer bleibt auf den Kosten sitzen?
    Einen Privat PC zur dienstlichen Nutzung einzusetzen haben wir inzwischen klaglos akzeptiert (warum eigentlich?)


    Nun habe ich im Zuge der zunehmenden schulischen Nutzung des Privat Pcs kostenpflichtig den Email Speicher erweitert, um für Anhänge bei Konferenzprotokollen genügend Speicherkapazität zu haben. Bislang habe ich das privat bezahlt oder gibt es andere Möglichkeiten?


    Wie sieht es mit der Mehrarbeit aus?


    Unsere Schulrechner sind fast immer (von den gleichen Lehrern) besetzt. Wie lange habe ich zu warten, um dort meine mails abzurufen? Auch diese Zeit ist unbezahlt, oder?



    Die Flut der behördlichen Mitteilungen ist bei uns in letzter Zeit erheblich gestiegen.Immerhin muss man mal reingucken. Auch das kostet unbezahlte Zeit.


    Ich gehöre nicht zu den Menschen, die oft und regelmäßig ihr Handy nach neuen Nachrichten untersuchen oder chatten. Das würde für mich kostenlose Mehrarbeit bedeuten.


    Als Fachlehrerin habe ich bislang weniger Kontakt zu den Eltern als die Klassenlehrer Das wird auch bei der Bezahlung eingerechnet. Steigt der Austausch, bedeutet das für mich unbezahlte Mehrarbeit (oder?).



    Übrigens: Bei einem Arzt wird jeder Telefon- oder Korrespondenzkontakt mit dem Patienten einzeln berechnet. Dies auf die Lehrer zu übertragen fände ich sinnvoll.


    Gibt es Initiativen der Gewerkschaft darauf einzuwirken, dass die Behörde diese Neuerungen als zusätzlichen Arbeitszeitfaktor finanziell auszugleicht?


    Über Antworten freue ich mich :top:


    Simian

    • Offizieller Beitrag

    Die Kommunikation oder Korrespondenz mit Eltern ist keine Mehrarbeit sondern Teil unserer dienstlichen Pflichten. Aufgrund unserer freien Zeiteinteilung außerhalb des Unterrichts sollte es also eigentlich kein Problem sein, seine dienstliche Korrespondenz so zu organisieren, dass es Teil der Arbeitzeit ist und keine Mehrarbeit.


    Darüber hinaus kann man diese Korrespondenz an vielen Schulen auch in der Schule erledigen. Die Anschaffung privater Arbeits- und Kommunikationsmittel stellt zweifellos eine Erleichterung unserer Arbeit für uns dar. So kann ich effizienter und selbstbestimmter arbeiten - und dafür verzichte ich auch auf die Vollerstattung durch Vater Staat.


    Im übrigen meine ich, dass die Dienstordnung gelesen werden muss.

  • NEIN, es ist KEINE unbezahlte Mehrarbeit! Als Lehrer hast du deine Arbeit eigenverantwortlich so zu organisieren, dass du die regelmäßige Wochenarbeitszeit unter Berücksichtigung der Ferien nicht überschreitest, also ca. 1800 Zeitstunden im Jahr (52 Wochen minus 6 reguläre Urlaubswochen minus gesetzliche Feiertage = ca. 45 Wochen á 40 Zeitstunden).


    Wenn man von dir verlangt, an den schulischen Rechner Schlange zu stehen, um deine E-Mails zu lesen (Eltern, SL, Behörde, wer auch immer) so ist das selbstverständlich BEZAHLTE Arbeitszeit. Du musst dann deine anderen außerunterrichtlichen Aktivitäten (Unterrichtvor- und -nachbereitung, außerschulische Veranstaltungen, Gespräche mit Schülern, Eltern, Klassenfahrten usw.) entsprechend REDUZIEREN! Ganz einfach. Muss man nur konsequent sein!


    Darüber hinaus kann man diese Korrespondenz an vielen Schulen auch in der Schule erledigen. Die Anschaffung privater Arbeits- und Kommunikationsmittel stellt zweifellos eine Erleichterung unserer Arbeit für uns dar. So kann ich effizienter und selbstbestimmter arbeiten - und dafür verzichte ich auch auf die Vollerstattung durch Vater Staat.

    DU kannst das gerne so sehen und auf die Vollkostenerstattung verzichten und dich mit vielleicht lächerlichen 30% Steuerrückerstattung zufrieden geben, also 70% der Kosten selbst tragen. ANDERE sind dazu (mit gutem RECHT) nicht bereit. Wenn der SL / Dienstherr will, dass Lehrer per E-Mail erreichbar sind, hat er die dazu notwendigen Geräte bereitzustellen und zu bezahlen. Und wenn er das nur unzureichend macht und die Lehrkräfte ihre bezahlte Arbeitszeit mit Schlangestehen vor den wenigen funktionstüchtigen schulischen PC vergeuden und deshalb dann selbstvertständlich die Zeit für andere Aufgaben fehlt (s.o.), dann... ist das eben so. UNBEZAHLT muss keiner Dinge tun, die von ihm im Rahmen seiner schulischen Tätigkeit verlangt werden!


    Gruß !

  • Also, ich antworte jetzt auf den Initialpost, da es da für mich - auch juristisch - nichts zu diskutieren gibt.


    Ja, der Dienstherr, auch vertreten durch alle Instanzen darunter bis auf die Ebene der Schulleitung hat das Anrecht, jede Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu verlangen: Adresse, Telefon, E-Mail, um die gängigsten zu nennen. In der Schule meines Stiefsohnes haben die Kollegen auch alle einen WhatsApp-Account und sind Mitglied in allen Klassengruppen, in denen sie unterrichten. Ich weiß allerdings nicht, ob das in Hessen angeordnet werden kann... Bei uns in BaWü herrscht freie Providerwahl.


    Wenn deine private E-Mail-Adresse deinen vollen Namen enthält, einfach eine neue machen. Meine ist lehrer.nachname@provider.de - nicht benutzen... Ist hier nur eine Schemafoorm1 ;)


    Auf unserer Schulhomepage stehen alle E-Mail-Adressen der Kollegen vereinheitlicht als nachname@schulname.de - auch dies nur schematisch zu verstehen! ;)


    Wenn mir Schüler oder Eltern und auch Kollegen an diese schreiben, wird die auf meine private umgeleitet, und ich kann dann über die lehrer...-Adresse zurückschreiben. Dazu lade ich die Eltern und Schüler auch durchaus ein. Wer es missbraucht, erhält eine Stunde Arrest, ich leite die Mail, die der Schüler geschrieben hat ans Sekretariat weiter mit der Bitte, sie an die Eltern weiter zu leiten. Das steht auch so im Infozettel, den die Schüler in der ersten Stunde des Schuljahres bekommen und bis in die 11. Klasse von den Eltern unterschrieben wieder vorzeigen müssen.
    Vorgekommen ist es bislang nie... Alles ernsthafte Fragen wegen Nachschreiben, mündlichen Noten, wenn sie bei der Verkündung krank waren usw.


    Ansonsten sei gesagt: Ich wusste schon zu Beginn meines Lehramtsstudiums, was neben dem Unterrichten, Korrigieren und Noten machen noch so alles dazu kommt. Für mich ist es selbstverständlich, das als ganz normale Dienstpflicht zu sehen, nicht als Mehrarbeit. Da brauche ich keine Verwaltungs- oder sonstige Dienstvorschrift für.

  • ...jede Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu verlangen: Adresse,...

    Also ich hätte da ein dickes Problem mit, wenn man vor der eigenen Haus-/Wohnungstür dann von Eltern oder Schülern "abgefangen" würde.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    • Offizieller Beitrag

    DU kannst das gerne so sehen und auf die Vollkostenerstattung verzichten und dich mit vielleicht lächerlichen 30% Steuerrückerstattung zufrieden geben, also 70% der Kosten selbst tragen. ANDERE sind dazu (mit gutem RECHT) nicht bereit. Wenn der SL / Dienstherr will, dass Lehrer per E-Mail erreichbar sind, hat er die dazu notwendigen Geräte bereitzustellen und zu bezahlen. Und wenn er das nur unzureichend macht und die Lehrkräfte ihre bezahlte Arbeitszeit mit Schlangestehen vor den wenigen funktionstüchtigen schulischen PC vergeuden und deshalb dann selbstvertständlich die Zeit für andere Aufgaben fehlt (s.o.), dann... ist das eben so. UNBEZAHLT muss keiner Dinge tun, die von ihm im Rahmen seiner schulischen Tätigkeit verlangt werden!
    Gruß !

    Jetzt mach Dich bitte nicht lächerlich. Ich bin davon überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit der Lehrkräfte ihre dienstliche Kommunikation letztlich mit privaten Geräten erledigt, die in der Regel nicht dafür angeschafft werden.
    Der Rechner, von dem ich schreibe, ist privat angeschafft - sozusagen zum Privatvergnügen. Und wenn ich entscheide, meine dienstliche Kommunikation über dieses zuverlässige Gerät zu erledigen, dann habe ich einen klaren Vorteil davon. (Kein Schlagestehen in der Schule, eigene Zeiteinteilung, Gerät ohnehin aus anderen Gründen angeschafft.)

  • Ich halte es nicht für einen klaren Vorteil, wenn der Dienstherr Zugriff auf meine privat angeschafften Geräte verlangen kann, weil ich sie dienstlich nutze. Darüber hinaus sind bei uns in RLP alle Provider ausserhalb des Zugriffs deutschen Rechtes für dienstliche Zwecke verboten worden - auch die gängigen kostenlosen Email-SPs (gmx usw.). Ich darf noch nicht mal ne Emailgruppe für meine Eltern führen (mein Elternsprecher aber schon!).

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • In der Schule meines Stiefsohnes haben die Kollegen auch alle einen WhatsApp-Account und sind Mitglied in allen Klassengruppen, in denen sie unterrichten. Ich weiß allerdings nicht, ob das in Hessen angeordnet werden kann... Bei uns in BaWü herrscht freie Providerwahl.

    In BW ist WhatsApp im (dienstlichen) Kontakt zu Schülern und Eltern aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.

  • Also ich hätte da ein dickes Problem mit, wenn man vor der eigenen Haus-/Wohnungstür dann von Eltern oder Schülern "abgefangen" würde.

    Die Weitergabe der Privatadresse, der privaten Telefonnummer oder der privaten E-Mailadresse von Lehrkräften an Eltern oder Schüler ist ohne Einverständnis der Lehrkraft schlichtweg illegal (Verstoß gegen das Datenschutzgesetz).


    In BW ist WhatsApp im (dienstlichen) Kontakt zu Schülern und Eltern aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.

    Es sieht so aus, als ob der neue User "Tritonus" es geschafft hat, bereits durch seinen wenigen Beiträge völlige rechtliche Ahnungslosigkeit zu demonstrieren... "Tritonus" sollte erst einmal in älteren Beträgen hier im Forum recherchieren, bevor er seine haltlosen "Tipps" hier weiterverbreitet...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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